Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 280/2023
Stuttgart,
06/07/2023



Sommerrainschule in Stuttgart-Bad Cannstatt
Neubau Bauabschnitt 2 (Bau B)
- Projektbeschluss mit vorgezogenem Baubeschluss
für Vorabmaßnahmen -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.06.2023
20.06.2023
21.06.2023



Beschlußantrag:

1. Der Flächenaufstellung für den Neubau Bauabschnitt 2 (Bau B) der Sommerrainschule in Stuttgart-Bad Cannstatt, Edelweißweg 11 mit den in Anlage 1 dargestellten Flächen wird zugestimmt.

2. a) Der Entwurfsplanung für den Neubau Bauabschnitt 2 (Bau B), den Umstruktu­ rierungen in Bau C sowie dem Abbruch von Bau 1 und der Vervollständigung der Freianlagen sowie
3. Das Hochbauamt wird

beauftragt.

4. Für die Weiterplanung bis zum Baubeschluss (LPH 6 und Teile von LPH 7) sowie die Durchführung der Vorabmaßnahmen stehen im THH 400- Schulverwaltungs-amt bei der Projektnummer 7.401192 - Sommerrainschule, Bad Cannstatt, Erweiterung 2. Bauabschnitt Planungsmittel in Höhe von 3.700.000 EUR zur Verfügung.


Begründung:


1. Beschlüsse

Grundsatzbeschluss (GRDrs 164/2018)
Verwaltungsausschuss zur Einbringung am 11.07.2018
Bezirksbeirat Bad Cannstatt zur Beratung am 18.07.2018
Ausschuss für Umwelt und Technik am 24.07.2018
Verwaltungsausschuss am 25.07.2018

Vorprojektbeschluss (GRDrs 263/2019)
Ausschuss für Umwelt und Technik zur Einbringung am 07.05.2019
Bezirksbeirat Bad Cannstatt zur Beratung am 08.05.2019
Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.05.2019
Verwaltungsausschuss am 22.05.2019

2. Schulsituation und Raumsituation

Schulsituation

Die Sommerrainschule ist eine fünfzügige Ganztagesgrundschule, die im Schuljahr 2022/23 ein Schüleraufkommen von insgesamt 449 Schülerinnen und Schülern in 18 Regelklassen, 1 Grundschulförderklasse und 1 internationale Vorbereitungsklasse aufweist. Eine stabile Fünfzügigkeit für die Zukunft ist prognostiziert.

Raumsituation

Die Umsetzung des räumlichen und pädagogischen Ganztageskonzeptes für die Sommerrainschule wurde in Bauabschnitt 1 (Bau A „Neue Mitte“) bereits mit Mensa, Mehrzweckraum, Ganztagesräumen sowie Ersatzräumen für die abgängigen Pavillons begonnen.

Dieses Konzept wird in Bau B mit einer Programmfläche von 1.248 m² fortgeführt. Entwurfsbedingt und im Zuge der Umstrukturierung von Inklusionsflächen aus den Bauten C und D erhöht sich diese Programmfläche auf 1.348 m². In Bau B werden die restlichen Funktionen aus dem abgängigen Bau 1 ersetzt: Hausmeister-Dienstwohnung und -Dienstzimmer, der komplette Verwaltungsbereich (inkl. Verwaltung aus Bau C), Teamräume, Werkraum mit Nebenräumen, überdachte Werkterrasse, Klassenräume und Ganztagesräume.

Das in Bau A schon erfolgreich gelebte pädagogische Konzept mit Lernnischen als Aufweitungen in den Flurbereichen wird in Bau B weitergeführt. In den Lernnischen kann in Kleingruppen konzentriert gearbeitet und Kinder gezielt differenziert werden. Sie erweitern auch die Möglichkeit zur inklusiven Nutzung während der Schule und im Ganztag.

