Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1105/2011
Stuttgart,
11/09/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
21.11.2011
Barrierefreie Haltestellen
Beantwortung / Stellungnahme
Barrierefreier Ausbau von unterirdischen Stadtbahnhaltestellen
(389/2011, Ziff.1 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
Die SSB bereitet derzeit gemeinsam mit dem Tiefbauamt die Planungen und den Zuwendungsantrag für die Nachrüstung von Aufzügen an der Stadtbahnhaltestelle Österreichischer Platz (wie im Antrag 389/2011 unter Ziffer I aufgeführt) vor. Für die Haltestelle Maybachstraße ist der Zuwendungsantrag bereits fertig gestellt, so dass er beim Zuschussgeber eingereicht werden kann. Die Finanzierung dieser Anlagen erfolgt durch die SSB. In Abhängigkeit von den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen der SSB und der Stadt ergibt sich eine Kostenbeteiligung der Stadt auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Realisierung der beiden Maßnahmen ist maßgeblich abhängig von der Genehmigung der Zuwendungen durch das Land. Die SSB geht davon aus, dass in der zweiten Jahreshälfte 2012 mit der Haltstelle Maybachstraße begonnen werden kann. Die Baumaßnahme könnte dann voraussichtlich im August 2013 abgeschlossen sein.
Für die Haltestelle Österreichischer Platz wird die Ausführung für Ende 2012 bis Anfang 2014 angestrebt.
Für die Haltestelle Türlenstraße (nicht im Antrag aufgeführt) wurde der Zuschussantrag für die Nachrüstung von 2 Aufzügen beim Ministerium eingereicht. Zur Zeit werden die Ausschreibungen vorbereitet. Mit dem Bau des Aufzuges am stadteinwärtigen Gleis wird im Februar 2012 begonnen. Der Bau des Aufzugs am stadtauswärtigen Gleis ist abhängig vom Bau der geplanten Wagenladungstraße. Nach heutigem Kenntnisstand ist die Realisierung 2013 geplant.
Der erforderliche städtische Kostenanteil kann erst nach der Genehmigung der Zuwendungsanträge endgültig festgelegt werden. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand geht das Tiefbauamt davon aus, dass in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils ein Betrag in Höhe von ca. 100.000 € von der Stadt zu tragen ist. Diese Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2012/13 derzeit nicht zur Verfügung und müssen zusätzlich bereitgestellt werden.
Barrierefreie Bushaltestellen
(389/2011, Ziff.1 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, 518/2011, Öffentlicher Verkehr, Nr.2 SPD)
Um das Sonderprogramm Barrierefreie Bushaltestellen fortsetzen zu können, wurden von der Verwaltung 150.000 € pro Jahr in der Roten Liste angemeldet. Über die Umsetzung des Programms wurde mit der GRDrs 456/2011 berichtet. Mit 300.000 € bzw. 400.000 € pro Doppelhaushalt könnte das Programm fortgesetzt und beschleunigt werden.
Buskaps zur Busbeschleunigung
(389/2011, Ziff. 2, Nr. 2 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
Haltestellenkaps ermöglichen dem Bus ein Halten auf der Fahrbahn. Sie eignen sich besonders für Straßen, an denen geparkt wird und ein hoher Parkdruck besteht. Derzeit gibt es kein Programm für die Umsetzung von Buskaps. Sie werden nach Bedarf und nach den Möglichkeiten des Budgets aus den Pauschalen des Tiefbauamts finanziert.
Vorliegende Anträge/Anfragen
389/2011 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
518/2011, öffentlicher Verkehr, Nr. 2 SPD
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>