Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: KBS / SJG
GRDrs 417/2012
Stuttgart,
07/12/2012



Einrichtung von Schülerhäusern
- Pädagogisches Rahmenkonzept
- Standardfestlegung
- Umsetzungsschritte




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.07.2012
16.07.2012
18.07.2012
19.07.2012



Beschlußantrag:

1. Dem als Anlage 1 beigefügten „Pädagogischen Rahmenkonzept zur Arbeit in Schülerhäusern“, das den Anspruch und die Haltung der Landeshauptstadt Stuttgart für dieses Angebot definiert, wird zugestimmt.

2. In den Schülerhäusern gelten die in Anlage 2 beschriebenen Standards.

3. Ab September 2012 werden, sobald alle personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, an folgenden Schulen weitere Schülerhäuser eingerichtet:
- Schwabschule im Stadtbezirk Stuttgart-West
- Grundschule Riedenberg
- Grund- und Werkrealschule Ostheim
- Ameisenbergschule in S-Ost
- Grundschule Kaltental
- Riedseeschule in S-Möhringen
- Steinbachschule in S-Vaihingen (Büsnau)
- Pestalozzischule in S-Vaihingen
- Neuwirtshausschule in S-Zuffenhausen
Über die Weiterentwicklung wird die Verwaltung regelmäßig den Gemeinderat unterrichten.

4. Der Auswahl der pädagogischen Partner (nicht städtische und städtischer Träger der Jugendhilfe) für diese Schülerhäuser wird zugestimmt

5. Mit nicht städtischen Trägern werden individuell für jedes Schülerhaus Vereinbarungen abgeschlossen, in welcher die Finanzierung entsprechend der Standards (Beschlussantrag Nr. 2) und die Verpflichtung zur Arbeit nach dem sozialpädagogischen Rahmenkonzept (Beschlussantrag Nr. 1) festgelegt wird.

6. Von den Grundsätzen zum Besitzstand für die städtischen Mitarbeiter/innen wird zustimmend Kenntnis genommen

7. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2012/2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Prüfung einer Einsatzmöglichkeit des vorhandenen Personals, baldmöglichst das für die Besetzung der Gruppen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von bis zu 20 Vollzeitstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Über formale Stellenschaffungen wird im Stellenplanverfahren 2014/2015 entschieden. Die stellenplanrelevanten Veränderungen in den bestehenden Einrichtungen werden dargestellt.

8. Die Entgelte in den Schülerhäusern und das Essensgeld werden entsprechend den beigefügten Tabellen (Anlagen 2 und 3) erhoben.

9. Von der Kostenentwicklung und den im Abschnitt „finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrkosten wird Kenntnis genommen. Neue Schülerhäuser werden nur im Rahmen der im Doppelhaushalt 2012/2013 zur Verfügung stehenden Mittel eingerichtet. Rechtzeitig zum Doppelhaushalt 2014/2015 wird aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse über die finanziellen Folgen und die anstehende weitere Entwicklung berichtet.


Begründung:


Ausgangslage bildet die GRDrs 199/2011. Am 21. Juli 2011 hat der Gemeinderat einen sehr weit reichenden Zielbeschluss für eine neue konzeptionelle Ausrichtung der Betreuungsangebote für Grundschulkinder gefasst:

Für die Einrichtung von Schülerhäusern hat der Gemeinderat für neue Gruppen und Standardverbesserung der vorhandenen Ganztagesgruppen im Doppelhaushalt 2012/2013 in großem Umfang Mittel zur Verfügung gestellt.

Für die zur Umsetzung dieser Beschlüsse notwendige konzeptionelle Arbeit wurde eine referats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Dabei zeigte sich sehr bald, dass für die vorgesehene Neukonzeption teilweise tief greifende Eingriffe in bestehende Strukturen der Angebotslandschaft notwendig sind. Betroffen sind neben den Grundschulen mit ihren Betreuungsangeboten auch die Horte, also die nicht städtischen und der städtische Träger dieser Einrichtungen und damit nicht zuletzt deren Beschäftigte.

In einer Vielzahl von Informationsveranstaltungen wurden daher diese Gruppierungen über die Beschlüsse informiert und auf die sich mittelfristig abzeichnenden Entwicklungen aufmerksam gemacht.

Wichtig ist daher, so schnell wie möglich Antworten auf die vielfältigen Fragen und Anforderungen geben zu können. Mit der Einrichtung eines ersten Schülerhauses in der Kirchhaldenschule in Botnang konnten wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Es kann nun zügig die Einrichtung weiterer Schülerhäuser fortgesetzt werden.

Zu den Schülerhäusern können nun die Rahmenbedingungen vorgelegt und beschlossen werden.

Für die Ganztagesgrundschulen wird eine gesonderte Vorlage folgen.


Pädagogisches Rahmenkonzept (Anlage 1)

Mit der GRDrs 199/2011 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption für die Stuttgarter Ganztagesgrundschulen zu erarbeiten. Schon bald hat sich die Notwendigkeit gezeigt, auch ein „Pädagogisches Rahmenkonzept zur Arbeit in Schülerhäuser“ zu entwickeln. Schulen und Trägern soll damit ein Instrument an die Hand gegeben werden, aus dem sie die Anforderungen der Stadt an dieses Angebotsmodell ersehen können und nach dem sie die gemeinsame Arbeit ausrichten sollen.

Das Pädagogische Rahmenkonzept für Schülerhäuser ist der Anlage 1 zu entnehmen. Es wurde von den beiden beteiligten Ämtern (Jugendamt, Schulverwaltungsamt) in Kooperation erstellt und mit den nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe, Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt, Vertretern des Gesamtelternbeirates sowie dem Landesinstitut für Schulentwicklung abgestimmt.


Standards der Schülerhäuser (Anlage 2)

Entsprechend der GRDRs 199/2011 können Grundschulen, die zu Schülerhäusern werden, künftig folgende Angebotsbausteine anbieten:

· Frühangebot vor dem Unterrichtsblock i.d.R. ab 7.00 Uhr - dazu
· entweder Mittagsangebot nach dem Unterrichtsblock 12.00 bis 14.00 Uhr mit den Standards der Verlässlichen Grundschule
· oder Nachmittagsgruppen i.d.R. ab 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr – personeller Standard entspricht dem Hortniveau.

Weitere Bausteine sind die Ferienangebote

· für das die Halbtagsangebot bis 14.00 Uhr weiterhin wochenweise buchbar in den kleinen Ferien – wird von nicht städtischen Trägern in deren Einrichtungen durchgeführt.
· für das ganztägige Angebot in der Schule für jeweils ein komplettes Schuljahr buchbar im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr als Hauptangebotszeit – Frühangebot von 7.00 Uhr an, Spätangebot bis 17.00 Uhr (Schließzeiten 23 Tage im Jahr).

Die Angebotsbausteine bieten gegenüber dem jetzigen Hortangebot mehr Kombinationsmöglichkeiten, gegenüber den bislang sehr flexiblen Angeboten in den Grundschulen stellt das neue Konzept jedoch für die Eltern eine Einschränkung dar. Dies lässt sich jedoch nicht umgehen, wenn man dem Elternwunsch nach Verlässlichkeit und Qualität Rechnung tragen will.

Das Angebot findet künftig also an der Grundschule statt und richtet sich gezielt an die Kinder in diesem Einzugsbereich. Dies bringt folgende Vorteile:

· Das Angebot am Schulstandort vermeidet lange Wege.
· Im Vergleich zur Einrichtung von Schülerhorten schnellere Umsetzung, da die Standorte vorhanden sind
· Schule und sozialpädagogischer Träger entwickeln ein vernetztes Konzept zur
Bildung, Erziehung und Betreuung. Dieses Konzept beinhaltet auch die
Hausaufgabenbetreuung.

· Doppelnutzung aller Schulräume und gemeinsame Nutzung von Pausenhöfen und
Sporthallen für Bewegungsangebote


Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass künftig Kindern, die im Schulbezirk einer Grundschule mit Schülerhaus wohnen, nur noch dieses Ganztagesangebot zur Verfügung steht.

Damit gehen sukzessive die vorhandenen Hortplätze in die Schülerhäuser und Ganztagesgrundschulen über.

