2. Zur Angleichung des Personalschlüssels der Ferienbetreuung in Ganztagsgrundschulen an den Personalstandard der Horte erhalten die freien Träger pro Gruppe mit bis zu 20 Kindern die Finanzierung von zusätzlich 9% einer vollen Personalstelle.
Differenzen zum Hortstandard, der gem. GRDrs. 6/2013 auch in Ganztagsgrundschulen analog umgesetzt werden soll, bestehen unter anderem bei der Ferienbetreuung. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, wird der Personalstandard in derzeit 231 Ferienbetreuungsgruppen der freien Träger und des städtischen Trägers Jugendamt um 9% erhöht.
Finanzielle Auswirkungen Beschlussantrag 1: Anpassung der Finanzierung der zentralen Trägerleistungen (Overhead) in Ganztagsgrundschulen
Die zusätzlichen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 wie folgt bereitgestellt (GRDrs.1480/2019 Anlage 1 Ergänzung S. 7):
Jeweilige Schulkostenstelle
Kontengruppe 44500
Beschlussantrag 2: Nachbesserungen beim Hortstandard für die Ferienbetreuung
Die zusätzlichen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 wie folgt bereitgestellt (GRDrs.1480/2019 Anlage 1 S. 12) Auftrag 40211090200
Kontengruppe 44500 2020 731.000 EURO 2021 767.000 EURO Kostengruppe 481 2020 434.000 EURO 2021 489.000 EURO
Beteiligte Stellen Referat WFB Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang