Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
287
8
VerhandlungDrucksache:
397/2022, 397/2022 Neufassung
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 27.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Klimaneutralität 2035

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 08.08.2022, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: ohne Votum mit Maßgabe der Einarbeitung der Anregungen in die Drucksache und Veränderung Beratungsverlauf
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 19.07.2022, öffentl., Nr. 229
Ergebnis: Zurückstellung bedingt durch das Ergebnis des AKU
Verwaltungsausschuss vom 20.07.2022, öffentlich, Nr. 249
Ergebnis: Zurückstellung bedingt durch das Ergebnis des AKU, veränderter Beratungslauf
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 26.07.2022, öffentl., Nr. 271
Ergebnis: Einbringung der Vorlagenneufassung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeister vom 01.07.2022, GRDrs 397/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat beschließt das Ziel, gemeinsam mit allen anderen Akteuren der Stadtgesellschaft die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaneutralität in Stuttgart bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Bis 2030 wird der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 80 % reduziert. Der CO2-Reduktionspfad wird mit dem Ziel für die Energieeinsparung und den Ausbau der erneuerbaren Anteile am Endenergieverbrauch entsprechend angepasst.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Zielbeschlüsse des Gemeinderats für das Jahr 2022 umzusetzen:
- Förderprogramm Beleuchtungssanierung
- Fortführung des Förderprogramms zum Austausch alter Ölheizungen
- Zuschüsse für die Begrünung weiterer Stadtbahngleise
- Klima-Innovationsfonds Linie EFEU

Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters GRDrs 397/ 2022 Neufassung vom 20.07.2022 mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz 2. Investitionen der Stadtwerke Stuttgart deutlich verstärken 3. CO2-Bilanz städtischer Liegenschaften verbessern 4. Private Investitionstätigkeit unterstützen 5. Klimamobilitätsplan und erste Angebotsverbesserungen im ÖPNV auf den Weg bringen 6. Unsere Stadt auf das heißere Wetter gut vorbereiten b) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für die Begrünung der Stadtbahngleise in Stuttgart-Wangen und die Förderlinie EFEU im Klima-Innovationsfonds gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position "Klimaschutz" umzusetzen. 7. Weiteres Vorgehen
Die Änderungsanträge Nrn. 243/2022, 244/2022 und 245/2022, alle vom 25.07.2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sowie der interfraktionelle Antrag Nr. 247/2022 vom 25.07.2022 (90/GRÜNE, Die FrAKTION, FDP, PULS) sind dieser Niederschrift beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.

In seinem Sachvortrag weist OB Dr. Nopper auf den Antrag Nr. 247/2022 sowie auf die gestern stattgefundenen Gespräche von Herrn Körner (S/OB) mit den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften hin.

Bis auf zwei Aspekte habe dort eine Verständigung stattgefunden. Einmal gehe es darum, ob in der Vorlage bereits konkrete Ausbaumaßnahmen bei der SSB benannt werden sollen, und zum anderen um die Frage des CO2-Fußabdrucks.

Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, die SSB-Ausbaumaßnahmen konkret in der Vorlage zu belassen. Da die Formulierung durchaus im Laufe der Zeit veränderte Priorisierungen zulasse, werde bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Benennung der Maßnahmen für unschädlich angesehen. Zudem sehe es die Verwaltung in Sachen CO2-Abdruck für sinnvoll an, unmittelbar nach der Sommerpause mit einem ausgereiften Vorschlag auf den Gemeinderat zuzukommen.

Auf der Basis der seitherigen Diskussionen, so Herr Körner, habe die Verwaltung zur Erleichterung der Entscheidung die Präsentation erstellt. Aufgezeigt werde, wie der interfraktionelle Änderungsantrag Nr. 247/2022 mit dem Beschlussantrag der GRDrs 397/2022 Neufassung zusammengebracht werden könne.

Er beginnt mit den Beschlussantragsziffern, zu denen aus Sicht der Verwaltung Einvernehmen besteht.

Neue Beschlussantragsziffer 2

Laut Herrn Körner ergibt sich aus dem Antrag Nr. 247/2022 und der GRDrs 397/2022 Neufassung folgende neue Beschlussantragsziffer 2:

2. Investitionen der Stadtwerke Stuttgart deutlich verstärken
Für den Klimaschutz wird der SVV im Jahr 2022 eine Kapitaleinlage aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 100 Mio. Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung 2022. Verwaltung und Stadtwerke erarbeiten bis zum Herbst 2022 auf Basis der neuen Unternehmensstrategie sowie unter Einbeziehung der entsprechenden Gremien einen Vorschlag für die strategischen Zielvorgaben der Stadt für die Arbeit der Stadtwerke. Für die zur Erreichung der Ziele notwendigen Investitionen kann die oben genannte Kapitaleinlage der SVV genutzt werden.

