Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 884/2021
Stuttgart,
11/24/2021



Projektantrag "Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Innenstadt (AKUT)" der LHS für das Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" des BMI



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.11.2021
01.12.2021
03.12.2021
14.12.2021



Beschlußantrag:

1. Der Durchführung des Projekts „Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Innenstadt (AKUT)“ in den Programmjahren 2022 bis 2025 durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Im Falle eines Zuschlags durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Antragsverfahren wird die Finanzierung der städtischen Eigenanteile zugesagt.

Die Deckung erfolgt im Teilergebnishaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, amtsbereich 6107010 Stadtplanung, wie nachfolgend dargestellt:
3. Die voraussichtlichen städtischen Finanzierungsanteile von 20.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 125.000 EUR in 2023 werden erforderlichenfalls jeweils überplanmäßig gedeckt. Hierfür werden Mittel zur Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) in den betreffenden Jahren in entsprechender Höhe vorläufig gesperrt.

4. Die voraussichtlichen städtischen Finanzierungsanteile von 187.500 EUR im Haushaltsjahr 2024 und 37.500 EUR in 2025 werden erforderlichenfalls bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 berücksichtigt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

a) Hintergrund
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat im Juli 2021 den Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ veröffentlicht. Der Bund fördert im Rahmen dieses Programms mit einem Fördersatz von bis zu 75 % unterschiedliche Projekte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung von Innenstädten und Zentren („Post-Corona-Stadt“). Insgesamt stehen 250 Mio. EUR Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden Projekte mit einem jeweiligen Gesamtvolumen zwischen 200 TEUR bis max. 5 Mio. EUR (s. Anlage 1).

Wie andere Städte steht auch die Stuttgarter City vor den Herausforderungen des wirtschaftlichen und funktionalen Strukturwandels und umfassender Transformations- und Anpassungsprozesse. Die Corona-Krise hat in dieser Situation verstärkend gewirkt und die Konflikte verschärft. Um langfristig eine belebte, lebenswerte und prosperierende Innenstadt zu erhalten, ist es nötig, diesen Wandel zu begleiten und zu gestalten. Das oben genannte Förderprogramm bietet die Möglichkeit, mit einer starken Orientierung an der konkreten Umsetzung, Maßnahmen und Strategien für die Innenstadt zu entwickeln, um langfristig neue Nutzungen, Raumprogramme und Akteure für die Innenstadt zu etablieren. Eine Unterstützung dieser Entwicklung ist insbesondere deshalb in Stuttgart notwendig, da aufgrund der wirtschaftlich guten Gesamtsituation, des hohen Siedlungsdrucks und des sehr hohen Preisniveaus neue Nutzungen und Akteure nur selten Möglichkeitsräume finden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem daran anschließenden Antragsverfahren. Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) hat mit dem beiliegenden Projektantrag (s. Anlage 2) ihr Interesse bekundet. Die Entscheidung über die Auswahl der Projektanträge durch das BMI erfolgt voraussichtlich Anfang 2022. In der zweiten Stufe werden die für eine Förderung in Frage kommenden Kommunen aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Wochen einen finalen Antrag einzureichen und einen Nachweis des kommunalen Finanzierungsanteils in Form eines Ratsbeschlusses zu erbringen. Aufgrund des vorgegebenen engen Zeitfensters wird die Finanzierung des Projektes im Voraus geregelt.

b) Projektantrag der Landeshauptstadt Stuttgart
Unter Federführung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wurde Mitte September 2021gemeinsam mit der Abteilung Wirtschaftsförderung und der City-Initiative Stuttgart e. V. (C.I.S.) ein Projektantrag mit dem Titel „Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Stuttgarter Innenstadt“ (AKUT) für das oben genannte Bundesförderprogramm vorbereitet. Der Antrag wurde vom Amt für Stadtplanung und Wohnen beim BMI eingereicht (s. Anlage 2).

