Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5642-15
GRDrs 1574/2023
Stuttgart,
01/10/2024



Stuttgarter Sportförderung; hier: Zuschuss zur Durchführung des 31. Stuttgart-Laufs am 21. Juli 2024



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich31.01.2024



Beschlußantrag:

1. Dem Württembergischen Leichtathletik-Verband (WLV) wird zur teilweisen Deckung der Kosten für die Organisation und Durchführung des Stuttgart-Laufs am 21. Juli 2024 ein Festbetragszuschuss in Höhe von 100.000 EUR gewährt.

2. Der Aufwand in Höhe von 100.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2024 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

3. Für den Zuschuss gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der vom Württembergischen Leichtathletik Verband (WLV) organisierte Stuttgart-Lauf findet am 21. Juli 2024 zum 31. Mal statt. Die Breitensportveranstaltung ist das Highlight für die Läuferinnen und Läufer in Stuttgart und der Region. Im Jubiläumsjahr 2023 lockte der 30. Stuttgart-Lauf rund 12.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die verschiedenen Strecken. Das dem zu Grunde liegende, zweitägige Veranstaltungskonzept mit Halbmarathon kann jedoch im Jahr 2024 nicht umgesetzt werden.

Aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen im Neckar Park zur Fußball-EM kann der Stuttgart-Lauf zwischen Mitte Mai bis Mitte Juli nicht stattfinden. Weitere Wochenenden sind im Frühjahr durch das Frühlingsfest und im Herbst durch das Volksfest belegt. Weiterhin kann der Stuttgart-Lauf 2024 nicht an einem Wochenende in den Schulferien stattfinden, da die Kinderläufe in Kooperation mit den Stuttgarter Schulen ein wichtiger Bestandteil des Laufs sind.
Nach eingehender Prüfung aller Möglichkeiten für die Veranstaltung des Stuttgart-Laufs im NeckarPark durch den WLV, verbleibt das Wochenende vom 19.-21. Juli 2024. Dieses Wochenende teilt sich der Stuttgart-Lauf mit einem Konzert in der MHPArena Stuttgart (Freitag, 19. Juli 2024) und einem Mitarbeiter-Event eines Automobil-Herstellers (Samstag, 20. Juli 2024). Aus logistischen Gründen muss der Stuttgart-Lauf 2024 deshalb auf eine eintägige Veranstaltung reduziert werden. Da Mitte Juli bereits morgens hohe Temperaturen zu erwarten sind, die die Läuferinnen und Läufer stark belasten können, wird der WLV keinen Halbmarathon durchführen.

Die Absage des Halbmarathons hat laut dem WLV weitreichende Folgen für die Finanzierung des 31. Stuttgart-Laufs. Die Veranstaltung verliert dadurch an Anziehungskraft für Sportlerinnen und Sportler. Der zu erwartende Rückgang an Teilnehmerinnen und Teilnehmern bedeutet gleichzeitig weniger Einnahmen durch Meldegebühren. Zudem müssen für die Teilnahme an einem 10 km-Lauf geringere Gebühren als bei einem Halbmarathon-Start angesetzt werden. Neben den Meldegebühren brechen 2024 aufgrund des eintägigen Stuttgart-Laufs auch einige Einnahmen über Partner und Sponsoren weg.

Die Durchführung des Stuttgart-Laufs 2024 ist aus Sicht des WLV zwingend notwendig, um seine Beziehungen zu Partnern und Sponsoren kontinuierlich zu erhalten. Ein Ausfall der Veranstaltung in 2024 würde laut WLV diese Beziehungen und damit den Fortbestand des Stuttgart-Laufs in den Folgejahren stark gefährden. Im aktuellen Haushaltsplan des Stuttgart-Laufs geht der WLV davon aus, dass sich 2024 ein Großteil der Sponsoren mit im Vergleich zum Vorjahr geringerem finanziellen Einsatz beteiligt. Ergänzend entstehen durch die oben dargestellten Kürzungen bei den Strecken bzw. im Veranstaltungskonzept Einsparpotenziale, diese wiegen die projektierten Rückgänge bei den Einnahmen jedoch nicht auf. Bei 100.000 EUR städtischem Zuschuss entsteht beim Stuttgart-Lauf 2024 ein projektierter Verlust von rund 40.000 EUR, den der WLV selbst tragen wird.

Die Gewährung des städtischen Zuschusses in voller Höhe ist für die Durchführung des 31. Stuttgart-Laufs 2024 aus Sicht des WLV entscheidend und aus Sicht der Sportverwaltung gerechtfertigt.

Insgesamt rechnet der WLV 2024 mit rund 6.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Kern des Stuttgart-Laufs wird ein vermessener, bestenlistenfähiger 10 km-Lauf sein. Ergänzt wird das Bewegungsprogramm um einen 5 km-Lauf und Kinderläufe über die Distanzen von 2 km, 1,4 km und 800 m. Start und Ziel der Wettbewerbe werden auf der Mercedesstraße sein.

Der WLV wickelt die Organisation des Stuttgart-Laufs seit Beginn komplett in Eigenregie ab. Damit ist diese Veranstaltung unter den großen Laufevents in Deutschland eine der wenigen, die von einem Sportverband selbst veranstaltet wird. Die Durchführung des Stuttgart-Laufs war und ist nur dank der Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer aus den Vereinen Stuttgarts und der Region sowie verschiedener ehrenamtlicher Institutionen wie der Feuerwehr und dem THW möglich.

Ab 2025 möchte der WLV wieder zum ursprünglichen Veranstaltungskonzept des Stuttgart-Laufs mit Halbmarathon zurückkehren.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 2024 THH 520, Amt für Sport und Bewegung zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 100.000 EUR erfolgt im Teilergebnishaushalt 2024 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, bei Sachkonto 43180000, Zuschüsse an übrige Bereiche, Auftrag 52SF0402, Stuttgart-Lauf.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier Bürgermeister

Anlagen

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