Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
386
8
VerhandlungDrucksache:
693/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin: 05.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Züblin-Areal, Stuttgart-Mitte - Durchführung eines
städtebaulichen Wettbewerbs, Finanzbedarf

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2011, öffentlich, Nr. 436

Ergebnis: Kenntnisnahme


Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 21.09.2011, GRDrs 693/2011.


Die nachstehend wiedergegebene Beratung bezieht sich neben dem im Betreff genannten Tagesordnungspunkt auf folgende Tagesordnungspunkte:

- Tagesordnungspunkt 9
"Kooperatives Gutachterverfahren Stadtgarten"
heutige Niederschrifts-Nr. 387

- Tagesordungspunkt 10
"Schoch-Areal, Stuttgart-Feuerbach
Finanzbedarf für Workshop und städtebaulichen Wettbewerb"
heutige Niederschrifts-Nr. 388

- Tagesordnungspunkt 11
"Bebauungsplanverfahren NeckarPark (Ca 283) im Stadtbezirk Bad Cannstatt
Finanzbedarf/nötige Planungsmittel"
heutige Niederschrifts-Nr. 389

StRin Ripsam (CDU) trägt vor, in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik habe BM Hahn gegenüber ihrem Fraktionskollegen, StR Hill, bestätigt, dass es sich bei den heutigen Tagesordnungspunkten 8 - 11 um eine neue Vorgehensweise handelt. Darauf hin habe die Gemeinderatsfraktion grundsätzlich die Frage aufgeworfen, wie zukünftig mit Wettbewerbsverfahren umgegangen werden soll, bzw. ob Mittel in die Haushalte eingestellt werden müssen, um überhaupt in Zukunft Wettbewerbe durchführen zu können. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass neben vorhersehbaren auch ad hoc notwendige Wettbewerbe zur Durchführung anstehen. Vor diesem Hintergrund habe sie dann BM Hahn gebeten, eine Schnittbetrachtung darüber zu erarbeiten, welche Mittelaufwendungen Wettbewerbe durchschnittlich verursachten. Dem Gemeinderat gehöre aufgezeigt, wie es auch in Zukunft ermöglicht werden kann, wichtige und für die Stadt notwendige Wettbewerbe durchzuführen.

Diese Finanzierungsfrage sieht StR Kanzleiter (SPD) als berechtigt an. Eine Klärung müsse in den kommenden Haushaltsplanberatungen herbeigeführt werden. Seine Fraktion könne von den Vorlagen, die den Tagesordnungspunkten 8 -11 zugrunde liegen, heute Kenntnis nehmen. Inhaltliche Diskussionen über diese Vorlagen lehnt er jedoch ab.

Durch den Vorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung über ein pauschales Planungsbudget verfügt (260.000 €). Das unter den Tagesordnungspunkten 8 - 11 Dargestellte sei der darüber hinaus geltend gemachte konkrete Sonderbedarf. Dieses Vorgehen sei normal, da insbesondere bei größeren Stadtentwicklungsprojekten wie Neckarpark oder Schoch-Areal größere Mittelbedarfe entstehen können. Vertieft werden könne dieses Thema in den Haushaltsplanberatungen.

Für StR Kanzleiter sind bereits jetzt für den Neckarpark Wettbewerbskosten und Kosten für die weiteren Verfahren sowie deren ungefährer Umfang absehbar. Wahrscheinlich treffe dies auch auf den Stadtgarten sowie das Schoch-Areal zu. Von daher wäre es naheliegend gewesen, dass die Verwaltung von sich aus diese Mittel für den Haushalt anmeldet, damit diese Mittel nicht durch die Fraktionen beantragt werden müssen. Nicht nachvollziehbar ist für ihn, dass zwingend im Haushalt anzusprechende Dinge durch den Gemeinderat zu beantragen sind.

Den Begriff "zwingend" begrenzt EBM Föll auf Themen, die gesetzlich und vertraglich vorgegeben sind. Im Übrigen ändere sich an der Finanzlage nichts, egal, ob solches im Haushaltsplanentwurf enthalten ist oder nicht. Dieser Position hält StR Kanzleiter entgegen, dass üblicherweise bei den 1. Haushaltslesungen die Verwaltung darstellt, welche Fraktion wie viel zusätzliche Mittel beantragt. Er appelliert an die Verwaltung, bei den Hauhaltsansätzen realistischere Planungen zugrunde zu legen. Dies findet die Unterstützung von StR Pätzold (90/GRÜNE).

Nachdem im weiteren Verlauf der Erste Bürgermeister davon spricht, dass die Verwaltung bemüht ist, die Fraktionen nicht durch Verwaltungsentscheidungen zu präjudizieren bzw. dem Rat Gestaltungsfreiheiten zu entziehen, erklärt StR Pätzold, wahrscheinlich müssten die Fraktionen daraufhinarbeiten, ihre Anträge so zu kennzeichnen, dass ersichtlich wird, welche Anträge sozusagen für die Verwaltung gestellt werden, damit die Verwaltung ihre Ziele umsetzen kann, und welche Anträge Wünsche der Fraktionen beinhalten.

Abschließend hält EBM Föll, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von den GRDrsn 693/2011, 746/2011, 735/2011 und 732/2011 Kenntnis genommen.

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