Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
431
18
Verhandlung
Drucksache:
405/2020
GZ:
T
Sitzungstermin:
07.10.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
B 295-Tunnel Feuerbach
- Rückzahlung von Zuwendungen nach dem
Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 06.10.2020, öffentlich, Nr. 356
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 15.09.2020, GRDrs 405/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Rückzahlung erhaltener Zuwendungen für die Nachrüstung von Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen im B 295 Tunnel Feuerbach aufgrund Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 27. März 2020 in Höhe von 167.000,73 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 90.422,90 EUR wird Kenntnis genommen.
2. Die Auszahlung bzw. der Aufwand wird im Teilhaushalt 660 - Tiefbauamt im Jahr 2020 wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 167.000,73 EUR
Projekt 7.665012
B 295 Tunnel Feuerbach
Ausz.Gr. 781 - Investitionszuweisungen
und -zuschüsse an Dritte
Teilergebnishaushalt 90.422,90 EUR
Amtsbereich 6605440- Bundesstraßen
KontenGr. 451 - Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
3.1 Für die Auszahlung im Finanzhaushalt im Jahr 2020 wird einer überplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 167.000,73 EUR zugestimmt.
3.2 Die Deckung erfolgt im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.667912 - Zweckverband Körsch, Ausz.Gr 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 90.422,90 EUR werden im Jahr 2020 innerhalb des Teilergebnishaushalts 660 - Tiefbauamt gedeckt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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