Hierzu ergeben sich keine Einwendungen.

Neue Beschlussantragsziffer 3

Auch die folgende Formulierung setzt sich laut Herrn Körner aus dem Antrag Nr. 247/ 2022 und der GRDrs 397/2022 Neufassung zusammen:

3. CO2-Bilanz städtischer Liegenschaften verbessern
Die Verwaltung konkretisiert bis zum Herbst 2022 die in der Mitteilungsvorlage 376/2022 verwaltungsintern abgestimmten Vorschläge für das Vorgehen bei der energetischen Sanierung städtischer Liegenschaften, um mit den im Doppelhaushalt beschlossenen zusätzlichen Mitteln einen möglichst effektiven Beitrag zur Reduktion der stadtweiten CO2-Emissionen zu leisten.
Hierzu ergeben sich keine Einwendungen.

Neue Beschlussantragsziffern 4a, b, c und d

Die folgenden Formulierungen (ursprüngliche Beschlussantragsziffer 4a wird um einen Satz aus dem Antrag Nr. 247/2022 ergänzt / die neue Beschlussantragsziffer 4b stammt aus dem Antrag Nr. 247/2022 / die ursprüngliche Beschlussantragsziffer 4b wird die Ziffer 4c, und die ursprüngliche Beschlussantragsziffer 4c wird die Ziffer 4d) werden von Herrn Körner dargestellt:

4. Private Investitionstätigkeit unterstützen Als redaktionellen Hinweis merkt StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) an, das Thema Gebäudesanierung gehöre mit der städtischen Gebäudesanierung verbunden. Für StR Kotz (CDU) besteht heute nicht die Notwendigkeit, über Details zu sprechen.

Grundsätzlich erklärt StR Ebel (AfD), der Plan, Klimaneutralität 2035 herzustellen und dann Mitte der 40er-Jahre auf Return on Investment zu hoffen, sei, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handeln würde, höchst unsolide. Insbesondere wundere er sich über die Fraktionen, die oft zu Recht auf ihre wirtschaftlichen Kompetenzen hinwiesen und nun aber einen solchen "Euphemismus" (Beschönigung) mittragen.

Zum Aspekt Sozialverträglichkeit / Klimagerechtigkeit merkt StR Ozasek (PULS) für seine Fraktionsgemeinschaft an, in die Verhandlungen über eine Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft sollte einfließen, dass es Nachschärfungsbedarf hinsichtlich des nicht mehr geförderten Standards KFW 55 gebe. Zudem sollte eigentlich eine Warmmietenneutralität hinsichtlich Sanierungen hergestellt werden. Angesichts der sehr hohen Energiekosten wäre dies wohl für die Wohnungswirtschaft ökonomisch darstellbar.

Von Herrn Körner wird zugesagt, inhaltliche Hinweise mitzunehmen. Impulsgebende Konzepte sollten natürlich nicht nur einzelne Gebäude, sondern Quartiere insgesamt betrachten.

Einer Bitte von EBM Dr. Mayer nachkommend hält Herr Körner, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest:

Gegen die Beschlussantragsziffern 4a, b, c und d erheben sich keine Einwendungen.

Neue Beschlussantragsziffern 6 und 7

Von Herrn Körner wird darauf hingewiesen, dass zu diesen Ziffern die Änderungsvorschläge des Antrags Nr. 247/2022 aufgenommen wurden.

Zu seiner Frage, ob damit der Ausschuss einverstanden ist, ergeben sich keine Einwendungen.

Anschließend werden die Beschlussantragsziffern mit Entscheidungsbedarfen aufgerufen.

Neue Beschlussantragsziffer 5b

Dargestellt wird von Herrn Körner, dass durch den Herrn Oberbürgermeister vorgeschlagen wird, erste Angebotsverbesserungen bei der SSB auf den Weg zu bringen. Von ihm werden die Inhalte der Beschlussantragsziffer 5b der GRDrs 397/2022 Neufassung beschrieben.

