Grundsätze für die Förderung der Betriebsausgaben von Betriebskindertagesstätten
gültig ab 01.01.2009
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist daran interessiert, dass Betriebe bei der Schaffung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder mitwirken. Daher werden auch reine Betriebskindertageseinrichtungen gefördert. Investitionsmaßnahmen werden nicht bezuschusst.
Betriebe können auch eigenständige Träger mit der Betriebsführung ihrer Betriebskindertageseinrichtung beauftragen. Ein entsprechender Betriebsführungsvertrag muss dem Jugendamt der Stadt Stuttgart vorgelegt werden.
Keine kommunalen Zuschüsse erhält die städtische Betriebskindertageseinrichtung.
Fördervoraussetzungen