Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
427
38
VerhandlungDrucksache:
318/2023
GZ:
JB, T
Sitzungstermin: 19.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Königin-Katharina-Stift, Grundsatz- u. Vorprojektbeschl., - Ersatz-Neubau Turnhalle u. Schulräume bedingt durch die Sanierung u. Erweiterung d. Württ. Staatstheater, - Erweit. d. Schulstandorts z. Deckung v. Schulbedarfen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.06.2023, öffentlich, Nr. 242
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.07.2023, öffentlich, Nr. 267
Verwaltungsausschuss vom 05.07.2023, öffentlich, Nr. 359
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 11.07.2023, öffentlich, Nr. 320
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 18.07.2023, öffentlich, Nr. 325
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung sowie des Technischen Referats vom 03.07.2023, GRDrs 318/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Notwendigkeit des Abbruchs und der Verlegung des Turnhallengebäudes, des Musiksaals sowie zugehöriger Haupt- und Nebennutzflächen als Folge der geplanten Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (GRDrs 521/2021) wird Kenntnis genommen.

2. Von der voraussichtlichen Schülerentwicklung auf 3,5 Züge und der aktuellen Raumsituation am Königin-Katharina-Stift wird Kenntnis genommen.

3. a) Dem Abbruch und dem Neubau der durch die Baumaßnahmen der Württembergischen Staatstheater entfallenden Sport- und Schulraumflächen auf dem westlichen Schulhof und das anschließende Gelände des ehemaligen Theaterparkplatzes westlich des Schulgrundstücks wird zugestimmt.
3. b) Dem Raumprogramm für das Königin-Katharina-Stift mit zu ersetzenden, sowie weiteren, zum Abbau des Defizits und Sicherung der Bedarfsdeckung erforderlichen Flächen, mit einer Programmfläche von 2.790 m² zzgl. erforderlicher Nebenflächen wird zugestimmt.
3. c) Der Weiterplanung von Ersatzneubau und Erweiterung des Königin-Katharina-Stifts auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie von D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart, mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen bei Fertigstellung von rd. 50,85 Mio. EUR brutto bis zum Projektbeschluss, wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg Verhandlungen über den erforderlichen Grundstückstausch zu führen, damit die Baugrundstücke für die Erweiterung des Opernstandorts bzw. für den Ersatz-Neubau und die Erweiterung des Königin-Katharina-Stifts gebildet werden können.

5. Um den Schülerinnen und Schülern auch während der Bauzeit einen angemessenen Pausenhof zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg, der Deutschen Bahn und allen weiteren Beteiligten Möglichkeiten für die Bereitstellung entsprechender Ersatzflächen in unmittelbarer Umgebung auszuhandeln.

6. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahren) - Architektur und Freianlagen mit integriertem Realisierungswettbewerb nach RPW - für die Gesamtmaßnahme des Schulstandorts beauftragt.

7. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge (sowie die Planung der o.g. Gesamtmaßnahme) bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Grundlagen für die erforderlichen Änderungen des Planungsrechts auszuarbeiten.

9. Für die weiteren Planungsschritte bis zum Projektbeschluss werden Planungsmittel in Höhe von 3,5 Mio. EUR benötigt. Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Projekt-Nr.: 7.401231 Königin-Katharina-Stift, Ersatz/
Erweiterungen wie unter dem Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt.





EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang