Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR 0350-00
GRDrs
319/2021
Stuttgart,
05/14/2021
Bezirksbudget: Ermächtigungsübertragung nach 2021
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
19.05.2021
Beschlußantrag:
Die Ansätze für Aufwendungen der Bezirksbudgets im Haushaltsplan 2020, THH 150 - Bezirksämter, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, werden für voll übertragbar erklärt.
Die in den Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets festgelegte Begrenzung auf 20% des anteiligen Haushaltsansatzes wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 nicht angewandt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die planmäßige Höhe des Bezirksbudgets 2020 betrug wie im Vorjahr 1.310.000 EUR. Hinzu kamen die Ermächtigungsübertragungen aus 2019 in Höhe von 1.182.504 EUR, sodass im Jahr 2020 insgesamt 2.492.504 EUR zur Verfügung standen.
Aus den zum Haushaltsjahr 2020 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen nach den Meldungen der Bezirke Ermächtigungsübertragungen von rund 900.000 EUR ins Haushaltsjahr 2021 übertragen werden.
Diese setzen sich zusammen aus:
(1) Rund 740.000 EUR wurden in 2020 von den Bezirksbeiräten für Projekte zugesagt, die aber noch nicht abgerechnet sind.
(2) Weitere rund 160.000 EUR für Projekte, zu denen noch keine formale Beschlussfassung erfolgt ist.
Gemäß den Vorgaben der Richtlinie zur Verwendung des Bezirksbudgets wäre insgesamt nur eine Übertragbarkeit von höchstens
20% der planmäßigen Mittel
von 1.310.000 EUR, dies entspricht 262.000 EUR, zulässig.
Die Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets wurden im April 2018 in ihrer jetzigen Fassung festgelegt (vgl. GRDrs. 217/2018).
Bereits für die Ermächtigungsübertragungen von 2019 nach 2020 wurde mit der GRDrs 540/2020 beschlossen, die im Übertragbarkeitsvermerk I.6. zum Doppelhaushalt 2018/2019 festgelegte Begrenzung auf 20% des anteiligen Haushaltsansatzes nicht anzuwenden.
Die erneut hohen Ermächtigungsübertragungen von 2020 nach 2021 lassen sich unter anderem wie folgt begründen:
- Die Corona-Pandemie zeigt auch ihre Auswirkungen bei der Vergabe und Verwendung der Bezirksbudgetmittel 2020. Viele Veranstaltungen, kulturelle Angebote, etc. von Initiativen, Organisationen und Vereinen konnten 2020 überhaupt nicht oder nicht im üblichen Rahmen stattfinden. Dadurch gab es bei den Bezirken auch weniger Anträge bzw. Zuschüsse wurden nicht in Anspruch genommen. Teilweise ist geplant, die Veranstaltungen nachzuholen.
- Förderfähig im Sinne des Bezirksbudgets sind unter anderem kleinere Baumaßnahmen in den Stadtbezirken (Gruppe 3 – siehe Anlage 1 GRDrs 217/2018). Von dieser Fördermöglichkeit wird in einigen Stadtbezirken rege Gebrauch gemacht, besonders in Bezirken ohne ausgeprägte Vereinsstrukturen. Für die Planung, Realisierung und Abrechnung dieser Maßnahmen ist nach wie vor ein längerer Zeithorizont sowie eine höhere Fördersumme als bspw. bei einer Vereinsförderung zu veranschlagen.
Eine komplette Realisierung dieser Baumaßnahme im Jahr des Beschlusses ist eher selten. Die verfügten Mittel müssen daher regelmäßig ins Folgejahr übertragen werden. Zusätzlich hat im Jahr 2020 die Corona-Pandemie zu Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen geführt, weshalb Mittel übertragen werden müssen.
- Zuschüsse aus dem letzten Quartal werden häufig erst zum Jahresende bzw. nach dem 31.12. mit den Bezirksämtern abgerechnet. Die Budgetmittel hierfür müssen dann ebenfalls ins Folgejahr übertragen werden.
Der Evaluationsbericht zum Bezirksbudget wird derzeit erarbeitet und soll noch vor der Sommerpause in die Gremien eingebracht werden. Die Verwaltung wird auf Grund der im Rahmen der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse auch einen Vorschlag zum zukünftigen Umgang mit Mittelübertragungen beim Bezirksbudget ausarbeiten. Zudem soll ausgewertet werden, wie die Zusammenarbeit mit den Fachämtern und der Prozess bei der Budgetmittelabwicklung in diesen Fällen verbessert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
-
<Anlagen>
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