Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 991/2016
Stuttgart,
01/25/2017



Sanierung Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach-
Künftige Nutzung von Villa und Park Berg,
Beschlussfassung zu den Leitlinien aus der Bürgerbeteiligung und
weiteren Beauftragungen für die Villa




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.02.2017
08.02.2017
14.02.2017
15.02.2017
16.02.2017



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Vor rund einem Jahr wurde die Villa Berg durch die Stadt erworben, um sie einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Diese Nutzung sollte im Rahmen eines offenen Beteiligungsverfahrens durch die Bürgerschaft erarbeitet werden. Das Beteiligungsverfahren konnte im Dezember 2016 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden; gewünscht ist ein „offenes Haus für Musik und Mehr“. Zur Umsetzung dieses Konzepts wurden Leitlinien erarbeitet, die der Beschlussfassung durch den Gemeinderat bedürfen, da sie als Grundlage für den weiteren Planungsprozess dienen sollen.

Des Weiteren soll auf Grundlage der Leitlinien eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, um das Bauvolumen und die damit verbundenen Kosten abschätzen zu können. Daneben sind weitere Planungs- und Bauleistungen zur Bestandsdokumentation und zur Bestandssicherung erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der weiteren Planung sind grundsätzlich förderfähig. Eine Förderung im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" mit einem Fördersatz von 85 % für Kulturdenkmale im Eigentum der Stadt und einem darauf entfallenden Zuschuss des Bundes und des Landes von 60 % ist im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- schon heute möglich. Zur Entlastung des dortigen Gebietsförderrahmes wurde für die Villa Berg ein gesonderter Antrag auf Förderung im Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" gestellt. Hier beträgt der Zuschuss zwei Drittel der Kosten. Da sich die Programmaufnahme erst im Laufe des 2. Quartals 2017 klären wird, wurde für das Programmjahr 2017 vorsorglich auch ein Aufstockungsantrag im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" gestellt. Unabhängig vom Förderprogramm werden die im Rahmen des Haushaltsjahrs 2017 benötigten Mittel im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Anteile erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 – 2022.



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat T
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Leitlinien aus der Bürgerbeteiligung für ein neues Nutzungskonzept als "offenes Haus für Musik und Mehr"
Anlage 3: Denkmalfachliche Zielsetzungen des Landesamts für Denkmalpflege für ein neues Nutzungskonzept


Ausführliche Begründung

Im zweiten Halbjahr 2016 wurde eine offene Bürgerbeteiligung zur künftigen Nutzung von Villa und Park Berg durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Villa, die nach derzeitigem Terminplan ab Anfang 2022 wieder für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen wird. Diese Nutzung soll nach dem Willen der Bürger als "ein offenes Haus für Musik und Mehr" erfolgen. Dies bedeutet, dass der Schwerpunkt, wie schon zu Zeiten des SDR, im musikalischen Bereich liegt, ohne die Nutzung ausschließlich hierauf zu begrenzen.

Die Definition von "Musik und Mehr" erfolgt mittels Leitlinien, die im Rahmen der Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsverfahren im Dezember 2016 von den Teilnehmern mit einer deutlichen Mehrheit von rund 90 % beschlossen wurden. Die Leitlinien sind als Anlage 2 beigefügt, der Ablauf des Beteiligungsverfahrens ist auf Seite 10 dieser Anlage zusammengefasst dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung findet sich unter www.stuttgart-meine-stadt.de/villa-berg.

Die Leitlinien korrespondieren weitgehend mit den vorhandenen Möglichkeiten des Gebäudes. Dies ist insofern von Belang, als es sich bei der Villa um ein Kulturdenkmal handelt, bei dem neben den Umfassungswänden als Zeitschicht der Erbauungszeit auch der Innenausbau als Zeitschicht der Nachkriegsmoderne unter Schutz steht. Die denkmalfachlichen Zielsetzungen des Landesamts für Denkmalpflege für ein neues Nutzungskonzept sind als Anlage 3 beigefügt.

