Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs
931/2023
Stuttgart,
07/25/2024
Weiterentwicklung des Beirats für Gleichstellungsfragen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.09.2024
25.09.2024
Beschlußantrag:
1 Der bestehende Beirat für Gleichstellungsfragen der Landeshauptstadt Stuttgart wird durch diese Vorlage neu strukturiert. Alle vorherigen Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zum Beirat für Gleichstellungsfragen in Bezug auf die Struktur sind damit obsolet.
2 Den Zielen und Aufgaben des Beirats für Gleichstellungsfragen und weiteren Regelungen für diesen nach
Anlage 1
(Regelungen für den Beirat für Gleichstellungsfragen) wird zugestimmt.
3 Der Gemeinderat nimmt von der erfolgten Weiterentwicklung und der Änderung des Bezeichnung „Abteilung für Chancengleichheit“ Kenntnis.
Begründung:
Zu Ziff. 1
In der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 1990 wurde der Vorlage zur Einrichtung eines Beirats für Gleichstellungsfragen (Gemeinderatsdrucksache (GRDrs) 787/1990) zugestimmt. In dieser Vorlage wurde die Zusammensetzung des Beirats für Gleichstellungsfragen geregelt und die Aufgabe der Beratung des Gemeinderats und des/der Oberbürgermeisters/in in allen Fragen zugewiesen, welche die Situation der Frau in der Stadtverwaltung und in der Stadt sowie die Gleichstellung von Frau und Mann betrafen
.
In der Folge stimmte der Gemeinderat mit der GRDrs 457/2004 einer ersten Neustrukturierung des Beirats für Gleichstellungsfragen zu. Grundlage dafür war die konzeptionelle Neuorientierung der Gleichstellungspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart (vgl. GRDrs 507/2001, Neufassung vom 12. Juli 2001) und eine Weiterentwicklung hin zu Gender-Mainstreaming in der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik. Mit der Strategie des Gender-Mainstreaming verfolgt die Landeshauptstadt Stuttgart konsequent die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als kommunale Querschnittsaufgabe. Der Gleichstellungspolitik kommt weiterhin besondere Bedeutung zu
,
solange nicht gleiche Lebensverhältnisse existieren.
Nach der Kommunalwahl 2019 wurde beschlossen, die Arbeit des Beirats für Gleichstellungsfragen weiterzuentwickeln.
Mit der jetzt erfolgten Weiterentwicklung des Beirats für Gleichstellungsfragen soll nach wie vor die Strategie des Gender-Mainstreamings, die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie darüber hinaus die Strategie des Diversity-Mainstreamings vorangebracht werden. Der Ansatz des Diversity Mainstreamings lehnt sich an das Konzept des Gender-Mainstreamings an und berücksichtigt neben der Geschlechteridentität alle weiteren Diskriminierungsmerkmale des AGG zielgruppenspezifisch.
Alle vorherigen Beschlüsse zum Beirat in Bezug auf die Struktur sind damit obsolet.
Zu Ziff. 2
Die Ziele, Aufgaben und Zusammensetzung des Beirats für Gleichstellungsfragen sind einheitlich in Anlage 1 geregelt. Dort sind auch weitere Regelungen zum Verfahrensgang sowie der Geschäftsführung des Beirats aufgeführt. Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang nach § 17 Abs. 2 Satz 2 Hauptsatzung (HS) mit Ausnahme des §
38 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Vorschriften der GemO für beratende Ausschüsse entsprechend (§ 41 Abs. 3 GemO). Zudem findet die Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) entsprechend Anwendung.
Die folgenden Punkte aus den Regelungen werden erläutert:
a) Ziele und Aufgaben
Der Beirat für Gleichstellungsfragen hat die Aufgabe, den Gemeinderat und seine Gremien sowie die Verwaltung in allen Fragen der Chancengleichheit von Personen aller Geschlechter durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Die sachkundigen Mitglieder bringen ihr aktuelles Fachwissen ein und bewirken damit einen Wissens-Transfer von Expertinnen und Experten in die Politik. Der Beirat wirkt damit in die Stadtgesellschaft hinein und fördert deren nachhaltige Weiterentwicklung.
Der Beirat für Gleichstellungsfragen soll bei Fragen geschlechterspezifischer Themen intersektional vorgehen und weitere Diskriminierungsmerkmale wie Alter, soziale Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle und geschlechtliche Orientierung, physische und psychische Einschränkungen, Religion oder Weltanschauung berücksichtigen.
Der Beirat für Gleichstellungsfragen kann zu allen chancengleichheitsrelevanten Anliegen Empfehlungen und Anregungen an die Gemeinderatsgremien richten. Er steht den Ausschüssen, den gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite.
Der Beirat für Gleichstellungsfragen kann die Öffentlichkeit auf die besonderen Belange und Bedürfnisse von Chancengleichheit aufmerksam machen. Er soll Vorschläge erarbeiten, wie diese Themen im Sinne des Grundgesetzes (GG) Art. 3 Abs. 2 und 3, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) § 3 Abs. 1 und 2 und des Chancengleichheitsgesetzes BW (ChancenG) weiterentwickelt werden können.
b) Zusammensetzung
Dem Beirat für Chancengleichheit gehören anteilig des jeweiligen Kommunalwahlergebnisses 11 Mitglieder des Gemeinderats sowie bis zu 18 stimmberechtigte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an.
c) Verfahrensgang
Der Vorsitz des Beirats für Gleichstellungsfragen obliegt in der Regel dem/der Oberbürgermeister/in. Der/die Oberbürgermeister/in kann als ständige Vertretung eine/n Beigeordnete/n mit dem Vorsitz beauftragen. Diese Person hat als Vorsitzende Stimmrecht (§ 17 Abs. 2 HS i. V. m. § 41 Abs. 2 GemO).
Der Beirat für Gleichstellungsfragen soll bei allen chancengleichheitsrelevanten Anliegen durch die Gemeinderatsgremien und die Stadtverwaltung so rechtzeitig eingebunden werden, dass die Stellungnahmen in weitere Beratungen einfließen können. Spätestens vor einer abschließenden Entscheidung in gemeinderätlichen Gremien ist eine Vorberatung im Beirat erforderlich.
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der sachkundigen Mitglieder richtet sich nach § 5 der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart.
Zu Ziff. 3
Die Abteilung für Chancengleichheit arbeitet am Abbau von Strukturen, die Chancengleichheit verhindern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in der Gleichstellungsarbeit die Binarität der Geschlechter überwunden und nimmt alle Geschlechteridentitäten in den Blick. Die Bezeichnung „Abteilung für Chancengleichheit“ spiegelt diesen umfassenden Ansatz wider.
Dr. Frank Nopper
Anlagen
1 Regelungen für den Beirat für Gleichstellungsfragen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Anlagen
1 Regelungen für den Beirat für Gleichstellungsfragen
<Anlagen>
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