Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB-K
GRDrs 374/2022
Stuttgart,
06/15/2022



Finanzierung einer Arbeitsmarktzulage für die Pflege im Klinikum Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.06.2022
30.06.2022



Beschlußantrag:


1. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt als Trägerin der Kommunalanstalt Klinikum Stuttgart aufgrund des Mehraufwands für die vom Verwaltungsrat beschlossenen Arbeitsmarktzulagen für die Mitarbeitenden im Pflege- und Funktionsdienst des Klinikums Stuttgart entsprechend höhere Zuschusszahlungen im Rahmen des Verlustausgleiches 2022 und 2023 an das Klinikum. 2. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR in 2022 und 1,6 Mio. EUR in 2023 im Teilergebnishaushalt THH 200, Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - wird zugestimmt. Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen. 3. Die Anteile der Arbeitsmarktzulage, die durch die Stadt finanziert wurden und später über das Pflegebudget refinanziert werden, sind zur Verringerung des auszugleichenden Jahresverlusts des Klinikums zu verwenden; bei positiven Jahresergebnissen an den Träger zu erstatten.




Begründung:


Große Teile des Gemeinderats haben in seiner Sitzung am 5. Mai 2022 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, in der Eigenschaft der LHS als Träger des Klinikums Stuttgart gKAöR, freiwillige Arbeitsmarktzulagen für die Mitarbeitenden im Pflegedienst des Klinikums in Form einer Stufenvorweggewährung aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Eine Finanzierungszusage durch den Träger ist notwendig, da die Gewährung der Zulagen zu einem Mehraufwand beim Klinikum und damit zu einer Verschlechterung der Jahresergebnisse führen. Dies gilt aktuell auch für die Zulagen für die „Pflege am Bett“, die grundsätzlich über das Pflegebudget refinanziert werden können. Diese sind momentan jedoch auch ergebniswirksam für das Klinikum, da die Verpflichtung zur Kostentragung von den Krankenkassen bestritten wird und eine rechtliche Klärung noch (lange) nicht abgeschlossen ist.

Die Entscheidung über die Gewährung von Zulagen an Mitarbeitende des Klinikums obliegt dem Verwaltungsrat des Klinikums Stuttgart. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist hinsichtlich der von der Stadt als Träger des Klinikums gewährten Zuschüsse sowie der Übernahme der Jahresverluste gegeben. Daher wurde im Gemeinderat des Weiteren beschlossen, eine endgültige Sachentscheidung über deren städtische Finanzierung und entsprechende Deckung bis nach deren inhaltlicher Beratung und der Feststellung der Erforderlichkeit im Verwaltungsrat des Klinikums zu vertagen.

Der Verwaltungsrat des Klinikums Stuttgart hat unter Beachtung der Erklärung und Beschlusslage des Gemeinderats die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage in seiner Sitzung am 25. Mai 2022 beraten. Unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage des Trägers der gegenüber der Wirtschaftsplanung entstehenden und nicht refinanzierten Aufwendungen wurde mehrheitlich beschlossen, zur Fachkräftegewinnung und -bindung ab dem 01.07.2022 folgende Arbeitsmarktzulagen gemäß § 17 Abs. 4.1 TVÖD zu gewähren:
Fachkrankenpfleger sowie examinierte Pflegekräfte, die eine Zulage nach Zulage-Nr. 8 bzw. 9 für die Tätigkeit in den Einsatzbereichen Intensiv / OP / Anästhesie / ZSG – Akutstationen erhalten, haben keinen Anspruch auf die Zulage nach Zulage-Nr. 1 oder 1a für auf Station beschäftigte examinierte Pflegekräfte.
Neben einer Arbeitsmarktzulage für den Pflegedienst hat der Verwaltungsrat auch für weitere Berufsgruppen mit besonderem Personalmangel die Notwendigkeit gesehen, diese in die Zulagenregelung einzuschließen (vgl. Tabelle, Zulagen-Nr. 2-10).

Teilzeitbeschäftigte sollen die Zulage entsprechend dem Anteil der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit an der Arbeitszeit von vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten erhalten. Es ist vorgesehen, die Zulagen mit den künftigen Steigerungen der tariflichen Tabellenentgelte oder mit ggf. in einer Tarifeinigung neu eingeführten Zulagen für diese Berufsgruppen zu verrechnen, das heißt, dass diese abgeschmolzen werden. Eine Abschmelzung führt je nach Höhe des Tarifabschlusses zu zusätzlichen Personalaufwendungen im Jahr 2023, vermeidet aber, dass sich im Einzelfall trotz der tariflich vereinbarten Erhöhung der Tabellenentgelte eine demotivierend wirkende Senkung des tatsächlichen Entgeltes ergeben kann. Der Verwaltungsrat hat ferner beschlossen, nach dem Tarifabschluss 2023 zu prüfen, wie mit den Arbeitsmarktzulagen weiter verfahren werden soll.

Für das Klinikum Stuttgart gibt es noch keine Entscheidung der Krankenkassen, ob die auf die „Pflege am Bett“ entfallenden Kosten für die Stufenvorrückungszulagen und die Zulagen in der Intensivpflege im Pflegebudget berücksichtigt werden. In einem aktuell abgeschlossenen Schiedsstellenverfahren in Baden-Württemberg, das die Position des Krankenhauses unterstützt hat, haben die Kostenträger das Schiedsstellenurteil angefochten. Daraus resultiert eine Klage beim Verwaltungsgericht mit einer voraussichtlich mehrjährigen Verfahrensdauer bis zu einer abschließenden Entscheidung. Die nach einer positiven letztinstanzlichen Entscheidung teilweise über das Pflegebudget refinanzierten und zu periodenfremden Erträgen des Klinikums führenden Zahlungen der Kostenträger sind dann zur Reduzierung der Verlustausgleiche zu verwenden oder bei positiven Jahresergebnissen an den Träger zu erstatten.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die vom Verwaltungsrat beschlossene Zulagenregelung entstehen beim Klinikum ergebnis- und liquiditätswirksame Mehraufwendungen in einer voraussichtlichen Höhe in 2022 von 2,3 Mio. EUR und in 2023 von 1,7 Mio. EUR.
Da eine Finanzierung der auf die „Pflege am Bett“ entfallenden Arbeitsmarktzulage des mit den Kostenträgern zu verhandelnden Pflegebudgets fraglich ist und die Zulagen für die weiteren Berufsgruppen nicht kompensiert werden können, führen diese zu entsprechend schlechteren Jahresergebnissen, die das Klinikum aufgrund der bereits erwarteten hohen Jahresverluste (2022 Plan: -10,5 Mio. EUR, 2023 Plan: -7,6 Mio. EUR) finanziell nicht selbst tragen kann. Vor der Umsetzung der Zulagengewährung ist für die Freiwilligkeitsleistung daher die Finanzierungszusage des Trägers erforderlich.

Für den städtischen Haushalt bedeutet die Übernahme der zusätzlichen Verlustausgleiche entsprechend überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnishaushalt THH 200, Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke in 2022 in Höhe von 2,3 Mio. EUR und in 2023 in Höhe von 1,6 Mio. EUR.

Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve im Teilergebnishaushalt THH 900, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

81/2022 "500 Euro Arbeitsmarktzulage für die Pflege im Klinikum Stuttgart" von Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei und PULS-Fraktionsgemeinschaft

147/2022 "Pflegekräfte für unser Klinikum sichern: Bessere Bezahlung durch eine Vorweggewährung von Gehaltsstufen" der SPD-Gemeinderatsfraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion


Erledigte Anträge/Anfragen

-



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang