Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
204
16
Verhandlung
Drucksache:
258/2023
GZ:
WFB 9103
Sitzungstermin:
10.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Annahme einer Erbschaft
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 03.05.2023, GRDrs 258/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Frau
Name 1
, zuletzt wohnhaft
Anschrift 1
(
Name und Anschrift wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
ist am 26.09.2021 verstorben und hat die Landeshauptstadt Stuttgart in ihren beiden notariellen Testamenten vom 07.09.2007 und 11.06.2012 mit einem Anteil von 70 % des Nachlasses zur Miterbin eingesetzt. Der Nachlass ist mit Auflagen verbunden. Der Anteil am Reinnachlass für die Landeshauptstadt Stuttgart beträgt rund 292.000 EUR. Die Erbschaft wird mit großem Dank angenommen.
2. Entsprechend der testamentarisch festgelegten Auflagen entfallen folgende Anteile aus dem Gesamtnachlass auf die nachgenannten Einrichtungen:
a) Schule für Körperbehinderte in Stuttgart-Vaihingen,
Hengstäcker 6, 70567 Stuttgart 20 %
b) Schulkindergarten für körperbehinderte Kinder Süd
in Stuttgart-Vaihingen, Hengstäcker 1, 70567 Stuttgart 10 %
c) Schule für Geistig Behinderte (Bodelschwinghschule)
in Stuttgart-Vaihingen, Hengstäcker 3, 70567 Stuttgart 20 %
Die drei Einrichtungen unter a) bis c) müssen die Mittel für die Anschaffung von elektronischen Kommunikationshilfen verwenden.
d) Ernst-Abbe-Schule, Schule für Sehbehinderte
in Zuffenhausen-Rot, Torweg 127, 70437 Stuttgart-Zuffenhausen 20 %
Diese Einrichtung muss die Mittel für die Anschaffung von Bildschirmlesegeräten verwenden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Vereinbarungen mit der Testamentsvollstreckerin zu schließen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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