Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
166
20
Verhandlung
Drucksache:
163/2023
GZ:
5621-02
Sitzungstermin:
26.04.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Stuttgarter Sportförderung; Sportvereinigung Feuerbach 1883 e. V. - Erneuerung 400m-Laufbahn und Sanierung der leichtathletischen Anlagen im Wilhelm-Braun-Sportpark Feuerbach
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 29.03.2023, öffentlich, Nr. 117
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 04.04.2023, öffentlich, Nr. 119
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport und des Technischen Referats vom 22.03.2023, GRDrs 163/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Erneuerung der 400 m-Kunststofflaufbahn bei der Sportvereinigung Feuerbach 1883 e.V. (Sportvg Feuerbach), nach dem Plan des Büro Brenner Landschaftsarchitektur in Verbindung mit der zugehörigen Kostenermittlung des Tiefbauamts vom 15. Februar 2023
mit einem Gesamtaufwand von 915.000 EUR wird zugestimmt.
2. Die Kosten der Maßnahme betragen 915.000 EUR. Die Auszahlungen in Höhe von 915.000 EUR werden wie folgt gedeckt:
Im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520145, Sportvg Feuerbach, Sanierung Kunststofflaufbahn, Ausz.Gr. 7873, Sonstige Baumaßnahmen, stehen 690.000 EUR (vorsteuerbereinigt) zur Verfügung.
Steuerbedingte Mehrkosten in Höhe von 101.100 EUR werden aus der im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Pauschale (Projekt 7.202965) für Auszahlungen aufgrund von Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken gedeckt.
Weitere Mehrkosten in Höhe von 123.900 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.529100, Investitionspauschale Vereinssportanlagen, Ausz.Gr. 7873 Sonstige Baumaßnahmen, gedeckt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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