Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 391/2015
Stuttgart,
06/30/2015


Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen
Sachstand




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
14.07.2015
15.07.2015

Bericht:

Mit GRDrs 902/2012 sowie zuletzt mit GRDrs 71/2014 wurden in den vergangenen Jahren Zwischenberichte zum Stand der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen vorgelegt.

Von den mit GRDrs 358/2011 mit Abschluss der ersten Projektphase der Schulentwicklungsplanung beschlossenen 48 Prüfaufträgen konnte ein Großteil zwischenzeitlich weiterentwickelt, bearbeitet und teilweise bereits in eine Umsetzung überführt werden. In allen Projektphasen wird dabei entsprechend der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2009-2020 (GRDrs 358/2011) auf eine enge und kontinuierliche Beteiligung der Schulgemeinden sowie der weiteren Partner vor Ort Wert gelegt.

Wie bereits in den früheren Berichten zum Sachstand dargestellt sind in Folge der vielfältigen Umbrüche in der Bildungslandschaft eine Vielzahl weiterer Aufträge, Projekte und Handlungsfelder zu den ursprünglich 48 Handlungsempfehlungen als zusätzliche Aufgabenfelder hinzugekommen. Dies beinhaltet sowohl schulorganisatorische Maßnahmen in Folge der Einführung der Schulart Gemeinschaftsschule, der zunehmenden Nachfrage nach inklusiven Beschulungsangeboten sowie des veränderten Übertrittverhaltens auf die weiterführenden Schulen als auch bauliche Maßnahme in Folge der Fortschreibung des Sanierungsprogramms Schulen sowie des weiteren Ausbaus von Ganztagesschulen:

· Mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat sich der seit vielen Jahren zu beobachtende Trend zu höherwertigeren Bildungsabschlüssen nochmals verstärkt, was deutliche Verschiebungen zwischen den weiterführenden Schularten zur Folge hat. Entsprechende Handlungsfelder im Rahmen der Schulentwicklungsplanung umfassen dabei insbesondere den Kapazitätsausbau an den öffentlichen Gymnasien (rund 1.000 zusätzliche Schüler allein in den vergangenen 5 Jahren) sowie den Rückbau und entsprechende Nachnutzung von bis dato 17 Haupt- und Werkrealschulen (GRDrs 902/2012, GRDrs 321/2013, GRDrs 71/2014).
· Seit der Einführung der neuen Schulart Gemeinschaftsschule wurde bislang für sechs Stuttgarter Schulstandorte die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beim Land beantragt und beschlossen, zwei weitere Standorte wurden zum Juni 2015 beantragt. Der damit einhergehende räumliche Erweiterungs- und Umstrukturierungsbedarf für die Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule sowie die Veränderung der Schülerströme erfordern für diese Standorte eine grundlegende konzeptionelle und bauliche Neuausrichtung.
· Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum forcierten Ausbau von Ganztagesgrundschulen ergibt sich auch in den nächsten Jahren die Notwendigkeit einer räumlichen Weiterentwicklung und oftmals Planung baulicher Erweiterungen an insgesamt bis zu 72 Grundschulstandorten. Dabei wird grundsätzlich die Erarbeitung einer standortgerechten und schulspezifischen Raumkonzeption in Abstimmung mit den Schulgemeinden angestrebt.
· Die seit Beginn des Schulversuchs stetig zunehmende Nachfrage nach inklusiver Beschulung (GRDrs 332/2015) macht eine umfassende Neubetrachtung des städtischen Sonderschulwesens nötig. Neben einem besonderen Fokus auf Campusareale (Standortverbünde) und Gemeinschaftsschulen steht im Rahmen der Schulentwicklungsplanung auch die Frage der zukünftigen Rolle der Sonderschulen als sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren im Vordergrund. Hier gilt es insbesondere an Standorten, auf denen allgemeine und Sonderschule in direkter Nähe zueinander sind, konzeptionelle und räumliche Kooperationsansätze zu entwickeln.
· In Verbindung mit dem 2. Schulsanierungsprogramm müssen für zahlreiche Schulgebäude und Schulstandorte Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit umfänglicher Sanierungsmaßnahmen sowie der grundsätzlichen Perspektive des Schulstandorts im Rahmen der Schulentwicklungsplanung herbeigeführt werden. Hierfür wurden bis dato 33 städtebauliche Machbarkeitsstudien beauftragt und begleitet, die in vielen Fällen in darauf aufbauende bauliche Sanierungs- oder Neu- bzw. Erweiterungsplanungen als neue Investitionsprojekte münden.
· Mit der Zunahme von Flüchtlingen in Stuttgart steigt im schulischen Bereich auch der Bedarf an Vorbereitungsklassen, in denen ausländische Kinder und Jugendliche die für den Besuch einer Regelklasse notwendigen Deutschkenntnisse erwerben können. Hierfür wurden allein zum aktuellen Schuljahr 2014/2015 15 zusätzliche Vorbereitungsklassen im Grundschulbereich und 13 zusätzliche Klassen im weiterführenden Bereich eingerichtet mit entsprechenden räumlichen Anforderungen an in vielen Fällen ohnehin räumlich begrenzten Standorten.
· Grundsätzlich strebt die Schulverwaltung vor dem Hintergrund sich wandelnder pädagogischer Anforderungen sowie weiterentwickelter Lehr- und Lernmethoden bei allen in bauliche Maßnahmen mündenden Aufgaben die Entwicklung zukunftsweisender Raumkonzepte („pädagogische Architektur“) und entsprechend vielseitige und multifunktionale räumliche Strukturen für nachhaltige Schulbauten an.