In der GRDrs 199/2011 wurde der Standard von Schülerhäusern im Detail nicht beschrieben bzw. festgelegt. Dies erfolgt nun mit dem angeschlossenen Standardpapier (vgl. Anlage 2). Damit werden die städtischen Hortstandards bezüglich Personalausstattung und Öffnungszeiten übernommen. Siehe hierzu die Ausführungen S. 9 ff „Kostenentwicklung“.

Der Übergang zu den Rahmenbedingungen eines Schülerhauses soll in den Fällen, wo die bisherigen Strukturen stärker angetastet werden, nicht zwingend abrupt erfolgen. Kinder in bestehenden Hortgruppen können diese auch weiterhin besuchen. Kinder in Bestandsgruppen von Horten können – unabhängig davon, ob sie die jeweilige Grundschule besuchen – maximal noch 2 Jahre nach Ende der Grundschulzeit im Schülerhaus betreut werden. Für neu einzuschulende Kinder sind die neuen strukturellen Vorgaben jedoch bindend.

Diese Übergangsregelung gilt bei Bedarf auch für die zeitlich flexiblen Angebote der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsangebote.


Einrichtung neuer Schülerhäuser 2012:

Lt. GRDrs 199/2011 Ziffer 2b wird das Angebot der Schülerhäuser in einer pluralen Trägerlandschaft bedarfsorientiert ausgebaut.

Bereits seit 2006 wird die vom Gemeinderat beschlossene „Trägerschaft aus einer Hand“ in den Schulen praktiziert. An acht Grundschulen sind nicht städtische Träger und an sechs Grundschulen der städtische Träger (Jugendamt) in dem Modell „Hort an der Schule“ aktiv. Nicht berücksichtigt dabei sind die 17 Ganztagesgrundschulen, an denen die Trägerschaft für das sozialpädagogische Angebot bislang ausschließlich an nicht städtische Träger vergeben wurden.

Bezüglich der Auswahl des nicht städtischen oder städtischen Trägers müssen von Seiten des Schulverwaltungsamtes und Jugendamtes daher zahlreiche Überlegungen berücksichtigt werden:

· Für das vorhandene Personal des Jugendamtes und des Schulverwaltungsamtes werden neue Einsatzorte benötigt, an denen die bisherigen Arbeitsverträge beibehalten werden können.
· Nicht städtische oder städtische Träger der Jugendhilfe erbringen bereits umfangreiche Leistungen für die Schulen wie z.B. Hortangebote oder stellen Räume zur Verfügung. Kinder und Familien erwarten zu Recht Kontinuität bezüglich bestehender Einrichtungen und Kooperationen.
· Die Schulgemeinden äußern Wünsche bezüglich des künftigen pädagogischen Partners.

Nach Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen, die von Stadtteil zu Stadtteil und von Schule zu Schule sehr unterschiedlich sind, ist die Auswahl des künftigen pädagogischen Partners der Schülerhäuser eingeschränkt. Um für das vorhandene städtische Personal (Jugendamt und Schulverwaltungsamt) in ausreichendem Umfang auch künftig Einsatzorte vorzuhalten, kommt bei einigen Grundschulen – regional verteilt auf das Stadtgebiet – nur der städtische Träger in Frage. Sofern bei den restlichen Schulen nach Berücksichtigung aller Umstände eine Auswahlmöglichkeit besteht, erfolgt diese im Wege eines nicht öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens.

Sofern personelle Gründe für die Auswahl des Trägers eine Rolle spielen, wird dies in der jeweiligen Trägerauswahlentscheidung dargestellt.


Für 2012 anstehenden Schülerhäuser haben die Prüfungen bezüglich der Trägerschaft zu folgenden Ergebnissen geführt:

1. Schülerhaus, im Schuljahr 2011/2012 gestartet

SchuleTrägerGrund für die Auswahl des Trägers
KirchhaldenschuleJugendhaus gGmbHBestehender Hort an der Schule mit diesem Träger.
2. Schülerhäuser, die zum Schuljahr 2012/2013 starten sollen

