Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1157/2017
Stuttgart,
10/27/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
08.11.2017
Borderline Informations- und Kontaktstelle Stuttgart
Beantwortung / Stellungnahme
Das Rudolf-Sophien-Stift ist Teil der gemeindepsychiatrischen Versorgung der Landeshauptstadt Stuttgart und der angrenzenden Landkreise. Es bietet vielfältige Angebote für psychisch erkrankte Menschen: klinische Behandlung, medizinische, berufliche und psychosoziale Rehabilitation sowie bedarfsorientierte Hilfen im Bereich Wohnen und Arbeit.
Zusätzlich hat das Rudolf-Sophien-Stift eine Borderline Informations- und Kontaktstelle (BIKS) über Spendenmittel finanziert aufgebaut. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Menschen die an einer Borderline Persönlichkeitsstörung (BPS) erkrankt sind, deren soziales Umfeld und an Fachleute, die im beruflichen Kontext mit Menschen mit einer BPS arbeiten.
Der Träger beantragt die Förderung von 0,5 Stellen in SuE 15 für die Beratung und für die Koordination der Angebote der BIKS mit dem Krisen- und Notfalldienst der Evang. Gesellschaft Stuttgart e.V.
Grundsätzlich sind nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz Baden-Württemberg die Sozialpsychiatrischen Dienste in den acht Gemeindepsychiatrischen Zentren in der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig für die sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und psychosoziale Krisenintervention. Die Stadt Stuttgart hat über diese acht sozialpsychiatrischen Dienste ein regionalisiertes Angebot, unter anderem auch für Menschen die an einer BPS erkrankt sind. Durch die regionalisierte Struktur ist die Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung sozialraumorientiert bzw. inklusiv ausgestaltet und bietet durch aufsuchende Arbeit die Chance, auch das soziale Umfeld einzubinden. Diese Strukturen sind gut etabliert und fachlich mit den Schnittstellen gut vernetzt.
Die städtische Förderung einer weiteren Angebotssäule wird von der Verwaltung aus diesem Grund eher kritisch gesehen.
Vorliegende Anträge:
Jugendhilfeausschuss vom 16.10.2017
Der Jugendhilfeausschuss beantragt, die Förderung entsprechend des trägerseits gestellten Antrages umzusetzen.
2018
2019
Aufnahme in die Förderung mit 0,5 Stellen in SuE 15
38.200,-
38.900,-
Summe
38.200,-
38.900,-
Vorliegende Anträge/Anfragen
Jugendhilfeausschuss am 16.10.2017
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>