Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
285
6
VerhandlungDrucksache:
589/2017
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 19.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2016
- Beratung/Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 12.07.2017, GRDrs 589/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016, unter Berücksichtigung
der Festlegungen in den Beschlussanträgen Nr. 1-5, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2016 (Anl. 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 231,3 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.221.007.082,88
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.001.567.084,49
EUR
Ordentliches Ergebnis
219.439.998,39
EUR
Außerordentliche Erträge
32.493.602,30
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-20.641.046,91
EUR
Sonderergebnis
11.852.555,39
EUR
Jahresüberschuss
231.292.553,78
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2016
61.822.798,83
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-1.441.448,93
EUR
Entnahme Stiftungskapital
276.989,40
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-1.164.459,53
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-219.169.435,42
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-10.853.615,47
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-230.023.050,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.026.504,56
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
921.461,20
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-105.043,36
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-231.292.553,78
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 2. Bilanz zum 31.12.2016 (Anl. 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
10.476.279,92
EUR
Sachvermögen
4.649.606.001,04
EUR
Finanzvermögen
4.463.395.181,92
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
506.178.082,62
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.629.655.545,50
EUR
Basiskapital
6.020.610.554,75
EUR
Rücklagen
1.807.296.085,61
EUR
Sonderposten
996.956.452,09
EUR
Rückstellungen
458.617.443,90
EUR
Verbindlichkeiten
229.919.374,60
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
116.255.634,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.629.655.545,50
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2016 (Anl. 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 244.585.423,73 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.212.768.925,11
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.752.121.483,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
460.647.442,09
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
125.143.724,40
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-367.533.454,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-242.389.730,29
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
218.257.711,80
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
34.600.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-8.272.288,07
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
26.327.711,93
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
244.585.423,73
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2016
563.657.793,92
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-147.172.726,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
184.366.438,23
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
97.412.697,55
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2016)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2016 in die Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
61.822.798,83 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.


Die im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 aufgeführten Übertragbarkeitsvermerke nach § 61 Ziff. 19 i.V.m. § 21 GemHVO werden wie folgt ergänzt:

- THH 610 "Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung", Amtsbereich 6107010 „Stadtplanung“, Nr. I.21 um die Kontengruppe 43100 "Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke"

- THH 620 "Stadtmessungsamt", Amtsbereich 6207010 "Flächen- und grundstücksbezogene Daten und Grundlagen", um die Kontengruppe 42510 "Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2016 in die Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
501.834.995,09 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.


5. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

Ziffer I.4 in Höhe von 11.748.810,46 EUR

Ziffer I.5 in Höhe von 5.346.664,23 EUR

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



Dieser Tagesordnungspunkt wird einem Vorschlag des Oberbürgermeisters entsprechend gemeinsam mit folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:

Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Die einführenden Sachvorträge des Vorsitzenden und von EBM Föll sind im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

OB Kuhn:
"Der Ergebnishaushalt 2016 weist ein Plus in Höhe von 231,3 Mio. € aus. Das finde ich gut. Schön ist auch, dass wir die Schuldenermächtigung nicht voll in Anspruch genommen haben bis auf den KfW-Kredit. Mit dem TOP 9 "Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts" kommt die Verwaltung einem Auftrag des Gemeinderats nach. Geredet werden kann darüber, ob man hier den einen oder anderen Vorschlag für richtig oder falsch ansieht.

Sie können aus den strukturellen Verbesserungsvorschlägen nicht auf die Situation des Gesamthaushaltes schließen. Zum Beispiel sind im Grünbereich Einsparungen möglich, indem man anstelle von auszutauschenden Pflanzen, in Parks immergrüne Pflanzen setzt. Trotzdem werden wir in der Aufstellung des Doppelhaushaltentwurfs 2018/2019 beim Thema "Mehr Grün für die Stadt" deutlich zulegen, da Grün in der Stadt den Klimaschutz fördert, und der Stadt insgesamt guttut. Das können wir im Einzelnen dann darstellen."

EBM Föll:
"In der Tat, das Jahresergebnis ist deutlich besser, als ursprünglich geplant. Das liegt vor allem daran, dass wir auf der Einnahmenseite deutlich höhere Einnahmen aus Steuern oder steuerbasierten Zuweisungen erfahren haben. Knapp 100 Mio. € Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Hier will ich darauf hinweisen, dass diese Mehreinnahmen vor allem aus Nachzahlungen vergangener Jahre stammen, nicht aus den laufenden Vorauszahlungen, sondern aus Nachzahlungen. Nachzahlungen sind immer sehr schwierig prognostizierbar und planbar. Das hängt nicht zuletzt auch mit Betriebsprüfungen bzw. Ergebnissen von Betriebsprüfungen zusammen.

Wir haben deutlich höhere Schlüsselzuweisungen in Höhe von knapp 75 Mio. € erhalten. Das sind die Zuweisungen, die wir im Rahmen der Finanzmasse A im kommunalen Finanzausgleich erhalten (23 % aus den Gemeinschaftssteuereinnahmen des Landes). Nicht zuletzt, weil natürlich sowohl in der Mai-Steuerschätzung wie auch in der November-Steuerschätzung die entsprechenden Steuereinnahmen nach oben gesetzt wurden, und weil wir eine positivere Einwohnerentwicklung hatten, als ursprünglich im Haushalt veranschlagt. Bekanntlich spielt bei diesen Zuweisungen die Einwohnerzahl eine ganz erhebliche Rolle. Ein Stück weit gibt es die Skurrilität, dass die Einwohnerentwicklung nach der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamts sogar noch deutlich besser ist als die nach dem Einwohnermelderegister der Landeshauptstadt Stuttgart. Das jetzt zu erläutern ist nahezu unmöglich, weil niemand das immer so genau nachvollziehen kann, warum Einwohnerzugänge und -abgänge in beiden statistischen Systemen nicht gleich verlaufen, sondern es dort immer wieder Verwerfungen gibt. Aber insoweit positive Verwerfungen für die Landeshauptstadt Stuttgart.

Wir haben auch natürlich höhere Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer gehabt. Das hängt nicht zuletzt mit den Immobilienumsätzen, die in der Landeshauptstadt Stuttgart getätigt wurden, zusammen.

Wir haben im Jahr 2016 mit 367,5 Mio. € deutlich mehr investiert als abgeschrieben wurde. Wir haben Abschreibungen in Höhe von 191,5 Mio. €, d. h. wir haben Substanz geschaffen unterm Strich. Das ist ja auch immer wichtig in der Betrachtung. Im Saldo beläuft sich die Substanzschaffung auf 176 Mio. €. Die Investitionen wurden mit Ausnahme des zinslosen KfW-Kredits eigenfinanziert. Der Schuldenstand der Stadt selbst hat sich durch den zinslosen KfW-Kredit um 27 Mio. € erhöht. Gegenläufig ist die Schuldenentwicklung der Eigenbetriebe. Diese konnten um 30,7 Mio. € reduziert werden. Somit ist der Gesamtschuldenstand mit 428,8 Mio. € nahezu unverändert geblieben.

Wir schlagen Ihnen im Kontext mit dem Jahresabschluss vor, verschiedene davon-Positionen zu bilden. Zunächst einmal natürlich die davon-Position, die Sie bereits beschlossen haben für das Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung, die 25 Mio. €, entsprechend Ihrem Beschluss ist die gebildet. Darüber hinaus schlagen wir Ihnen eine davon-Position für das Klinikum Stuttgart in Höhe von 39,145 Mio. € vor. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen. Zum einen wissen Sie ja aus dem Jahresabschluss 2016 des Klinikums, der im Krankenhausausschuss beraten wurde, dass der Verlust um 13,675 Mio. € im Jahr 2016 höher ist als im Plan veranschlagt. Insoweit besteht ein zusätzlicher Verlustausgleich, den wir im Jahr 2016 zu leisten haben. Mit dem zusätzlichen Verlustausgleich wäre sozusagen dann das nicht gedeckte Eigenkapital des Klinikums auf null, allerdings das Stammkapital von 16,8 Mio. € immer noch nicht existent. Daher schlagen wir Ihnen eine Rekapitalisierung des Stammkapitals in Höhe von 16,8 Mio. € vor, sprich die liquiditätsmäßige Einzahlung, sodass das Klinikum dann unterm Strich wieder über dieses Stammkapital auch tatsächlich verfügt. Wir müssen dieses auch deshalb tun, weil wir im Kontext mit der Übertragung der Personalwohnungen vom Klinikum an die SWSG - auch das ein Vorgang, über den im Krankenhausausschuss mehrfach berichtet wurde und im Herbst in die gemeinderätlichen Gremien kommt - noch eine Entnahme aus dem Kapital in der Größenordnung von 6 Mio. € haben werden, weil ja dann auch, sofern Sie das beschließen, die entsprechenden Grundstücke sukzessive auf die SWSG übergehen.

Darüber hinaus schlagen wir Ihnen vor, die im Rahmen des 4-seitigen Vertrags bestehende Verpflichtung im Rahmen der sogenannten "schwarzen Null", die Zinsabschreibungen und Abschreibungen von Alt-Investitionen beim Klinikum jährlich auszugleichen, und diese durch eine Einmalzahlung in Höhe von 14 Mio. € abzulösen. Damit wären alle nach dem 4-seitigen Vertrag bestehenden Verpflichtungen aus Alt-Investitionen abgelöst, sodass die Haushaltsjahre ab 2018 entlastet sind im Ergebnishaushalt. Wir reden da im Doppelhaushalt 2018/2019 von jährlich rund 4 Mio. € Entlastungen im Ergebnishaushalt. Insoweit entsteht dadurch auch eine entsprechende Verbesserung der Struktur des Ergebnishaushalts.

