Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1024/2020
Stuttgart,
01/15/2021



"ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe" (Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg) - Ermächtigung zur Einstellung von Personal für den Projektstandort Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.01.2021
03.02.2021
04.02.2021



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um für die Landeshauptstadt Stuttgart unter den in der o. g. Vereinbarung genannten Bedingungen als Modellstandort an dem Projekt „ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“ des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg teilzunehmen.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Teilnahme an dem Projekt „ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“ im Umfang von 100 % einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Förderzeitraum (voraussichtlich vom 01.04.2021 bis 28.02.2022) eine Beschäftigte / einen Beschäftigten im Umfang von bis zu 100 % einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses der o. g. Vereinbarung und Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.


Begründung:


Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, erarbeitet in einem landesweiten Projekt an vier Modellstandorten Strategien, um die gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Roma zu verbessern. Das Projekt „ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“ hat das Ziel, in den vier Lebensbereichen Arbeit, Wohnen, Bildung und Gesundheit die vorhandenen kommunalen Strukturen und Angebote für zugewanderte Roma nutzbar zu machen und neue Konzepte zu entwickeln. Finanziert wird „ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“ durch Mittel des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg.

In der Landeshauptstadt Stuttgart werden die Tagestätten der Wohnungsnotfallhilfe und die Straßenambulanz MedMobil regelmäßig von wohnungslosen Roma-Familien aus dem EU-Ausland besucht. Vor allem die Tagesstätten sind keine kindgerechten Orte, so dass Familien mit Kindern dort gar nicht oder nur zu bestimmten Zeiten und nur für sehr kurze Zeit eingelassen werden. Da diese Personengruppe keinerlei Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern hat, sind keine weiteren Unterstützungsangebote möglich. Eine Unterbringung erfolgt für die Erwachsenen ausschließlich im Rahmen des Erfrierungsschutzes in den Wintermonaten.

Um für die Zielgruppe der wohnungslosen Roma-Familien aus dem EU-Ausland eine spezielle Strategie zur Verbesserung ihrer Lebenssituation entwickeln zu können, schlägt die Sozialverwaltung vor, dass die Landeshauptstadt als Modellstandort an ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“ auf der Basis der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung teilnimmt.

Entsprechend der Vereinbarung werden der Landeshauptstadt Stuttgart nach Projektende für die weitere Planung und Strategieentwickelung wesentliche Informationen vorliegen, zum einen über die in Ziff. 2.2 benannten Erhebungen in Stuttgart, zum anderen über die vorgesehene und vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg finanzierte wissenschaftliche Begleitung und die entsprechend Ziffer 3 der Vereinbarung vorgesehenen Begleitung der Arbeit durch ein Steuerungsgremium, das auch das Einspeisen der Erkenntnisse der anderen teilnehmenden Kommunen (Ulm, Freiburg und Mannheim) sicherstellt.

Für die Teilnahme am o. g. Projekt für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 28.02.2022 wird das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart (Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung) ermächtigt, Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 100 % (EG 13 TVöD) einzustellen. Die Finanzierung der Personalkosten und der Beschaffung eines Notebooks erfolgt über die vom Verband Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, weitergegebenen Fördermittel des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Teilnahme der Landeshauptstadt Stuttgart am Projekt „ReFIT - Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“ in den Handlungsfeldern Gesundheit und Bildung fallen Kosten in Höhe von rd. 79.800 EUR für Fachpersonal (100 % Stelle, EG 13 TVöD, 11 Monate) an. Diese werden zu 100 % durch die Weiterleitung des anteiligen Landeszuschusses für das o. g. Projekt vom Verband Deutscher Sinti und Roma gedeckt. Ebenso wird die Anschaffung eines Notebooks über den Verband Deutscher Sinti und Roma finanziert. Die erforderlichen Sachmittel für Büromaterial, Dienstreisen u. ä. trägt die Landeshauptstadt Stuttgart als Eigenanteil.

Zusätzliche städtische Haushaltsmittel werden nicht benötigt.

Die Finanzierung des Projekts (Landeszuschuss und Personal- und Sachkosten) wird im THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege, abgewickelt.


Beteiligte Stellen

Das Referat AKR sowie die Abteilung OB-KB haben die Vorlage mitgezeichnet

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet und weist darauf hin, dass die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse für die weitere Planung und Strategieentwicklung (die nach Projektende ab März 2022 vorliegen werden) dann frühestens im Doppelhaushalt 2024/2025 umgesetzt werden könnten, sofern damit finanzielle Auswirkungen für die Stadt Stuttgart verbunden sind.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V., und der Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt

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