3. Entwurfskonzept

Das Schulgelände der Sommerrainschule liegt in Hanglage mit Blick auf Stuttgart auf einem ehemaligen Abbruchgelände in Stuttgart-Bad Cannstatt. Die Schule wurde in den 1960er Jahren als Volksschule erbaut, bestehend aus einem Hauptgebäude
(Bau 1) am Edelweißweg sowie weiteren Baukörpern (Bau C, Bau D, Pavillons) verteilt auf dem parkähnlichen Grundstück. Im Zuge von Bauabschnitt 1 wurde bereits Pavillon 1 abgebrochen und ein Neubau mit Mensa und Schulräumen (Bau A „Neue Mitte“) erstellt. Im Rahmen von Bauabschnitt 2 werden die Pavillons 2 und 3 abgebrochen und ein weiterer Neubau (Bau B) errichtet. Außerdem erfolgt eine räumliche Umstrukturierung in Bau C. Nach Fertigstellung von Bau B kann der Bestandsbau Bau 1 abgebrochen und die Freianlagen am Edelweißweg vervollständigt werden.


Vorabmaßnahmen (vorgezogener Baubeschluss)

Als Vorabmaßnahme sind Leitungsverlegungen in den Freianlagen und der Abbruch der Pavillons 2 + 3 erforderlich.

Im ersten Schritt müssen vor Beginn der Baumaßnahme im Baufeld liegende Versorgungsleitungen für die westlich gelegene Turnhalle umverlegt werden.

Die Baustellenzufahrt erfolgt für diese Vorabmaßnahme über „In den Ringelgärten“. Die Straße war bereits für den Bauabschnitt 1 als Baustraße ausgebaut und in der Zwischenzeit mit Pollern geschlossen. Die Poller werden für die Vorabmaßnahme vorübergehend rückgebaut und die Baustraße geöffnet.

Im nächsten Schritt werden in der Vegetationsruhe im Winter 2023/2024 die Pavillons 2 und 3 abgebrochen sowie im Baufeld des Abbruchs vorhandene Bäume gefällt.
Hierfür wird die Baustraße „In den Ringelgärten“ erneut aktiviert und bleibt für den weiteren Bauablauf des Bauabschnittes 2 geöffnet.

Entwurfskonzept Neubau Bauabschnitt 2 (Bau B)

Der Neubau (Bau B) wird anstelle der Pavillons 2 + 3 errichtet. Er ist unmittelbar westlich neben Bau A „Neue Mitte“ verortet und mit diesem durch einen Steg im 1. Obergeschoss verbunden.

Mit Bau B entsteht ein kompakter 2-geschossiger Baukörper inklusive Vollunterkellerung. Aufgrund der Hanglage bildet sich dieser im Osten 2- und im Nord-Westen
3-geschossig ab. Das Untergeschoss sowie ein Kern für Nebenräume und Erschließung werden in Massivbauweise, die beiden oberen Geschosse in Holzbauweise ausgeführt.


Die Fassaden sind geprägt von 3-seitig umlaufenden brandschutz- und baurechtlich erforderlichen Fluchtbalkonen. Entlang der Fluchtbalkone ist zudem an geeigneten Stellen eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Das Dach wird mit Begrünung und PV-Anlage geplant. Insgesamt wird rund 40% der Gebäudehülle begrünt.

Ein Vordach über dem Eingangsbereich markiert den Zugang vom Schulhof ins Foyer des Gebäudes. Für natürliche Belichtung sorgen Oberlichter im Foyer und ein Lichthof mit überdachter Terrasse.

Im Untergeschoss sind auf der Westseite ebenerdig die Hausmeisterwohnung sowie die für die Schule notwendigen Technikflächen untergebracht. Außerdem wird ein Schulgerätelager mit rund. 680 m² umgesetzt. Die statisch notwendige Vollunterkellerung bietet die Chance, den gesamtstädtischen Bedarf des Schulverwaltungsamtes an Schulgerätelagern zu verbessern. Die Zufahrt zum Schulgerätelager erfolgt über den Rosmarinweg.