Als weiteren Punkt schlagen wir Ihnen für die Opernsanierung des Württembergischen Staatstheaters eine davon-Position in Höhe von 40 Mio. € vor. Natürlich liegt jetzt für die Opernsanierung noch keine abschließende Kostenschätzung vor, das muss man in aller Klarheit und Offenheit sagen. Aber wir gehen, Stand heute, davon aus, dass die Opernsanierung insgesamt rund 400 Mio. € kosten wird. Nach dem Staatstheatervertrag ist die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, 50 % dieser Investitionskosten, also einen Betrag von 200 Mio. € zu tragen. Das ist natürlich eine sehr stattliche Summe. Deswegen schlagen wir Ihnen wie folgt die Finanzierung vor. Jetzt im Rahmen des Abschlusses eine davon-Position in Höhe von 40 Mio. € zu bilden, und darüber hinaus gehen wir davon aus, dass im Jahr 2019 dann im Kontext mit dem sogenannten Sealink-Portfolio und der Garantiegesellschaft Baden-Württemberg die endgültige Abrechnung erfolgt und wir aus dem Guthaben, das aus entsprechenden Garantieprovisionen der Landesbank bei der Garantiegesellschaft Baden-Württemberg stammt, einen Betrag in der Größenordnung von 160 Mio. € erhalten können. Sodass wir insgesamt dann die 200 Mio. € für die Opernsanierung sichergestellt haben. Wenn Sie so wollen würde durch diese Finanzierung dann auch ein Stück weit die Finanzkrise noch ihr Gutes für die Kultur haben, weil diese Mittel dann entsprechend zugeführt werden.

Wir werden bereits im Jahr 2018 ff. natürlich in erheblichem Umfang Planungsmittel für die Opernsanierung benötigen. Bei der Opernsanierung ist ganz entscheidend, dass sorgfältig geplant wird, damit man keine bösen Überraschungen erlebt, wie beispielsweise in Köln, wo sich ja nicht nur der Sanierungszeitraum verdoppelt hat für die Oper, sondern auch der Kostenrahmen insgesamt verdoppelt hat. Eine solche Verdoppelung des Kostenrahmens können wir uns in Stuttgart nicht leisten.

Darüber hinaus schlagen wir Ihnen im Kontext mit dem Erwerb der Wasserversorgung eine Umgruppierung vor, nämlich die 110 Mio. €, die aus früheren Haushaltsjahren im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen auf das Folgejahr übertragen wurden, jetzt in eine davon-Position zu übertragen.

Darüber hinaus schlagen wir Ihnen vor, eine davon-Position für die Projektrisiken und die Zusatzkosten Rosensteintunnel zu bilden. Hier sind Sie ja entsprechend auch mit der GRDrs 154/2017 informiert worden, dass dieses eine mögliche finanzielle Konsequenz aus der Kündigung, der zeitlichen Verzögerung, der Neuausschreibung, der Nachtragsrisiken ist.

Dann schlagen wir Ihnen eine davon-Position in Höhe von 72,5 Mio. € als Investitionszuschuss für die SSB vor. Wir wollen 50 % der Anschaffungskosten für 20 neue Stadtbahnfahrzeuge, die Ersatzbeschaffung von 3 Zahnradbahnfahrzeugen in Höhe von 7,5 Mio. € (das sind 50 %) und für den Bau des neuen Betriebshofs Nord in Höhe von 25 Mio. € der SSB als Investitionszuschuss zur Verfügung stellen. Das ist letztlich eine Konsequenz aus der Thematik Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Die SSB kann dieses nicht aus eigener Kraft schultern, und auch die zu erwartenden Landeszuschüsse werden nicht ausreichen, um diesen Ausbauschritt auch wirklich machen zu können. Es ist auch ganz entscheidend, dass wir diese Rücklage bilden, damit die SSB noch in diesem Jahr die vertragliche Option ziehen kann, die sie noch hat bis Ende 2017, nämlich 20 neue Stadtbahnfahrzeuge im Rahmen der derzeitigen Lieferungen zu bestellen. Ohne Finanzierung kann die SSB dieses natürlich auch nicht entsprechend bestellen. Und das müssen wir in diesem Jahr noch auslösen, damit wir auch die Kostengarantie von 4 Mio. € je Stadtbahnfahrzeug haben.

Zudem schlagen wir Ihnen eine davon-Position in Höhe von 33,38 Mio. € vor für Träger- und Stadtdarlehen der Stadtentwässerung Stuttgart. Dieses haben Sie bereits mit GRDrs 386/2016 entsprechend beschlossen. Und entsprechend der GRDrs 353/2016 haben Sie ja auch beschlossen - auf Vorschlag des Oberbürgermeisters - auf die Umsetzung des globalen Minderaufwands 2017 in Höhe von 29 Mio. € zu verzichten.

Nach Bildung dieser davon-Positionen verbleibt eine freie Liquidität in Höhe von 16 Mio. €. Das ist Ihnen in der entsprechenden Anlage der Liquiditätsrechnung dargestellt.

Zum Finanzzwischenbericht 2017. Dort haben wir Ihnen dargelegt, dass es Verbesserungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 75,9 Mio. € gibt. Auch dort zwei Gründe: die Steuereinnahmen hier, vor allem eben Schlüsselzuweisungen und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, entsprechend auch der Mai-Steuerschätzung von diesem Jahr. Und wir haben die Situation, dass wir auch weniger Aufwendungen haben, insbesondere im Flüchtlingsbereich, weil sich die Flüchtlingszahlen anders entwickelt haben, geringer entwickelt haben, als dieses bei der Planung des Haushalts 2016/2017 - und das war ja eine ganz schwierige Prognose damals im Herbst, Ende 2015 - dort haben wir also unterm Strich weniger Aufwendungen, weil wir geringere Flüchtlingszahlen in unserer Stadt haben.

Wir haben Ihnen auch dargelegt, dass wir im Jahr 2017 aus heutiger Sicht - und das hat eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit - die Kreditermächtigung in Höhe von 153,6 Mio. € nicht in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie in die Zusammenfassung dieses Finanzzwischenberichts schauen und sich die Liquiditätsvorschau betrachten, dort haben wir diese ja entsprechend dargestellt, dann gehen wir auf der Grundlage dieser Veränderungen davon aus, dass wir Ende 2017 eine freie Liquidität in Höhe von 115,6 Mio. € haben werden. Und diese freie Liquidität werden wir natürlich in den Entwurf des Finanzhaushalts 2018 logischerweise übernehmen, weil diese 115,6 Mio. € als Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Wir werden Ihnen natürlich wie immer nach der November-Steuerschätzung noch einen aktualisierten Finanzstatus Ende November/Anfang Dezember im Rahmen der Haushaltsberatungen liefern, weil wir dann natürlich besser klarsehen können, wie das Finanzjahr 2017 verläuft und welche freie Liquidität wir in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 einplanen können.

Lassen Sie mich jetzt noch ein Wort zu den Eckdaten 2018/2019 sagen. Vorweg will ich aber eines deutlich betonen: Diese Eckdaten, die wir Ihnen vorgelegt haben, sind ein Zwischenbericht, ein Zwischenstand, ein Arbeitsstand. Das ist nicht der Haushaltsentwurf. Um das auch noch mal sehr deutlich zu sagen. In die Eckdaten sind natürlich die Veränderungen, die es gegenüber der bestehenden Finanzplanung gibt, eingeflossen. Insbesondere haben wir deutlich höhere Einnahmen aus Steuern und steuerbasierten Zuweisungen eingeplant. Wenn Sie sich die Eckdaten anschauen, dann haben wir dieses auf ein Niveau von rund 2 Mrd. € in Summe erhöht. Natürlich sind insbesondere auch eingeflossen die zusätzlichen Steuereinnahmen, die wir aus dem 5 Mrd. €-Entlastungspaket des Bundes bei der Umsatzsteuer bekommen. Das ist ein ganz wichtiger finanzieller Beitrag, das will ich schon auch ausdrücklich betonen, weil das im Jahr 2018 42 Mio. € zusätzliche Erträge und im Jahr 2019 36,4 Mio. € ausmacht. Also das bringt uns schon deutlich voran in der Finanzlage.

Wir haben in diesem Eckdaten-Zwischenbericht die Sondereinflüsse aus den Budgetgesprächen berücksichtigt. Wobei ich noch mal darauf hinweise: In den Budgetgesprächen geht es um die Aktualisierung der Budgets sowie die Anpassung um vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen. Da geht es nicht um die Zusatzwünsche, die ein Amt oder ein Referat hat, sondern da geht es ausschließlich sozusagen darum, das Budget im Status quo zu aktualisieren plus die vertraglichen und die gesetzlichen Verpflichtungen, die die Landeshauptstadt Stuttgart hat, im Budget abzubilden. Wenn es um die Frage neuer Maßnahmen, zusätzlicher Investitionen geht, dann verläuft das so, dass das über die Wunschliste, die sogenannte rote Liste seitens der Ämter und Referate angemeldet wird. Und der Oberbürgermeister dann für die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsentwurfs einen Vorschlag macht, welche zusätzlichen Maßnahmen, sei es im Ergebnishaushalt oder investiv eben dann im Finanzhaushalt, gemacht werden.

Das ist derzeit noch nicht vorliegend, daran arbeiten wir derzeit. Das wird Ihnen dann im Rahmen des Haushaltsentwurfs im Rahmen der Haushaltseinbringung im Rahmen der sogenannten grünen Liste übermittelt. Das ist noch mal ganz wichtig, diese Unterscheidung zu machen, weil über die Frage zusätzlicher Wünsche, zusätzlicher neuer Maßnahmen von Investitionen ist im Kontext mit den Eckdaten zum Doppelhaushalt noch gar nicht entschieden. Das ist zu diesem Zeitpunkt noch völlig offen. Natürlich haben wir entsprechende Tarifsteigerungen im Bereich des Personals berücksichtigt in Höhe von 2 %, weil das ja sozusagen eine absehbare tarifvertragliche Verpflichtung auch ist. Und wir haben einen moderaten Stellenaufwuchs berücksichtigt sowie die sogenannten Kategorie 1-Maßnahmen aus den Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts, nämlich der GRDrs 593/ 2017.

Die Vorlage, die GRDrs 593/2017, umfasst zwei Anlagen: Kategorie 1, wo wir Maßnahmen, die in der Verwaltungszuständigkeit liegen, berücksichtigt haben, und Kategorie 2-Maßnahmen, wo entsprechende Einzelbeschlüsse des Gemeinderats einzuholen sind. Wir haben ausschließlich die Kategorie 1-Maßnahmen berücksichtigt. Das ist eine Größenordnung von rund 12 Mio. € pro Haushaltsjahr. Wir haben nicht die Kategorie 2-Maßnahmen, die, wenn Sie die alle so beschließen würden, ein Volumen von rund 15 Mio. € pro Haushaltsjahr ausmachen, in den Eckdaten berücksichtigt. Und wir werden Kategorie 2-Maßnahmen im Haushaltsentwurf auch nur soweit berücksichtigen, als Sie bis zur Sommerpause da bereits Beschlüsse gefasst haben. In Einzelfällen haben Sie es ja bereits getan, weil das aus der laufenden Beschlussfassung heraus kommt.

Wir haben also in diesem Zwischenbericht einen Überschuss im Ergebnishaushalt 2018 von 50,8 Mio. € und 2019 von 37,4 Mio. €. Das ist normal, dass wir in dem jetzigen Stand einen Überschuss haben. Das wird sich bis zum Haushaltsentwurf noch deutlich verschlechtern, der Überschuss wird sich deutlich reduzieren. Weil der Oberbürgermeister Ihnen entsprechende Vorschläge auch machen wird.

Neben den Verbesserungen durch die Steuereinnahmen, auf die ich eingegangen bin, haben wir natürlich auch im Haushalt 2018/2019 geringere Aufwendungen, weil sich auch dort die Flüchtlingszahlen auswirken. Also einmal die geringeren Flüchtlingszahlen, die wir bis Ende 2017 haben, aber natürlich auch weil wir zwischenzeitlich von einem deutlich geringeren Zugang auch in den Folgejahren ausgehen können. Wir rechnen damit, dass im Saldo in den Jahren 2018 und 2019 jeweils die Zahl der Flüchtlinge in der Stadt sich um 900 Personen reduziert. Das ist so der Rahmen, der entsprechend gesteckt ist, der Ihnen vorliegt.

Ich denke, auf die Vorlage "Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts" bin ich bereits im Wesentlichen eingegangen. Ich will dazu nur so viel sagen, dass wir zunächst einmal ja auch einen Auftrag von Ihnen haben, Ihnen da einen Vorschlag vorzulegen. Und wir nehmen Arbeitsaufträge des Gemeinderats seitens der Finanzverwaltung natürlich ernst. Sie müssten uns zu Recht kritisieren, wenn wir das jetzt nicht gemacht haben. Und natürlich halten wir es auch in einer durchaus geordneten Finanzlage für richtig, immer wieder mal zu schauen, wo kann ich entsprechende Ressourcen reduzieren, um sie in andere Bereiche, in andere Aufgaben auch umschichten zu können. Das ist ein normaler Vorgang. Und deswegen halten wir es auch für richtig, Ihnen diese Vorschläge vorzulegen. Wir halten es auch für geboten, dass man sich differenziert damit auseinandersetzt und nicht das pauschal ins Reich von Absurdistan verdammt. Von daher ist natürlich die Absicht der Verwaltung, bezogen auf die Anlage 2, bis zur 3. Lesung die einzelnen Punkte mit Ihnen zu beraten und durch Sie die entsprechenden Entscheidungen herbeizuführen.

Natürlich haben wir in diesen Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts auch eine Vielzahl von Maßnahmen drin, die wir so oder so gemacht hätten. Das ist doch logischerweise klar. Wir haben es jetzt nur unter Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts ausgewiesen. Aber schauen Sie mal, die Zinsausgaben muss ich doch so oder so reduzieren, wenn ich 2016 keine mit Zins versehenen Kredite aufgenommen habe und 2017 gar keine Kredite aufnehme. Wenn Sie die Satzung über die Benutzungsgebühren für Wohnheime von Flüchtlingen beschließen und dort aufgrund der Kostenerstattung des Bundes dann über das SGB II 5,8 Mio. € Mehreinnahmen entstehen, dann muss ich das so oder so im Haushalt veranschlagen. Jetzt kann man sich darüber streiten, ist das dieses Paket oder ist das eine Ohnehin-Maßnahme für den Stadthaushalt? Das ist aber letztlich ein mühseliger Streit, weil, in der finanziellen Wirkung ist es unbedeutend, ob ich das über den einen oder den anderen Weg in den Haushalt überführe. Wesentlich ist, dass ich es in den Haushalt überführe. Und von daher glaube ich, dass wir wirklich sehr differenziert bei den Vorschlägen, natürlich nicht in jedem Einzelpunkt auch abschließend im Konsens mit den Fachämtern und Referaten, vorgegangen sind. Aber ich denke, das werden wir dann ja durchaus vertiefen können, wenn es um die Einzelthemen der Anlage 2 geht. Damit will ich es jetzt mal bewenden lassen."


Von StR Kotz (CDU) wird grundsätzlich angemerkt, der Gemeinderat habe angesichts einer drohenden Kreditaufnahme in Höhe von 137 Mio. € im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 darauf verzichtet, viele als dringlich angesehene Aufgaben anzugehen. Der nun vorliegende Jahresüberschuss von 231 Mio. €, Kreditermächtigungen hätten nicht in Anspruch genommen werden müssen, mache es schwierig gegenüber der Bürgerschaft, den Vereinen, den Unternehmen etc. zu begründen, weshalb im Herbst 2015 Projekte/Investitionen nicht auf den Weg gebracht worden seien. Zudem wiesen Überschüsse zwischenzeitlich über die Jahre hinweg eine gewisse Kontinuität auf. Natürlich würden Überschüsse lieber als Defizite gesehen, aber die Überschüsse zu erklären sei für die Ratsmitglieder nicht einfach. Durch solche Überschüsse verbessere sich mit Verzögerung der Handlungsspielraum des Gemeinderates.

Zum Zwischenbericht zur Finanzlage 2017 fährt StR Kotz fort, offenbar würden sich immer in den zweiten Jahreshälften sehr positive Entwicklungen ergeben (Zwischenbericht 2016: Ausgangslage positives Ergebnis in Höhe von 15 Mio. €/tatsächliches Ergebnis 231 Mio. €).

Von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) wird im Namen ihrer Fraktion die städtische Finanzlage angesichts einer guten Bewirtschaftung und einer guten konjunkturellen Lage als solide eingeschätzt. Die Verwaltung stelle trotz aller Komplexität die Stadtfinanzen sehr transparent und nachvollziehbar dar. Dafür bedankt sie sich bei der Finanzverwaltung. Kritisch merkt sie an, manchmal wären Hinweise z. B. zu der Thematik Rekapitalisierung städtischer Unternehmen hilfreich. So ist ihres Erachtens bei der SWSG die Entwicklungsrichtung im Gegensatz zum Klinikum nicht einfach nachvollziehbar. Natürlich sei auch ihre Fraktion froh über den Jahresüberschuss, aber die Verwaltung stelle diese Überschüsse manchmal schöner dar als sie es seien. Durch zu skeptische Einschätzungen der Verwaltung traue sich der Gemeinderat in Haushaltsplanberatungen weniger auf den Weg zu bringen und im Nachhinein verfalle man in eine Rechtfertigungspolitik, da der Bürgerschaft immer wieder erklärt werden müsse, weshalb sich düstere Prognosen nicht bewahrheitet hätten. Damit werde die Gestaltungskompetenz des Rates vermindert. Der Gemeinderat müsse die ihm zustehende Gestaltungskompetenz ausüben können. Wenn man sich zu sehr auf Wertschöpfung fokussiere bestehe die Gefahr, die Substanzerhaltung aus dem Blick zu verlieren (z. B. Schulen). Zudem führten die hohen Jahresüberschüsse in der Stadt dazu, dass sich z. B. die Landespolitik gegenüber städtischen Forderungen zurückhalte.

