Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 50/2013
Stuttgart,
05/08/2013



Schaffung von weiteren Ausbildungsplätzen für die praxisintegrierte Ausbildung zum / zur Erzieher/in (PIA)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.05.2013



Beschlußantrag:

1. Das Jugendamt wird zur Einstellung von bis zu 40 Auszubildenden für das Kindergartenjahr 2013/2014 und von bis zu 40 Auszubildenden für das Kindergartenjahr 2014/2015 für die praxisintegrierte Ausbildung zum / zur Erzieher/in (PIA) ermächtigt. Über die Fortführung der Einstellungspraxis von PIA-Auszubildenden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014/2015 beschlossen.

2. Diese Auszubildenden erhalten vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung. Für die bestehenden Ausbildungsverhältnisse gilt dies rückwirkend zum 1.1.2013.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 0,5 Stelle in Besoldungsgruppe A 11 wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2014/2015 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.



Begründung:


Ausgangslage

Als Personalgewinnungsbaustein für pädagogisches Fachpersonal in städtischen Kindertageseinrichtungen ist es beim gegenwärtigen Fachkräftemangel unabdingbar zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

Mit der Vorlage GRDrs 49/2012 hat der Gemeinderat 50 Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung zum / zur Erzieher/in geschaffen. Diese dreijährige Ausbildungsform wurde zum Schuljahr 2012/2013 neu geschaffen und beinhaltet eine durchgängige Bezahlung analog zum Verwaltungsfachangestellten und eine dauernde Verzahnung von Schule und praktischer Tätigkeit in den Tageseinrichtungen für Kinder.

Von diesen 50 Plätzen wurden 48 Plätze besetzt. Es hat sich gezeigt, dass sich vermehrt andere Personen – im Gegensatz zur bisherigen Ausbildungsform beworben haben (mit Abitur, Männer) und damit eine bisher unterrepräsentierte Zielgruppe für dieses Arbeitsfeld erreicht werden konnte. Dieser Trend spiegelt sich auch in den statistischen Auswertungen des Landes wieder. Ebenso lässt sich den Zahlen entnehmen, dass sich neben den Voraussetzungen der Bewerber/-innen auch die Quantität der Fachschulplätze und damit die Anzahl der Auszubildenden landesweit insgesamt gesteigert hat.

Aufgrund der kurzen Zeit, in der diese neue Ausbildung beim Jugendamt läuft, können noch keine detaillierten Aussagen zur Ausbildungsqualität oder dem tatsächlichen Effekt für die spätere Fachkräftegewinnung gemacht werden. Bisher sind die Rückmeldungen und Prognosen aber positiv.


Schaffung von weiteren Ausbildungsplätzen

Momentan liegen schon viele Bewerbungen für das Schuljahr 2013/2014 vor. Das Jugendamt sieht weiterhin in dieser Ausbildungsform eine sehr gute Möglichkeit, entsprechende Fachkräfte auszubilden und an den Träger Stadt Stuttgart zu binden. Durch die dreijährige ständige Einbindung in die Praxis ist auch am Ende der Ausbildung sowohl eine sehr gute Kenntnis über die Konzepte und Arbeit in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder als auch Einblicke in angrenzende Gebiete in der Kinder-und Jugendhilfe des Jugendamtes vorhanden. Zum heutigen Zeitpunkt können wir auch allen Absolventen eine unbefristete Stelle anbieten.
Deshalb wird vorgeschlagen 40 Plätze für das Schuljahr 2013/2014 und 40 Plätze für das Schuljahr 2014/2015 zu schaffen.


Finanzielle Nebenleistungen wie für andere Ausbildungsformen

Da die neue Ausbildung sehr kurzfristig geschaffen wurde, ging alles sehr schnell, damit ein Beginn am 1.9.2012 möglich war. Nach dem Eckpunktepapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Implementierung der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PIA) in Baden-Württemberg orientiert sich die Ausbildungsvergütung der PIAs an der für Verwaltungsfachangestellte. Hier gilt der TVAöD. Die Bezahlung von vermögenswirksamen Leistungen und einer Jahressonderzahlung ist in dem Eckpunktepapier nicht explizit vorgesehen. Aus den Kontakten zu anderen großen Städten in Baden-Württemberg ergibt sich, dass dort die Jahressonderzahlung und die vermögenswirksamen Leistungen analog zum TVAöD gewährt werden. Nachdem im Eckpunktepapier ausdrücklich die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten mit den entsprechenden Ausbildungsvergütungen als Referenz herangezogen wurde, sollte auch die Stadt Stuttgart diese Leistungen übernehmen. Der Städtetag Baden-Württemberg empfiehlt auch, diese Leistungen zu gewähren.

Für die bisherigen Ausbildungsverhältnisse sollte dies rückwirkend zum 1.1.2013 gewährt werden.


Koordination der Ausbildung/ Qualifizierung der Anleiter/-innen (Mentorenfortbildungen) /zentrale Begleitung der PIA- Auszubildenden

Das Jugendamt hat in seinen Tageseinrichtungen sehr anspruchsvolle pädagogische Konzepte, die über die in den Fachschulen unterrichteten Ansätze hinausgehen. Die Anleiter/-innen in den Einrichtungen haben keine spezifische Qualifizierung für die Anleitung/das Mentoring der Auszubildenden und keine Freistellung dafür. Um eine gute Ausbildungsqualität zu erlangen sind zentrale, einrichtungsübergreifende Mentorenschulungen, Schulungen zu trägerspezifischen Konzepten des Jugendamtes für die PIA – Absolventen sowie gute, konzeptionelle und inhaltliche Absprachen mit den kooperierenden Fachschulen notwendig. Dies geschieht bisher bereits mit guten Erfolgen für unsere vorhandenen Auszubildenden. Um dies in gleicher Qualität fortzuführen, wird für die zusätzlichen 130 PIA- Absolvent/-innen eine halbe Stelle benötigt.



Finanzielle Auswirkungen

Die ersten 50 Ausbildungsplätze wurden durch die Veränderung bei der ZVK-Umlage und der Anrechnung von 6 Erzieherstellen finanziert. Weitere Plätze können durch die Veränderung bei der ZVK-Umlage nicht finanziert werden.

Durch Tariferhöhungen, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und die Zahlung einer Jahressonderzahlung muss mit 13.000 Euro pro Jahr für einen Ausbildungsplatz gerechnet werden. Damit ergeben sich für 40 Ausbildungsplätze Kosten in Höhe von 520.000 Euro pro Jahr.

Die Mehrkosten werden innerhalb des Personalhaushalts des Jugendamtes für Kindertageseinrichtungen durch Anrechnung von 25 % der Ausbildungsplätze auf Vollzeitstellen ausgeglichen. Ein entsprechender Vermerk wird in der Stellenplanbroschüre aufgenommen.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

keine




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