Von StR Peterhoff (90/GRÜNE) wird der im Antrag Nr. 247/2022 enthaltene Änderungsantrag zu der Beschlussantragsziffer 5b aufrechterhalten. Einigkeit bestehe darin, die aus dem landesweiten Jugendticket (LWJT) freiwerdenden 3,6 Mio. € städtische Mittel für Angebotsverbesserungen einzusetzen. Abgelehnt werde aber heute eine Vorfestlegung auf Projekte. Zunächst müsse, um die Mittel möglichst effizient einzusetzen, eine Bewertung erstellt werden, welche Fahrgastpotenziale mit welchem Angebot einhergehen. Die SSB müsse die einzelnen Maßnahmen einschätzen, und wie in der Vergangenheit üblich müsse sich dann eine Diskussion anschließen. Als eine wesentliche Maßnahme schätzt er den Abendverkehr ein.

Zum Abendverkehr äußert sich StR Kotz entsprechend. Er und StRin Meergans (SPD) werben für den Vorschlag des Herrn Oberbürgermeisters.

Für StR Rockenbauch bestehen für die Mittelverwendung noch Konkretisierungs-/Abwä-gungsbedarfe.

StR Dr. Oechsner (FDP) vermisst Informationen darüber, wie stark die SSB bereits involviert ist. Obwohl er Verständnis für die Haltung der Verwaltung äußert, gibt es für ihn Gründe, derzeit noch von Konkretisierungen Abstand zu nehmen. Ausgenommen werden von ihm dabei ausdrücklich die Buslinie 47 und die Flughafenlinie (U17). Sollte darüber kein Konsens möglich sein, werde sich seine Fraktion bei einer Abstimmung der Stimme enthalten.

Für StR Ozasek (PULS) stehen einzelne Wunschprojekte in keiner Relation zu der symbolpolitischen Bedeutung des anstehenden Klimaneutralitätsbeschlusses. Die Vorlage beinhalte in angemessenem Umfang keine Inhalte zu einer zukünftigen Mobilität der LHS. Beispielsweise vermisst er Aussagen wie Reduzierung des Kfz-Verkehrs um 50 %, Realisierung des neuen Stadtraums B14 bis 2013 ??? und Umsetzung von 20 Fahrradstraßen bis 2025. Unstrittig sei, dass Ergänzungsverkehre, sofern sie pilothaften Charakter haben, aus dem Stadthaushalt finanziert werden müssten; ein Übergang zum Regelbetrieb müsse über den Wirtschaftsplan der SSB abgebildet werden. Dasselbe gelte für Buslinien/Takt-intensivierungen, sobald diese dauerhaften Charakter erhalten. Wichtig sei, am bisherigen Verfahren bei der Bewertung von Kosten und Nutzen von Ideen festzuhalten. Sehr bedauert werde die von einer Mehrheit des Gemeinderats mitgetragene ÖPNV-Tariferhöhung in Höhe von 4,9 %.

StRin von Stein (FW) legt Wert darauf, jetzt mit konkreten Maßnahmen zu beginnen. Weitere Diskussionen sind für sie derzeit nicht zielführend.

Seine Haltung konkretisiert StR Peterhoff im weiteren Verlauf exemplarisch an der Flughafenlinie (U17/Beschlussantragsziffer 5b, GRDrs 397/2022 Neufassung). Diese Maßnahme koste 900.000 €/Jahr (von den 3,6 Mio. € des LWJT). Zum verkehrlichen Nutzen dieser Linie müsse gesehen werden, dass im Jahr 2024 am Flughafen noch keine Regionalzüge verkehren. Dadurch habe diese Linie im Jahr 2024 deutlich geringeren Nutzen. Die Verlängerung des 10 Minuten-Taktes beim Abendverkehr um eine Stunde erfordere mindestens 800.000 €/Jahr. Diese Maßnahme werde aber durch die U17 verhindert. Solche Dinge wolle er von der SSB bewertet haben.

Seitens des Oberbürgermeisters wird anschließend folgender vermittelnde Vorschlag unterbreitet:

Zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussantragsziffer 5b (Änderung ist fett dargestellt:

- "Ab 2025 soll eine neue Stadtbahnlinie U17 vom Flughafen bzw. der Landesmesse über den Fasanenhof zum Synergiepark Möhringen/Vaihingen fahren."
- Der zweite Spiegelstrich entfällt.
- Der dritte Spiegelstrich entfällt.
- Der vierte Spiegelstrich bleibt bestehen.
- Der fünfte Spiegelstrich soll ebenfalls bestehen bleiben.