SchuleTrägerGrund für die Auswahl des Trägers
1. SchwabschuleCaritasHort „Villa Elisa“ des katholischen Trägers „St. Elisabeth“ muss integriert werden
2. GS RiedenbergJugendamtBestehender Hort an der Schule mit diesem Träger
3. GWRS OstheimSt. Josef gGmbHBestehender Hort an der Schule mit diesem Träger
4. AmeisenbergschuleJugendamtDie Ameisenbergschule ist der einzige Schulstandort im Osten, der für städtisches Personal in Frage kommt.
5. Grundschule KaltentalJugendamtBestehender Hort an der Schule mit diesem Träger
6. RiedseeschuleJugendhaus gGmbHBestehender Hort an der Schule mit diesem Träger
7. SteinbachschuleJugendhaus gGmbHDie Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule findet teilweise in den Räumen dieses Trägers statt
8. PestalozzischuleJugendhaus gGmbHDie Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule findet teilweise in den Räumen dieses Trägers statt
9. NeuwirtshausschuleJugendamtGanztagesplätze in Neuwirtshaus werden ausschließlich über den städtischen Hort in der Borkumstraße abgedeckt.


3. Darüber hinaus sind derzeit folgende Schulen an der Einrichtung eines Schülerhauses interessiert:

1. Wilhelmssschule Wangen
2. Herbert-Hoover-Schule
3. Reisachschule
4. Albschule
5. Grundschule der Körschtalschule
6. Pragschule
7. Luginslandschule Die Umsetzung ist schrittweise ab 2013 vorgesehen.

Gründe für einen späteren Start können unter anderem sein:



Finanzierung nicht städtischer Träger

Auf der Grundlage der beschriebenen Standards für Schülerhäuser übernimmt die Stadt die Finanzierung der nicht städtischen Träger, denen die Trägerschaft für ein Schülerhaus übertragen wird.

Die Verwaltung wird Fördergrundsätze erarbeiten, in welchen neben den Rahmenbedingungen für die Finanzierung auch die Einhaltung der hier zu beschließenden Standards und die Verpflichtung zur Arbeit nach dem Pädagogischen Rahmenkonzept festgelegt werden. Basis der Finanzierung sind die tatsächlichen Personalkosten unter Beachtung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen und eine Pauschale für die sonstigen Kosten in Höhe von 9.250 Euro pro Gruppe (entspricht ca.10% der Personalkosten + 750 Euro Verbrauchsmittelpauschale).

Damit sind die Ausgaben für Fachberatung, Fortbildung, Verwaltungskosten (dazu gehören insbesondere Elternverträge, Entgelteinzug), Büromaterial, Spiel- und Bastelmaterial sowie die Kosten für Unternehmungen außerhalb der Schule abgegolten.


Finanzierung der Sachaufwendungen des städtischen Trägers

Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Budgetgespräche bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2014/2015.


Grundsätze zum Besitzstand für städtische Mitarbeiter-/innen:

Die konsequente Umsetzung des Zielbeschlusses führt zwangsläufig dazu, dass die derzeit bestehenden Horte des städtischen und der nicht städtischen Trägern nicht mehr nachgefragt werden (GRDrs 199/2011 S. 7 Ziffer IV). Für das vorhandene Personal des Jugendamtes werden neue Einsatzorte benötigt, an denen die bisherigen Arbeitsverträge beibehalten werden können. Dasselbe gilt für die Schulen, in denen das Angebot der Schülerhäuser künftig aus einer Hand von einem nicht städtischen Träger bereitgestellt wird, wovon die bisher dort beschäftigten Betreuungskräfte im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betroffen sind.

Die Umsetzung des Zielbeschlusses hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Angebots- und Organisationsstrukturen vorhandener städtischer Einrichtungen, in denen bisher Schulkinder betreut wurden. Die Umsetzung der Standards von Schülerhäusern verändert den Personalbedarf. Dies betrifft auch die Einrichtungsleitungen, stellvertretenden Leitungen und die hauswirtschaftlichen Beschäftigten.

Je nach Standort ergeben sich deshalb mehr oder weniger personelle Konsequenzen. Die Stadt wird bezüglich der von den Veränderungen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach folgenden Grundsätzen vorgehen: · Für vorhandene unbefristete Arbeitsverträge wird hinsichtlich der weiteren Geltung, der Eingruppierung und des Arbeitumfangs Besitzstand gewährt.

· Der Einsatzort kann sich verändern.

· Pädagogische Fachkräfte nach dem Fachkräftekatalog des Kinderbetreuungsgesetzes können in allen Altersgruppen und Angebotsformen eingesetzt werden.