Den von ihm gegenüber der Presse gewählten Begriff "Politik aus Absurdistan" begründet StR Körner (SPD). Natürlich freue sich auch die SPD-Gemeinderatsfraktion darüber, dass es der Stadt wirtschaftlich gut gehe. Im laufenden Verwaltungsbetrieb betrage der Zahlungsmittelüberschuss 460 Mio. € bei einem Haushaltsvolumen von rund 3 Mrd. €. Bei einem Unternehmen würde von einer Umsatzrendite von fast 17 % gesprochen. Natürlich gebe es dafür Gründe, aber dieser Überschuss sei doch sehr gravierend und in einer noch nie dagewesenen Höhe. Gleichzeitig würden städtische Kernaufgaben vernachlässigt (z. B. Schließung von Bürgerbüros als Folge von Überlastungssituationen, fehlende Stellen für ein funktionierendes Parkraummanagement, fehlendes Personal bei der Bearbeitung von Bewerbungen). Das Vernachlässigen von Kernaufgaben räche sich. Dies zeige sich z. B. bei der Ausländerbehörde. Erforderliche Reparaturmaßnahmen würden sehr teuer. Im Jahresabschluss könne nachgelesen werden, dass die Stadt über Festgelder in Höhe von 1 Mrd. € und über 300 Mio. € liquide Mittel in Sichteinlagen verfüge. Für diese Gelder erhalte die Stadt aktuell keinen Zins. Wenn lediglich von einer Inflationsrate von 1 % ausgegangen werde, ergebe sich durch diese Form der Kassenhaltung jährlich ein Verlust von mindestens 10 Mio. €. Absurd sei auch die Situation zum Thema Grünanlagen. Vor 3 Wochen habe BM Thürnau im Ausschuss für Umwelt und Technik eine Mitteilungsvorlage zum indiskutablen Zustand der städtischen Grünanlagen vorgelegt. Nun schlage der Oberbürgermeister vor, die Mittel für die Grünanlagen um 120.000 € zu kürzen. Zu 90 % gehe es dabei um den Höhenpark Killesberg, also um eine der bedeutendsten Grünanlagen in der Landeshauptstadt (LHS). Dort schlage die Verwaltung anstelle von Blumen Dauergrün vor. Gleichzeitig, und dies sei nicht mehr nachvollziehbar, werde für September ein millionenschweres Konzept zur Aufwertung der Grünanlagen angekündigt.

In die kommenden Etatberatungen sollte man in Kenntnis der strukturellen Überschüsse gehen. In einer Zusammenfassung bittet er den Oberbürgermeister, die kommunalen Kernaufgaben ernst zu nehmen. Die Verwaltungsspitze stehe insofern in der Verantwortung, dass im Haushaltsentwurf Stellen für folgende als unabdingbar angesehene Pflichtaufgaben Berücksichtigung finden: Tunnelsicherheit, Parkraumüberwachung, Personalsachbearbeitung. Um die hohe Liquidität abzubauen, gehörten Rückstände wie z. B. bei den Schulsanierungen abgebaut. Erforderlich seien realistischere Investitionsplanungen. Daran werde dankenswerterweise im Unterausschuss Schulsanierungen durch BMin Fezer und BM Thürnau gearbeitet. Falsch sei, immer neue Projekte zu beschließen, im Wissen, dass diese erst in 4 - 5 Jahren auf Baustelle gehen könnten. Unabdingbar sei vor allen Dingen bei Hochbauamt das notwendige Personal einzustellen. Dabei erinnert er an die heutigen Tagesordnungspunkte 27 und 28, "Entfristung von Personalstellen beim Hochbauamt, Antrag Nr. 182/2017 der AfD-Gemeinderatsfraktion vom 28.06.2017", (s. heutige NNr. 289) und "Wo bleibt die Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt?", Antrag Nr. 188/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29.06.2017 (s. heutige NNr. 290). Der Gemeinderat müsse bei den kommenden Etatberatungen selbstbewusster auftreten. Angesichts der vorliegenden Informationen müsse der Rat realistisch erklären, dass er einen anderen Überschuss als der im Zwischenbericht prognostizierte erwarte, und dass er für 2018 und 2019 andere Einschätzungen als die Verwaltung vornehme sowie dass er bei den freien liquiden Mitteln mehr Spielraum sehe, als von der Verwaltung aufgezeigt. Gut wäre es, wenn dafür breitere Mehrheiten gebildet werden könnten.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) begrüßt die grundsätzlichen Anmerkungen zum städtischen Haushalt. Indem die Verwaltung die städtische Haushaltslage stets schlecht darstelle, entziehe sie sich strukturellen Diskussionen über die Kernaufgaben der Stadt. Um dem entgegenzuwirken müsse der Gemeinderat selbstbewusster auftreten. Seine Fraktionsgemeinschaft priorisiere Substanzerhalt vor zusätzlichen Investitionen. Substanzerhalt bedeute auch die Situation des städtischen Personals und die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu beleuchten. Die Stadt sieht er bei strategischen Aufgaben wie der Grundstückspolitik falsch aufgestellt. Dabei beziehe man sich auf einen nicht vorhandenen Sparzwang. Vorstellbar ist für ihn, dass der Gemeinderat beschließt 50 bzw. 100 Mio. € mehr auszugeben, als von der Verwaltung in den Haushaltsplanberatungen vorgegeben wird. Dann könnte der Gemeinderat in den Bereichen Personalgewinnung in die Zukunftsfähigkeit der Stadt investieren.

StRin von Stein (FW) merkt an, erfreulich sei, dass es Stuttgart gut gehe.

Zum einen ergibt sich für StR Prof. Dr. Maier (AfD) der Eindruck, dass die seit Jahren durch EBM Föll verfolgte haushaltärisch vorsichtige Linie für die Stadt in erheblichem Umfang Sicherheit schafft. Prinzipiell sei diese vorsichtige Linie richtig. Allerdings irritiere doch die Größenordnung des Überschusses. Zwar könne er nachvollziehen, dass seitens der Finanzverwaltung erklärt werde, verschiedene Einnahmen ließen sich nur schwer kalkulieren, allerdings sei zweifelhaft, dass ein Überschuss in dieser Größenordnung ausfallen müsse, wenn gleichzeitig erhebliche Mängel bei der Verwaltung als Folge fehlender Stellen festgestellt würden. Angesichts 26,5 Stellen für das Parkraummanagement in Stuttgart-Ost und Ämtern, die jenseits ihrer Belastungsgrenzen arbeiteten, liege wohl bei den Stellenschaffungen auch eine falsche Prioritätensetzung vor. Zuallererst müssten bei den Bürgerbüros, beim Amt für öffentliche Ordnung, beim Hochbauamt, beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie beim Fuhrpark der Feuerwehren Entlastungen geschaffen werden. Die vorsichtige Linie gehöre beibehalten, diese dürfe jedoch nicht bis zum Exzess betrieben werden.

Nicht zuletzt aufgrund des Schuldenstandes kann nach Ansicht von StR Dr. Oechsner (FDP) von einer komfortablen Situation der Stadt gesprochen werden. Nicht ganz zu Unrecht habe jedoch StR Körner erklärt, und dies sei bedenklich, dass er den Zwischenbericht zur Finanzlage nicht mehr ernst nehmen könne. Dadurch könnte der Eindruck erweckt werden, die Finanzverwaltung lege Zahlen vor, die den Gemeinderat zwingen sollen, nicht mehr die notwendigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Dabei erinnert er an die letzten Etatberatungen in deren Verlauf Stellen nicht geschaffen wurden, obwohl diese alle Schaffungskriterien erfüllt hatten. Überlegt gehöre, ob der Sparkurs fortgesetzt werden könne ohne Stagnation hervorzurufen. Zudem hält er es für unabdingbar, in Substanzerhaltung zu investieren (z. B. Schulen, Bäder, Straßen). Der Gemeinderat dürfe auch nicht vergessen, dass Projektbeschlüsse mit der Schaffung der erforderlichen Stellen und Büros unterlegt gehörten.

Für Herrn Freitag (GPR) erwecken die seit 10 Jahren üblichen Jahresüberschüsse den Eindruck, dass der Oberbürgermeister und die Finanzverwaltung dem Gemeinderat systematisch Gestaltungsspielraum entziehen wollen. Ein solcher Dauerzustand sei bedenklich. In erster Linie gehe es hier aus Sicht des Gesamtpersonalrats (GPR) um das Personal. Jeder Gemeinderatsbeschluss könne torpediert werden, indem das für die Umsetzung erforderliche Personal nicht eingestellt werde. Genau diese Systematik führe zu einer Grundproblematik in der Haushaltsgestaltung, indem die gemeinderätlichen Gestaltungsspielräume eingeengt würden und indem der Gemeinderat versuchen müsse selbst Stellen für Kernaufgaben zu schaffen. Dem Rat werde dann jedoch erklärt, diese Stellenschaffungen seien nicht durch den Haushalt abgedeckt. Angesichts dieser Umkehrung der Zuständigkeiten sei Kritik berechtigt. Die Beispiele wie darunter die Personallandschaft leide, seien bekannt. Seitens der Verwaltung würden diese aber ignoriert. Die Vorschläge zur Sicherung der Kernaufgaben müsse die Verwaltung unterbreiten, und für diese Vorschläge müsse die Verwaltung die Verantwortung übernehmen. Die Gestaltungsspielräume gehörten realistisch dargestellt. Es sei nicht Aufgabe des Gemeinderates die seit Jahren zunehmende Arbeitsverdichtung in der Verwaltung, diese sei dargestellt worden, aufzugreifen. Die üblicherweise von den Ämtern angesichts der Arbeitsverdichtung geforderten 350 Stellen sollten, dies fordere der GPR, nach einem entsprechenden Verwaltungsvorschlag geschaffen werden. Dieser Verwaltungsvorschlag werde jedoch nicht kommen und daher werde wohl auch in Zukunft die notwendige Aufgabenteilung zwischen Gemeinderat und Verwaltung nicht funktionieren. Das Resultat seien negative Kommentierungen eines positiven Abschlusses. Bei denjenigen Fraktionen, die die Personalpolitik in den Fokus genommen hätten, bedanke er sich.


Für StR Kotz ergibt sich zu den Verwaltungsvorschlägen zu den davon-Positionen Beratungsbedarf in den Fraktionen. Die Verwendung des Jahresüberschusses für davon-Positionen setzt StR Rockenbauch einer Entmachtung des Gemeinderates gleich. Die politische Debatte über die Verwendung von Haushaltsmitteln werde nicht mehr in Etatberatungen geführt.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion betont StR Kotz, dass eine Opernsanierung, die Notwendigkeit eines Erweiterungsbaus für die Oper sowie die Notwendigkeit eines Interims für die Oper völlig unstrittig ist. Hinterfragt werden könne jedoch, ob dafür zum jetzigen Zeitpunkt eine 40 Mio. € davon-Position notwendig sei. Dass es für einen Kämmerer erfreulich sei eine solche Finanzierung schon vorab haushaltärisch abzusichern, sei nachvollziehbar. Je nachdem welche Vorgehensweise die Fraktionen bei den davon-Positionen festlegten, könnten sich beim heutigen TOP 6 noch größere Verschiebungen geben. Für ihre Fraktion kündigt StRin Deparnay-Grunenberg zu den davon-Positionen ebenfalls noch Beratungsbedarf an. Grundsätzlich äußert sie sich zu diesen davon-Positionen als Gestaltungselement positiv. Kritisch zu der davon-Position zur Oper äußert sich StR Körner. Da hier bereits eine Rücklage von 160 Mio. € existiere sei es nicht notwendig, diese Maßnahme, die ohnehin noch nicht anstehe, durchzufinanzieren. Damit verbindet er die Frage, weshalb die über Jahre hinweg 70 Mio. € umfassende Liquiditätsreserve nun auf 120 Mio. € aufgestockt werden soll. Damit würde ja die freie Liquidität weiter eingeschränkt.

Durch StR Kotz wird zum Themenfeld Personal darum gebeten, dass das Referat AKR bis zum Herbst einen Städtevergleich vorlegt, um dem Rat ein Gefühl über die personelle Situation der Stuttgarter Stadtverwaltung zu vermitteln. Er nennt dabei das Stichwort Personalaufwandsquote. Zudem merkt er an, dem Gemeinderat gehöre durch die Verwaltung aufgezeigt, welche Stellenressourcen benötigt werden, um Beschlüsse umzusetzen. Für StRin Deparnay-Grunenberg ist zu kritisieren, dass personelle Engpässe häufig zu spät erkannt werden. So entstehende Rufschädigungen führten zu Personalgewinnungsproblemen. Hier müsse sich die Stadt neu aufstellen. Mit der Kreativität und der Motivation von Menschen könne man nicht wie mit Abschreibungen umgehen. Zum Beispiel sei bei neuen Aufgaben personeller Spielraum notwendig. Angesichts des demografischen Wandels müsse sich die Stadt hier "mehr Luft verschaffen". Die
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion würde sich sehr darüber freuen, wenn die Querliste zu den Stellenschaffungsanträgen der Ämter frühzeitiger vorgelegt würde. Zwar werde mit den städtischen Finanzen gut gehaushaltet, ihrer Analyse nach resultierten jedoch Defizite wie bei den Schulsanierungen daraus, dass es die personelle Situation bei den betroffenen Ämtern nicht zugelassen habe, rechtzeitig Problemanzeigen zu machen. Damit die Fraktionen gemeinsam mit der Verwaltung strategische Überlegungen zur Vermeidung von Engpässen anstellen könnten, müsse die Verwaltung dem Gemeinderat mehr Informationen zur Verfügung stellen. Ohne das erforderliche Personal lasse sich eine Verwaltung für die Zukunft nicht nachhaltig aufstellen.


Sehr skeptisch zeigt sich StR Körner, dass die Verwaltung im Haushaltsentwurf 2018/2019 Schritte ankündigt, die Situation in den Bürgerbüros zu verbessern. Die Referate AKR und SOS hätten dazu bei den kleinen Stellenplanberatungen entsprechende Gespräche mit dem Referat WFB angekündigt. StRin von Stein spricht ihre Erfahrungen bei der Beantragung eines Ersatzpersonalausweises an (Dauer 20 Minuten) und fordert Maßnahmen einzuleiten, damit die Bürgerbüros besser funktionieren. Dieser Fall, so Herr Freitag, sei in den Organisationsuntersuchungen zu den Bürgerbüros natürlich nicht enthalten.

Nach Auffassung von StR Rockenbauch gelingt es dem Oberbürgermeister nicht seiner Hauptaufgabe, die Verwaltung entsprechend ihrer Aufgaben gut aufzustellen, nachzukommen. Die Ämter müssten in die Lage versetzt werden, strategische Personalführung zu betreiben. Dafür seien auch personelle Reserven, für die der Rat kämpfen müsse, erforderlich.

Die guten Haushaltszahlen sind nach Überzeugung von StR Dr. Oechsner jahrelang auf dem Rücken des Personals erwirtschaftet worden. Dies sei jahrelang gutgegangen, aber irgendwann sei ein Punkt erreicht worden, ab dem daraus resultierende Defizite nicht mehr hätten aufgefangen werden können. Der Gemeinderat müsse sich hinterfragen, ob er so wie seither fortfahren wolle, oder ob, da wo erforderlich, am Personalkörper gearbeitet werden müsse.


Durch StRin von Stein wird Projekt Schulcampus Feuerbach angesprochen. Dort hätte bis 2014 eigentlich eine massive Sanierung stattfinden sollen. Von dem schlechten Zustand der Schule seien sehr viele Schüler/innen betroffen. Einige Gründe für die Verzögerung seien zwar nachvollziehbar, aber es gehe auch um einen Personalmangel. Im Kita-Bereich sei durch PIA dem Personalmangel bei Erzieherinnen/Erziehern erfolgreich entgegengetreten worden. Ob ähnliches auch im Ingenieurbereich möglich sei wisse sie nicht, allerdings zeige sich, dass im Bereich des Hochbauamtes bei den kommenden Etatberatungen Überlegungen darüber erfolgen müssten, wie mit dem Personalmangel umgegangen werde. Auch verspätetes Herangehen an Sanierungen von Feuerwachen führe zu Unverständnis. Feuerwachen zählt sie zu den Kernaufgaben der Stadt. Solche Kernaufgaben müssten solide wahrgenommen werden.

StR Kotz fragt, woraus sich für die Verwaltung die Notwendigkeit ergeben hat, den KfW-Kredit aufzunehmen. Wenn diese Kreditaufnahme nicht stattgefunden hätte, wäre es bekanntlich zu einer Absenkung der Grundsteuer im Umfang von 28 Mio. € gekommen. Die Verwaltung gehe, so StR Kotz weiter, laut Aussage des Ersten Bürgermeisters davon aus, dass im Jahr 2017 keine Darlehen aufgenommen werden müssten. Angesichts einer freien Liquidität in Höhe von 115 Mio. € zugunsten des Haushalts 2018/2019 ergebe sich die Frage, wie mit dem Thema "Intelligente Grundsteuer" umgegangen werde. StRin von Stein übt Kritik daran, dass die Grundsteuererhöhung des Jahres 2009 trotz jährlicher Überschüsse noch nicht zurückgenommen wurde.

Zur städtischen Grundstückspolitik äußert sich StR Rockenbauch kritisch. Seiner Einschätzung nach begrenzt die Stadt durch den Verkauf städtischer Grundstücke ihren Spielraum für zukünftige Aufgaben. Grundstücke gehörten erworben, bevor diese überplant seien. Dagegen kann StRin von Stein die städtische Grundstückspolitik nachvollziehen.

Sicherlich, so StR Kotz zum heutigen TOP 9 "Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts" müssten immer wieder Überlegungen angestellt werden, ob Maßnahmen verändert gehörten, um auch neue Ideen aufgreifen zu können. Allerdings seien in der Anlage 2 der GRDrs 593/2017 Vorschläge enthalten wie beispielsweise Schließung öffentlicher Badetage und Wechselbepflanzung die zu einer angespannten Finanzsituation aber nicht zu einem Jahr mit einem hohen Finanzüberschuss passten. Mit der Überprüfung der Pflegestandards für Grünanlagen gebe der Oberbürgermeister eine Botschaft, die allerdings nicht im Sinne des Vorsitzenden sein könne. Auch die Anlage 1 beinhalte den einen oder anderen Punkt über den sich die Verwaltung mit dem Gemeinderat verständigen sollte, obwohl diese Punkte ja von der Verwaltung eigenständig umgesetzt werden könnten. Hier würden Themen wie z. B. Reduktion der Mittel für externe Organisationsuntersuchungen und für Carsharing von Dienstfahrzeugen kritisch gesehen. Bei aller internen Kompetenz werde von seiner Fraktion auch der Blick von außen geschätzt und für notwendig erachtet. Zum Thema "Angemessene Erhöhung der Pachten unbebauter Grundstücken" sollte die Verwaltung darüber informieren, wann denn die letzte Erhöhung in welchem Umfang stattgefunden habe. Weiter bittet er darüber informiert zu werden, ob es sich bei den Positionen "Kostenersatz Einsatzfahrzeuge/Erhöhung bei der Branddirektion" um die neue beschlossene Abrechnungsrichtlinie handelt. Zu dieser Richtlinie habe seine Fraktion einen Antrag gestellt, der darauf abziele, dass diese Position nicht mehr ausschließlich zu der Anlage 1 zähle.