Dazu äußert sich StR Peterhoff ablehnend. Es handle sich weiterhin um Vorfestlegungen. Durch Herrn Körner, der sich für diesen Kompromissvorschlag ausspricht, wird betont, dass die Liste mit der SSB abgestimmt ist. Ergänzend zu den von StR Peterhoff genannten Mittelbedarfen und zu den 2023 und 2024 jeweils für die Buslinie 47 benötigten 630.000 €/Jahr beziffert er den Mittelaufwand für die U8 auf 300.000 €/Jahr. Darüber hinaus geht er bei den Ergänzungsverkehren von einer Größenordnung von 400.000 €/Jahr aus. Somit würden von den 3,6 Mio. € LWJT-Mitteln Ende 2023 noch rund 3 Mio. €, Ende 2024 noch rund 1,5 Mio. € und Ende 2025 noch rund 1,2 Mio. € zur Verfügung stehen; z. B. müssten hiervon eventuell noch die Schülerverkehre abgedeckt werden. Die einzelnen Spiegelstriche seien so allgemein formuliert, dass über deren konkrete Ausgestaltung die Verwaltung mit dem Gemeinderat in der nächsten Woche habe sprechen wollen.

Danach stellt EBM Dr. Mayer die Beschlussantragsziffer 5b des Antrags Nr. 247/2022

5. Klimamobilitätsplan und erste Angebotsverbesserungen im ÖPNV auf den Weg bringen

b) In einem ersten Schritt werden die folgenden Angebotsverbesserungen im Bus- und Bahnverkehr umgesetzt:
- Ab 2024 soll eine neue Stadtbahnlinie U17 vom Flughafen bzw. der Landes-messe über den Fasanenhof zum Synergiepark Möhringen/Vaihingen fahren.
- Die U8 soll ab 2024 häufiger zwischen Vaihingen und Heumaden/Ostfildern fahren.
- Ab 2024 soll das Abendangebot der SSB weiter verbessert werden.
- Ab 2024 wird der Einsatz von Ergänzungsverkehren aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen Vorschlag vor, welche Ergänzungsverkehre damit auf den Weg gebracht werden sollen.
- Aus dem städtischen Haushalt werden 2023 und 2024 jeweils 630.000 Euro für einen zweijährigen Probebetrieb der neuen Buslinie 47 vom Stuttgarter Osten in die Innenstadt mit Abdeckung der Innenstadtschleife zur Verfügung gestellt.

fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dieser Fassung der Beschlussantragsziffer 5b bei 10 Ja-, 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

Neue Beschlussantragsziffer 7c (laut Antrag Nr. 247/2022 neue Ziffer 1b) Der Änderungsvorschlag der Verwaltung wird durch Herrn Körner analog der Präsentation vorgetragen. StRin Rühle erläutert anschließend die Ziffer 1b des Antrags Nr. 247/ 2022. Ihrer Einschätzung nach kann angesichts der im Jahr 2019 beschlossenen GRDrs 785/2019 "Weltklima in Not - Stuttgart handelt, Aktionsprogramm Klimaschutz" nicht von vorschnellem Handeln gesprochen werden. Der Änderungsvorschlag der Verwaltung, und dafür bedankt sie sich, stelle zwar eine deutliche Verbesserung zur Ursprungsfassung dar, die Frage sei allerdings, welche Beschlüsse überhaupt als klimarelevant gelten und wer dies beurteile. Als irritierend empfinde sie, dass die Verwaltung nach drei Jahren nun erneut beauftragt werden soll, einen Vorschlag vorzulegen. Sie hält die Antragsziffer 1b des Antrags Nr. 247/2022 aufrecht.

Zu bedenken gibt StR Kotz, auf dem Weg zu einer Klimaneutralität 2035 lasse sich im Vorfeld nicht alles eindeutig vorgeben. Angesichts der nach der Sommerpause kommenden Vorlage müsse im heutigen Grundsatzbeschluss keine Detailschärfe enthalten sein. Heute Dinge durchzudrücken, sei der Sache nicht angemessen. Sinngemäß äußert sich StRin Meergans. Sie, und StR Dr. Oechsner äußert sich entsprechend, unterstütze den Änderungsantrag der Verwaltung, wobei beide Ratsmitglieder sich dafür aussprechen, diesen Änderungsantrag prominent im Beschlussantrag unterzubringen. Dies erachtet EBM Dr. Mayer als unproblematisch.

StR Rockenbauch geht auf den Antrag Nr. 244/2022 ein. Er möchte diesen abgestimmt haben. Von ihm wird befürwortet, dass alle Verwaltungsvorlagen künftig einen Vermerk zur Klimarelevanz haben. So könne in Sachen Klimaneutralität Verbindlichkeit geschaffen werden.

