Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
13/2011
Stuttgart,
04/21/2011
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Ravensburger Straße 19 in Stuttgart-Wangen
- Baubeschluss -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.05.2011
10.05.2011
11.05.2011
Beschlußantrag:
1. Der Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Ravensburger Straße 21 in Stuttgart-Wangen um einen Neubau mit zwei Gruppen und 30 Plätzen in der Ravensburger Straße 19
nach den Plänen der Architekten
Naumann Architektur, Stuttgart vom 23.02.2011
der Baubeschreibung vom 23.02.2011
und dem vom Hochbauamt geprüften Kosten-
anschlag vom 24.02.2011 mit voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung von 1.546.000,00 €
wird zugestimmt.
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 1.546.000,00 € wurde in den Finanzhaushalten 2010ff. bei Sonstige Investitionen Kitas, PSP 7.519365.900 Investitionskostenpauschale finanziert für den finanziellen Vollzug auf Projekt PSP 7.233207, Kita Wangen, Ravensburger Straße 19/21, umgesetzt.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 1.546.000,00 € wird wie folgt gedeckt:
2010
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
103.000,00 €
2011
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
653.000,00 €
2012
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
600.000,00 €
2013
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
57.000,00 €
Teilfinanzhaushalt (510 Jugendamt)
2012 PSP-Element 7.233207.600 Ausstattung - 41.000,00 €
Teilergebnishaushalt (230 Liegenschaftsamt)
Kontengruppe 42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (nicht aktivierungsfähige Kosten)
2012 PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau - 5.000,00 €
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem o. g. Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
2011
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
30.000,00 €
2012
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
37.000,00 €
2013
PSP-Projektnummer 7.233207 - Bau -
20.000,00 €
3. Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 404.000,00 € wird zugestimmt. Die Mittel wurden in den Finanzhaushalten 2010ff bei Sonstige Investitionen Kitas, Kostenstelle 51009910 finanziert und sind ab September 2012 bereitzustellen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Beschlüsse
Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 407/2010) für den Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Ravensburger Straße 19 in Stuttgart-Wangen wurde
am 16.07.2010 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
am 20.07.2010 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
am 28.07.2010 durch den Verwaltungsausschuss
gefasst.
In diesem Beschluss wurde dem Abbruch des Gebäudes zugestimmt. Der Abbruch des Gebäudes ist im Oktober 2010 erfolgt.
Dem Bezirksbeirat Stuttgart-Wangen wurde am 22.11.2010 die aktuelle Planung vorgestellt.
2. Betriebsform
Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Ravensburger Straße 19 mit 2 Gruppen in Stuttgart-Wangen bietet für Kinder im Alter zwischen 0 und 6 Jahren verschiedene Betriebsformen an.
Durch den Neubau können die Struktur und das Raumangebot so gestaltet werden, dass die Anforderungen an eine kindgerechte und flexibel nutzbare Kindertageseinrichtung erfüllt werden können und zugleich eine Mischung und Änderung der Betriebs- und Betreuungsformen ohne größeren Aufwand jederzeit möglich ist.
3. Standort / Entwurfskonzept
Die Ravensburger Straße 19 grenzt direkt an die Tageseinrichtung für Kinder Ravensburger Straße 21 an. Das Grundstück liegt zwischen der Zinkbrunnenstraße und Ravensburger Straße in Stuttgart-Wangen.
Da eine Sanierung des Gebäudes Ravensburger Straße 19 wirtschaftlich nicht zu vertreten war, wurde es im Jahr 2010 abgebrochen.
4. Raumprogramm
Die Planung basiert auf dem beschlossenen Raumprogramm der GRDrs 407/2010, siehe Programmflächen in der Anlage 4.
5. Baurecht
Die Kindertageseinrichtung ist nach dem bestehenden Planungsrecht genehmigungsfähig. Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor. Sie verzögert sich, da ein Angrenzereinspruch vorliegt und das Vorhaben vom Regierungspräsidium entschieden werden muss.
6. Kosten
Das Gesamtvorhaben ist mit einer Gesamtsumme von 1.546.000,- € im Haushalt enthalten. Um eine Unterschreitung der EnEV 2009 um 20 % zu erreichen ist zusätzlich die Installation einer Solaranlage notwendig. Die zusätzlich notwendigen Investitionsmittel in Höhe von 40.000,00 € sind in der bisherigen Haushaltsplanung nicht enthalten und wurden von Referat WFB nicht zusätzlich aufgenommen. Eine Überprüfung des baulichen Standards ergibt keine Kompensationsmöglichkeit in dieser Höhe innerhalb des Projektes. Mit der nun vorgeschlagenen Lösung wird eine Unterschreitung der
EnEV 2009 um 15 % erreicht.
7. Termine
Unter der Voraussetzung, dass der Baubeschlusses im Mai 2011 gefasst wird und die Baugenehmigung erteilt wird, ist der Baubeginn im Mai 2011 möglich. Die bauliche Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis August 2012.
8. Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
1.546.000,00 €
Laufende Aufwendungen442.000 €
Objektbezogene Einnahmen
0 €Laufende Erträge
38.000 €
Von der Stadt zu tragen
1.546.000,00 €Folgelasten404.000 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
1.546.000,00 €Noch zu veranschlagen
Für den Kleinkindausbau werden Fördermittel von 120.000,00 € beantragt.
9. Folgekosten
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 344.400.- €
Betriebskosten jährlich (23) 20.600.- €
Abschreibung (2% d. Baukosten) 30.900.- €
Abschreibung (10% d. Ausstattung) 4.100.- €
Verzinsung (5,5 % von 1.546.000/2 €) 42.000.- €
Folgeausgaben (p. a.) 442.000.- €
Folgeeinnahmen (p. a.) 38.000.- €
Zusätzliche Folgelasten insgesamt 404.000.- €
Die notwendigen Stellen müssen zum September 2012 geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Stellen müssen zum September 2012 geschaffen werden.
Beteiligte Stellen
Die Referate SJG, StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung
3: Baubeschreibung
4: Flächenberechnung
5: Planverkleinerung
6: Energetisches Datenblatt
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110415 Anlage 2 Deckblatt Kostenermittlung.pdf
Anlage 3 Baubeschreibung.pdf
Anlage 4 Raumprogramm.pdf
Anlage 5 Planverkleinerungen.pdf
Anlage 6 Energetisches Datenblatt.pdf