Für StRin Deparnay-Grunenberg ist es unabdingbar, dass der Gemeinderat über die Auswirkungen der unterbreiteten Vorschläge weitere Informationen erhält. Angesichts der Jahresüberschüsse stellt die GRDrs 593/2017 für StR Körner im Einzelnen und vom Verfahren her eine "völlig falsche politische Ansage" dar. Verärgert zeigt er sich dabei über die Position "Reduzierung Einsatz Neue Arbeit für Transportkolonnen", Einsparvolumen 20.000 € und "Jobticket: Weiterverrechnung an Eigenbetriebe ab 2018", Einsparvolumen 140.000 €. Von der ersten Maßnahme würden Langzeitarbeitslose betroffen und die zweite Maßnahme führe z. B. bei den Bäderbetrieben Stuttgart zu der absurden Situation, dass dort das Defizit erhöht würde und der Stadthaushalt dann einen höheren Defizitausgleich leisten müsste. Ebenso könnten die Vorschläge zu der Schließung der Hallenbäder Cannstatt, Plieningen und Feuerbach sowie zu den Mehrbelastungen von Sportvereinen nicht nachvollzogen werden.

Manchen unter TOP 9 genannten Positionen kann StR Rockenbauch durchaus etwas abgewinnen. Über manche Positionen müsse allerdings der Gemeinderat noch beraten. Angesichts des Jahresüberschusses jedoch von Einsparungen zu reden, schätzt er als falsches Signal ein. Die Schließung von Hallenbädern wird zudem von StRin von Stein kritisiert. Sie hebt dabei auf Schwimmdefizite von Schülerinnen und Schülern ab. Die Sparliste der GRDrs 593/2017 bezeichnet StR Prof. Dr. Maier als völlig verfehlt. Damit werde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, "dass aus dem Brunnen kein Wasser mehr fließen darf".

Für Herrn Freitag begründet sich die Globale Minderausgabe (GMA) durch die schlechte Prognose der Verwaltung. Er moniert, dem GPR sei zugesagt worden, die GRDrs 593/2017 drei Wochen vor Beginn des Beratungsganges vorgelegt zu bekommen, damit sich die Personalvertretung damit eingehend befassen könne. Er habe die Vorlage jedoch erst letzte Woche bei einer Pressekonferenz zu Gesicht bekommen. Insgesamt werde mit dieser Vorlage ein Teil des Haushaltsvollzugs vor die Sommerpause vorgezogen, ohne darüber diskutieren zu können. Die gemachten Vorschläge gingen größtenteils nicht auf Vorschläge der Fachämter zurück. Die Vorlage stellt für ihn einen Versuch dar, in der Kategorie 1 Streichmaßnahmen, bei denen zum Teil der Personalrat zu beteiligen ist, den Gemeinderat in die Pflicht zu nehmen dafür Sorge zu tragen, die Maßnahmen, auch möglicherweise gegen die Interessen des Gesamtpersonalrates, durchzusetzen. Einen eindeutigen Bestandteil der Haushaltsberatungen stellten die Maßnahmen der Kategorie 2 dar. Der GPR fordere also die Beschlussantragsziffer 1 zu streichen und bei der Beschlussantragsziffer 2 der GRDrs 593/2017 sollte der Gemeinderat lediglich davon Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung Vorschläge zu den Haushaltsberatungen unterbreitet.


Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise plädiert StR Kotz für die CDU-Gemeinderatsfraktion dafür, den Jahresabschluss, TOP 6, als eine Art Einbringung anzusehen. Die Beschlussfassung über die GRDrs 589/2017, bittet er angesichts des Beratungsbedarfs über die davon-Positionen auf die Gemeinderatssitzung am 26.07.2017 zu vertagen. Zu TOP 9 verweist er auf Anmerkungen anderer Fraktionen. Diese besagten, dass über die Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts erst nach der Sommerpause beraten werden sollte. Unabhängig wie hier letztlich vorgegangen werde, gehe die CDU-Gemeinderatsfraktion zur Beschlussantragsziffer 2 der GRDrs 593/2017 davon aus, dass nicht von einer Beschlussfassung, sondern eher von einer Kenntnisnahme ausgegangen werden sollte.

Von StRin Deparnay-Grunenberg wird davon gesprochen, die heute zur Beratung stehenden Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 6 - 8 erst in der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause am 26.07.2017 zu beschließen. Die Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts, TOP 9, gehörten dagegen erst in den Haushaltsplanberatungen erörtert. Zu TOP 9 äußern sich StR Körner, StRin von Stein und StR Dr. Oechsner entsprechend.



Die abschließenden Stellungnahmen des Vorsitzenden und des Ersten Bürgermeisters zu den von den Fraktionen angesprochenen Punkten sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

OB Kuhn:
"Herr Rockenbauch, ich sehe Haushaltspolitik nicht als Vollzug von Sachzwängen, sondern Haushaltspolitik ist der Ort, an dem die Grundlinien der Politik mit den Sachzwängen zusammengehen müssen, um zu einer politischen Gesamtkonzeption zu kommen, in öffentlicher und manchmal auch, wenn es um die Details und Kompromissbildung geht, in nicht öffentlicher Sitzung. Dieses vom Gemeinderat immer beschlossene Verfahren finde ich eigentlich ganz gut.

Die GMA haben wir beschlossen, weil wir strukturelles Problem im Haushaltsansatz in Bezug auf den Ergebnishaushalt haben. Hierzu hat die Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet und der Gemeinderat hat diesen, also die GMA, beschlossen. Letztes Jahr wurde dann auf Grund der guten Entwicklung beschlossen, dies doch nicht zu machen, aber der GR hat die Verwaltung beauftragt, dies darzustellen. Die Kategorie 1 der Anlage 1 der GRDrs 593/2017 ist laufendes Geschäft der Verwaltung, dazu sind wir verpflichtet, nämlich zur sparsamen Haushaltsführung. Und die Kategorie 2, die Anlage 2 dieser Vorlage, müssen Sie beschließen. Wenn wir das im Haushalt machen sollen, das ist ja der Wille der Fraktionen, dann bedeutet dies, dass wir in dem Volumen dann andere Maßnahmen darstellen müssen oder eben weniger zusätzlich ausgeben können.

Die gesamte Bundesrepublik Deutschland befindet sich aktuell in einer konjunkturellen Sondersituation. Ich warne Sie davor zu glauben, dass das ewig so geht. Wenn sich eine Änderung einstellt, müssten wir den Ergebnishaushalt sofort zurückfahren. Ich finde, dass man hier eine bestimmte Vorsicht nicht aufgeben sollte. Wenn Sie sich anschauen, wieviel von den 231 Mio. € Überschuss über Gemeinschaftssteuern kommt, wie viel über Gewerbesteuer kommt und wie viel über die FAG-Zuweisungen kommt, dann stellen Sie fest, dass das weg ist, wenn wir in eine kritischere Konjunktur kommen. Wer weiß wirklich, ob es im Jahr 2018 und im Jahr 2019 im Automobilcluster so weitergeht wie bisher? Ich hoffe, dass es so weitergeht, aber, wenn man ein bisschen die Zahlen deuten kann, steht dies keinesfalls fest. Wir können nicht aus dem positiven Ergebnis 2016 den Schluss ziehen, dass die Stadt diese 231 Mio. € im Ergebnishaushalt verbrauchen kann. Im Ausblick für 2018/2019 steht, dass wir im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 50,8 Mio. € in 2018 und 37,4 Mio. € in 2019 rechnen. Wenn Sie sagen, das ist zu wenig, dann müssen Sie aber noch mal in die mittelfristige Finanzplanung reinschauen, wo wir ja für 2018 und 2019 jeweils Minus beim Ergebnishaushalt haben, in 2018 minus 30 Mio. €, in 2019 minus 54 Mio. €. Dies war übrigens ein Grund, die GMA mit 29 Mio. € anzusetzen. In der mittelfristigen Planung sehen wir also nicht so gut aus.

Ich teile trotzdem Manches. Es ist gut, dass wir einen Überschuss haben. Bei Beratungen im Deutschen Städtetag zeigt sich, dass bundesweit viele Städte viel größere Investitionsstaus und viel größere Probleme beim Personal haben, weil sie in guten Zeiten zu viel Geld ausgegeben haben. Der Kern der strukturellen Verschuldung resultiert ja aus der falschen Annahme, dass man immer über Einnahmenspielräume verfügen kann. Wenn diese Spielräume entfallen, verschuldet man sich. Dass so in Stuttgart vor meiner Zeit nicht vorgegangen wurde und seit ich OB bin nicht vorgegangen wird, ist ja nicht so schlecht.

Ich teile, dass wir einen gigantischen Investitionsbedarf bei den Straßen, beim ÖPNV, und bei den Schulen haben. Vieles ist auch bei dem Thema Sauberkeit und Stadtreinigung zu tun. Dieses werden wir im Haushaltsentwurf 2018/2019 auch berücksichtigen. Übrigens auch bei der grünen Infrastruktur. Die Städte werden heißer im Sommer, die Menschen leiden darunter. Zu der grünen Infrastruktur werden wir Ihnen unsere Vorstellungen, auch was das für das Personal heißt, vorlegen.

