Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1399/2023
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Büro für Diskriminierungskritische Arbeit (BfDA)

Beantwortung / Stellungnahme

Das Büro für Diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart (kurz BfDA) ist derzeit beim Stadtjugendring angesiedelt und wird von der Stadt im DHH 2022/23 mit insgesamt 147.000 EUR gefördert.
Die letzte Erhöhung der Zuwendung erfolgte ab 2022 mit 80.000 EUR und ab 2023 mit 82.000 EUR pro Jahr. Der Grund dafür war die Fortsetzung der Diskriminierungskritischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bzw. mit Schulklassen nach Auslaufen der Drittmittelförderung durch die Aktion Mensch - Förderung.

Ein Schwerpunkt des BfDA ist die professionelle Einzelfallberatung für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen gemäß dem AGG und darüber hinaus. Zudem umfasst das Angebot die Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, Weiterbildungen der Fachwelt, Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung mit relevanten Akteur:innen. Zu den weiteren Aufgaben gehören u.a. die Mitwirkung im Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie und die Programmgestaltung der jährlich stattfindenden Aktionswochen gegen Rassismus.

Das BfDA wird seine Arbeit ab dem 01.01.2024 als eingetragener Verein fortsetzen, unabhängig von der Trägerschaft durch den Stadtjugendring (SJR). Dadurch entfällt die bisherige unterstützende Verwaltungsstruktur des SJR.


Vorliegende Anträge/Anfragen

1115/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 3133/2023 SPD; 4238/2023 Die FrAKTION; JHA 25.09.2023




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




<Anlagen>


File Attachment Icon
1399_2023.002.docx