Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
SOS
GRDrs
1167/2021
Stuttgart,
11/12/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
19.11.2021
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Stuttgart einführen;
Tempo 30 in den Nachtstunden
Beantwortung / Stellungnahme
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen
Derzeit enthält die Straßenverkehrsordnung (StVO) als bundeseinheitliche Rechtsgrundlage keine Ermächtigungsgrundlage, um Tempo 30 als verkehrsrechtlich angeordnete Regelgeschwindigkeit flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet Stuttgarts einführen zu können.
Angesichts dieser fehlenden rechtlichen Möglichkeiten wurde bisher von der Verwaltung kein Konzept erstellt, in dem die Umsetzung einer solcher Maßnahme geplant bzw. im Detail geprüft wurde. In Folge sind keine Angaben über einen entsprechenden Finanzierungsbedarf von Haushalts- und Personalmittel für solch eine Beschilderungsmaßnahme möglich.
Tempo 30 in den Nachtstunden
Als eine der zentralen Maßnahmen im Lärmaktionsplan sollen alle Hauptverkehrsstraßen dahingehend überprüft werden, wo unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h aus Lärmschutzgründen straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden kann (Nr. 8 im Maßnahmenkonzept). Zunächst soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen Tempo 30 nachts (22 - 6 Uhr) in Hauptverkehrsstraßen umgesetzt werden kann. Ein Gutachten dazu ist für die Stadtteile Möhringen, Hedelfingen und Zuffenhausen kurz vor der Fertigstellung.
Für weitere Tempo-30-Untersuchungen werden pro Stadtbezirk durchschnittlich 30.000 € angesetzt. Es ist geplant, bis 2023 Gutachten für fünf weitere Stadtbezirke in Auftrag zu geben. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Budget des Amts für Umweltschutz zur Verfügung. Wie im Ausschuss für Klima und Umwelt am 16.10.2020 angeregt, sollen hierfür auch die im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellten 50.000 € für Tempo-40-Anordnungen an Steigungsstrecken zur Finanzierung eingesetzt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
786/2021 Die FrAKTION, 1125/2021 PULS
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
<Anlagen>