Für StR Ozasek ist die eigentliche Streitsumme die in der Territorialbilanz bislang nicht enthaltene Stoffströme in Gänze, insbesondere alles, was importiert wird, z. B. in Stuttgart verbaute Baustoffe. ??? Hier müsse man sich ehrlich machen. Dies sei der Hintergrund für die Formulierung der Ziffer 1b des Antrags Nr. 247/2022. Hier weise der McKinsey-Klimafahrplan eine große Schwäche auf. Der "Klimariese" Bauwirtschaft wolle nicht gesehen werden. 40 % der globalen CO2-Emissionen entfielen auf die Bauwirtschaft. 50 % des globalen Abfalls entfielen auf die Bauwirtschaft (Straßen/Tunnel, Tiefbau, Hochbau). Dass sich die Bauwirtschaft radikal verändern müsse, sei noch nicht hinreichend erkannt. Im Übrigen sei dieser Sachverhalt nicht kompliziert. Das baden-württembergische Umweltministerium habe beispielsweise zusammen mit der Firma Bosch den Scope-3-Analyzer entwickelt (einfach handhabbares Tool, mit dem Firmen ihre Lieferketten durchleuchten können). Dies müsse doch auch bei kommunalen Infrastrukturentscheidungen möglich sein. Bezogen auf den Antrag Nr. 244/2022 fährt er fort, künftig müssten weiterhin Infrastrukturvorhaben mit strategischer Bedeutung auf den Weg gebracht werden können, die womöglich von dem CO2-Restbudget zehren. Er und StRin Rühle lehnen den Antrag Nr. 244/2022 ab.

Für StR Kotz besteht die Notwendigkeit, dass deutsche Städte bei ihren CO2-Anrech-nungen einheitlich vorgehen. Darüber müsse nach der Sommerpause diskutiert werden. Laut StRin Meergans geht es auch darum, dass sich der Gemeinderat bei seinen Entscheidungen bewusst macht, welche Emissionen durch diese Entscheidungen verursacht werden. Dies lasse sich aber vor der heute Nachmittag anstehenden Grundsatzentscheidung nicht klären, vielmehr müssten entsprechende Lösungen nach der Sommerpause gefunden werden.

Durch StR Rockenbauch wird angeregt, im zweiten Satz des Änderungsvorschlags der Verwaltung anstelle der Worte "in geeigneter Weise" die Formulierung "werden in Scope-1, -2 und -3 mitgeteilt" vorzusehen.

An dieser Stelle der Aussprache wirbt der Oberbürgermeister nochmals für den Kompromissvorschlag der Verwaltung. Es handle sich um einen offenen Vorschlag, durch den keine Vorfestlegungen erfolgen. Über die Details könne dann unmittelbar nach der Sommerpause abgestimmt werden.

StR Ozasek wünscht sich anknüpfend an StRin Meergans eine Zusage der Verwaltung, dass Scope-3 bei Infrastrukturentscheidungen in der dargestellten Systematik zur Beschlussfassung im Herbst aufbereitet wird. Wenn dem so wäre, könnte sich seine Fraktionsgemeinschaft in Richtung eines gemeinsamen Vorschlags bewegen. Er, so der Oberbürgermeister, könne zusagen, dass die Verwaltung dies in ihre Überlegungen einfließen lasse. Wie im Detail hierzu allerdings im Herbst der Vorschlag aussehen werde, könne er noch nicht sagen. Für StR Kotz kann die Verwaltung beauftragt werden, sich mit dieser Frage bis nach der Sommerpause zu beschäftigen. Wenn dann die Verwaltung nicht dem Anliegen von StR Ozasek folge, müsste sie dies begründen. Laut EBM Dr. Mayer nimmt die Verwaltung, dass sie sich damit auseinandersetzt, als verbindlichen Auftrag an. Damit zeigt sich StR Ozasek einverstanden.

Durch EBM Dr. Mayer wird festgestellt:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 244/2022 bei 2 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss lehnt die Ziffer 1b des Antrags Nr. 247/2022 bei 7 Ja-, 11 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem geänderten Verwaltungsvorschlag mit den Modifikationen

Der Verwaltungsvorschlag zu der Antragsziffer 7c wird als Beschlussantragsziffer 1b vorgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Scope-3 in ihre weiteren Überlegungen einfließen zu lassen.

bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.

