Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 464/2013
Stuttgart,
06/20/2013



Erhöhung des Mittagessenspreises an den Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2013/14




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.07.2013
04.07.2013



Beschlußantrag:

Zum Schuljahr 2013/14 wird unter Bezugnahme auf die GRDrs. 542/2012 bzw. 6/2013 der Essenspreis an Ganztagsgrundschulen an den Essenspreis an den Horten und den Schülerhäusern angeglichen und auf 3,25 € festgesetzt.


Begründung:


Erhöhung des Essenspreises

Mit GRDrs. 16/2010 hat der Gemeinderat den Essenspreis in Höhe von 2,75 € pro Mittagessen an allen städtischen Ganztagesschulen (Grundschulen, Sonderschulen und weiterführenden Schulen) beschlossen. Für Kinder von Bonuscardinhabern kostet das Essen 1 €. In den städtischen Horten beträgt der Preis für ein Mittagessen 3,25 €. Der Leistungsumfang des Mittagessens ist an allen genannten Einrichtungen (Hort, Schülerhaus und Ganztagesgrundschule) gleich, d.h. Mittagessen, Snacks (Obst) und Wassersprudler.

Im Schülerhaus wurde bereits der Essenspreis im Rahmen der Standardanpassung (GRDrs. 417/2012) an den Preis eines Mittagessens in den Horten angepasst. Im Zuge der Standardverbesserung (GRDrs. 542/2012 bzw. 6/2013) war eine Angleichung des Essenspreises an den Ganztagesgrundschulen vorgesehen, die Entscheidung hierüber wurde jedoch zurückgestellt und die Thematik zur Vorberatung in den Unterausschuss Essensversorgung gegeben. Die Erhöhung des Essenspreises wurde im Unterausschuss Essensversorgung am 30.01.2013 besprochen und beraten. Eine abschließende Entscheidung konnte hier nicht gefasst werden, so dass diese auf Anfang Juni per Beschlussvorlage verschoben wurde.
Damit die Eltern an allen Ganztageseinrichtungen für Grundschulkinder ein einheitliches Entgelt leisten, wird das Entgelt für ein Mittagessen an Ganztagesgrundschulen zum 01.09.2013 ebenfalls auf 3,25 € pro Essen angehoben. Der Zeitpunkt 01.09.2013 wurde gewählt, da eine solche Änderung den Eltern zum Wechsel des Schuljahres besser vermittelt werden und die Umstellung während der Sommerferien gut organisiert werden kann.

Die Bonuscardregelung, nach der für die Kinder von Bonuscardinhabern ein Essen 1.- € kostet, bleibt selbstverständlich bestehen (GRDrs. 1258/2011, BuT-Leistungen).

Der Essenspreis an den weiterführenden Ganztagesschulen und den traditionellen Ganztagesschulen im Sonderschulbereich sind von der Anpassung nicht betroffen. Hier beträgt der Essenspreis weiterhin 2,75 €.


Finanzielle Auswirkungen

Der finanzielle Aufwand der Caterer für die erbrachte Dienstleistung liegt bei rund 5 € pro Essen. Da die Caterer das Essensentgelt einziehen, zahlt die Stadt den Differenzbetrag zwischen dem Aufwand der Caterer und den Elternentgelten.

Im SJ 2012/2013 haben rund 350.000 Kinder in den Grundschulen Mittagessen in Anspruch genommen, davon gut 15% das "1 € - Essen“.

Bei einem Essenspreis i. H. v. 2,75 € pro Essen wurden rund 818.125 € Essensentgelt erhoben.
Im Rahmen der Erhöhung des Essenspreises auf 3,25 € pro Essen umfasst, bei gleichen Ausgangsbedingungen, das Essensentgelt rund 966.875 €. Die Differenz beträgt somit rund 148.750 €.

Entsprechend verringern sich mit der Erhöhung des Essenspreises (zum Schuljahresbeginn) die Mittel für die Bezuschussung des Mittagessens um rund 148.750 € pro Schuljahr.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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