Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1107/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Haushalt 2022/2023: Stellenplan 4245 - 4 Sachbearbeiter-/in Potentialanalyse Wohnen

Beantwortung / Stellungnahme


Zusammenführen der städtischen Übersichten zum Thema Wohnen in eine Übersicht unter der Überschrift „zeitliche Umsetzbarkeit“

Bei den aufgeführten Übersichten, dem Nachhaltigen Bauflächenmanagement (NBS), dem Baulückenkataster, der Potentialanalyse Wohnen und der Zeitstufenliste Wohnen, handelt es sich um städtische Management-Tools, welche aufeinander aufbauen. Derzeit werden diese in eine gemeinsame Datenhaltung überführt, um eine homogene Gesamtdatenlage für Potenziale im Stadtgebiet vorhalten zu können. Diese Ergebnisse werden dem Gemeinderat z.B. als Auflistung von Flächen präsentiert, welche in der Zeitstufenliste Wohnen (ZSL) gebündelt werden. Die Zeitstufenliste Wohnen ist damit die Zusammenfassung der möglichen umsetzbaren Projekte im Wohnungsbau innerhalb der verschiedenen Zeitstufen.

Der Einfluss der Verwaltung erstreckt sich insbesondere bei privaten Flächen auf die Schaffung der rechtlichen Grundlagen, um eine anschließende Bebauung zu ermöglichen. Daher werden als geläufige Begrifflichkeiten die „zeitliche und rechtliche Verfügbarkeit“ und der „avisierte Baubeginn“ von der Verwaltung verwendet, um die Zeitschiene darzustellen.

Städtische Organisationseinheiten für die anstehenden Aufgaben im Bereich
Wohnen

Für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zum Rosensteinquartier wurde beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eine neue Abteilung Städtebauliche Planung Rosenstein (61-10) gegründet. Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Schaffung von Planungsrecht. Die Realisierung des Hochbaus liegt im Verantwortungsbereich der im Grundstücksvergabeverfahren zu ermittelnden künftigen Eigentümer oder Erbbauberechtigten.


Für die anstehenden Aufgaben im Bereich Wohnen kann auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Eine Ausgliederung von Verwaltungseinheiten oder die Neuschaffung von externen Strukturen ist nicht erforderlich. Aktuell ist die fachliche Zuständigkeit für die Schaffung und Aktivierung von Wohnbauflächen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen im Sachgebiet Wohnbauentwicklung verortet. Mit dieser Organisationsform ist die Bearbeitung der Potentialanalyse Wohnen umsetzbar.

Beim großen Teil der Flächen in der Potentialanalyse Wohnen handelt es sich um private Flächen, die von privaten Bauherren entwickelt werden müssen. Die Aufgabe der Verwaltung ist hier die Aktivierung der Potentiale und die Schaffung des notwendigen Baurechts. Zur Aktivierung der Potentiale ist allerdings das beantragte Personal notwendig.

Die Organisationsform für das Rosensteinquartier steht nicht in Zusammenhang mit den beantragten Stellen für die Potentialanalyse Wohnen. Eine eventuelle Projektgesellschaft zur Vorbereitung, Entwicklung und Umsetzung des Rosensteinquartiers kann unabhängig davon untersucht werden. Diese ist in Bearbeitung, ein Vorschlag soll dem Gemeinderat im nächsten Jahr vorgelegt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

---

582/2021 CDU




Peter Pätzold
Bürgermeister




<Anlagen>