· Beschäftigte mit Besitzstand können, solange sich keine anderen Möglichkeiten ergeben, übergangsweise unterhalb ihrer Eingruppierung eingesetzt werden.

· Bewährten Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen werden soweit als möglich weitere Einsatzmöglichkeiten in den Einrichtungen der Stadt eröffnet.

· Den Wünschen der Beschäftigten wird so weit als möglich entgegen gekommen.

· Die Rechte aus arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Es ist derzeit nicht abzusehen, ob aus Gründen der Weiterbeschäftigungsgarantie Standortentscheidungen zugunsten des städtischen Trägers getroffen werden müssen. Die Verwaltung wird versuchen, dies zu vermeiden, da die Trägerentscheidung auf Grundlage fachlich konzeptionellen Ausrichtungen gemeinsam mit der Schule zu treffen ist. Dies ist auch mit Blick auf den Schritt zur Ganztagesschule unumgänglich. Personelle Gründe sollten nicht den Ausschlag geben.


Ermächtigung zur Stellenbesetzung beim städtischen Träger

Es ist im Einzelfall zu prüfen, in welchem Umfang es zu einem Standortwechsel vorhandenen Personals kommt bzw. neue Stellen zu besetzen sind. Um hier rasch entscheiden zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2012/2013 zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Prüfung einer Einsatzmöglichkeit des vorhandenen Personals, baldmöglichst das für die Besetzung der Gruppen notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von bis zu 20 Vollzeitstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Über die tatsächlich notwendigen Stellen wird die Verwaltung berichten, so dass die endgültige Schaffung in den jeweiligen Stellenplanverfahren erfolgen kann. Die stellenplanrelevanten Veränderungen in den bestehenden Einrichtungen werden dargestellt.


Entgelt-/Gebührenregelung (Anlage 3)

Die Entgelttabelle für die Inanspruchnahme der Angebote in Schülerhäusern ist der Anlage 3 zu entnehmen. Für die Früh- und Mittagsangebote, die dem bisherigen Angebot der Verlässlichen Grundschule entsprechen, beträgt das Betreuungsentgelt unverändert 0,68 € pro Betreuungsstunde. Für das Nachmittagsangebot (Hortstandard) wird die Gebührentabelle des städtischen Trägers angepasst.


Essensgeld

Auch hier wird die Regelung in den Horten übernommen:

· Eltern, die keine Bonuscard nachweisen, wird das Essensgeld von den tatsächlich nach Kostenrechnung entstandenen Kosten auf den in Anlage 2 ausgewiesenen reduzierten Betrag ermäßigt.
· Eltern, die eine Bonuscard nachweisen und keine Anspruchsberechtigung auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB II, SGB XII und § 6 b BKGG AsylbLG haben, wird das Essensgeld von den tatsächlich nach Kostenrechnung entstandenen Kosten auf den in Anlage 2 ausgewiesenen Betrag reduziert.
· Eltern, die eine Bonuscard nachweisen und Anspruchsberechtigung auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB II, SGB XII und BKGG AsylbLG haben, sind von den Reduzierungen nach Abs. 2 und 3 ausgenommen. Ihnen wird das Essensgeld von den tatsächlich nach Kostenrechnung entstandenen Kosten auf Grundlage der bundesrechtlichen Bestimmungen auf den in Anlage 2 ausgewiesenen Betrag reduziert.


Künftige Bedarfsplanung

Für die Bedarfsplanung wird ab 2013 jeweils im März im Rahmen der Grundschulanmeldung eine Bedarfserhebung für das kommende Schuljahr unter Einbeziehung aller bestehenden Angebote vorgenommen. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die jeweiligen Planungen und Weiterentwicklungen der Schulkindbetreuung.

Für das Schuljahr 2012/2013 kann auf solche Zahlen noch nicht zurückgegriffen werden. Diese werden nach der Beschlussfassung bei den Schulen erhoben, die nun Schülerhaus werden.


