Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1361/2015
Stuttgart,
12/02/2015



Anpassung der ÖPNV-Finanzierung zwischen der Landeshauptstadt und den Verbundlandkreisen (ÖPNV-Vertrag)
- Abschluss eines Nachtrags




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stimmt dem Nachtrag zum Vertrag über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und den Verbundlandkreisen (ÖPNV-Vertrag) in der beiliegenden Fassung zu.


Begründung:


Die im Dezember 2009 in Kraft getretene EU-Verordnung 1370/2007 und die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 haben die rechtlichen Grundlagen für den ÖPNV geändert. Vor diesem Hintergrund und im gemeinsamen Bestreben nach einer Vereinfachung der Finanzierungsbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und den Verbundlandkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis wurde eine Anpassung der vertraglichen Regelungen über den Verkehrs- und Verbundlastenausgleich erforderlich. Hierfür wurde Ende 2014 der Vertrag über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zwischen den Verbundlandkreisen und der LHS (ÖPNV-Vertrag) geschlossen (GRDrs 627/2014), der zum 01.01.2015 in Kraft trat.

Dem Vertrag liegen folgende wesentliche Eckpunkte zu Grunde:
Ø Umsetzung der rechtlichen Anforderungen aus der EU-Verordnung und der PBefG-Novelle
Ø Beibehaltung der bestehenden Aufgabenträgerschaften
Ø Sicherstellung der Direktvergabefähigkeit von Verkehrsleistungen durch die LHS an die SSB
Ø Keine Lastenverschiebungen zwischen den Verbundlandkreisen und der LHS


1. Wesentlicher Inhalt des ÖPNV-Vertrags

Durch die Änderungen der EU-Verordnung und des PBefG wird nur noch ein Teil der Kosten der Busverkehre der Verbundstufe II über die Allgemeine Vorschrift des Verbandes Region Stuttgart (VRS) und somit über die Verkehrsumlage bezahlt. Die restlichen Kosten werden nun von den Verbundlandkreisen als direkte Zahlungen für Verkehrsleistungen an die Verkehrsunternehmen finanziert. Dadurch reduziert sich der Mitfinanzierungsanteil der LHS an der Verkehrsumlage für die Verbundstufe II.

Da es durch den ÖPNV-Vertrag, wie zwischen den Vertragspartnern vereinbart, zu keiner Lastenverschiebung kommen sollte, wird im Gegenzug der Verkehrslastenausgleich der Verbundlandkreise um den Entlastungsbetrag der LHS an der Verkehrsumlage gekürzt. Auf die ausführliche Darstellung in der GRDrs 627/2014 wird verwiesen.

2. Revisionsklauseln – Anpassung des Vertrags

Zur Berechnung der finanziellen Wirkungen und des im Vertrag festzulegenden Ausgleichs mussten bei der Erstellung des Vertrages im Jahr 2014 einige Annahmen getroffen werden. Insbesondere war zu diesem Zeitpunkt die Allgemeine Vorschrift des VRS noch nicht erlassen, so dass deren finanzielle Auswirkungen auf die Verkehrsumlage nur abgeschätzt werden konnten. Aus diesem Grund wurden Überprüfungs- und Anpassungsmöglichkeiten (sog. Revisionsklauseln) in den Vertrag mit aufgenommen. Das Ziel dieser Anpassungsmöglichkeiten ist, dass kein Vertragspartner durch Änderungen bei korrespondieren Regelungen wirtschaftliche Nachteile erleiden muss. In § 12 Abs. 3 und 4 sind die beiden Revisionsklauseln geregelt: Die „kleine“ Revisionsklausel ermöglicht für das erste Jahr des Vertrags 2015 die Überprüfung der Berechnungen (§ 12 Abs. 3 des ÖPNV-Vertrages) und die „große“ Revisionsklausel regelt die Anpassungsmöglichkeit für das Jahr 2020, in dem die finanziellen Gesamtwirkungen des Vertrages überprüft werden sollen (§ 12 Abs. 4 des ÖPNV-Vertrages).
3. Finanzielle Auswirkungen der Vertragsanpassung

Im Ergebnis erhält die LHS von den Verbundlandkreisen gemäß den Regelungen im Nachtrag einen höheren Verkehrslastenausgleich als im Ursprungsvertrag vorgesehen. Die saldierten Wirkungen aus den Anpassungen in § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 ÖPNV-Vertrag betragen unter Berücksichtigung der Dynamisierung

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1 Nachtrag zum ÖPNV-Vertrag
2 Konsolidierte Fassung des ÖPNV-Vertrages


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Anlage 2 GRDrs 1361_2015_Neuvertrag.pdfAnlage 2 GRDrs 1361_2015_Neuvertrag.pdfAnlage 1 GRDrs 1361_2015_Nachtrag ÖPNV-Vertrag.pdfAnlage 1 GRDrs 1361_2015_Nachtrag ÖPNV-Vertrag.pdf