Das Problem bei den Schulen wie in Feuerbach und beim Vaihinger Hegel-Gymnasium ist, dass wir finanzierte Planungen wegen Personalmangel nicht umsetzen können. Dazu wird BM Dr. Mayer heute noch einen Vorschlag zum Hochbauamt unterbreiten. Trotzdem können wir daraus nicht das Versprechen ableiten, ab jetzt geht alles besser. Denn erstens ist immer noch die Frage, ob wir das Personal gewinnen können; wenn sie sieben Jahre Wirtschaftsboom in einer Volkswirtschaft haben, dann ist die Bauindustrie ausgelastet bis zur Oberkante. Die zweite Frage ist, bekommen wir das Personal, auch wenn die KW-Vermerke wegfallen usw., schnell genug in die Stadt Stuttgart? Wir versuchen dafür, die Voraussetzungen zu schaffen. Im Kern gibt es bei den Schulen aber auch deswegen einen Stau, da Schulsanierungen 20 Jahren lang nicht als Daueraufgabe angesehen wurden. Aber Sie können sich darauf verlassen, dass wir im Rahmen dessen, was die Finanzprognosen hergeben, versuchen, auch beim Personal im Doppelhaushalts-Entwurf - und der wird im September vorgelegt - die notwendigen Voraussetzungen bringen.

Aber wir werden nicht mehr Geld ausgeben bzw. den Ergebnishaushalt überfrachten, dass bei einem Konjunktureinbruch Sparrunden eingeläutet werden müssten. Das wäre dann wirklich Absurdistan. Diese goldene Mitte zu finden, ist gegenwärtig die Aufgabe der Referate, von EBM Föll und von mir in einer speziellen Verantwortung, und anschließend in einem öffentlichen, nachvollziehbaren Prozess im Gemeinderat in den Haushaltsplanberatungen.

Dass wir jetzt bei dem Jahresbericht 2016 mit dem Instrument der davon-Positionen kommen (zum ersten Mal möglich), ist doch eine sinnvolle Geschichte. Übrigens über die Sie entscheiden. Sie können ja sagen, die Oper machen wir jetzt da nicht, dann haben wir 40 Mio. € Spielraum. Aber immer mitbedenken, davon-Position heißt ja, für Dinge, die man wirklich machen will oder muss - denken Sie an die SSB-Investitionen - Absicherungen vorzunehmen, damit man diese auch in schwierigeren Zeiten umsetzen kann. Das ist ja der Sinn dieses Instruments.

Die Sanierung der Oper ist für mich im Gegensatz zu StR Rockenbauch nicht nice to have, weil es die kulturelle Infrastruktur unserer Stadt betrifft. Da sind wir einfach unterschiedlicher Meinung. Aber ich sage Ihnen voraus, bei der Frage, ob in die Stadt Stuttgart qualifiziertes Personal kommt für die vielen Betriebe, von denen wir leben, auch im Forschungsbereich, sind so Fragen, ob wir eine starke kulturelle Infrastruktur haben, eben nicht nice to have, sondern elementar. Und zweitens ist es für den kritischen Geist in einer Stadt sehr wichtig, gute und entfaltete Kultur zu haben. Vom Jazz, vom Tanz, vom Ballett, von der Oper usw. Da wir zudem mit der Oper ein besonderes Gebäude haben, sonst reden sie auch immer vom Denkmalschutz, müssen wir schauen, dass wir das sanieren können, sodass es wieder 100 Jahre geht.

Am Ende des Tages geht es in der Haushaltsdebatte nur um die Frage, was findet wer nice to have und was findet wer notwendig to have. Da werde ich Ihnen als Oberbürgermeister mit der grünen Liste einen Vorschlag machen, was von der Stadtspitze her gedacht wird. Das Verhältnis zur Wunschliste ist ganz klar. Die Referate melden in den Mitteilungsvorlagen an und sagen es auch mir oder EBM Föll in der Bürgermeisterrunde, was sie finden, was wichtig ist. Diese Anmeldungen alle zusammengenommen, führen bereits zu einem defizitären Haushalt, kann ich Ihnen versprechen. Deswegen kommen da nicht alle Verwaltungswünsche durch, sondern das ist ein Gesamtkunstwerk mit zusätzlichen Akzenten des Oberbürgermeisters, wo Sie ja übrigens auch sagen, die Gestaltung der Stadt ist auch eine Gesamtaufgabe, auch des Oberbürgermeisters.

Dann entscheiden Sie, was mit welchen Mehrheiten Haushalt wird. Wenn ich alle Ihre Wünsche aufnehmen würde, dies meine ich nicht drohend, dann wäre für die Gestaltung der Fraktionen sehr wenig übrig. Wenn Ihre Botschaft lautet, den städtischen Personalkörper zu vergrößern, nehme ich das mit und denke darüber nach. Mein Kriterium lautet aber, wo brauchen wir mehr Personal, damit die städtischen Aufgaben ordentlich bewältigt werden können."

EBM Föll:
"Zunächst möchte ich auf Herrn Dr. Oechsner eingehen. Der Kubikmeter Frischwasser kostet 2,61 €, 1,66 € der Kubikmeter Schmutzwasserentgelt ergibt 4,27 € je Kubikmeter in Summe. Und nicht 7,50 €.

Natürlich beschäftigt uns in der Finanzplanung auch die Fragestellung, wie können wir, insbesondere auf der Erlösseite, präziser planen? Da reflektieren wir uns durchaus selbst. Ich muss Ihnen sagen, wir sind bislang nicht zu einer besseren Antwort gekommen. Wie planen wir die Steuereinnahmen und die steuerbasierten Zuweisungen? Wir planen die auf der Grundlage der jeweils aktuellen Steuerschätzung für den Finanzzwischenbericht 2017 auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2017, und für die Eckdaten zum Doppelhaushalt 2018/2019 auch aufgrund der im Mai vorgenommenen Steuerschätzung sowie auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Landes. Das sind unsere beiden Grundlagen bei den Schlüsselzuweisungen (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer).

(Zu den StRen Körner und Rockenbauch) Ein wenig anders schaut es bei der Gewerbesteuer aus. Bei der Gewerbesteuer kann ich nicht von der bundesweiten Steuerschätzung ausgehen, da muss ich branchenspezifischer rangehen, z. T. auch sogar Einzelunternehmen mir anschauen. Dort machen wir natürlich eine Abfrage bei den wichtigsten Gewerbesteuerzahlern, insbesondere bei der Automobil- und Automobilzuliefererindustrie in Stuttgart. Daraus leiten wir dann die Einschätzung ab.

Ein Dunkelfeld sind die Nachzahlungen. Dieser Bereich ist extrem volatil. Bei der Gewerbesteuer wurden nicht immer die Planansätze in den letzten Jahren überschritten, sondern wenn Sie die Haushaltsjahre 2013 und 2014 anschauen, dort haben wir sie leicht unterschritten (nahezu Punktlandungen). Aber wir haben in dem Dunkelfeld der Nachzahlungen ein Problem, und da geht es noch nicht um das Veranlagungsjahr 2016, Herr Rockenbauch. Fürs Veranlagungsjahr 2016 sind bei den großen Konzernen noch nicht mal die abschließenden Erklärungen eingegangen. Sondern da geht es um frühere Jahre, da geht es auch um Betriebsprüfungszeiträume, die offen sind. Da geht es dann aber auch bei Rückzahlungen zum Teil um Rechtsverfahren, teilweise grundsätzliche Rechtsprechungen, wenn Sie an das Thema Zinsaufwand für Pensionsverpflichtungen denken. Teilweise natürlich auch um einzelfallbezogene Rechtsprechung. Deswegen tun wir uns bei der Gewerbesteuer ein Stück schwer. Der Bereich der Nachzahlungen kann 20 % der Gesamteinnahme bei der Gewerbesteuer ausmachen, der kann aber auch mal fast bis 50 % gehen. Nur damit Sie sehen, in welchem breiten Korridor das schwankt. Das ist insoweit ein Stück problematisch. Wir bemühen uns da, so realistische Einschätzungen wie möglich zu haben. Mich beschäftigt sehr wie man dies besser und präziser machen kann. Wir sind ja bei den Eckdaten der Gewerbesteuer, durchaus hoch gegangen in 2018/2019 gegenüber dem Finanzplanungszeitraum.

(Zu StR Kotz und StR Körner) Zu Veränderungen bezogen auf den Finanzzwischenbericht - aus heutiger Sicht wenn überhaupt, dann bei der Gewerbesteuer. Bei anderen Steuern und steuerbasierten Zuweisungen liegen wir auf dem Niveau der Mai-Steuerschätzung. Allerdings das, was wir im Veranlagungs-Soll haben, gibt uns heute noch nicht die Aussagekraft, dass wir sagen können, wir liegen über dem im Plan veranlagten Planansatz. Aber ich will ausdrücklich sagen, dass ich das nicht ausschließe.

(Zu StR Körner) Aus den 460 Mio. €, dem Zahlungsmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit, eine Umsatzrendite zu errechnen, klingt natürlich spektakulär. Dem steht der negative Saldo aus der Investitionstätigkeit von 242 Mio. € gegenüber, dann kommt noch mal ein bisschen ein positiver Saldo aus der Finanzierungstätigkeit, weil wir halt einen Kredit aufgenommen haben, also die Kreditaufnahme abzüglich Kredittilgung von 26 Mio. €. Das gibt dann die Änderung des Finanzmittelbestands von 244 Mio. €. Und diese 244 Mio. € entsprechen ja ziemlich genau auch dem Jahresergebnis. Da gibt es jetzt noch ein paar Besonderheiten, auf die ich jetzt aber nicht vertiefend eingehe. Aber die Zahl, die Sie nehmen müssen, wenn Sie die korrekte und faire Zahl nehmen, dann sind es die 244 Mio. €. Das ist echt die Verminderung des Gesamtfinanzmittelbestandes.