Auch der in den Leitlinien genannte Wunsch der Bürger, den Park zu erhalten und zu pflegen und nach historischem Vorbild zu gestalten, ist in den Einklang mit den Zielen des Landesamts für Denkmalpflege zu bringen. Aktuell wird hierzu im Auftrag des Garten-, Friedhof- und Forstamts ein Parkpflegewerk erarbeitet, welches den überliefertem Bestand erfasst, die erhaltenswerten Gestaltungsphasen analysiert und die daraus resultierenden denkmalfachliche Zielsetzung darstellt. Die Abgabe des fertigen Parkpflegewerks erfolgt Ende 2017.

Parallel zum Beteiligungsverfahren wurde die Gebäudesubstanz der Villa bewertet und darauf aufbauend eine vertiefende Untersuchung zu einer möglichen Interimsnutzung in Varianten erarbeitet. Die genannten Untersuchungen wurden den Fraktionen des Gemeinderats bereits im Dezember 2016 vorab zur Information übergeben.

Nach der Bestandsbewertung ergibt sich bei den tragenden Bauteilen kein akuter Handlungsbedarf; es sind lediglich punktuelle Maßnahmen an der Außenhülle erforderlich. Allerdings entspricht der Bestand in keiner Weise den aktuellen Anforderungen der Versammlungsstättenrichtlinie und der sonstigen einschlägigen Vorschriften, so dass eine umfangreiche Ertüchtigung aller wesentlichen Bauteile unumgänglich ist.

Von einer Interimsnutzung wird aus wirtschaftlichen Gründen abgeraten, da hierfür eine Investition zwischen einer und eineinhalb Mio. € getätigt werden müsste. Ursächlich für diese hohe Summe ist der lange Leerstand und die daraus resultierenden Defizite in der Ver- und Entsorgungstechnik und beim Brandschutz.






Auf Basis der Leitlinien und der Bestandsbewertung soll nun eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden, mittels derer die Umsetzbarkeit der Leitlinien unter Erhalt eines größtmöglichen Teils der denkmalgeschützten Substanz geprüft werden soll. Hierbei ist insbesondere zu klären, ob die vom Denkmalschutz erfassten Wand- und Deckenverkleidungen, Türen, Einbauschränke etc. brandschutztechnisch ertüchtigt werden können. Des Weiteren wird zu prüfen sein, ob es sinnvoll und möglich ist, den Saal natürlich zu belichten, den ansteigenden Boden abzusenken und die Größe der Bühne zu variieren. Weitere Themen werden der Einbau von Aufzügen zur Herstellung der Barrierefreiheit und die Notwendigkeit eines Anbaus oder unterirdischer Lösungen zur Unterbringung von Nebenräumen sein.

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, ein mit Kosten hinterlegtes Flächenlayout zu erhalten. Gestalterische Aspekte sind nicht Teil der Studie; sie sind der späteren Objektplanung vorbehalten. Es wird mit Kosten in Höhe von 200 T€ gerechnet.

Daneben sind weitere Untersuchungs- und Bauleistungen zur Dokumentation und zum Substanzerhalt der Villa erforderlich.

Mit dem Erwerb der Villa Berg ging auch die zugehörige Tiefgarage in das Eigentum der Stadt über. Für die zukünftige Nutzung der Villa und die geplante Wohnbebauung wird eine funktionsfähige Tiefgarage unentbehrlich sein. In einer ersten Bestandsaufnahme zum Zustand der Tiefgarage wurde ein erheblicher Instandsetzungsaufwand festgestellt. Dieser umfasst die betriebstechnischen Anlagen sowie den baulichen Zustand.
Für vertiefende Untersuchungen zur Entwicklung eines Sanierungskonzeptes sind weitere Ingenieurleistungen erforderlich. Die Zuständigkeit für die Sanierung der Tiefgarage liegt beim Tiefbauamt.