Kostenentwicklung:

Bei der Ausarbeitung der konkreten Standards hat sich gezeigt, dass gegenüber den Kostenschätzungen in der GRDrs 199/2011, die mangels konkreter Zahlen auf Annahmen beruhen mussten, finanzielle Korrekturen notwendig sind. Dies betrifft vor allem folgende Punkte:

· Leitungsfreistellung: in GRDrs 199/2011 waren 30% Stellenanteil pro Schule berechnet. Die nun vorgesehene Freistellung von Leitungsanteilen von 25% je Gruppe, gedeckelt bei 150% bzw. 6 Gruppen, basiert auf der gegenwärtig gültigen Beschlusslage für Hortgruppen des Jugendamtes, wie sie in der GRDrs 407/1999 dargestellt ist und aktuell Anwendung findet.

Es kann derzeit nicht aufgezeigt werden, ob dies zwingend zu Mehrkosten führt. Es gibt derzeit 5.331 bestehende Hortplätze, die mittelfristig in Schülerhäuser bzw. Ganztagesgrundschulen überführt werden sollen. Damit sind die Leitungsfreistellungen für diese Bestandsgruppen bereits finanziert.

Für max. 55 Grundschulen errechnen sich Leitungsfreistellungsanteile von max. 55 x 6 Gruppen, also insgesamt max. 330 Gruppen. Mit diesen 330 Gruppen kann man 6.600 Plätze abdecken. Zieht man hier die 5.300 bereits finanzierten Hortplätze ab, müssen in den Schulen ggf. nur noch für 1.300 Plätze bzw. 65 Gruppen eine Leitungsfreistellung vorgesehen werden.

Die Leitungsfreistellung umfasst also insgesamt (65 x 0,25) 16,25 Stellen.
Nach der GRDrs 199/2011 waren für max. 55 Schulen max. (55 x 0,30) also insgesamt 16,5 Stellenanteile für die Leitungsfreistellung eingeplant.

Nach der GRDrs 199/2011 waren neben den vorhandenen 5.300 Hortplätzen weitere 4.400 Plätze bzw. 220 Gruppen geplant, von denen 170 im Standard nachgerüstet und 50 neu eingerichtet werden sollen. Daraus ist zu ersehen, dass für eine große Zahl der projizierten neuen Gruppen keine zusätzliche Leitungsfreistellung mehr notwendig wird.

Diese weiteren Gruppen, für die keine Leitungsfreistellung mehr notwendig wird, können also ebenfalls bedarfsorientiert weiter eingerichtet werden.

· Sonstige Kosten: In GRDrs 199/2011 waren – abgesehen von einem Budget für Verbrauchsmaterial in Höhe von 430 Euro pro Gruppe für die Verlässliche Grundschule / Flexible Nachmittagsbetreuung – keine Kosten vorgesehen. Nicht städtische Träger benötigen jedoch zusätzliche Gelder, u.a. um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand leisten zu können. Auf die Darlegungen auf S.7 „Finanzierung nicht städtischer Träger“ wird verwiesen.

· Ferienbetreuung: In Vorlage 199/2011 wurde das bisherige System der Ferienbetreuung der Verlässlichen Grundschule zugrunde gelegt. Dieses fand außerhalb des Schulgebäudes statt, wurde von freien Trägern angeboten und war dort separat zu buchen. Es war nicht für alle Familien attraktiv und wurde deshalb lediglich von 50% der Schüler angenommen. Hortniveau in der Ferienbetreuung bedeutet ein einheitliches Betreuungsangebot sowohl während der Schul- als auch in der Ferienzeit am gleichen Ort und mit gleichem Personal. Dieses Angebot kommt den Wünschen der meisten Eltern entgegen, so dass von einer Nachfrage von nahezu 100% ausgegangen werden kann. Folglich ist hier der einheitliche Personalschlüssel städtischer Hortangebote zugrunde zu legen.

· Mittagessenskosten
Das Mittagessen muss wie in der Übergangszeit von Ganztagesgrundschulen bis zur Fertigstellung der Mensa über einen Caterer erfolgen. Die Gesamtkosten pro Essen liegen bei rd. 6 Euro. Über die Standards wird daher auch hier ein einheitlicher Essenspreis von 3,25 Euro (anstelle 2,75 Euro) wie im Hort festgelegt. Kinder aus Bonuscard beziehenden Familien bezahlen 1 Euro. Schwellenhaushalte sind von der Stadt zu übernehmen.
· Bonuscard-Budget für die Schülerhausgruppen bis 17.00 Uhr
Die Horte erhalten für jedes Kind, das eine Bonuscard vorlegt, ein jährliches Budget von 100 Euro. Dies ist unabhängig vom Bonuscard-Budget der Schulen. Soweit Hortgruppen in den Schülerhäusern aufgehen, ist dieses Budget im Haushalt bereits vorhanden. Für neue Gruppen ist im Zuge der Gleichbehandlung ebenfalls dieses Budget bereitzustellen. In Vorlage 199/2011 waren hierfür keine Kosten kalkuliert.

