Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-00.00
GRDrs 456/2022
Stuttgart,
11/24/2022



Bürgerhaushalt Stuttgart
Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2024/2025




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

Dem vorgeschlagenen Verfahren zur Beteiligung der Bürgerschaft bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Vorbemerkung

Im Frühjahr 2021 wurde zum sechsten Mal der Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter waren zwischen Februar und März aufgerufen, Vorschläge zum Stadthaushalt abzugeben und zu bewerten. Die Resonanz der Einwohnerschaft auf den Bürgerhaushalt war erfreulich groß. Insgesamt 19.980 Stuttgarterinnen und Stuttgarter gaben 2.853 Vorschläge zu vielen Aufgabenbereichen der Landeshauptstadt ab, von denen nach erfolgter Zusammenfassung gleichartiger Beiträge noch 2.156 Vorschläge zur Abstimmung auf der Plattform blieben. Bewertet wurden diese mit 1.306.395 Stimmen. Damit war die Beteiligung am Bürgerhaushalt beachtenswert, auch wenn die Anzahl der Teilnehmenden aufgrund von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erwartungsgemäß niedriger ausfiel als in 2019. Das Ergebnis der Beteiligungsphase wurde in GRDrs 536/2021 ausführlich dargestellt.

Die Bürgervorschläge wurden dem Gemeinderat, gemeinsam mit einer Stellungnahme der Fachverwaltung zu den TOP 100 Vorschlägen und den Stellungnahmen der Bezirksbeiräte, zur weiteren Behandlung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgelegt. Dabei fanden insgesamt 178 Vorschläge Eingang in die Haushaltsplanberatungen. Von den 178 aufgegriffenen Vorschlägen sollen 143 umgesetzt, geprüft bzw. später noch endgültig entschieden werden. Ausführlichere Auswertungen und Informationen können dem Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt Stuttgart 2022/2023 in Anlage 1 entnommen werden. Über die Entscheidungen des Gemeinderates wurden die Stuttgarterinnen und Stuttgarter auf der Online-Plattform informiert.

Evaluation

Nach dem erfolgreichen sechsten Stuttgarter Bürgerhaushalt fand wie in den vergangenen Jahren üblich, eine Evaluation des Verfahrens statt. Die Evaluation wurde unter Beteiligung der Gemeinderatsfraktionen, der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher und des Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt durchgeführt. Ziel war es, das Verfahren zu analysieren und weiter zu verbessern. Hierzu wurden unter anderem Auswertungen über die Beteiligung am Bürgerhaushalt 2022/2023 erstellt (vgl. den als Anlage 1 beigefügten Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt 2021). Darüber hinaus wurden die Teilnehmenden am Bürgerhaushalt zur Mitwirkung an einer Befragung auf der Online-Plattform aufgerufen, um deren Erfahrungen in die Evaluation einfließen zu lassen (vgl. die als Anlage 2 beigefügte Auswertung der Teilnehmerbefragung). Aufbauend auf den gemeinsamen Erkenntnissen werden nun das nachfolgend dargestellte Konzept und der Zeitplan für das Bürgerhaushaltsverfahren 2024/2025 vorgeschlagen.

Bürgerhaushaltsverfahren 2024/2025

Im Wesentlichen soll für den Bürgerhaushalt 2024/2025 das bewährte Verfahren des letzten Bürgerhaushaltes beibehalten werden. Änderungen in den Arbeitsschritten sind in Abhängigkeit vom Haushaltsaufstellungsverfahren möglich.

Beginn der Multiplikatorenarbeit Ab Herbst 2022
ÖffentlichkeitsarbeitAb Januar 2022
Öffnung der Online-Plattform mit getrennter Vorschlags- und Bewertungsphase sowie Unterbrechung zur VorschlagsbearbeitungVorschläge: 23.01. - 05.02.2023
Bewertungen: 16.02. - 08.03.2023
Erstellen der RankinglisteMärz 2023
Stellungnahmen der Fachverwaltungen zu den am besten bewerteten VorschlägenMärz bis Mai 2023
Stellungnahmen der Bezirksbeiräte zu den 10 am besten bewerteten Vorschlägen des StadtbezirksMärz bis Mai 2023
Einbringung der Bürgerhaushaltsvorschläge inkl. Stellungnahmen der Fachverwaltung und der Stadtbezirke durch eine GemeinderatsvorlageMitte/Ende Juli 2023
NEU: Öffentliche Aussprache des Gemeinderats zu den Bürgerhaushaltsvorschlägen September 2023
Aufgreifen von Bürgerhaushaltsvorschlägen durch Haushaltsanträge der GemeinderatsfraktionenOktober 2023
Beratung der Bürgerhaushaltsvorschläge innerhalb der Haushaltsplanberatungen November bis Dezember 2023
Rückmeldung über Ergebnisse der Haushaltsplan-beratungen sowie Veröffentlichung Ergebnisbericht Ab Februar 2024

Information und Motivation (Öffentlichkeitsarbeit)

Um möglichst viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter über den Bürgerhaushalt zu informieren und für die Teilnahme zu motivieren, ist frühzeitig vor Beginn des neuen Bürgerhaushaltsverfahrens eine intensive Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die bewährten Maßnahmen (Infoscreens, Citylights, Banner, Haushaltsbroschüre, etc.) sollen weitgehend fortgeführt werden. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, das Beteiligungsverfahren verstärkt über digitale Kanäle wie bspw. Social Media Plattformen oder In-App-Werbung zu bewerben und stattdessen auf den kostenintensiven Versand eines Info Flyers an alle Haushalte zu verzichten.

Umfangreiche Informationen zum Stuttgarter Bürgerhaushalt werden online auf der Bürgerhaushaltsplattform www.buergerhaushalt-stuttgart.de sowie dezentral in zahlreichen städtischen Einrichtungen bereitgestellt. Insbesondere in den Bezirksämtern und Stadtteilbibliotheken werden für die Einwohnerinnen und Einwohner Infoflyer und eine informative Broschüre zum Stuttgarter Bürgerhaushalt ausgelegt. Auf städtische Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken soll jedoch verzichtet werden, da das Interesse der Stuttgarterinnen und Stuttgarter an diesen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig war.

Der unabhängige „Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt“ wird sich ebenfalls wieder engagieren und die aufsuchende Multiplikatorenarbeit koordinieren, die das Stuttgarter Verfahren besonders auszeichnet. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Arbeitskreises werden auf verschiedene Zielgruppen und Einrichtungen wie bspw. Schulen, Jugendhäuser, Seniorenheime zuzugehen, um dort über das Bürgerhaushaltsverfahren zu informieren und die Bürgerinnen und Bürger, sowie Gruppen zur Teilnahme zu motivieren. Ziel dieser aufsuchenden Multiplikatoren-Tätigkeit ist eine möglichst breite Beteiligung der Stuttgarter Einwohnerschaft über alle Stadtbezirke und Bevölkerungsgruppen hinweg.

Beteiligungsmöglichkeiten

Angesichts der weit überwiegend positiven Erfahrungen und Auswirkungen des rein digital durchgeführten Bürgerhaushalts 2021, soll bei der Durchführung künftiger Bürgerhaushaltsverfahren vollständig auf die Online-Beteiligung gesetzt werden. Die außerordentlich hohe Zahl der Bewertungen in 2021 hat gezeigt, dass eine Online-Teilnahme in der Bewertungsphase zu einer umfangreicheren inhaltlichen Auseinandersetzung der Teilnehmenden mit dem Bürgerhaushalt und den vielen eingereichten Vorschlägen führt. Der aus Infektionsschutzgründen während der Corona-Pandemie notwendige Verzicht auf Unterschriftlisten beim Bürgerhaushalt 2021 hatte die Qualität der Beteiligung daher sogar gesteigert und sich dahingehend ausgewirkt, dass neben Partikularinteressen einzelner Gruppierungen und Organisationen auch gesamtstädtisch relevanten Themen besser in den Vordergrund rücken konnten. Zudem ermöglicht eine Registrierung der Bewertenden auch eine fortlaufende Information über den Newsletter und eine Einbindung in künftige Verfahren. Daher soll auch künftig keine Bewertung über Unterschriftslisten angeboten werden. Teilnehmende ohne Interneterfahrung werden sich jedoch weiterhin über einzelne Papierformulare am Bürgerhaushalt beteiligen können. Vorschläge zum Bürgerhaushalt können darüber hinaus telefonisch eingereicht werden.



