Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 29/2013
Stuttgart,
07/04/2013



Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
- Stellenbedarf Früh- und Spätdienste und Anpassungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2013
18.07.2013



Beschlußantrag:

1. Die Anfang 2012 bei Umsetzung der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) bereits vorhandenen Angebote für Eltern an längeren Öffnungszeiten -durch Früh- und Spätdienste- bezogen auf alle Ganztagsgruppen beim städtischen Träger werden weiterhin aufrecht erhalten. Dadurch haben rechnerisch 58% der Ganztagsgruppen eine Öffnungszeit von 10 Std.

2. Um die Personalausstattung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entsprechend der (KiTaVO) anzupassen und um die bereits vorhandenen Angebote für Eltern an längeren Öffnungszeiten -durch Früh- und Spätdienste- aufrecht zu erhalten, werden zusätzlich 72,87 Stellen (davon 27,58 Stellen in S 8 und 45,29 Stellen in S 6) für pädagogisches Personal benötigt.
3. Früh- und Spätdienstgruppen können beim städtischen Träger ab sofort nur noch beantragt und neu eingerichtet werden, wenn mindestens 5 Kinder dafür angemeldet sind.

4. Aufgrund des ab 2013 tarifrechtlich neu geregelten Urlaubsanspruchs, wird ab sofort als Grundlage zur Berechnung der Personalbedarfe im pädagogischen Bereich als Eckdatum 29,5 Urlaubstage im Jahr zugrunde gelegt – bislang 29 Urlaubstage.

5. Vom zusätzlichen Stellenbedarf aufgrund der Erhöhung des Eckdatums Urlaubstage in Höhe von 2,89 Stellen in S 8 wird Kenntnis genommen.
6. Das Jugendamt wird ermächtigt ab sofort bis 31.12.2013 pädagogisches Personal im Umfang von 75,76 Stellen (wie unter 2. und 5. aufgezeigt) zu beschäftigen.

Die hierfür im Jahr 2013 anfallenden Mehraufwendungen von rd. 600.000 € werden aus der Deckungsreserve Personal, Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120 - sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen - gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Stellenmehrbedarf wegen
-Anpassung der Personalausstattung an KiTaVO und
-Aufrechterhaltung der vorhandenen Angebote im Früh- und Spätdienst

Um die Personalausstattung der städtischen Tageseinrichtungen entsprechend der KiTaVO anzupassen und um die vorhandenen Angebote im Früh- und Spätdienst weiterhin aufrecht erhalten zu können, sind zusätzliche Stellen notwendig.

Der Stellenbedarf ergibt sich wie folgt:

-Differenz zwischen Hochrechnung und tatsächlicher Berechnung
7,26 Stellen
-Spätdienste, die bisher mit vorhandenem Personal abgedeckt wurden
57,36 Stellen
-ergänzende Anpassung alter Personalausstattung an KiTaVO
(Anpassung der Personalausstattung an KiTaVO von sich noch nicht im Betrieb befindlichen Gruppen)
8,25 Stellen
72,87 Stellen

Mit der Umsetzung der Ist-Situation im Früh- und Spätdienst ergibt sich bezogen auf den Stundenumfang ein geringerer Bedarf an zusätzlichen erweiterten Öffnungszeiten, als bislang bereits seitens des Gemeinderats zugestanden wurde. Aber der Stundenumfang an zusätzlichen erweiterten Öffnungszeiten bezogen auf alle Ganztagesgruppen beim städtischen Träger (also incl. Krippen- und Hortgruppen) liegt dann mit
58% über dem Eckdatum aus GRDRs 482/2011von 50%.

Insgesamt betrachtet sollte mit Umsetzung der KiTaVO wenigstens der Status quo bezogen auf die Anzahl und den zeitlichen Umfang der bereits betreuten Kinder erhalten werden. Alles andere wäre gegenüber den Eltern nicht zu vertreten.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass Früh- und Spätdienstgruppen beim städtischen Träger ab sofort nur noch beantragt und neu eingerichtet werden, wenn mindestens 5 Kinder dafür angemeldet sind.


Stellenmehrbedarf wegen veränderter Urlaubsregelung

Bei den Personalschlüsseln für Gruppen in Tageseinrichtungen (auch bei Hort- und Krippengruppen) sind u.a. auch die durchschnittlichen jährlichen Urlaubstage der Beschäftigten zu berücksichtigen. Bislang wurden durchschnittlich 29 Urlaubstage zugrundegelegt. Dieses Eckdatum wurde mit der GRDrs 482/2011 so beschlossen und festgelegt.

Der ab 2013 neu geregelte tarifliche Urlaubsanspruch führt nun real zu durchschnittlichen jährlichen 29,5 Urlaubstagen beim Personal im pädagogischen Bereich.

Deshalb sollte als Eckdatum 29,5 Urlaubstage im Jahr beschlossen und ab sofort bei Personalbedarfsberechnungen zugrundegelegt werden.

Dies führt zu einem Stellenmehrbedarf von 2,89 Stellen.

Diese 2,89 Stellen werden dem Springkraftpool zugeordnet und mit Springkräften in Entgeltgruppe S8 besetzt.


Finanzielle Auswirkungen

Die beantragten 75,76 Stellen (45,29 in S6 und 30,47 in S8) ergeben einen jährlichen Personalaufwand von insgesamt 3.574.971 Euro.

Übersicht:
Stellenmehrbedarf für/wegenS 6S 8jährliche Personalkosten in €
-Differenz zwischen Hochrechnung und tatsächliche Berechnung
-siehe auch B)1., Anlage 1-
4,462,8203.822
138.320
-Spätdienste, die bisher mit vorhandenem Personal abgedeckt wurden
-siehe auch B)2., Anlage 1-
35,2422,121.610.468
1.092.728
-ergänzende Anpassung alter Personalausstattung an KiTaVO
-siehe auch B)4., Anlage 1-
5,592,66255.463
131.404
-veränderter Urlaubsregelung
-siehe auch B)5., Anlage 1-
2,89142.766
Summen45,2930,473.574.971



Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1 - Ausführliche Begründung


Ausführliche Begründung


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