Die Höhe der entstehenden Kosten hängt also von vielen Faktoren ab, die derzeit noch nicht bekannt sind. Erst nach Vorliegen der Anmeldungen lässt sich feststellen, wie sich die Bedarfslage in den Bestandsgruppen und bezüglich der neuen Gruppen konkret darstellt. Im Rahmen der anstehenden strukturellen Veränderungen wird Personal in andere Einrichtungen wechseln und bislang städtische Bestandsgruppen werden teilweise künftig durch freie Träger übernommen. Damit werden bisherige Personalkosten künftig in die Finanzierung von nichtstädtischen Trägern wechseln oder bereits vorhandenes Personal in neuen Gruppen eingesetzt.

Die Angebotssituation an jeder Grundschule, die Schülerhaus wird, ist also unterschiedlich, ebenso die Einflussfaktoren auf umliegende Horte. Auch ist noch nicht absehbar, wie die neu definierten Bausteine von den Schulanfängern angenommen werden und bestehende Gruppen im Standard verbessert werden müssen. Erst in der tatsächlichen Umsetzung werden die strukturellen Veränderungen sichtbar und können detailliert erfasst werden.

Im Vorfeld der Einrichtung der neuen Schülerhäuser wurden daher nur für die zu erwartenden neuen Gruppen die voraussichtlichen Kosten anhand von Pauschalen mit mittleren Kostenwerten ermittelt. So wird sichergestellt, dass sich die vorgesehenen Neueinrichtungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewegen.

Die neuen Schülerhäuser dienen daher auch als Grundlage zur Ermittlung und Konkretisierung der tatsächlich entstehenden Kosten.


Mitbestimmung des Personalrates

Der Gesamtpersonalrat lehnt die Gemeinderatsdrucksache ab und führt dafür diverse Gründe an, insbesonder hinsichtlich der Regelungen zum Besitzstand und der Arbeitszeit bei Durchführung vopn Nachqualifizierungen. Die juristische Überprüftung durch das Rechtsamt ergab, dass die Vorlage keine mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen enthält.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenentwicklung hängt wie aufgezeigt von den speziellen Konstellationen an den einzelnen Schülerhäusern ab. Derzeit wird davon ausgegangen, dass neben den jeweiligen 12 Bestandsgruppen in den 10 Schülerhäusern (Nachrüstung) 14 neue Nachmittagsgruppen durch nichtstädtische Träger und 6 neue Nachmittagsgruppen durch den städtischen Träger eingerichtet werden.

In folgender Aufstellung werden die finanziellen Auswirkungen der Betreuung gem. Hortstandard der ursprünglichen Planung gegenübergestellt:

1. Bedarf gemäß Hortstandard (neu)
2012
(anteilig 4 Monate)
2013
Nachrüstung Schülerhäuser (Personal und Sachkosten)
166.675,00 €
479.375,00 €
Anzahl Gruppen (mit LFSt)
12
12
Aufwand je Gruppe
13.889,58 €
39.947,92 €
Neue Gruppen
749.825,00 €
2.079.125,00 €
Anzahl Gruppen (mit LFSt)
20
20
Aufwand je Gruppe
37.491,25 €
103.956,25 €
Gesamt Nachrüstung/Neue Gruppen
916.500,00 €
2.558.500,00 €
2. Ansatz Haushaltsplan 2012/2013 gemäß GRDrs 1344/2011 bzw. 199/2011:
2012 (4 Mon.)
2013
Nachrüstung Schülerhäuser
3.000.000,00 €
4.730.000,00 €
Anzahl Gruppen
170
170
Aufwand je Gruppe
17.647,06 €
27.823,53 €
Neue Gruppen
715.000,00 €
2.860.000,00 €
Anzahl Gruppen
25
50
Aufwand je Gruppe
28.600,00 €
57.200,00 €
Haushaltsansatz
3.715.000,00 €
7.600.000,00 €
3. Hochrechnung Bedarf gemäß Hortstandard auf gesamte Gruppenzahl
lt. HH-Planung
Nachrüstung Schülerhäuser (170 Gruppen x Aufwand je Gruppe nach Ziff. 1, davon 33 mit, 137 ohne zusätzliche LFSt))
1.870.283,00 €
5.318.350,00 €
Neue Gruppen (50 Gruppen x Aufwand je Gruppe nach Ziff. 1, davon 32 mit, 18 ohne zusätzliche LFSt)
872.800,00 €
5.004.300,00 €
Gesamt
2.743.083,00 €
10.322.650,00 €
Differenz 3. Hochrechnung / 2. HH-Ansatz (Weniger-, Mehrausgaben)
- 971.917,00 €
2,722.650,00 €

