Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1009/2011
Stuttgart,
11/25/2011


Sport- und Bewegungsangebote in der Ganztagesschule



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich30.11.2011

Bericht:


1. Ausgangssituation
Mit der GRDrs. 199/2011 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die Weichen für den weiteren, flächendeckenden Ausbau von Ganztagesschulen im Grundschulbereich in Stuttgart gestellt. Bis zum Jahr 2018 sollen auf Antrag und auf schulischen Wunsch, jährlich bis zu 10 weitere Ganztagesgrundschulen in (teil-) gebundener Form eingerichtet werden. Die Nachfrage nach verbindlicher, ganztägiger Betreuung ist in den Altersgruppen der Grundschule besonders hoch. Der Ganztagesbetrieb sichert hier die verbindliche Betreuung der Kinder beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in das Schulleben.

Durch den Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Schulen wird diese sich zum Lebensraum für die Kinder entwickeln. Die freizeitpädagogischen Angebote – wie in diesem Fall der Sport – spielen sich daher größtenteils an der Ganztagesschule ab und nicht wie bislang im Rahmen der verschiedenen Vereinsangebote außerhalb des Schulbetriebs. Auf diese gesellschaftlichen Veränderungen, die in den nächsten Jahren verstärkt spürbar werden, müssen sich die außerschulischen Partner, also auch die Sportvereine, einstellen und rechtzeitig ihre Angebote strukturell darauf abstimmen. Aufgrund des beschlossenen Ausbaus der Ganztagesschulen im Grundschulbereich ist jetzt der Zeitpunkt um eine Einbindung der Vereine in die verbindliche Ganztagesschule im Rahmen von Sport- und Bewegungsangeboten zu schaffen, um die noch bestehenden Regelungsspielräume zu nutzen.

In den weiterführenden Schulen wird es altersbedingt weiter eher offene Angebote (offene Ganztagesschule unterstützt mit Programmen wie z.B. dem Jugendbegleiter mit Kooperationen mit außerschulischen Partnern) geben. Daher ist die Einbindung der außerschulischen Partner besonders in den Grundschulen zu fördern. Die Verwaltung hat daher eine Konzeption entwickelt, die hier innerhalb der konkreten und verpflichtenden Vorgaben zur pädagogischen Umsetzung der (teil-) gebundenen Ganztagsschulen eine Einbindung des Sports bzw. der Vereine und Verbände möglich macht (siehe Anlage 1).


2. Rahmenbedingungen der (teil-) gebundenen Ganztagesschule
Die (teil-) gebundene Ganztagesschule wird gemäß dem Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport verbindlich an vier Tagen in der Woche mit acht Zeitstunden einschließlich Unterricht (i.d.R. zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr) angeboten. Im Rahmen der teilgebunden Ganztagesschule werden in einer mehrzügigen Schule ein oder mehrere Züge als Ganztagesschulzüge geführt; in der gebundene Ganztagesschule sind alle Züge und damit die gesamte Schule im Ganztagesbetrieb.

Ein wesentlicher Bestandteil der Ganztageschule ist ein rhythmisierter Stundenplan der Zeiten der An- und Entspannung mit Bewegungs- und Vesperpausen vorsieht (Beispiel eines Stundenplans siehe Anlage 2). Ergänzend zum Unterricht gibt es über den Schultag verteilt vielfältige Förder- und freizeitpädagogische Angebote, die durch einen Träger angeboten und koordiniert werden. Hierunter fällt neben der Betreuung der Hausaufgaben, des selbstständigen Lernens, der Angebote des Fördern und Forderns, der Bewegungspausen und des (warmen) Mittagessens auch die Koordinierung freizeitpädagogischer und bedarfsorientierter Angebote.

Der Schulträger ist laut Einrichtungserlass für die Abdeckung des Mittagessens und der betreuten Freizeit sowie der Durchführung der pädagogischen Angebote verantwortlich. Diese Angebote können naturnahe Angebote (z.B. Exkursionen, Gärtnern, Tier- und Pflanzenerkundungen), Gesundheitserziehung (z.B. Ernten & Verarbeiten, gesunde Ernährung, Erste Hilfe), Kreativangebote (z.B. Batik, Filzen, Tonen, Basteln), musische Angebote (z.B. Musical, Flöten, Instrumentalunterricht), kognitive Angebote (z.B. Knobeln, Zahlenspiele) und Bewegungsangebote (z.B. Erlebnispädagogik, Tanz, Sport) umfassen. Dies bedeutet, Sport- und Bewegungsangebote sind dabei ein Teil der pädagogischen Angebote, aus welchen die Schulen bei der Ausarbeitung des ausgewogenen pädagogischen Konzeptes gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt für die betreute Freizeit und die themenorientieren Angebote wählen kann. Welches Thema welchen zeitlichen Umfang einnimmt, richtet sich nach dem Leitbild bzw. dem Bedarf der Schule und wird in dem ausgewogenen pädagogischen Konzept der betreffenden Schule festgelegt.

Die Schulen arbeiten hier mit Trägern der Jugendhilfe zusammen, die sich im Rahmen einer Ausschreibung für die gesamte Betreuungsleistung des speziellen pädagogischen Konzepts bewerben.

Darüber hinaus benötigen viele arbeitende Eltern in ebenfalls wachsendem Umfang ergänzende Angebote vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien.

Genehmigungsverfahren für eine (teil-) gebundene Ganztagesschule
Der kommunale Schulträger stellt den Antrag auf Einrichtung eines teil – oder gebundenen Ganztagesbetriebs für die betreffende Schule bei dem Regierungspräsidium, das den Antrag zusammen mit dessen Stellungnahme dem Kultusministerium zur Entscheidung vorlegt. Im Antrag ist darzulegen, dass der Ganztagsbetrieb dauerhaft angelegt ist. Der Schulträger bestätigt hier anhand eines Gemeinderatsbeschluss, dass er die Sachkosten für den Ganztagsbetrieb und die Personalkosten für die Betreuung - auch in der Mittagsfreizeit und beim Mittagessen - trägt. Weiter muss dem Antrag ein pädagogisches Ganztageskonzept inkl. exemplarischen Stundenplan sowie die Zustimmung der schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) beigelegt werden. Zur Prüfung der formellen Genehmigungsvoraussetzungen hat die Schule die am Ganztagesbetrieb teilnehmenden Klassen mit Schülerzahl anzugeben und die Stellungnahme der Jugendhilfe zur Situation der Schule und dem Bedarf für eine Ganztagesschule vorzulegen. Auch die Schule muss den Bedarf des Ganztagesbetriebs darstellen z.B. durch Elternumfrage oder vorläufige Anmeldungen. Über den Antrag auf Einrichtung einer (teil-) gebundenen Ganztagesschule entscheidet das Kultusministerium.


3. Problemstellung für die Sportvereine
Immer mehr Grundschulkinder werden mittel- bis langfristig zeitlich in der Ganztagesschule gebunden sein. Dort gibt es wie oben ausgeführt neben dem im Bildungsplan vorgesehenen Sportunterricht auch im freizeitpädagogischen Bereich Bewegungs- und Sportangebote. Durch die zeitliche Verkürzung der Freizeit durch den verbindlichen, längeren Schultag und die Angebote im Rahmen der Ganztagesschule werden die Kinder hier möglicherweise nicht mehr im bisherigen Maße die Vereinsangebote nachfragen. Um den Vereinsnachwuchs auch in Zukunft sichern zu können, müssen sich die Sportvereine jetzt auf den Weg machen und nach Alternativen suchen.


3. Einbindung der Sportvereine
Um die gesellschaftlichen Veränderungen und die Notwendigkeit zur Handlung den Sportvereinen aufzuzeigen fand am 13. September 2011 eine Podiumsdiskussion im Rathaus für die Vertreter der Schulen und der Sportvereine und Verbände statt. Dabei wurde ein von der Verwaltung ausgearbeitetes Konzept vorgestellt (vgl. Anlage 1), um die Diskussion mit den Partnern in den Vereinen zu eröffnen und auf Basis der Konzeption gemeinsam Wege weiterzuentwickeln, wie die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen zusammengeführt werden können.

