Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: 7000-03
GRDrs 718/2022
Stuttgart,
01/09/2023



Gewährung einer Zulage für die Mitarbeitenden im Schichtdienst des Klärwerksbetriebes des Tiefbauamts / Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.01.2023
25.01.2023
26.01.2023



Beschlußantrag:

1. Die Tarifbeschäftigen im Schichteinsatz des Klärwerksbetriebes des Tiefbauamts / Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart erhalten eine Zulage i.H.v. 300 EUR pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung.

2. Die Zulagen werden rückwirkend ab 01.12.2022 bis zunächst 31.12.2025 gewährt. 3. Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Wirtschaftsplanberatungen 2026/2027 über die aktuelle Personalsituation im o.g. Bereich berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage oder alternative Maßnahmen entschieden werden kann.



Begründung:


Aktuell zeichnet sich eine Kündigungswelle von Fachkräften und Meistern im Sachgebiet Schlammverwertung der Abteilung Klärwerke und Kanalbetrieb ab. Erste Kündigungen sind bereits eingegangen und weitere angekündigt. Unsere Fachkräfte wechseln aufgrund wesentlich höherer Gehälter zur EnBW (oder anderer Abfallverbrennungsanlagen / Kraftwerke), wo sie monatlich bis zu 500 EUR mehr verdienen. Wir haben keine Chance, finanziell mitzuhalten. Mit dieser aktuellen und akuten Wechselwelle ist die regelkonforme Betreibung der Schlammverbrennung im Hauptklärwerk in Gefahr.

Der Schichtdienst im Hauptklärwerk Mühlhausen betreibt die Klärschlammverbrennung im Dreischichtbetrieb (24 h/7 d) und überwacht die Funktion der Abwasserreinigung bei Nacht und am Wochenende. Voraussetzung für eine effiziente Klärschlammverbrennung ist, wie bei allen Großfeuerungsanlagen, der 24h-Betrieb. Neben der Verbrennung der anfallenden Klärschlämme im Hauptklärwerk Mühlhausen sind zahlreiche Umlandgemeinden von der zuverlässigen Funktion abhängig.

Ohne eine zuverlässige Klärschlammverwertung ist der Betrieb des Hauptklärwerks nicht mehr gesichert. Innerhalb weniger Tage ohne Klärschlammverwertung können die Abwässer nicht mehr gereinigt werden. Mit der Folge, dass der Neckar erheblich verschmutzt wird. Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz handelt es sich hierbei um eine Umweltstraftat.

Zudem ist die Verbrennungsanlage essenziell für die Wärme- und Eigenstromversorgung. Somit ist der Betrieb unter allen Umständen zu gewährleisten. Ein Stillstand der Anlage zieht erhebliche Kosten nach sich.

Bei einem Anlagenstillstand sind die ca. 240 Tonnen Klärschlamm pro Tag extern mit LKWs zu entsorgen, was zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung und hohen Entsorgungskosten führt. Bei einem derzeitigen Entsorgungspreis von 120 EUR/Tonne ergeben sich zusätzliche Kosten von 864.000 EUR pro Monat. Auf Grund der gesetzlichen Pflicht zur Phosphorrückgewinnung werden diese Kosten in den kommenden Jahren erheblich steigen.

Alternativ wäre der Betrieb auszuschreiben und an externe private Firmen zu vergeben. Dies hat unkalkulierbare Folgen für die Abwassergebühr, da private Firmen erheblich höhere Kosten verursachen und auch für die Arbeit im Schichtdienst höhere Gehälter bezahlen. Zudem verliert der erfolgreiche Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart ein Teil der Unabhängigkeit.

Vor diesem Hintergrund ist die Abwanderung des Schichtdienstes im Sinne einer vertretbaren Abwassergebühr für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger dringend zu vermeiden.

Dass wir schnell qualifizierte neue Mitarbeitende einstellen können, ist leider aussichtslos. Bereits jetzt müssen wir aufgrund des großen Fachkräftemangels in diesem Bereich Stellen für Fachkräfte, Meister und Techniker regelmäßig mehrfach ausschreiben. Die wenigen eingehenden Bewerbungen erfüllen zudem meist nicht die Anforderungen. In der Konsequenz haben wir immer größere Probleme, neue Mitarbeitende zu finden und längerfristig zu halten. Insbesondere im Bereich der Meister mit Berufserfahrung ist es inzwischen fast unmöglich geworden, Personal zu finden, das bereit ist, die Aufgaben und Verantwortung für eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9b zu übernehmen.

Aufgrund der prekären Lage möchten wir den Mitarbeitenden im Bereich der Schicht eine spürbare Zulage von mindestens 300 EUR monatlich zahlen, um zumindest einigermaßen an die o.g. Verdienstmöglichkeiten bei anderen Ver- und Entsorgungsbetrieben heranzukommen. Die Zulagen sollen bis zur Entscheidung über die Anwendung des TV-V, der grundsätzlich auch für den Eigenbetrieb SES angewandt werden könnte, gezahlt werden. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten der Anwendung des TV-V für den Eigenbetrieb SES zeitnah prüfen.



Die Zulagen werden in erster Linie eine Maßnahme zur Personalbindung darstellen und aus Sicht der Verwaltung nicht im großen Stil stadtintern Mitarbeitende abwerben. Gleichwohl werden die Zulagen für die externe Personalgewinnung voraussichtlich ein Vorteil sein.


Finanzielle Auswirkungen

Im Stellenplan sind 40,0 Stellenanteile für den Schichtdienst vorgesehen. Es gibt 5 Schichtgruppen mit jeweils 7 Mitarbeitenden und einem*r Schichtmeister*in. Mit der Zulage von 300 EUR pro Monat für jeden Mitarbeitenden entstehen, einschließlich dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zur ZVK, Mehrkosten von insgesamt 200.000 EUR pro Wirtschaftsjahr (5000 EUR pro Vollzeitstelle pro Jahr). Die Kosten sind durch das Personalkostenbudget des laufenden Wirtschaftsplans gedeckt. Für den Wirtschaftsplan 2024/2025 werden die Kosten im Personalbudget eingeplant.



Beteiligte Stellen

AKR, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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