Der Projektantrag der LHS erstreckt sich thematisch und räumlich auf die Stuttgarter City und den Cityrand. Er ergänzt die Planungen zur Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK), des Innenstadtkonzeptes „StadtKernZiele“ und der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2020+ und greift die Bestrebungen rund um den neu initiierten Stuttgarter City-Gipfel-Prozess auf. Über den Zeitraum von drei Jahren sollen:
- eine Trendstudie zur Zukunft der Stuttgarter Innenstadt mit Blick in die einzelnen Quartiere erstellt werden (Phase 1),
- drei besonders von Transformation betroffene oder geeignete Quartiere zur Umsetzung von Maßnahmen ausgewählt werden (Phase 1),
- in den ausgewählten Quartieren in einen intensiven Dialog mit den lokalen Stakeholdern getreten werden um neue Nutzungen, Akteure und Raumprogramme zu entwickeln (Phase 2),
- die entwickelten Maßnahmen in die Umsetzung gebracht und von städtischer Seite durch Mietvergünstigungen, Maßnahmen im öffentlichen Raum und kleinere bauliche Maßnahmen im Bestand Möglichkeitsräume für neue Nutzungen und Akteure eröffnet werden (Phase 2),
- Aktivierungs- und Transformationsansätze verstetigt und dokumentiert werden, um auch für andere Quartiere Wirkung zu entfalten (Phase 3).

Ziele:
- Verzahnung des City-Gipfel-Prozesses mit dem Projekt AKUT zum Wissenstransfer und zur (Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen
- in Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der Innenstadt: Ermittlung neuer Nutzungsmöglichkeiten und Initiierung von Transformationsprozessen
- Aktivierung ausgewählter, bislang weniger attraktiver City-/Cityrand-Quartiere
- Stärkung und Aufbau eines Netzwerks aus Innenstadtakteuren: Einzelhandel, Eigentümer, Investoren, Gastronomen, Gewerbetreibende und sonstige Stadtmacher. c) Zeitplan
- Bei Auswahl in 2. Bewerbungsphase (vsl. Anfang 2022): Projektantrag innerhalb von vier Wochen inkl. Ratsbeschluss über kommunalen Finanzierungsanteil einreichen.
- Beantragter Projektstart: 2. Quartal 2022
- Phase 1: Zukunftsstudie, Quartierstypologie: 06/2022 – 12/2022
- Phase 2a: Aufbau Kooperationen, Beteiligung: 01/2023 – 02/2025
- Phase 2b: Testphase in den ausgewählten Quartieren: 04/2023 – 04/2025
- Phase 3: Umsetzung, Übertragbarkeit: 01/2025 – 08/2025
- Projektabschluss bis 31. August 2025


Finanzielle Auswirkungen

Im Falle eines Zuschlags durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Antragsverfahren, wird die Finanzierung der städtischen Eigenanteile zugesagt. Die Deckung erfolgt im Teilergebnishaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, wie nachfolgend dargestellt.:

31400 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse:


Haushaltsjahr 2022 60.000 EUR
Haushaltsjahr 2023 375.000 EUR
Haushaltsjahr 2024 562.500 EUR
Haushaltsjahr 2025 112.500 EUR

42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

Haushaltsjahr 2022 80.000 EUR
Haushaltsjahr 2023 500.000 EUR
Haushaltsjahr 2024 750.000 EUR
Haushaltsjahr 2025 150.000 EUR


Entsprechend der Anteilsfinanzierung im Projekt AKUT durch das BMI (75 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen) können notwendige Anpassungen im Rahmen der endgültigen Planungen des Projektes erfolgen.

Die voraussichtlichen städtischen Finanzierungsanteile von 20.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 125.000 EUR in 2023 werden erforderlichenfalls jeweils überplanmäßig gedeckt. Hierfür werden Mittel zur Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) in den betreffenden Jahren in entsprechender Höhe vorläufig gesperrt.

Die voraussichtlichen städtischen Finanzierungsanteile von 20.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 125.000 EUR in 2023 werden erforderlichenfalls jeweils überplanmäßig gedeckt. Hierfür werden Mittel zur Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) in den betreffenden Jahren in entsprechender Höhe vorläufig gesperrt.


Beteiligte Stellen

WFB, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

- 692/2021, SPD-Fraktion, Haushalt 2022/2023 STEK-Prozess: Wie ist der Stand?
- 1160/2021, PULS-Fraktionsgemeinschaft, Blockade zur Fortschreibung des STEK
beenden


Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Projektaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Anlage 2: Projektantrag AKUT der Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 3: Ablaufschema zum entworfenen Prozess


<Anlagen>



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