Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 875/2022
Stuttgart,
01/30/2023



Vorgezogenes Trägerauswahlverfahren für das Stadtteilhaus Veielbrunnen-Neckarpark im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 16 – Veielbrunnen („Altes Zollamt“)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.02.2023



Beschlußantrag:

Das Jugendamt und das Sozialamt werden beauftragt, für die Betriebsträgerschaft des Stadtteilhauses Veielbrunnen-Neckarpark ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2023 durchzuführen, um einen Träger auszuwählen. Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsmittel.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Begründung

Das Gebäude „Altes Zollamt“ im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 16 – Veielbrunnen soll unter Federführung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen modernisiert und umgebaut werden. Das Quartier „Altes Zollamt“ ist zudem Bestandteil der Quartiersentwicklung NeckarPark. Zusammen mit dem nördlichen Quartier Q11 wird das „Alte Zollamt“ (Q11.1) als IBA-Netz-Projekt unter dem Namen „NeckarPark, Q11 und Q11.1: Soziokulturelles Zentrum und innovatives Wohnen“ entwickelt.
Im Gebäude sind zukünftig zwei Nutzungen vorgesehen:
· das bestehende soziokulturelle Zentrum („Kulturinsel“) und
· ein neues Stadtteilhaus für den Veielbrunnen und den Neckarpark.

Die Planungen für das Areal des „Alten Zollamts“ sind mit hohen Anforderungen verbunden. Die Flächen sind begrenzt, und die Ausgangsbedingungen des Bestandsgebäudes sind für die Realisierung der jeweiligen Flächenbedarfe anspruchsvoll. Um die Raumnutzung des Gebäudes zu optimieren und unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden ist eine enge und möglichst frühe Abstimmung zwischen den Trägern der beiden Nutzungen sinnvoll.

Der Betrieb beider Einrichtungen soll zudem in enger Kooperation und Abstimmung erfolgen. Der Kooperations- und Abstimmungsprozess sollte frühzeitig mit Beteiligung beider Träger beginnen, um gute Kooperationsbeziehungen und inhaltliche Synergien für die „Gebäudegemeinschaft“ und die Quartiersarbeit zu schaffen. Das betrifft die jeweiligen Angebotsprofile und die gemeinsamen Aktivitäten für die Bewohnerschaft des Gebiets Veielbrunnen-Neckarpark.

Die Inbetriebnahme des modernisierten Zollamts wird nach heutigem Planungsstand ca. Ende 2025 erfolgen. Die Trägerschaft für das Stadtteilhaus sollte aufgrund des notwendigen und oben beschriebenen kooperativen Planungsprozesses in 2023 vergeben werden.

Das Trägerauswahlverfahren wird gemeinsam durch das Jugendamt und das Sozialamt durchgeführt. Das Ergebnis des Trägerauswahlverfahrens und der Vorschlag für die Trägerschaft werden, wie üblich, dem Gemeinderat in einer Beschlussvorlage in 2023 dargestellt.

Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme der Trägerschaft zweistufig erfolgt:
· Stufe 1: Mitarbeit am Planungsentwurf und den kooperativen Eckpunkten für die spätere Nutzung
· Stufe 2: Betrieb des Stadtteilhauses frühestens ab ca. Ende 2025.

Für die Mitarbeit an Stufe 1 kann eine Aufwandsentschädigung über den THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen entsprechend der bis dahin angefallenen Aufwendungen zugestanden werden. Diese Mittel sind bereits in den im THH 610 berücksichtigten Planungskosten für die Modernisierung und den Umbau Altes Zollamt enthalten (GRDrs 584/2022).

Über die Planungen zu den Stadtteilhäusern wird in einer Mittelungsvorlage berichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Betriebsmittel für das Stadtteilhaus Veielbrunnen-Neckarpark werden zu gegebenem Zeitpunkt konkretisiert und zur Aufnahme im Haushalt angemeldet.



Beteiligte Stellen

Die Referate SI, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

<Anlagen>



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