Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
414
14
Verhandlung
Drucksache:
859/2014
GZ:
AK 0045-01
Sitzungstermin:
17.12.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Zuschuss an den Ring politischer Jugend für das Jahr 2013
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 28.11.2014, GRDrs 859/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung
für die im Jahre
2013
angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von
6.966,57 €
gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist: Junge Union
3.528,15 €, Jungsozialisten 1.380,24
€, Junge Liberale 596,99
€ und Grüne Jugend 1.461,19
€.
2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2014 THH 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.
3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Perc
(SPD) erklärt, die Fördersystematik sehe vor, dass bei der Mittelverteilung die Sitzverteilung im Gemeinderat zugrunde gelegt wird. Er fragt nach, ob es bei der Mittelverteilung für das Jahr 2013 sachgerecht ist, die Sitzverteilung nach der Gemeinderatswahl 2014 zugrunde zu legen. Dazu entgegnet BM
Wölfle
, da die Mittel ohnehin nicht ausgeschöpft werden, sei es gleichbedeutend, ob die Sitzverteilung vor oder nach der Gemeinderatswahl herangezogen wird. Alle angemeldeten und zuschussfähigen Kosten seien erstattet worden. Über die aufgeworfene Frage könnte dann diskutiert werden, wenn die Mittel nicht ausgereichten. Anschließend bemerkt StR
Perc
, bei der nächsten Zuschussgewährung sehe er es für inhaltlich angemessen an, die Sitzverteilung des jeweiligen Förderjahres heranzuziehen. Daraufhin sagt der
Vorsitzende
zu, sich die Satzung dahingehend anzuschauen, ob hinsichtlich des Verwendungsnachweises des abzurechnenden Jahres die in diesem Jahr vorliegende Sitzverteilung anzuwenden ist. Seiner Einschätzung nach spricht manches dafür, so vorzugehen.
Darauf, dass in der Vergangenheit, zumindest in den letzten zehn Jahren, diese Zuschussmittel nie komplett abgerufen wurden, macht StRin
Ripsam
(CDU) aufmerksam. Nachdem seitens von EBM
Föll
darauf erinnert wird, dass es im Jahr 2014 vor und nach der Gemeinderatswahl unterschiedliche Sitzverteilungen im Rat gegeben hat, schlägt BM
Wölfle
vor, erst dann eine entsprechende Diskussion zu führen, wenn es tatsächlich einmal so sein sollte, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen.
Informationsbedarf wird von StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) darüber artikuliert, nach welcher grundsätzlichen Systematik die Mittelzuteilung erfolgt. Offenbar sei die Zugangshürde, die Mitgliedschaft beim Ring politischer Jugend (RpJ). Zwei im Verwaltungsausschuss vertretene Ratsmitglieder, die Jugendverbänden vorstehen, hätten ebenfalls Interesse an einer solchen Förderung. In der Vergangenheit habe es zwar Gesprächsfäden zwischen den politischen Jugendverbänden gegeben, jedoch keine Lösung hinsichtlich einer Mitgliedschaft im RpJ. Ihn interessieren im Detail folgende Punkte:
- Welche Zugangskriterien gibt es zum RpJ?
- Gibt es überhaupt eine formale Satzung?
- Wer ist der Ansprechpartner beim RpJ?
- Besteht die Möglichkeit z. B. Mittel für die politische Bildung abzurufen, auch wenn ein Jugendverband nicht Mitglied beim RpJ ist?
Entsprechende Informationen werden von BM
Wölfle
zugesagt. Sollten in Zukunft Grundlagen der Mittelverteilung verändert werden, müsste darüber der
Gemeinderat entscheiden. Seitens der Verwaltung werde abgewartet, ob entsprechende Initiativen auf den Weg gebracht werden.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BM
Wölfle
stellt:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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