Mit Schreiben vom 16. September 2011 wurden darüber hinaus alle Vorsitzenden der Stuttgarter Sportvereine nochmals im Detail über die Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder und die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung zur formellen Ganztagesschule ergebenden Konsequenzen informiert. Gleichzeitig wurden sie gebeten sich an der Weiterentwicklung des Konzepts zu beteiligen und ihre Anregungen zur Einbindung von Sportvereinen und -verbänden im Rahmen von Sport- und Bewegungsangeboten an den Ganztagesschulen bis Ende Oktober 2011 mitzuteilen.


Ergebnis der Rückmeldung der Sportvereine und Sportverbände
Rückmeldungen der Sportvereine und Sportverbände zum Konzept trafen in Vielzahl ein. Dabei meldeten die Vereine und Verbände großes Interesse an der Konzeption und der Einbindung des Sports in die Ganztagesschule.

Konsens der Rückmeldungen der Vereine ist, dass diese nicht über das gesamt Stadtgebiet Angebote durchführen können und wollen. Vielmehr stellen sich die Vereine und Verbände eine Zusammenarbeit mit den Schulen in ihrem Einzugsgebiet und damit in örtlicher Nähe vor. Um die Kinder und Jugendlichen an die verschiedenen Sportarten heranzuführen, sind aus ihrer Sicht die jeweiligen Fachverbände und Vereine aus der näheren Umgebung einzubinden. Wie der Schwimmverband Württemberg in seiner Rückmeldung aufzeigte, eröffnet die Einbindung kleineren Vereinen die Möglichkeit sich gemeinsam einen hauptamtlichen Mitarbeiter zu teilen, was eine Professionalisierung auf Seiten der Vereine ermöglicht. Gleichzeitig können Kinder, die durch den örtlichen Verein für eine Sportart begeistert wurden, nach der Ganztagesschule (nach 16 bzw. 17 Uhr) und am Wochenende oder beim Übergang in die weiterführenden Schule (und die offene Ganztagesschule) vor 16 Uhr Zeit für den Vereinssport (außerhalb der Schule) finden. Durch die Herstellung des örtlichen Bezugs könnten so den Befürchtungen der Vereine - wie beispielsweise auch der Tennis-Club Weiß-Rot e.V. ausführte – hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung entgegen gesteuert werden.

Großes Interesse zeigten auch Vereine mit Sportarten, die nicht direkt im Sportunterricht berücksichtigt werden, wie z.B. der Stuttgarter Eis- und Rollsportclub 1911 e.V. Diese Vereine bekräftigten den Bedarf einer Verbindung zur Ganztagesschule im Grundschulbereich. Aufgrund des Anstiegs der Schulwochenstunden, der Berufstätigkeit beider Elternteile und der altersbedingten Notwendigkeit des Begleitens zum Vereinesstätte, können weniger Grundschulkinder den Sport in den frühen Nachmittagsstunden ausüben. Für diese Sportarten ist die Konzeption eine Chance, Kindern den Zugang zu ihrer Sportart zu ermöglichen. Jedoch muss hierfür, wie auch der Deutsche Alpenverein – Sektion Stuttgart – ausführte innerhalb des Vereines Möglichkeiten gefunden werden, was in der Schule angeboten werden kann.

Wie auch der Turnverein Cannstatt 1846 e.V. ausführte, können die Vereine die Planung der Angebote, deren Ausbau und Optimierung nicht ohne Unterstützung leisten. Hier besteht der Wunsch nach einem festen möglichst direkten Ansprechpartner. Diesem Wunsch kann durch die Schaffung der Koordinationsstelle im Schulverwaltungsamt, die im ständigen Austausch mit dem Sportamt steht, geschaffen werden. Die Koordinationsstelle stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen der Bildungspolitik, der Schule und dem Sport sowie der Sportpädagogik dar (siehe unter Punkt 4).

Positive Rückmeldung der Vereine meldeten auch übergeordneten Organisationen wie der Württembergischen Landessportbund und der Sportkreis Stuttgart. Diese brachten ebenso ihr Interesse an der Konzeption zum Ausdruck. Der Sportkreis kündigte zudem an, dass er Gespräche über die Details mit den aktuellen Trägern der Ganztagesschule selbst führen wird.

