Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 123/2023
Stuttgart,
03/09/2023



Ausbau der städtischen Deutschkurse ab 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.03.2023
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Ausbau der städtischen Deutschkurse und die kursbegleitende Kinderbetreuung wird zugestimmt.

2. Den daraus resultierenden Mehraufwendungen in Höhe von 198.300 EUR wird
zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus dem Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 – Abteilung Integrationspolitik, Kontengruppe 43100 – Geschäftsaufwendungen.

3. Die Planung und Koordinierung der verschiedenen Kursformate erfordern ab dem Jahr 2023 zusätzliche Personalkapazitäten (1,0 VZK). Die Verwaltung wird daher ermächtigt, Personal außerhalb des Stellenplans zur Planung und Koordinierung der verschiedenen Kursformate bis vorerst 31.12.2023 1,0 VZK in EG 11 zu beschäftigen.

4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand im Haushaltsjahr 2023
i. H. v. 58.425 EUR wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt 2023 aus der Deckungsreserve Personalaufwand im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Erwerb der deutschen Sprache ist die Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Integration der Migrantinnen und Migranten.
Städtische Deutschkurse einschließlich der vom Land kofinanzierten Deutschkurse nach VwV Deutsch bieten die Möglichkeit dazu für alle Personengruppen, die aus verschiedenen Gründen noch nicht berechtigt sind, an den Integrationskursen des Bundes teilzunehmen oder nicht in der Lage sind, diese mit dem erforderlichen Abschluss zu absolvieren. Dazu gehören Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, familiären Einschränkungen (z.B. fehlende Kinderbetreuung) oder fehlenden Bildungsvoraussetzungen (z.B. Analphabeten). Hinzu kommen immer längere Wartezeiten auf einen Integrationskurs wegen fehlenden Lehrkräften (viele Kurslehrerinnen wurden vom Land für die Vorbereitungsklassen abgeworben).
Aufgrund steigender Zuwanderung seit 2022 kann auch die Nachfrage von städtischen Deutschkursen nicht mehr gedeckt werden.

Kursprogramm „Mama lernt Deutsch“

Der Internationale Ausschuss hat sich in der Sitzung am 08.09.2022 für eine Ausweitung des Programms „Mama lernt Deutsch-Kurse“ ab 2023 ausgesprochen. Die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) soll die Voraussetzungen benennen, um diese Ausweitung zu ermöglichen.
Für die Implementierung der „Mama lernt Deutsch-Kurse“ an neuen Standorten (insbesondere Schulen, daneben Kitas, Kinder- und Familienzentren etc.) ist eine höhere Finanzierung der Kurse notwendig, damit auch weitere Sprachkursträger für das niederschwellige Angebot gewonnen werden können. Folgende Maßnahmen sollen das Angebot stärken:
Auf dieser Grundlage ergibt sich bei der Ausweitung und Etablierung der neuen Standorte (6 neue Standorte bzw. Kurse im Schuljahr 2023/2024 und im Schuljahr 2024/2025 weitere 10 Standorte/Kurse), zusätzlich zu den vorhandenen HH-Mitteln SI-IP von 140.000 EUR p.a., ein finanzieller Mehrbedarf von 80.000 EUR für das Schuljahr 2023/2024 und 134.000 EUR pro Schuljahr ab 2024/2025.

Kursbegleitende Kinderbetreuung

Des Weiteren sollen die Kosten der kursbegleitenden Kinderbetreuung angepasst werden. In der jetzigen Vergütung werden nur die Unterrichtseinheiten des Kurses berechnet, obwohl die Kinderbetreuerinnen bereits vor dem Kursstart am Standort sein müssen, um die Räumlichkeiten vor Kursstart vorzubereiten und nach dem Kurs sauber zu hinterlassen. Für diesen tatsächlich anfallenden Aufwand sollen bis zu 130 Unterrichtseinheiten (33 Termine pro 100 UE Kurs) pro Kinderbetreuerin abgerechnet werden können.

Auf dieser Grundlage ergibt sich der Mehrbedarf für neue Standorte und der Mehraufwand für die Kinderbetreuung von 28.300 EUR für das Schuljahr 2023/2024 und 62.100 EUR ab dem Schuljahr 2024/2024 zu den bereits vorhanden HH-Mitteln von SI-IP zur kursbegleitenden Kinderbetreuung i. H. v. 90.000 EUR/Jahr.


Deutschkurse nach VwV Deutsch mit Landesförderung

In der jetzigen Förderperiode (FP) des Programms VwV Deutsch des Landes Baden-Württemberg (01.08.2022 – 31.07.2023) ergibt sich in Stuttgart aktuell ein sehr hoher Bedarf an Deutschkursen für Anfänger. Die Personen haben bereits ihre Anträge eingebracht und die Berechtigungsscheine für die Teilnahme an Deutschkursen nach dem VwV Deutsch erhalten. Aufgrund der Anpassung der Honorarkosten für die Kursleitung und die Sachkosten für die Kursdurchführung können mit den bereits beantragten Landesmittel ein Drittel weniger Deutschkurse realisiert werden.
Damit diese Bedarfe zeitnah abgedeckt werden können, benötigt die Abteilung Integrationspolitik dafür eine einmalige Finanzierung über 40.000 EUR (40%). Dadurch können zusätzliche Landesmittel in Höhe von 60.000 EUR (60%) für die Realisierung von 6 Kursen (ca. 130 Personen) abgerufen werden.