(Zu StR Kotz) Wir nehmen den Auftrag "Darstellung Personalaufwandsquote" mit. Dies muss dann aber wirklich differenziert gemacht werden. Man kann nicht nur auf die Quote schauen. Da muss man auch mal schauen, beispielsweise im Kinderbetreuungsbereich, wie der Anteil zwischen städtischen und Einrichtungen der freien Träger ist. Wir haben in Stuttgart einen relativ hohen Anteil freier Träger im Vergleich zu anderen Städten.

Musste man die Kreditaufnahme, das KfW-Darlehen, machen? Das Darlehen wurde zinslos auf zehn Jahre angeboten. Aber was ich natürlich nicht tun werde, ist bei der Liquiditätslage einen Kredit aufnehmen, der Zinsen kostet. Das kann ich Ihnen für 2017 vergewissern. Aber wenn es zinslose oder gar für uns verzinste Zinserträge aus Kreditaufnahmen, also man kann es kaum aussprechen, weil es ja eigentlich widersinnig ist, also wenn es das gibt, schließe ich es nicht aus. Aber keine Sorge, mir liegt derzeit kein solches Angebot auf dem Tisch.

Die Abschreibungsdauer für Systembauten Flüchtlinge beträgt 10 Jahre. Bei der FAG-Rückstellung bezüglich der 38 Mio. € - muss immer der Zeitraum von zwei Jahren gesehen werden. Die 38 Mio. €, die wir jetzt in 2016 gebildet haben, lösen wir in 2018 auf. Wenn wir die Rückstellung nicht bilden, müssen wir es im Haushalt 2018 schlicht veranschlagen. Die FAG-Rückstellung, die wir jetzt im Bestand sozusagen hatten, die lösen wir im Haushaltsjahr 2017 auf, weil die aus dem Jahr 2015 kommt. In 2016 haben wir nichts aufgelöst, weil es 2014 für eine Bildung keine Notwendigkeit gab. Da gehen wir von einem entsprechenden Berechnungsmodell der Steuerkraft aus, weil die in FAG eine maßgebliche Rolle spielt. Das ist auch nicht willkürlich ein Betrag, sondern der wird berechnet. Ich räume jetzt ein, dass ich Ihnen diese Berechnungssystematik nicht frei Hand referieren kann, sondern ich müsste da auf den Herrn Schwaderer (Stadtkämmerei) verweisen.

Zu der Erstattung für erhaltene Steuer, die 83,1 Mio. €. Ja, das sind überwiegend Gewerbesteuerrückzahlungen, die auch im Jahr 2017 abfließen werden. Wir bemühen uns, Gewerbesteuerrückzahlungen so schnell wie möglich zu machen. Aus dem einfachen Grund, weil wir sonst 6 % Zins darauf zahlen. Das ist sonst eine gute Anlage für Unternehmen, aber eine schlechte für die Landeshauptstadt Stuttgart. Diese Rückzahlungen gibt es insbesondere im Kontext mit Rechtsstreitigkeiten, die auch erstinstanzlich bereits ausgeurteilt sind. Da geht es jetzt nicht um die Veranlagung der Landeshauptstadt Stuttgart, sondern da geht es um grundsätzliche Fragestellungen der Bemessung, wo es entsprechende Rechtsstreitigkeiten gibt. Die Mittel fließen im Jahr 2017 ab.

Zum Thema "Intelligente Grundsteuer" gibt es einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus den Haushaltsberatungen 2016/2017. Ich habe immer meine Skepsis dem Ganzen gegenüber zum Ausdruck gebracht, aber ich muss ja respektieren, was eine Mehrheit des Gemeinderats beschlossen hat. Wenn die Fallkonstellation eintritt, werden wir dem Gemeinderat selbstverständlich im Kontext des Jahresabschlusses 2017 die notwendigen Berechnungen vorlegen, und Sie müssen dann die Entscheidung treffen, ob Sie im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses handeln wollen oder nicht.

Zu TOP 9 - wie man mit den Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts, GRDrs. 593/2017, umgeht. Für die Verwaltung ist es ausreichend, wenn zunächst Kenntnis genommen wird. Wir hatten mit dem Gemeinderat vereinbart, dass wir vor der Sommerpause das transparent liefern, damit Sie erkennen können, was im Haushalt eingearbeitet ist, und dass Sie das erkennen können, was nicht im Haushalt eingearbeitet ist. Wir würden die Anlage 1, die ist ja schon in den Eckdaten enthalten, so weiterlaufen lassen. Wir würden aus der Anlage 2 die Maßnahmen, die Sie beschlossen haben, in den Haushaltsentwurf aufnehmen. Ich muss Ihnen ja ein aktuelles Zahlenwerk liefern, auch wenn es um Zinsverbesserungen geht (Zinsaufwand). Das haben wir übrigens auch schon drin in den Eckdaten. Wir können dann die Einzelpunkte auch in den Haushaltsberatungen aufrufen, wenn Sie das so haben wollen. Da sind wir jetzt relativ flexibel. Wir haben uns nur an das Verfahren gehalten, dass wir Ihnen das vor der Sommerpause vorlegen.

Ich will jetzt nicht auf jedes Einzelbeispiel eingehen, aber zum Jobticket wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Verrechnung mit den Eigenbetrieben, die gebührenfinanzierte Teile haben, stattfindet, da dies bei den jeweiligen Gebühren als Aufwand berücksichtigt werden kann. Übrigens ein Vorschlag des Rechnungsprüfungsamts aus dem letzten Schlussbericht, den Sie ja hier auch umfassend behandelt haben. Und diesen Vorschlag haben wir nun auch entsprechend umgesetzt. So gäbe es jetzt zu Vielem etwas zu sagen, aber im Lichte der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich darauf.

(Zu StR Rockenbauch) Ob man den GMA 2017 im Abschluss 2016 abdeckt oder im Finanzzwischenbericht 2017 berücksichtigt, und auch die Frage der Kreditaufnahme, das kann man so oder so sehen. Einmal muss man es aber berücksichtigen. Deswegen habe ich eigentlich die viel entscheidendere Zahl genannt, nämlich ausgehend von dem Abschluss, so wie wir es Ihnen vorgelegt haben, und dem Finanzzwischenbericht, was da aus heutiger Sicht Ende 2017 die freie Liquidität ist, die wir als freie Liquidität in den Finanzhaushalt 2018 übertragen würden. Und das sind die 15,6 Mio. €. Da ist es einmal drin.

In den Budgetgesprächen werden die Sondereinflüsse anerkannt, die zur Wahrnehmung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen dienen. Alles andere wird von den Ämtern zur Wunschliste angemeldet und in der Regel dazu auch eine Mitteilungsvorlage mit Haushaltsrelevanz gemacht. Warum ist das so? Weil es mir nicht zusteht, in den Budgetgesprächen für die Verwaltung abschließend zu entscheiden, welche neuen Maßnahmen ergriffen werden. Ich habe als Kämmerer zunächst einmal sicherzustellen, dass die Budgets im Status quo aktuell sind und dass dort, wo es aus Verträgen oder aus Gesetzen zusätzliche Verpflichtungen gibt, die entsprechenden Budgetanpassungen erfolgen. Dann entsteht im Übrigen auch über Wunschliste und grüne Liste, und das ist der Vorschlag des Oberbürgermeisters nach Beratung mit den Bürgermeistern, dann entsteht auch Transparenz für Sie, was neue Maßnahmen sind und wie die Prioritäten gesetzt werden. Das ist ganz einfach die Systematik. Das war früher mal ein bissle anders, aber wir haben schon vor einigen Jahren umgestellt, dass die Budgetgespräche im Grunde, wenn Sie so wollen, eher haushaltstechnische Gespräche sind. Die Gestaltung findet über die grüne Liste und natürlich dann durch den Gemeinderat statt. So ist die ganze Vorgehensweise.

Wir sind transparent wie keine andere Stadt. Also Sie bekommen über die Wunschliste und die Mitteilungsvorlagen mit Haushaltsrelevanz alle Informationen zur Verfügung gestellt. Sie sehen die Anmeldungen der Ämter und der Referate, sowohl als Finanzmittel wie im Übrigen auch was Stellen anbelangt. Sie kriegen ja die vollständige Liste. Sie erhalten ja nicht nur den Verwaltungsvorschlag des Oberbürgermeisters, sondern Sie erhalten alles. Wir beraten das in vielen, vielen Stunden. Also ich kann Ihnen nur sagen, wir beraten es nichtöffentlich, und wir beraten es öffentlich. Ich lege schon Wert darauf, dass sowohl die Stellenplanberatung als auch die Dritte Lesung öffentliche Sitzungen sind. Wir tun das in einer zeitlichen Intensität wie keine andere Stadt in dieser Republik, weil das das Königsrecht des Gemeinderats ist. Aber Sie sollten bitteschön nicht sagen, dass wir nicht transparent sind und dass wir den Gemeinderat entmachten und sonstige Themen. Wir sind offen, transparent, einsehbar, wie keine andere Verwaltung in dieser Republik."


Abschließend kommt der Verwaltungsausschuss überein, diesen Tagesordnungspunkt analog der mit ihm gemeinsam behandelten Tagesordnungspunkte zur abschließenden Beratung auf die Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 zu vertagen.

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