Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
91/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin: 05.04.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Anleitungspauschale für die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 30.03.2017, GRDrs 91/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Anleitung von PiA-Auszubildenden wird den freien Trägern ab dem 01.01.2017 zunächst befristet bis 31.12.2018 eine Ausbildungspauschale in Höhe von 100 € im Monat pro Auszubildende gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der PIA-Ausbildungsplätze bei den freien Trägern während des genannten Zeitraums um 30 % erhöht werden. Dem Städtischen Träger wird in analoger Anwendung zusätzliches Anleitungspersonal im Umfang von bis zu 2,25 Stellen (0,5 Stelle S18 TVöD SuE, 1,75 Stellen A 11) zur Verfügung gestellt.

2. Dem überplanmäßigen Aufwand für die Anleitungspauschale bei den freien Trägern im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103161, Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege im Jahr 2017 in Höhe von 240.000 €, wird zugestimmt.
3. Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort Personal außerhalb des Stellenplans wie folgt zu beschäftigen:
4. Die Gemeinderatsdrucksachen 49/2012, 50/2013 und 638/2016 sind dahingehend auszulegen, dass der städtische Träger bis auf Weiteres 210 PiA-Ausbildungsplätze, verteilt auf 3 Ausbildungsjahrgänge, bereitstellen kann.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer stellt die Vorlage und die Vorgeschichte zusammengefasst vor. Mit Blick auf den früher verwendeten Begriff der Prämie stellt sie klar, man habe sich bewusst von diesem Begriff gelöst, weil es nicht darum gehe, Anreize zu schaffen bei den Auszubildenden oder bei den Trägern, sondern darum, dass der Aufwand berücksichtigt und anerkannt wird durch die Anleitungspauschale.

StRin Ripsam (CDU) dankt für die gute Zusammenfassung. Die CDU-Fraktion hätte sich auch einen längeren Zeitraum bis 2020 vorstellen können, wie man dies im Antrag Nr. 409/2016 dargestellt habe. Sie bedauert auch, dass dieser Antrag in der heutigen Vorlage nicht mehr erwähnt wurde. Der Verlängerung der Anleitungspauschale für PiA bis 2018 stimmt sie dennoch zu und hofft auf den ersehnten Erfolg bei der Personalgewinnung.

StR Winter (90/GRÜNE) freut sich über die Zustimmung der CDU-Fraktion zu der heutigen Vorlage. Er stellt klar, man werde bei den Haushaltsplanberatungen über die Fortsetzung über das Jahr 2017 hinaus entscheiden. Nach seiner Erinnerung begann das Thema mit einem gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP, gefolgt von einem überfraktionellen Antrag. Seine Fraktion halte PiA für ein enorm wichtiges Instrument zur Personalgewinnung und auch, um Personal zu halten. Man habe daher auch am Ende des Jahres 2016 mündlich beantragt, eine Vorlage zu diesem Thema einzubringen, die umsetzbar ist. Er dankt der Fachverwaltung sehr herzlich hierfür. Bei den Haushaltsplanberatungen werde man sich sehr gerne dafür einsetzen, die Anleitungspauschale auch 2018 zur Verfügung stellen zu können.

StRin Gröger (SPD) betont, das eigentliche Hauptproblem bei der Kinderbetreuung seien nicht die Räumlichkeiten, sondern es liege am fehlenden Personal, weshalb die Räumlichkeiten oftmals nicht bespielt werden können. Dies gelte für die städtischen Einrichtungen wie auch für die der freien Träger. Insofern sei es folgerichtig, dass auch dort entsprechende Anstrengungen unternommen werden. PiA sei ein Erfolgsmodell, das in nennenswerter Zahl auch junge Männer in die Ausbildung zum Erzieher bringt. Die Vorlage sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Personalgewinnung, welcher man gerne zustimme.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) stimmt der Vorlage ebenfalls sehr gerne zu und teilt die Einschätzung, "dass PiA ein Erfolgsmodell ist, das uns hoffentlich weiterhelfen wird".

Auch StRin von Stein (FW) erklärt ihre Zustimmung zur Vorlage. Sie weist darauf hin, dass die duale Ausbildung auch in den Berufsschulen erfolgt. Das Modell zeige auch, "dass Geld ein unglaublicher Motivationsfaktor ist" und beweise, dass es den Beruf attraktiver macht, wenn von Anfang an eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) erklärt ebenfalls Zustimmung.

StR Dr. Oechsner (FDP) unterstreicht, Sinn des Antrags war es, zwei Dinge zu verknüpfen: Die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung mit Ausbildern bei vorhandenen Ausbildungsplätzen einerseits, und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen andererseits. Diese Verknüpfung sei wunderbar gelungen. So bekomme man nun 30 % mehr Ausbildungsstellen. Weil Ausbildungsbetriebe bekanntlich weniger Probleme bei der Nachwuchsgewinnung haben als Betriebe, die nicht ausbilden, sei es daher richtig, die Anleitungspauschale zunächst befristet bis 31.12.2018 zu beschließen. Anschließend könne man darüber nachdenken, diese mit neuen Kapazitäten nochmals zu verlängern. Die FDP stimme der Vorlage sehr gerne zu. Er hofft darauf, dass man sich in den nächsten Haushaltsplanberatungen ausführlicher damit beschäftigen wird, wie die Landeshauptstadt Stuttgart sich im Ausbildungsbereich noch deutlich stärker engagiert - Stichwort: Demografischer Wandel.

Die Vorsitzende dankt StR Dr. Oechsner für die Klarstellung der Wirkzeit dieses Beschlusses bis 31.12.2018. Auch sie geht davon aus, dass die Anleitungspauschale für PiA weiterhin zur Verfügung gestellt wird, weil PiA ein Erfolgsmodell ist, an welchem man festhalten sollte.


Anschließend stellt sie fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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