Neben dem Interesse äußerten die Vereine und Verbände auch Sorgen bezüglich der sinkenden Mitgliederzahl, der verbleibenden Hallenzeit für den Vereinssport, dem Leistungssport und ihrem bestehenden Angeboten an Schulen. Der gesellschaftliche Wunsch nach Ganztagesbetreuung und die bedarfsgerechte Entwicklung hin zur verbindlichen Ganztagesschule ist jedoch ein Prozess, der diese Folgen (auch über die Stuttgarter Grenzen hinaus) für den Sport und andere außerschulische Bereiche mit sich zieht. Die Konzeption kann nicht alle negativen Folgen dieses Prozesses von den Stuttgarter Vereinen abwehren. Vielmehr soll die Konzeption ergänzend zu dem bisherigen Angebot des Sports ein Schritt in diese Dynamik sein, um den Sport frühzeitig einzubinden und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Durch die Verbindung zum Schulverwaltungsamt können frühzeitig kommunale und landespolitische Entwicklungen im Bildungsbereich erkannt und für die Konzeption und zu Gunsten des Sports (und anderer Freizeitbereiche) genutzt werden.


4. Aufgabenstellung der Koordinationsstelle
Wie unter Punkt 2 dargestellt entwickelt das Schulverwaltungsamt gemeinsam mit den Schulen die Ausarbeitung des individuellen pädagogischen Konzepts. Die Koordinationsstelle soll diesen Prozess ebenso begleiten und frühzeitig die Angebote der örtlichen Vereine sichten (ggf. einholen) und der Schule die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Sportvereinen aufzeigen. So kann die Zusammenarbeit mit dem Sport in die Ausschreibung der Betreuungsleistung der Ganztagsschule mit aufgenommen werden und bei der Vergabe an den Träger mit beachtet werden.

Diese Aufgabe besteht vor allem bei den jährlich 10 neu einzurichtenden (teil-) gebundenen Ganztagesschulen im Rahmen des Ausbaus von Ganztagesschulen im Grundschulbereich. Auch bereits bei der Vorstufe zur Ganztagesschule – dem Schülerhaus – soll die Koordinationsstelle erste Einbindungen mit dem Sport möglich machen und so die Einbindung des Sports in die Ganztagesbetrieb vor Ort fördern. Weiter können die Kontakte und das Wissen auch für die Anträge der weiterführenden Schulen nach einem (teil-) gebundenen Ganztagesbetrieb genutzt werden.

Zur Umsetzung des Konzeptes wird die Koordinationsstelle folgende Aufgaben übernehmen:
· Mitwirkung und Unterstützung bei der Erstellung des schulischen pädagogischen Konzepts
· Beratung der bestehenden und zukünftigen Ganztagesschulen über mögliche Inhalte der Bewegungs- und Sportangebote und der Kooperationspartner
· Beratung der Sportvereine über interessierte Schulen und mögliche Inhalte der Angebote
· Verhandlung mit den Sportverbänden im Hinblick auf die Bereiche und die Möglichkeiten der Unterstützung der Vereine für deren Einbindung in das pädagogische Konzept der Ganztagesschulen
· Erstellung einer Datenbank mit der Erfassung der interessierten Sportvereine mit deren Angebote sowie der stattfindenden Einbindungen
· Koordinierung und Steuerung des Erfahrungsaustausches (themenbezogen und zielgruppenorientiert)
· regelmäßige Abfragen der Ganztagesschulen und der Vereinen zur Sicherung der Qualität und der Weiterentwicklung der Angebote
· Koordination der Angebote und Weiterentwicklung der Konzeption im Hinblick auf Veränderungen der städtischen Regelungen für den Ganztag sowie Entwicklungen auf Landesebene, Beobachtung und Auswertung von Entwicklungen bundesweit sowie Anfragen anderer Schulträger
· Vernetzung innerhalb des Schulverwaltungsamts und weiterer städtischer Ämter (beispielsweise Sportamt und Jugendamt) sowie auf Landesebene (Kultusministerium, Staatliches Schulamt, Regierungspräsidium)
· Beratung über Fördermittel ggf. Beschaffung und Steuerung der Fördermittel
· Evaluation und Erstellung eines Sachstandsberichts zu den nächsten Haushaltberatungen


5. Umsetzungsvorschlag
Die Kooperationsstelle wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren im Schulverwaltungsamt eingerichtet und mit einer/einem Sportwissenschaftler/-in besetzt.