Umstrukturierungen im Bestand

Die ehemaligen Horträume in Bau C werden im Rahmen des Bauabschnittes 2 umstrukturiert. Dabei wird der Verwaltungs- und Küchenbereich des ehemaligen Horts für den Ganztag nutzbar gemacht. Die ehemalige Küche wird in eine Schülerküche
(Lebensmittelführerschein, Plätzchen backen, Kochprojekte) umgebaut. Durch Rückbau von Wänden und Zusammenführen von Räumen entsteht ein Vorbereitungs- und Essbereich, der sowohl im Ganztag als auch für die Schulgemeinde einen wichtigen Baustein im Raumprogramm darstellt.


Abbruch Bau 1 und Vervollständigung der Freianlagen

Nach Fertigstellung des Neubaus Bau B kann das bauzeitliche Hauptgebäude / Bau 1 am Edelweißweg abgebrochen werden, da alle Funktionen in den Bauabschnitten 1 und 2 ersetzt wurden. An dieser Stelle entsteht der neue Hauptzugang zum Schulgelände, eine Multifunktionsfläche sowie eine überdachte Schulhoffläche.

Ausblick 3. Bauabschnitt

Im 3. Bauabschnitt ist der Bau einer 2-teilbaren Sporthalle anstelle der nicht normgerechten und sanierungsbedürftigen bestehenden Turnhalle mit einer Übungseinheit vorgesehen. Die Beschlussfassung erfolgt zu gegebener Zeit.


4. Barrierefreiheit

Der Neubau wird einschließlich der äußeren Erschließung entsprechend den Erfordernissen der Schule und der Inklusion barrierefrei geplant und ausgeführt.

5. Energetisches Konzept

Der geplante Neubau Bau B der Sommerrainschule erfüllt die Anforderungen der Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart und unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2020 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um ca. 53 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um ca. 46 – 50 %.

Die thermische Gebäudehülle des Neubaus wird mit einem hocheffizienten baulichen Wärmeschutz versehen. Die Fenster und Pfosten-Riegel-Verglasungen werden in 3-facher Verglasung ausgeführt. Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein außenliegender Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor von
F(c) ≤ 0,17 in Verbindung mit Lichtlenkung an den Fassaden vorgesehen.


Zur Deckung des Heizwärmebedarfs ist Bau B mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von voraussichtlich 4,0 vorgesehen. Die Wärmeverteilung und Wärmeübergabe erfolgt über eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelsystem auf Niedertemperaturniveau. Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizwassers betragen TV / TR = 43°C / 35°C. Die Wärmeverteilung in den nieder beheizten Lager- und Technikbereichen im Untergeschoss erfolgt über statische Heizkörper mit Vorlauf 55°C und Rücklauf 45°C.

Des Weiteren wird der Neubau mit einer mechanischen Zu- und Abluftanlage ausgestattet mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (Rückwärmezahl ≥ 80%). Die Steuerung der RLT-Anlage ist CO2 geführt und besitzt die Möglichkeit einer sommerlichen Nachtdurchlüftung.

Die Beleuchtung der Räume erfolgt über LED-Leuchten.

Die Dachfläche von Bau B wird extensiv begrünt und zusätzlich, zur Deckung des Eigenstrombedarfs mit einer Photovoltaikanlage versehen (ca. P(pk)=111,6 kW). Die Überdachungen im Außenbereich werden mit PV- oder PVT-Anlagen belegt bzw. direkt als PV-Überdachungen ausgeführt. Für die Fahrrad- und Kfz-Stellplätze soll ebenfalls eine PV-Überdachung installiert werden.

Das energetische Datenblatt liegt bei (Anlage 5).

Im Rahmen des Bauabschnitts 1 wurde zur Energieversorgung für den gesamten Schulcampus Sommerrainschule eine neue Technikzentrale in Bau A umgesetzt. Seitdem wird Bau A aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Fußbodenheizung und zwei modernen Gaskesseln für die restlichen Wärmeverbraucher mit Wärme versorgt.

Zwei alte Gaskessel in Bau 1 versorgen bislang alle Gebäude durch einen Wärmeverbund außer dem neu errichteten Bau A. Der bestehende Wärmeverbund wird an die Energiezentrale in Bau A angeschlossen, die dafür eine zusätzliche Wärmepumpe mit entsprechend großer Leistung erhalten soll. Nach Inbetriebnahme des Neubaus
(Bau B) werden im Zuge des Abrisses von Bau 1 die beiden alten Kessel demontiert.

