Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 464/2010
Stuttgart,
07/08/2010



1. Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2010
- Planungsstand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011
- Anträge zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.07.2010
28.07.2010
01.10.2010



Beschlußantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen. 1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen sowie der Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger wird zugestimmt (Anlage 4 und Anlage 5). 2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung und die Veränderungen auf die Versorgungssituation wird Kenntnis genommen (Anlage 2, Übersicht über die Platzentwicklung). 3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen und –erweiterungen bestehender Einrichtungen werden 5,6532 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt 5,6532 Mitarbeiter/-innen (3,1127 Stellen in Entgeltgruppe E 8, 1,6930 Stellen in Entgeltgruppe E 6, 0,6680 Stellen in Entgeltgruppe
4. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (Anlage 1, Finanzübersicht).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit einen ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung der im Haushalt 2010/2011 beschlossenen Vorhaben zum Ausbau der Kindertagesbetreuung vor.

Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene Finanzmittel und ggf. freie Finanzmittel zu erhalten.

Geprüft wurde, ob Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können, das heißt,
- ob es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommt,
- ob es zu Verteuerungen kommt, - ob einzelne Vorhaben nicht umgesetzt werden (können).

Ziel des Umsetzungscontrollings ist es, neben dem im Haushalt 2010/2011 zur Verfügung gestellten Budget weitere frei gewordene Mittel für neu beantragte Vorhaben (Angebotsumstellungen/-erweiterungen, Neue Träger; Betriebskindertagesstätten, u. a.) einzusetzen.


Zu Beschlussantrag 1:
Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011
(vgl. GRDrs 675/2009 bzw. GRDrs 1295/2009, Beschlussfassung)

Zum Stichtag 01.05.2010 stellt sich die Umsetzung bzw. der Planungsstand der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1295/2009) wie folgt dar.

· Die Angebotsveränderungen/-erweiterungen in bestehenden Einrichtungen konnten oder können weitgehend wie geplant umgesetzt werden, überwiegend zum September 2010. Es gibt nur einzelne Projekte, bei denen es zu einer geringfügigen zeitlichen Verzögerung kommt und einige wenige, die nicht umgesetzt werden können.
· Bei den Sanierungs- und Neubauvorhaben gibt es bei den freien Trägern vier größere Projekte, die nicht umgesetzt werden (Eltern-Kind-Zentrum: preisgünstige Variante einer Angebotserweiterung am bestehenden Standort wird umgesetzt; Kath. Kinderhaus Gallenklinge: planungsrechtliche Gründe; Kath. Kirchengemeinde St. Peter: Trägerentscheidung; Neubau Kath. Kindergarten St. Michael: Trägerentscheidung). · Bei den beschlossenen neuen Trägern konnte der überwiegende Teil der Vorhaben umgesetzt werden. Einzelne neue Träger sind jedoch noch aktiv bei der Standortsuche, daher bleiben die Mittel zunächst noch reserviert. · Bei den beschlossenen Betriebskindertagesstätten wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass diese entsprechend umgesetzt werden.

In Anlage 3 sind die Projekte aufgeführt, die nicht umgesetzt werden (können) bzw. bei denen es größere Veränderungen gab. Daneben gibt es bei einzelnen Projekten auch kleinere zeitliche Verschiebungen und kleine Veränderungen, die hier nicht gesondert aufgeführt werden.


Zu Beschlussantrag 2:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger (Anlage 4 und Anlage 5).

Unabhängig von den Haushaltsplanberatungen melden die Träger laufend Bedarf bezogen auf notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen innerhalb bestehender Einrichtungen oder wollen vorhandene Raumressourcen für Platzerweiterungen nutzen. Des Weiteren melden sich laufend auch neue Träger, die in Stuttgart eine Kindertageseinrichtung eröffnen möchten.

Insgesamt haben die freien Träger und der städtische Träger Anträge in einer Höhe von rund 5,9 Mio. Euro Investitionskosten und rund 8 Mio. Euro jährliche Betriebskosten eingereicht.

Die Verwaltung begrüßt das große Engagement der Träger sehr, denn selbst nach Umsetzung der im Haushalt 2010/11 beschlossenen Maßnahmen wird der hohe Bedarf an Kleinkindplätzen noch nicht gedeckt sein. Des Weiteren zeigt sich nach wie vor ein steigender GTE-Bedarf bei den 3- bis 6-Jährigen sowie in der Folge der steigende Hortbedarf (vgl. GRDrs 674/2009, Jahresbericht Kindertagesbetreuung 2009).

Die Verwaltung unterbreitet einen Vorschlag, welche weiteren Maßnahmen aus der Fülle der vorliegenden Anträge mit den vorhandenen Mitteln (Budget und nicht umgesetzte Vorhaben) umzusetzen sind (Anlage 4 und Anlage 5).

Es sollen vor allem Vorhaben umgesetzt werden, die

- bestehende Angebote zeitnah bedarfsgerecht umwidmen in Richtung Kleinkindplätze oder aber VÖ-Plätze in GTE-Plätze 3-6J. umwandeln, sowie vorhandene Raumressourcen für Platzerweiterungen zeitnah nutzen (11 Anträge von freien Trägern, 15 Anträge vom städt. Träger),
- durch Gründung neuer Kindertageseinrichtungen insbesondere zusätzliche Kleinkindplätze schaffen (4 Anträge),
- bedarfsgerechte Angebotsveränderungen in Betriebskitas durchführen (5 Anträge),
- dem akuten Hortbedarf entgegenkommen und hier mit günstig umzusetzenden Möglichkeiten zu einer Entlastung beitragen (5 Anträge).

Aufgrund der großen Zahl an Anträgen und nicht ausreichender freier Mittel konnten nicht alle Anträge berücksichtigt werden.

Insgesamt hat die Verwaltung daher 27 Anträge von den freien Trägern und 9 Anträge vom städtischen Träger zurückgestellt.

Unter diesen Anträgen sind auch solche, die vom Bedarf her betrachtet sinnvoll und notwendig wären, aber aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel zunächst auf die Jahre 2011 oder 2012 zurückgestellt werden müssen.

Des Weiteren wurden insbesondere Vorhaben zurückgestellt, bei denen u. a.
- noch keine Standorte in Aussicht sind,
- Hortplätze an Privatschulen bzw. Tagheimgruppen an weiterführenden Schulen eingerichtet werden sollen,
- bei Betriebskitas u. a. noch kein Standort vorhanden ist oder die betrieblichen Partner/Bedarf nicht genannt waren,
- die Investitionskosten relativ hoch sind und daher empfohlen wird, das Vorhaben zum nächsten Haushalt anzumelden.


Zu Beschlussantrag 3:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung

Zusammengefasst werden durch die im Haushalt 2010/2011 beschlossenen und bereits umgesetzten bzw. noch umzusetzenden Vorhaben (abzüglich der bereits in der Statistik enthaltenen Plätze) in den nächsten Jahren nachfolgende Plätze für die Kindertagesbetreuung geschaffen (vgl. Anlage 2):

- 1.162 Plätze für 0- bis unter 3-Jährige
- 1.213 Ganztagesplätze für 3- bis unter 6-Jährige
- 155 Plätze für Grundschulkinder

Die Kalkulation der Versorgungsquoten auf der Basis des Stichtages 01.03.2010 ergibt nachfolgendes Ergebnis:

- Bei der Altersgruppe 0- bis unter 3 Jahre
steigt die Versorgungsquote von 27 % auf ca. 34 % und bei Ganztagesangeboten von 19 % auf ca. 26 %.

- Bei der Altersgruppe 3- bis unter 6 Jahre
steigt der Gesamtversorgungsgrad von 101 % auf ca. 105 %; bei den Ganztagesangeboten steigt die Versorgung von 39 % auf ca. 47 %.

- Bei der Altersgruppe 6- bis unter 12 Jahre ist die Versorgung durch die beschlossenen Plätze von 17,7 % auf ca. 18,5 % gestiegen.

Durch die neuen, hier zum Beschluss vorliegenden Vorhaben (Angebots­umstellungen und Angebotserweiterungen) können noch einmal weitere Plätze geschaffen werden:

- 158 Ganztagesplätze für 0- bis unter 3-Jährige:
Versorgungsgrad für unter 3-Jährige steigt auf ca. 35 %
- 214 Ganztagesplätze für 3- bis unter 6-Jährige:
Versorgungsgrad bei den Ganztagesangeboten steigt auf ca. 48 %.
- 98 Plätze für Grundschulkinder 6- bis unter 12 Jahre:
Versorgungsgrad steigt auf ca. 19 %.

Durch die Beschlüsse des Haushaltes 2010/2011 sowie durch die aktuell neuen Vorhaben würde die Stadt Stuttgart mit einem Versorgungsgrad von 35 % für Kleinkinder zwar den kalkulierten, durchschnittlichen Richtwert des Bundes für die Erfüllung des Rechtsanspruchs im Kleinkindbereich erfüllen. Ausschlaggebend ist jedoch der konkrete Bedarf. Wie bereits im Jahresbericht 2009 dargestellt, zeigt der jährlich durchgeführte zentrale Wartelistenabgleich weiterhin große Nachfrage nach Kleinkindplätzen und macht deutlich, dass für Stuttgart dieser Richtwert sicher nicht ausreichend sein wird, sondern eine Versorgungsquote von mind. 50 % angestrebt werden sollte (vgl. GRDrs 674/2009).

Zum September 2010 wird die Sozialverwaltung den aktuellen jährlichen Bericht über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung sowie die Ergebnisse des aktuellen Wartelistenabgleichs vorlegen.


Zu Beschlussantrag 4: Stellenbedarf städtischer Träger

Von dem im Zusammenhang mit dem Haushalt 2010/11 beschlossenen 40,7933 Stellen für Angebotsveränderungen beim städtischen Träger fallen aufgrund nicht realisierbarer Vorhaben 8,3474 Stellen weg, die jedoch für die in dieser Vorlage dargestellten neuen Maßnahmen Angebotsveränderungen und –erweiterungen verwendet werden sollen. Insgesamt werden für die neuen Angebotsveränderungen 14,0006 Stellen benötigt. Die damit nicht finanzierten fehlenden Stellenanteile von 5,6532 mit einem Kostenvolumen von rund 255.000 € jährlich können durch die Inanspruchnahme des im Haushalt 2010/11 beschlossenen Betriebskostenbudgets finanziert werden (siehe auch Anlage 1, Finanzübersicht).

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in Anlage 1 eingearbeitet.
Dadurch dass einige der zum DHH 2010/2011 beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (s. Anlage 3), werden Mittel frei. Dies ist ebenfalls bei der Darstellung des Sachstands in Anlage 1 enthalten. Die freien Mittel sollen zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 4 und 5) eingesetzt werden.

Des Weiteren hat der Gemeinderat zum DHH 2010/2011 im Rahmen des Pakets zum Kita-Ausbau auch pauschale Budgetmittel beschlossen, die ebenfalls für die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen eingesetzt werden sollen.

Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:




Die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen können somit wie dargestellt im Rahmen der zum Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossenen Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung finanziert werden. Dies beinhaltet auch die Finanzierung des durch die neuen Maßnahmen entstehenden zusätzlichen Stellenbedarfs von 5,6532 Stellen. Die sich im Jahr 2011 voraussichtlich ergebende Finanzierungslücke entsteht insbesondere dadurch, dass sich die Umsetzung und damit auch der Mittelabfluss einiger Maßnahmen wie oben dargestellt zeitlich verzögert. Die Finanzierungslücke im Jahr 2011 kann dementsprechend durch Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2010 gedeckt werden.

Die Einnahmen beim städtischen Träger für die im Haushalt beschlossenen Maßnahmen aus Gebühren betragen rd. 1.286.597 €. Die Einnahmen beim städtischen Träger aus Gebühren für die neuen Maßnahmenbetragen rd. 180.155 €.

Die Verwaltung geht für die im Haushalt beschlossenen Maßnahmen von Investitionskostenzuschüssen des Bundes beim städtischen Träger i.H.v. ca. 660.000 € aus, bei den freien Trägern in Höhe von 900.000 €.

Die zu erwartenden Zuschüsse des Bundes bei den Investitionskosten für Kleinkindplätze betragen bei den neuen Maßnahmen der freien Träger ca. 26.180 €. Beim städtischen Träger werden bei den neuen Maßnahmen Investitionskostenzuschüsse des Bundes i.H.v. ca. 145.200 € erwartet.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.


Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Finanzübersicht
Anlage 2 Übersicht über Plätze
Anlage 3 Vorhaben, die nicht umgesetzt werden bzw. Vorhaben mit Änderungen
Anlage 4 Übersicht über neue Anträge freie Träger Anlage 5 Übersicht über neue Anträge städtischer Träger




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Anlage1_GRDrs464_2010_Finanzübersicht.xlsAnlage2_GRDrs464_2010_Platzübersicht.xlsAnlage3_GRDrs464_2010_Änderungen_Vorhaben.xlsAnlage4_GRDrs464_2010_freie_Träger.xlsAnlage5_GRDrs464_2010_städt_Träger.xls