Im Haushalt 2013 bzw. in der Finanzplanung für 2014 ff. sind für die Nachrüstung von 170 Gruppen sowie die Schaffung von 50 neuen Gruppen lfd. Mittel von 7.600.000 EUR eingeplant. Nach der Neuberechnung der Aufwendungen auf Basis des Hortstandards (Personalausstattung und Öffnungszeiten) entsprechend der vorangegangenen Ausführungen ergibt sich für dieselbe Anzahl Gruppen ein Finanzbedarf von 10.322.650 EUR. D.h. gegenüber der Finanzplanung entsteht bei einer Nachrüstung von 170 Gruppen sowie Schaffung von 50 neuen Gruppen ein jährlicher Mehraufwand von 2 722.650 €.

Sollte tatsächlich der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass alle Schülerhäuser bereits 2013 eingerichtet werden könnten und damit im Haushaltsjahr 2013 der volle hier hochgerechnete zusätzliche Mittelbedarf eintreten würde, müssten in einem gesonderten Beschluss die dafür notwendigen überplanmäßigen Mittel bereitgestellt werden.

Ziel der Vorlage 199/2011 ist die rasche und flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen. Schülerhäuser sind als Interim gedacht, um den wachsenden Bedarf der Eltern an qualifizierten Betreuungsplätzen für Schulkinder so schnell wie möglich decken zu können. Schülerhäuser werden deshalb mit hoher Priorität zu Ganztagesschulen weiterentwickelt. Diese benötigen aufgrund von zusätzlichen Lehrerstunden geringere Ressourcen an städtischem Personal. In dem Maße, wie das Ziel der Ganztagesschule erreicht wird, verringern sich deshalb die Kosten für die Schülerhäuser.

Für einmalige Aufwendungen stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Schule 120.000 Euro zur Verfügung. Für die 10 Schulen muss daher mit einem Aufwand von insgesamt 1,2 Mio. Euro gerechnet werden.


Hinweis auf weitere Haushaltsmittel für Bestandsgruppen

Die Einrichtung von Schülerhäuser und Ganztagesschulen bedeutet eine umfassende strukturelle Veränderung für eine große Zahl von bestehenden Horten und Nachmittagsangeboten in den Grundschulen. Wie in der GRDrs 199/2011, Seite 9 aufgezeigt, finanziert die Stadt diese Angebote bereits mit insgesamt rd. 31,470 Mio. Euro (Sach- und Personalkosten). Diese Mittel stehen auch in den kommenden Haushalten zur Verfügung. Im Zuge der strukturellen Veränderung müssen sie jedoch strukturell in den Teilhaushalten von Jugendamt und Schulverwaltungsamt neu zugeordnet werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK zeichnen die Vorlage mit.





Dr. Susanne EisenmannIsabel Fezer


Anlagen

1. Pädagogisches Rahmenkonzept zur Arbeit in Schülerhäusern
2. Festlegung von Standards in Schülerhäusern
3. Entgelt-/Gebührentabelle





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Päd.Rahmenkonzept Schülerhaus (Anlage 1).docAnlage 2 zur Vorlage Standards 2012-07-10.docAnlage 2 zur Vorlage Standards 2012-07-10.doc Entgelttabelle SH_Aug2012.pdf