Als Wärmequelle für diese Wärmepumpe wird unter Berücksichtigung der bestehenden Altlasten und der geologischen Randbedingungen ein Erdwärmesondenfeld unter den Flächen, die ohnehin erneuert werden, geprüft.

Sobald mit dem 3. Bauabschnitt die Turnhalle durch einen Ersatzneubau kompensiert und Bau D saniert ist, sinkt die erforderliche Heizleistung. Dann werden alle verbleibenden Gaskessel demontiert und damit die Wärmeerzeugung der Sommerrainschule vollständig klimaneutral. Zur Erhöhung der Redundanz und Lastflexibilität werden die Energiezentrale von Bau B und die des Wärmeverbunds miteinander verbunden.

Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.

6. Außenanlagen

Entwurfskonzept Außenanlagen

Im Zusammenhang mit dem Neubau Bau B werden die umgebenden Außenanlagen neugestaltet und angepasst. Die Ausführung der Freianlagen wird in zwei Abschnitten realisiert.

Der erste Abschnitt umfasst den Bereich um Bau B am Rosmarinweg. Dort entstehen auf zwei Ebenen höhenmäßig dem Gelände angepasste Pausenhöfe. Verbindungswege, Spielangebote, Ausstattungselemente und Flächen mit Baumpflanzungen strukturieren die Höfe. Die Verbindung vom Schulhof über eine überdachte Werkterrasse in den Innenhof im Neubau ist über eine Stufenanlage und eine Rampe möglich.

Ein neu geschaffener Zugang mit Fahrradstellplätzen erfolgt vom Rosmarinweg zwischen Turnhalle und Bau B. Somit ist über diesen Weg, der gleichzeitig als Bedarfspflegezufahrt genutzt werden kann, wieder ein Zugang bei der Turnhalle geschaffen. Im Bereich Rosmarinweg ist neben einer Zufahrt zum Schulgerätelager ein Carport sowie der Zugang zu Hausmeisterwohnung und -garten geplant. Im Bereich westlich der Turnhalle sind ein Basketballkorb mit Ballfangzaun und eine Zufahrtsverbreiterung mit Tor vorgesehen.

An der Westseite des Schulgeländes ist zusätzlich eine Stützmauer mit Absturzsicherung entlang des öffentlichen Fußweges geplant. So wird das geböschte Gelände abgefangen und es entsteht eine für die Schülerinnen und Schüler zusätzlich nutzbare naturnahe Spielfläche zwischen den Bäumen. Anpassungen der Zäune an den Grundstücksverlauf im Süden und Osten vergrößern zudem das nutzbare Schulgelände.

Der zweite Abschnitt betrifft die Außenanlagen am Edelweißweg. Nach Fertigstellung und Bezug von Bau B und Abbruch von Bau 1 entstehen hier ein multifunktional bespielbarer Schulhof mit Haupteingangsbereich, weitere Fahrradstellplätze und ein überdachter Spiel-/ Aufenthaltsbereich mit integrierter Einhausung für Spielgeräte. Über eine Treppe wird die Verbindung zu den Bestandsaußenanlagen östlich von Bau D hergestellt. Der Schulparkplatz wird nach Abbruch des Bestandsgebäudes ergänzt und der Belag erneuert.

Baumbilanz

Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung. Es hat vor allem in den Randbereichen eine hohe Gehölzdichte.

Für die Baufeldfreimachung des Neubaus ist die Fällung von insgesamt 22 Bäumen notwendig. Bereits für den Abbruch der Bestandspavillons sind 20 Baumfällungen erforderlich. Diese Fällungen erfolgen vor Beginn der Abbrucharbeiten, gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 in der Vegetationsruhe 2023/24.
Weitere 2 Bäume werden später in der Vegetationsruhe 2024/25 im Rahmen der Erstellung der Außenanlage gefällt. Sie stehen weit genug von den Abbruchgebäuden entfernt, müssen jedoch aufgrund der neuen Nutzungen und Zugänge der Außenanlagen entfernt werden.