Somit müssen für Planung, Dokumentation und Bestandssicherung von Villa und Tiefgarage die im Folgenden aufgeführten Planungs- und Bauleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden:

Leistung Kosten (geschätzt)

1. Machbarkeitsstudie 200 T€
2. Objektplanung Bestandssicherung 50 T€
3. Bauausführung Bestandssicherung 150 T€
4. Vertiefende Substanzuntersuchung 50 T€
5. Denkmalpflegerische Bestandsaufnahme 50 T€
6. Untersuchung der Leitungssysteme 25 T€
7. Bauvermessung 25 T€
8. Vertiefende Substanzuntersuchungen
Verschiebungen der Kosten zwischen den aufgeführten Leistungen sind möglich.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll dem Gemeinderat im Herbst 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den weiteren vorgenannten Untersuchungen können dann die erforderlichen Planungsleistungen zur Realisierung des Projekts ausgeschrieben werden.



Zusammen mit der Machbarkeitsstudie sollen dem Gemeinderat auch Vorschläge für mögliche Betreibermodelle unterbreitet werden.

Die konzeptionelle Ausgestaltung erfolgt gemeinsam mit der Kulturverwaltung.

Der bisherige Beteiligungsprozess wurde von einer bürgerschaftlichen Projektgruppe begleitet. Dieses Gremium soll auch bei den weiteren Planungsschritten eingebunden werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der weiteren Planung sind grundsätzlich förderfähig. Eine Förderung im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" mit einem Fördersatz von 85 % für Kulturdenkmale im Eigentum der Stadt und einem darauf entfallenden Zuschuss des Bundes und des Landes von 60 % ist im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- schon heute möglich. Zur Entlastung des dortigen Gebietsförderrahmes wurde für die Villa Berg ein gesonderter Antrag auf Förderung im Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" gestellt (siehe GRDrs. 824/2016). Hier beträgt der Zuschuss zwei Drittel der Kosten. Da sich die Programmaufnahme erst im Laufe des 2. Quartals 2017 klären wird, wurde für das Programmjahr 2017 vorsorglich auch ein Aufstockungsantrag im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" gestellt (siehe GRDrs. 265/2016). Unabhängig vom Förderprogramm werden die im Rahmen des Haushaltsjahrs 2017 benötigten Mittel im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Anteile erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 - 2022. Für die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2018/2019 werden weitere Planungsmittel beantragt.

Bislang wurden im Rahmen der im Folgenden aufgeführten GRDrs. Mittel für die Umnutzung der Villa bereitgestellt:

1. GRDrs. 124/2016 zur Bestandsuntersuchung 2. GRDrs. 221/2016 zur Durchführung des
3. GRDrs. 527/2016 zur modularen Stadtteil- 557 T€







Vom Gesamtbetrag über 557 T€ sind bislang rund 360 T€ vertraglich gebunden, davon rund 160 T€ für die Bestandsuntersuchung und damit verbundene bauliche Maßnahmen und rund 110 T€ für Moderation und Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie
90 T€ für die Bestandsuntersuchung der Tiefgarage. Damit stehen noch rund 197 T€ zur Verfügung. Zur Deckung des finanziellen Gesamtbedarfs von 600 T€ gemäß Beschlussantrag 2 müssen daher lediglich noch 403 T€ neu bewilligt werden.

Das Gesamtvolumen beläuft sich damit auf insgesamt 557 T€ + 403 T€ = 960 T€.

Stellenantrag Projektleitung

Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und den Richtlinien für das Projektmanagement übernimmt in Sanierungsgebieten das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung das Projektmanagement und die Bauherrenfunktion; so auch für die Umnutzung und Modernisierung der Villa Berg. Dies umfasst die Bürgerbeteiligung im Vorfeld der eigentlichen Planung, die Durchführung von VgV-Verfahren (früher VOF-Verfahren) zur Beauftragung der erforderlichen Fachplanerleistungen, die Steuerung der verschiedenen Planungsphasen in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachämtern und letztlich die Vertretung der Stadt als Bauherrin. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe, der Größe des Projekts und der Bedeutung für die Stadtgesellschaft wird ein Arbeitsumfang erwartet, wie er auch für den Umbau und die Modernisierung des Stadtarchivs erforderlich war. Infolgedessen wird zum regulären Stellenplanverfahren 2018 ein Stellenschaffungsantrag gestellt werden.


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