Stellungnahmen der Fachverwaltung und der Bezirksbeiräte

Wie beim vergangenen Bürgerhaushalt wird die Verwaltung nach Abschluss der Online-Beteiligung zeitnah eine Rankingliste mit allen Vorschlägen erstellen. Dabei ermittelt sich die Reihenfolge der Vorschläge nur über die Anzahl der positiven Bewertungsstimmen. Die am besten bewerteten 100 Bürgervorschläge (TOP 100) werden an die Fachverwaltungen zur Stellungnahme aus fachlicher Sicht (u.a. Prüfung der Umsetzbarkeit, Ermittlung der Kosten) geleitet. Um insbesondere kleinere Stadtbezirke beim Bürgerhaushalt nicht zu benachteiligen, werden die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge jedes Stadtbezirkes in die TOP 100-Liste inkludiert. Darüber hinaus können die Bezirksbeiräte zu den für ihren Stadtbezirk eingegangenen 10 am besten bewerteten Vorschlägen Stellung nehmen. Die mit den Stellungnahmen der Fachverwaltungen und der Bezirksbeiräte ergänzten Vorschläge werden in einer Gemeinderatsvorlage zusammengefasst und möglichst vor der Sommerpause dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Beratung der Vorschläge

Die frühzeitige Einbringung der Vorlage im Juli soll den Fraktionen ermöglichen, sich eingehend mit den Ideen und Anliegen der Bürgerbeteiligung zu befassen.

Die unter den Teilnehmenden des Bürgerhaushalts durchgeführte Befragung hatte gezeigt, dass sich die Befragten mehr Transparenz bezüglich der Entscheidungen des Gemeinderats zu den Bürgervorschlägen wünschen (vgl. Anlage 2). Nach der Sommerpause im September ist daher erstmals eine Aussprache der Gemeinderatsfraktionen zu den Vorschlägen des Bürgerhaushalts in öffentlicher Gemeinderatssitzung vorgesehen. Unabhängig davon ist es nachfolgend weiterhin erforderlich, dass Bürgerhaushaltsvorschläge von den Fraktionen in ihren Haushaltsanträgen aufgegriffen werden.

Um für die Teilnehmenden sichtbar zu machen, dass ihre Vorschläge in Haushaltsanträgen Berücksichtigung gefunden haben, schlägt die Verwaltung ein neues Feld für die Angabe von Bürgerhaushalts-Rankingnummern im Antragsformular vor.

Die Beschlussfassung über aufgegriffene Bürgerhaushaltsvorschläge erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Nach Beendigung der Haushaltsplanberatungen wird voraussichtlich im Februar 2024 wieder Rechenschaft über die Ergebnisse des Bürgerhaushaltes abgelegt. Es ist vorgesehen im Amtsblatt und auf der Online-Plattform intensiv über die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu berichten und über die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Vorschläge zu informieren.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Bürgerhaushaltsverfahren 2023 belaufen sich voraussichtlich auf 160.000 EUR. Hiervon entfallen rd. 50.000 EUR auf die Bereitstellung und Weiterentwicklung der Online-Plattform inklusive externer Moderation. Diese Aufwendungen werden aus dem IuK-Maßnahmenplan im Teilhaushalt 170 Amt für Digitalisierung, Organisation und IT finanziert.

Darüber hinaus stehen für Öffentlichkeitsarbeit und weitere Aufwendungen 110.000 EUR im Teilergebnishaushalt der Stadtkämmerei im Amtsbereich 201112 - Finanz- und Beteiligungsverwaltung bei Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit:

Jahr 2022: 30.000 EUR
Jahr 2023: 80.000 EUR


Vorliegende Anträge/Anfragen

351/2022 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Ergebnisbericht zum Bürgerhaushalt 2021
Auswertung Teilnehmerbefragung zum Bürgerhaushalt 2021


<Anlagen>



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