Neue Beschlussantragsziffer 7d bzw. Ziffer 1c des Antrags Nr. 247/2022

Nach Aussage von Herrn Körner stellt die neue Beschlussantragsziffer 7d

Die Verwaltung stellt im Herbst 2022 dar, wie hoch das aus dem Beschluss zur Klimaneutralität resultierende CO2-Restbudget ausfällt und in welchem Verhältnis dieses Restbudget zum globalen Gesamtpfad zur Klimaneutralität steht.

den Versuch des Herrn Oberbürgermeisters für einen Kompromiss dar.

Von einer deutlichen Verbesserung zum seitherigen Vorschlag spricht StRin Rühle. Ihre Fraktion könne dem Vorschlag zustimmen. Von ihr wird dafür plädiert, diese Formulierung als Beschlussantragsziffer 1c vorzusehen. Dem tritt die Verwaltung laut EBM Dr. Mayer bei. Positiv äußert sich daraufhin auch StR Ozasek.

Grundsätzlich verdeutlicht StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), dass sich die Welt nicht auf dem von der Wissenschaft als notwendig angesehenen Pfad befindet. Voraussichtlich werde sich bereits 2030 im Durchschnitt eine Erderwärmung von 1,5 Grad (bezogen auf den Zeitraum seit Beginn der Industrialisierung um 1830) ergeben. Mindestens über ein Jahrzehnt werde wohl eine Erderwärmung in Höhe von 1,6 Grad bestehen. Damit hätten z. B. Warmwasserkorallen so gut wie keine Überlebenschance. Bei einem optimalen Szenario würde sich dann ca. im Jahr 2100 der Temperaturanstieg auf 1,4 Grad wieder absenken. Dies wäre der Ablauf bei optimalen Klimaschutzmaßnahmen; das von der LHS Angedachte sei nicht das Optimale. Selbst wenn nun deutliche Verbesserungen der Anstrengungen erfolgten, sei es aus Stuttgarter Sicht und auch global sehr unwahrscheinlich, dass sich ein Anstieg um weniger als 1,7 bzw. 1,8 Grad ergebe. Da aber nicht auf "volles Risiko" gegangen werden könne, müsse die Politik "schlimmere Szenarien" einkalkulieren. Hauptproblem sei derzeit die Abholzung des Amazonas-Regenwaldes. Insbesondere durch die von der EU, von Nordamerika und China aus Brasilien bezogenen großen Mengen an Rindfleisch und Soja werde in Brasilien die Entwaldung angetrieben.

EBM Dr. Mayer stellt fest, dass die Ziffer 1c des Antrags Nr. 247/2022 von den antragstellenden Fraktionen nicht aufrechterhalten wird. Zu der neuen Beschlussantragsziffer 7d stellt er, verbunden mit der Maßgabe, dass dieser Vorschlag sich im Beschlussantrag als Ziffer 1c wiederfindet, fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Gegenstimme der neuen Beschlussantragsziffer 1c mehrheitlich zu.

Vor der Endabstimmung wird von Herrn Körner der sich nun ergebende Beschlussantrag dargestellt. Er sagt dabei zu, dass dieser modifizierte Beschlussantrag heute Nachmittag für die Gemeinderatssitzung als Tischvorlage zur Austeilung kommt.

Im weiteren Verlauf geht StR Rockenbauch auf die Anträge Nr. 243/2022 und 245/2022 ein. Dazu verweist Herr Körner auf die seitens der Verwaltung in der gestrigen STA-Sitzung gegebene Antwort, dass die aus dem Rat genannten Zahlen geprüft werden müssen und in den Herbstberatungen auch behandelt werden. Zum Antrag Nr. 245/ 2022 erläutert er, dieser Antrag werde durch die Ziffer 7b der zur Abstimmung kommenden Beschlussantragsfassung als erledigt angesehen. Nachdem StR Rockenbauch nachfragt, ob gegebenenfalls zu aus der Beschlussantragsziffer 7 sich ergebenden Ressourcennotwendigkeiten eine Haushaltsvorlage vorgelegt wird, ergänzt der Erste Bürgermeister, sollte die Verwaltung Bedarfe sehen, werde auf den Rat zugegangen. Danach bejaht StR Rockenbauch die Frage von EBM Dr. Mayer, ob damit der Antrag Nr. 245/2022 als erledigt angesehen werden kann.

Zum Antrag Nr. 243/2022 stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt diesen Antrag bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich ab.


Zusammengefasst ergibt sich somit folgender modifizierter Beschlussantrag:

1. Mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz
Zu diesem modifizierten Beschlussantrag stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.
zum Seitenanfang