Im Erfolgsplan sind für 2016 Erträge in Höhe von 116,6 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 112,9 Mio. EUR vorgesehen. Das Jahresergebnis in Höhe von 3,6 Mio. EUR soll der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden. Für 2017 sind im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 117,2 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 114,4 Mio. EUR angesetzt. Das eingeplante Jahresergebnis in Höhe von 2,7 Mio. EUR soll ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Im Vermögensplan der Stadtentwässerung Stuttgart sind Einnahmen (Finanzierungsmittel) und Ausgaben (Finanzierungsbedarf) ausgeglichen in Höhe von 78,5 Mio. EUR für 2016 und in Höhe von 77,3 Mio. EUR für 2017 vorgesehen. Auf der Ausgabenseite sind notwendige Investitionen zu Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke für 2016 in Höhe von 49,0 Mio. EUR und für 2017 in Höhe von 48,7 Mio. EUR eingeplant. Die Investitions-budgets beinhalten folgenden Entwicklungen:
· Erhöhte Sanierungsinvestitionen zum Werterhalt des öffentlichen Kanalnetzes
· Zusätzliche Investitionen (sowohl für das öffentliche Kanalnetz als auch im Klärwerksbereich) vor dem Hintergrund der Forderungen des Landes zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Der notwendige Kreditbedarf liegt in 2016 bei 30,0 Mio. EUR und in 2017 bei 30,3 Mio. EUR. Der Kreditbedarf wird nur teilweise durch weitere Bankdarlehen gedeckt. Die Nettoneuverschuldung wird vollständig durch eine Aufstockung des Trägerdarlehens finanziert. Die Verschuldung gegenüber Kreditinstituten bleibt somit konstant.
Die Finanzplanung der SES zeigt bis zum Planungsjahr 2020 konstante Jahres-summen der vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben.
Im Stellenplan liegt die Anzahl der Planstellen für die Planjahre 2016 und 2017 bei 346 Stellen (Planjahr 2015: 341 Stellen). Die fünf Stellenschaffungen erfolgen jeweils kostenneutral.
Die Kassenkreditermächtigung für die Jahre 2016 und 2017 bleibt unverändert bei jeweils 20,0 Mio. EUR.
Für das Planjahr 2016 ist ein Schmutzwasserentgelt in Höhe von 1,66 EUR/m³ (2015: 1,64 EUR/m³) und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,71 EUR/m² (2015: 0,69 EUR/m²) eingeplant. Zur Gebührenkalkulation ab 1. Januar 2016 wird die SES (zum Jahresende 2015) eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen.
Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Straßenentwässerung für öffentliche Flächen (Finanzierung durch den städtischen Haushalt) liegen 2016 und 2017 bei 9,1 Mio. EUR. Für die Verzinsung des bereitgestellten Trägerdarlehens erhält der städtische Haushalt in den Planjahren 2016 einen Betrag von 8,3 Mio. EUR und in 2017 einen Betrag von 9,0 Mio. EUR. Beteiligte Stellen Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen ---