Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 264/2013
Ergänzung für DHH 2014/2015
Stuttgart,
06/18/2013


Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
02.07.2013
03.07.2013

Bericht:

Auf Initiative der Sachkundigen Bürger im Ausschuss für Kultur und Medien fragte die Kulturverwaltung insbesondere die Themenkomplexe Personal, Räume/Miete, Sachkosten und Verwertungsrechte bei allen 130 institutionell geförderten Kultureinrichtungen ab (GRDrs 264/2013).

Im Ausschuss für Kultur und Medien am 30.04.2013 wurde die GRDrs 264/2013 ausführlich beraten. Die daraus abgeleiteten Vorschläge wurden positiv aufgenommen.


Auswertung und daraus abgeleitete Vorschläge der Kulturverwaltung:

Aus den vorliegenden Daten der geförderten Einrichtungen geht hervor, dass eine Angleichung der Zuschüsse insbesondere um Personalkostensteigerungen und steigende Raum- und Raumnebenkosten in dem erhobenen Zeitraum (2002 - 2012) nur punktuell stattgefunden hat. In einer Stellungnahme zur sozialen Lage der Beschäftigten an Stuttgarter Privattheatern stellte die Kulturverwaltung bereits 2009 dar, dass die Einkommenslage der Schauspieler, Techniker und Verwaltungsangestellten unzureichend ist.

Besonders in den Einrichtungen, die sehr personalintensiv ausgerichtet sind und in deren Etat die Personalkosten den mit Abstand größten Kostenfaktor bilden, entstand ein zum Teil nicht mehr zu verantwortender Zustand. Nahezu alle der auf Seite 2 aufgelisteten Kultureinrichtungen schließen ihre Verträge außerhalb des Regelungsbereichs von Tarifverträgen ab. 13. Monatsgehälter, Urlaubsgeld, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Zulagen für Nacht- und Wochenendarbeit werden in der Regel nicht vergütet. Finanzielle Weiterentwicklungen sind für Beschäftigte an den privat geführten Einrichtungen kaum realisierbar. In der Folge ist eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten nicht mehr gegeben. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten speziell in Stuttgart ist das ein unhaltbarer Zustand. Hinzu kommt, dass bei Einrichtungen, deren Wettbewerbsfähigkeit von der Zahlung adäquater Honorare abhängt, diese aufgrund der stagnierenden Zuschüsse gefährdet ist.

Die Kulturverwaltung sieht hier dringenden Handlungsbedarf und schlägt vor, die Zuschüsse an „personalintensive Einrichtungen“ um 15 % zu erhöhen, um den Einrichtungen eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten zu ermöglichen.

Folgende Parameter liegen der Definition als „personalintensive Einrichtung“ zugrunde:
- ganzjährige Programme mit professionellen Kräften, die den Lebensunterhalt mit dieser
Beschäftigung finanzieren,

- Einrichtungen, die mit mindestens 30 Beschäftigten zusammen arbeiten.


Dies hätte eine Erhöhung bei nachfolgenden Institutionen zur Folge:

Ansatz 2013
Steigerung von
15 %
Schauspielbühnen in Stuttgart
2.644.300 €
396.645 €
Theaterhaus Stuttgart
1.271.000 €
190.650 €
Junges Ensemble Stuttgart
1.275.900 €
191.385 €
tri-bühne
765.000 €
114.750 €
Die Rampe
538.000 €
80.700 €
Theater der Altstadt im Westen
478.800 €
71.820 €
Tanzensemble "Gauthier Dance"
300.000 €
45.000 €
studio theater stuttgart
176.600 €
26.490 €
Forum Theater
60.000 €
9.000 €
Forum der Kulturen
243.600 €
36.540 €
Stuttgarter Kammerorchester
768.550 €
115.283 €
Internationale Bachakademie
522.800 €
78.420 €
Internat. Bachakademie (Musikfest)
162.000 €
24.300 €
Musik der Jahrhunderte
256.000 €
38.400 €
Musik d. J. (Festival Eclat)
144.000 €
21.600 €
Musik Podium Stuttgart
193.800 €
29.070 €
Summe
9.800.350 €
1.470.053 €

Die ausgewählten Parameter sind selbstverständlich nicht als qualitative Wertung zu verstehen!


Priorisierung Mitteilungsvorlagen:

Das Kulturamt hat insgesamt 11 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 1.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen um 15 % / 430
1.470,1
1.470,1
1.470,1
1.470,1
1.470,1
1.470,1
Finanzbedarf
1.470,1
1.470,1
1.470,1
1.470,1
1.470,1
1.470,1
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Zuschüsse an übrige Bereiche / 430
18.754,6
18.754,6
18.754,6
18.754,6
18.754,6
18.754,6


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

keine


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