Niederschwellige Deutschkursangebote

Zusätzlich zu den obengenannten Angeboten bedarf es in Stuttgart einer flexiblen Versorgung der Menschen mit Migrationshintergrund, die lange auf die bedarfsgerechten Deutschkursangebote warten müssen oder für die keine geeigneten Deutsch- und Integrationskurse gibt (z. B. Schreib- und Lesekurse für Alphabetisierungsabsolventen, Vorkurse für Geflüchtete, Deutschkurse für Ältere mit thematischen Schwerpunkt, Sprachcafé, usw.). Für die Realisierung dieser niederschwelligen Angebote bedarf es jährlich eines Betrags von 50.000 EUR.

Mehrbedarf im Jahr 2023 insgesamt


Summe insgesamt: 198.300 EUR

Mehrbedarf ab dem Jahr 2024


Summe insgesamt: 246.100 EUR


Verwaltungsaufwand für SI-IP

Der personelle Mehraufwand für die Konzipierung und Koordinierung der erweiterten und zusätzlichen Kursformate kann mit dem jetzigen Stellenumfang bei SI-IP nicht abgedeckt werden.
Die kommunale Sprachförderung in Stuttgart wird von einer Person verantwortet, trotz zahlreicher zusätzlichen Koordinierungsaufgaben in den letzten acht Jahren (Gesamtprogramm Sprache mit den BAMF-Kursen), neuer Kursprogramme (VwV Deutsch seit 2015) und Projekte (Kommunale Test- und Meldestelle in Kooperation mit dem BAMF und der Clearingstelle sprachliche Integration beim Sozialamt). Hinzu kamen bedarfsgerechte Anpassungen der Angebote in den Corona-Jahren und Vorkurse für Schutzsuchende aus der Ukraine, die wegen fehlender Fiktionsbescheinigungen in 2022 noch nicht an den Integrationskursen des Bundes teilnehmen konnten, des Weiteren die Vorarbeit für die Realisierung der Deutschförderung im Modellprojekt „Neuzugewanderte in Ausbildung“ und der Jugendintegrationskurse für die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft.
Diese seit acht Jahren erweiterten Planungsaufgaben, Kursangebote und Projekte können bereits jetzt mit der vorhandenen Personalressource nicht bewältigt werden. Mit der in der Pandemiezeit reduzierten bzw. zeitweise ausgesetzten Kursen konnten die Aufgabenfelder noch umgesetzt werden. Durch den hohen Zuzug der Schutzsuchenden aus der Ukraine in 2022 und die steigende Zuweisung der Asylsuchenden (Nettozuzüge von etwa 250 Personen pro Monat, d.h. voraussichtlich 3.000 Geflüchtete in 2023) können die derzeitigen Planungs- und Koordinierungsaufgaben nicht mehr qualitativ sichergestellt werden, und schon gar nicht die notwendige Ausweitung der Angebote ab 2023.

Die städtischen Deutschkursangebote werden durch qualifizierte Sprachkursträger angeboten, die eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für den Standort Stuttgart haben. Zudem müssen die Sprachkursträger die Eignungskriterien der Rahmenvereinbarung für die Durchführung der niederschwelligen städtischen Deutschkurse erfüllen.

Für den Ausbau der Mama lernt Deutsch Kurse müssen neben den zwei vorhandenen Sprachkursträgern mindestens fünf zusätzliche Sprachkursträger gewonnen werden, ebenso acht weitere Standorte (z. B. Schulen, Kind- und Famileinzentren etc.), damit die Zahl der teilnehmenden Mütter von derzeit 180 auf 300 Personen erhöht werden kann. Alle Mama lernt Deutsch – Kurse sollen ab 2023 mit kursbegleitender Kinderbetreuung angeboten werden.

In 2022 wurden durch die städtischen Deutschkurse 460 Personen versorgt. Ab 2023 sollen weitere 440 Personen eine bedarfsorientierte Deutschförderung bekommen.
Die neue Stelle soll die Koordinierung dieser Maßnahmen übernehmen. Dazu gehören die Planung, die Vergabe und die finanzielle Abwicklung der Kurse und der kursbegleitenden Kinderbetreuung.

Mit der beantragten finanziellen Aufstockung sollen insgesamt 30 MLD-Kurse ab September 2023 starten.

Im ersten Halbjahr 2024 sollen weitere Standorte für insgesamt 10 zusätzliche MLD-Kurse aufgebaut werden, so dass zum Schulbeginn im Herbst 2024 insgesmt 40 Kurse an 15 bis 20 Standorten durchgeführt werden können. Die Standortauswahl wird nach Bedarf und Raummöglichkeit sowie Kooperationsbereitschaft der Standortpartner*innen durchgeführt.

Der Mehrbedarf im Umfang einer zusätzlichen Stelle besteht dauerhaft. Über die beantragte Stellenschaffung ab 2024 muss der Gemeinderat im Rahmen seiner Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 entscheiden.






Finanzielle Auswirkungen

Die Mehraufwendungen belaufen sich im Jahr 2023 auf 198.300 EUR. Die Deckung erfolgt aus dem Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 – Abteilung Integrationspolitik, Kontengruppe 43100 – Geschäftsaufwendungen. Falls erforderlich erfolgt eine Mittelbereitstellung im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit.

Der laufende Mehrbedarf in Höhe von 246.100 EUR p.a. für städtische Kurse und kursbegleitende Kinderbetreuung ab 2024 wird zum nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Die Maßnahmen bzgl. Planung und Koordinierung der verschiedenen Kursformate führen im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt im Haushaltsjahr 2023 zu überplanmäßigen Personalaufwendungen, i. H. v. 58.425 EUR.
Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Konten-gruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Beteiligte Stellen

WFB und AKR




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

--

<Anlagen>



zum Seitenanfang