Mit der Herstellung der Freianlagen werden die Bäume im Verhältnis 1 zu 1 auf dem Schulgelände nachgepflanzt. Die Kosten für Baumfällungen und Baumersatz sind in den Projektkosten enthalten (Baumbilanzplan Anlage 7).

7. Kosten

Im Vergleich zum Vorprojektbeschluss (GRDrs 263/2019) vom 26.04.2019 mit genehmigten Kosten in Höhe von 13.800.000 EUR entstehen für den Neubau BA 2 Gesamtkosten in Höhe von 29.740.000 EUR.

Die Mehrkosten in Höhe von 15.940.000 EUR ergeben sich aus:
Flächen Schulgerätelager 750.000 EUR brandschutzrechtlicher Anforderungen 580.000 EUR
Im Hinblick auf diese Kostensteigerung wurden bereits Einsparungen in der Planung umgesetzt, soweit die geltenden Vorgaben zu Flächen und Qualitäten dies zulassen.
Die Planung wird weiter fortlaufend auf Einsparpotentiale überprüft. Die Kosten werden fortgeschrieben und zum Baubeschluss aktualisiert vorgelegt. Auf ein Kostenrisiko bezüglich der aktuellen Marktsituation, Baugrund, Kampfmittelbeseitigung und Altlasten sowie Artenschutz am geplanten Standort wird hingewiesen.

8. Förderung / Zuschüsse

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Stadt Stuttgart mit dem Schreiben vom 09.10.2017 zugesagt, dass sowohl die drei Pavillons als auch das Gebäude Bau 1 aus baulichen Gründen ohne Wertanrechnung aufgegeben und sofort abgebrochen werden können. Die Gebäude sind nicht mit Restzuschüssen belastet, die evtl. zurückgezahlt werden müssten.

Der geplante Ersatzneubau ist voll förderfähig. Für den Bauabschnitt 2 hat die Stadt Stuttgart im Oktober 2022 einen Antrag zur Schulbauförderung beim Land gestellt. Es kann mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR gerechnet werden.


9. Folgelasten

Für das Vorhaben muss mit Folgelasten in Höhe von rund 1.121.659 EUR brutto gerechnet werden (Anlage 6). Dies entspricht ca. 3,8 % der Gesamtkosten.

10. Personalbedarf

Durch den Neubau Bauabschnitt 2 entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf.

11. Termine

Die Terminabwicklung ist wie folgt vorgesehen:

Beginn Vorabmaßnahme Sommerferien 2023
Abbruch Pavillons 2 + 3 Winter 2023/2024
Baubeschluss und Baubeginn Frühsommer 2024
Fertigstellung Neubau Frühjahr 2026
Abbruch Bau 1 und Fertigstellung Freianlagen Herbst 2027


Finanzielle Auswirkungen

Für die Weiterplanung bis zum Baubeschluss (LPH 6 und Teile von LPH 7) sowie die
Durchführung der Vorabmaßnahmen stehen im THH 400 - Schulverwaltungsamt bei
der Projektnummer 7.401192 - Sommerrainschule, Bad Cannstatt, Erweiterung 2.
Bauabschnitt Planungsmittel in Höhe von 3.700.000 EUR zur Verfügung.

Die darüberhinausgehend benötigten Mittel in Höhe von 22.300.000 EUR (exkl. Baupreisprognose i.H.v. 3.740.000 EUR) werden zur Aufnahme im Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Die darin enthaltenen Mehrkosten aus der Weiterentwicklung der energetischen Standards in Höhe von 1.340.000 EUR dienen der Erreichung der Klimaschutzziele der LHS.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von
3.740.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen), AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen berücksichtigt.


Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.


Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Flächenaufstellung
Anlage 2 Pläne mit Freianlagen
Anlage 3 Baubeschreibung
Anlage 4 Kostendeckblatt
Anlage 5 Energetisches Datenblatt
Anlage 6 Folgelastenberechnung
Anlage 7 Baumbilanz


<Anlagen>



zum Seitenanfang