Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
527
1
VerhandlungDrucksache:
1318/2017
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 29.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:Herr Großmann (RPA)
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2016 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (LHS)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.11.2017, GRDrs 1318/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Der Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):

3.1 Jahresabschluss 2016 - Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 231.292.553,78 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 13) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:
3.2 Bilanz zum 31.12.2016

Die Bilanz zum 31.12.2016 schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 9.629.655.545,50 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 8f:


Immaterielle Vermögensgegenstände
10.476.279,92
EUR
Sachvermögen
4.649.606.001,04
EUR
Finanzvermögen
4.463.395.181,92
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
506.178.082,62
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.629.655.545,50
EUR
Basiskapital
6.020.610.554,75
EUR
Rücklagen
1.807.296.085,61
EUR
Sonderposten
996.956.452,09
EUR
Rückstellungen
458.617.443,90
EUR
Verbindlichkeiten
229.919.374,60
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
116.255.634,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.629.655.545,50
EUR


Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 53, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.12) Mittel in Höhe von 557.978.399,97 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
1.034.582,65
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Beteiligung an Stuttgart 21
172.834.248,57
EUR
Wohnungsbauförderung
15.858.731,13
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
25.000.000,00
EUR
Klinikum Stuttgart
39.145.000,00
EUR
Württembergische Staatstheater (Opernsanierung)
10.000.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten)
43.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
72.500.000,00
EUR
Stadtentwässerung Stuttgart (Träger-/Stadtdarlehen)
29.380.000,00
EUR
Verzicht Globaler Minderaufwand 2017
29.000.000,00
EUR


Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6 Seite 35ff und Nr. 2.7 Seite 52 ff) dargestellt.


3.3 Jahresabschluss 2016 - Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 244.585.423,73 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 17:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.212.768.925,11
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.752.121.483,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
460.647.442,09
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
125.143.724,40
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-367.533.454,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-242.389.730,29
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
218.257.711,80
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
34.600.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-8.272.288,07
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
26.327.711,93
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
244.585.423,73
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2016
563.657.793,92
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-147.172.726,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
184.366.438,23
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
97.412.697,55
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2016)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2016 in die Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 61.822.798,83 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 124 ff) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2016 in die Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 501.834.995,09 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 127 ff) zugelassen.



Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Herr Großmann (RPA) schickt voraus, der Jahresabschluss sei gut aufgestellt, das Rechnungsprüfungsamt (RPA) könne der Verwaltung eine gute Arbeit bescheinigen und empfehle, der Vorlage zuzustimmen. Vor Weihnachten noch werde das RPA alle Fraktionen und Gruppierungen anschreiben und auf die im März 2018 vorgesehene sog. vertiefende Beratung im nicht öffentlichen Teil des Verwaltungsausschusses hinweisen, wo Fragen gestellt oder Anmerkungen zu diesem Bericht bzw. einzelnen Themen gemacht werden können und die jeweiligen Referate und Ämter Stellung nehmen.

StR Kotz (CDU) dankt für den Kurzbericht. Er fühlt sich beruhigt, dass nicht nur die Zahlen der Jahresabschlüsse in der Regel erfreulich sind, sondern auch buchhalterisch und bilanziell im Großen und Ganzen alles ordnungsgemäß vonstattengeht. Dem schließt sich StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) an, die ankündigt, mit vertieften Fragen für die Beratung im März auf das RPA zuzukommen.

StR Körner (SPD) greift die S. 17 - Liquiditätsübersicht - auf, wo das RPA vorschlägt, sich an der Übersicht zu orientieren, die üblich ist. Er bittet darum, diese übliche Form zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf die Rückstellungen werde auf S. 48 angemerkt, dass die Rückstellungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer um 4,5 Mio. € zu hoch sind. Insgesamt bewegen sich die Rückstellungen im Bereich von 400 bis 500 Mio. € und beeinflussen die freie Liquidität in erheblichem Maß. Er bittet darum, im Zusammenhang mit dem Bericht zum Jahresabschluss 2017, zur November-Steuerschätzung und zur LBBW den Hinweis zu geben, inwieweit die Verwaltung diese Einschätzung des RPA teilt. Weiter verweist er auf S. 67 des Berichts, wo eindrücklich beschrieben werde, dass nicht genügend Stellen für die Heimaufsicht vorhanden sindDas RPA bestätige, dort mehr Stellen zu brauchen, als die 0,5 Stelle, die das Amt für die Stellenplanberatungen angemeldet hat.

Für StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) war die Meinung des RPA interessant, wonach die Vorlage zum Globalen Minderaufwand nicht in den "Davon"-Positionen auftauchen sollte. Er bittet darum, dies künftig zu unterlassen.

StR Klingler (AfD) kritisiert das RPA dafür, wegen eines so kurzen Berichts mit drei Personen in den Ausschuss zu kommen. Er kündigt Fragen für die vertiefte Beratung an.

EBM Föll sagt zu, die gewünschte Liquiditätsübersicht in üblicher Form zur Verfügung zu stellen. Über das Thema Heimaufsicht werde man sich im Rahmen der Stellenplanberatungen unterhalten. Zum Thema Rückstellungen bezüglich des Zinsaufwandes teilt er mit, dieser sei falsch abgegrenzt worden. Der Zinsaufwand hätte nicht im Jahr 2016 in die Rückstellung gebucht werden dürfen. Jedoch müsse man diesen Aufwand im Jahr 2017 wieder berücksichtigen, weshalb sich dies neutralisiere, wenn man die Liquiditätsprognose per 31.12.2017 betrachtet. Die Anmerkung des RPA sei daher bezüglich der falschen Abgrenzung zutreffend, wenngleich kein Schaden dadurch entstanden sei.

StR Urbat bittet er darum, sich die ganzen Ausführungen des RPA zur Problematik der "Davon"-Positionen und der Zweckbindung solcher Mittel anzuschauen. Nachdem im Jahresabschluss 2016 erstmals die "Kann"-Bestimmung im Gemeindehaushaltsrecht in einem wesentlichen Umfang genutzt wurde, seien diese Ausführungen relevant. Was den globalen Minderaufwand angeht, so gehe man derzeit bezogen auf die Finanzlage der Jahre 2018 ff. nicht davon aus, den Vorschlag zu machen, einen globalen Minderaufwand zu veranschlagen. Nichtsdestotrotz sei es sinnvoll, die Thematik der "Davon"-Positionen intensiv zu reflektieren. Wenn man solche Positionen bildet, dann sollten es investive Mittel sein und damit Mittel des Finanzhaushalts - nicht des Ergebnishaushalts. Er geht davon aus, dieses Thema im März ggfs. vertiefend aufzugreifen.

Zum Verfahren teilt er mit, detailliertere Ausführungen seitens des RPA erfolgen in der morgigen Vollversammlung. Danach werde man das Schreiben versenden mit der Frage, welche Prüfungsfeststellungen voraussichtlich im März vertiefend behandelt werden sollen.


Anschließend stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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