Pro Zug (Klasse 1-4) sind 12 Stunden pro Woche denkbar, die für freizeitpädagogische Sportangebote und Bewegungsangebote - auch in den Pausen - eingesetzt werden können. Die Entscheidung über das Angebot von Sport und Bewegung, den Inhalt und den zeitlichen Umfang trifft die Schule unterstützt durch das Schulverwaltungsamt durch die Erstellung des individuellen pädagogischen Konzepts.

Sportangebote
Inhaltlich obliegt die Gestaltung der Sportstunden in der Ganztagesbetreuung den Vereinen und der Koordinierungsstelle jeweils in Absprache mit der betreffenden Schule.


Folgende Sportangebote sollten insbesondere, jeweils auf die Altersgruppe zugeschnitten und ggf. schularten- bzw. gruppenspezifisch angeboten werden:

· allgemeine „Sport, Spiel, Spaß “- Angebote;
· Schnupperangebote in verschiedenen Sportarten (Mannschaftssport, Individualsport, Freizeitsport);
· leistungsorientierte Sportarten (Schnittstelle zum ausgewähltem Vereinssport);
· Spezielle gesundheitsfördernde Angebote (Rückenschule, Sport für übergewichtige Kinder, Schulsonderturnen, etc.). Qualifikation der Betreuungskräfte
Um die Qualität der Angebote zu garantieren sollten diese durch folgende ausgebildeten Personen durchgeführt werden:
· Diplom-Sportpädagoge, Diplom-Sportwissenschaftler, Diplom-Sportlehrer;
· Sport- und Gymnastiklehrer;
· Mindestens Übungsleiter/in C , Fachübungsleiter/in C 1. Lizenzstufe (oder vergleichbare Qualifikation, volljährig);
· Beim Schwerpunkt gesundheitsfördernde Angebote Übungsleiter „P Kinder“ auch Krankengymnasten/Physiotherapeuten mit pädagogischer Zusatzausbildung.

6. Personalbedarf
Zur Umsetzung der Konzeption soll eine Stelle EG 11, zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet werden. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014/2015 soll über die Konzeption sowie über die Situation an den Ganztagesschulen verbunden mit der Einbindung des Sports berichtet werden und über die Fortführung neu entschieden werden.

Die Stelle wird durch eine/n Sportwissenschaftler/in besetzt und beim Schulverwaltungsamt angesiedelt, damit die Erfahrungen beim weiteren Ausbau von Ganztagesschulen einfließen und der Sport als integraler Bestandteil der jeweiligen Ganztagesschulentwicklung mit berücksichtigt werden kann.


7. Finanzielle Auswirkungen
Zur Einbindung der Vereine und Aufstockung des Stundensatzes der für die Sport- und Bewegungsangebote des pädagogischen Konzeptes eingesetzten vereinseigenen Übungsleiter auf einen Betrag in Höhe von (brutto) 25 € pro Zeitstunde wird jährlich ein Betrag i.H.v. 30.000 € angenommen. Die Abrechung mit Übungsleitern erfolgt über den Träger anhand von Einzelnachweisen und richtet sich nach den vor Ort angebotenen und durchgeführten Sport- und Bewegungsangeboten der Vereine.

Für die Schaffung einer Stelle in EG 11 als Koordinierungsstelle im Schulverwaltungsamt entstehen Kosten in Höhe von 74.300 € jährlich.

Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben Kenntnis genommen.
Haushalts- und stellenplanrelevante Beschlüsse werden erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gefasst.
Die Stellungnahme von Referat AK ist als Anlage 3 angeschlossen.







Dr. Susanne Eisenmann






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Konzept Anlage 1.pdf
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Anlage 2 Grdrs. 1009_2011.doc
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Anlage 3 zur GRDrs 10092011 STN AK.pdf