Diese vielfältigen und oftmals parallel verlaufenden Entwicklungen haben zur Folge, dass mittlerweile an einem Großteil der rund 140 allgemein bildenden Schulstandorte in Stuttgart ein konzeptioneller und/oder baulicher Entwicklungsprozess angestoßen werden konnte bzw. in weiteren Fällen noch bevorsteht. Die Komplexität dieser Prozesse ergibt sich dabei sowohl aus der Vielfalt und oftmals Parallelität der Aufgabenfelder als auch aus der Breite der Bearbeitung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

In Fortführung des mit GRDrs 902/2012 sowie GRDrs 71/2014 dargelegten Sachstandsberichts ist dieser Vorlage eine kompakte Übersicht über den derzeitigen Bearbeitungsstand der mit GRDrs 358/2011 beschlossenen Prüfaufträge beigefügt. Darüber hinaus werden zur ergänzenden Darstellung der genannten zusätzlichen Aufgabenfelder die wesentlichen Entwicklungen und Meilensteine des letzten Jahres in den Bereichen Betreuung und Ganztag, Schulentwicklung sowie Bau dargestellt.

Personal
Der Stellenbedarf für die Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen wurde mehrfach in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Schulentwicklungsplanung und den bildungspoltischen Vorgaben des Landes vom Gemeinderat bewilligt. Der größte Personalbedarf wurde dabei im Zusammenhang mit den Prüfaufträgen aus dem Projekt Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen (GRDrs 358/2011 sowie 589/2011) festgestellt.

Von den in den vergangenen Jahren mit KW-Vermerk bewilligten Stellen werden in den Sachgebieten Schulentwicklungsplanung 6, Schuleinrichtung 2 und Neu- und Erweiterungsbauten 4, somit insgesamt zwölf Stellen, für die Prüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung der 48 vom Gemeinderat beschlossenen Handlungsempfehlungen eingesetzt. Dies geschieht auf Grund der hohen Bedeutung des Themas sowie des Umfangs der anstehenden Veränderungen unter enger Einbindung der Schulgemeinden und lokalen Akteure. Dementsprechend hat sich bereits frühzeitig gezeigt, dass die dringend notwendige organisatorische, bauliche und auch inhaltliche Weiterentwicklung der Stuttgarter Schullandschaft einen langfristigen Prozess darstellt, der entsprechend langfristig und nachhaltig personelle Ressourcen in der Schulentwicklungsplanung binden wird.

Seit der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans 2011 haben sich darüber hinaus wie dargestellt zahlreiche neue und zusätzliche bildungspolitische Handlungsfelder und Veränderungen ergeben, die nochmals weit reichende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulstandorte mit sich bringen. Vor dem Hintergrund dieser zusätzlichen Handlungsfelder muss die Stuttgarter Schullandschaft noch grundlegender an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, als dies im Zuge des Schulentwicklungsplans bereits aufgezeigt wurde. Angesichts dieser Vielfalt an Themen und Maßnahmen können diese Prozesse in vielen Fällen nur sukzessive bearbeitet werden. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Neuordnung der Stuttgarter Schullandschaft selbst bei einer sukzessiven Bearbeitung der Handlungsfelder auf Grund des hohen gesamtstädtischen Investitionsbedarfs sowie der langen Zeitläufe insbesondere bei baulichen Maßnahmen von der Projektkonzeption über die Planung und Durchführung bis zur Fertigstellung ein langfristiger Prozess sein wird.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben zudem gezeigt, dass gerade in diesen Arbeitsbereichen Befristungen von Stellen zu häufigen Personalwechseln führen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell nach einer längerfristigen Perspektive suchen und der Arbeitsmarkt entsprechend gut ist. Die auf Grund der Komplexität der Themen- und Aufgabenstellungen in der Regel sehr langwierigen Einarbeitungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dadurch bereits etliche Male ins Leere gelaufen, so dass es durch Ausschreibung, Neubesetzung und erneute Einarbeitung von Mitarbeitern zu etlichen Projektverzögerungen gekommen ist.

In dieser personellen Konstellation kann eine kontinuierliche Arbeit an den komplexen Themenstellungen der Schulentwicklungsplanung nicht gewährleistet werden. Im Interesse der für die dargestellten (in der Regel mehrjährigen) Aufgabenbereiche notwendigen Kontinuität haben die Referate AK und WFB die Möglichkeit zugesagt, die mit kw-Vermerken versehenen befristeten zwölf Stellen mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen in dem Umfang zu besetzen, wie diese nach Vollzug des kw-Vermerks auf unbefristete Planstellen umgesetzt werden können.
Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 6 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt.
Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 5. Priorität.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Wegfall KW-Vermerke
12
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Sachstand Schulentwicklungsplanung in den einzelnen Planbereichen

<Anlagen>

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Anlage zu GRDrs 391_2015.pdf