Der Einrichtung von verbindlichen Ganztagsschulen an den Grundschulen der GWRS Stammheim, der Maria-Montessori-Schule und der Elise von König-Schule und der Einrichtung von Ganztagsschulen in der Wahlform an der Riedseeschule, der Pragschule, der Fasanenhofschule und der Schule Im Sonnigen Winkel zum Schuljahr 2015/16 wird zugestimmt. Die Verwaltung hat vorbehaltlich des noch ausstehenden Gemeinderatsbeschlusses für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Stichtag 1. Oktober 2014 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt.
3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit
3.1 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Maria-Montessori-Schule, der Pragschule und der Riedseeschule werden der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.
3.2 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Elise von König-Schule wird der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. übertragen.
3.3 Für die GWRS Stammheim, die Fasanenhofschule und die Schule Im Sonnigen Winkel wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
7.1 Vom zusätzlichen Bedarf einer Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD, befristet bis 31.12.2018 (KW 01/2019) für die Einrichtung von weiteren Ganztagesgrundschulen der 8. Tranche, wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.
7.2 Vom zusätzlichen vordringlichen Bedarf einer 0,5-Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD, befristet bis 31.12.2018 (KW 01/2019) für die Prüfung der Verwendungsnachweise der Trägerleistungen wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.
Begründung: 1. Ausgangssituation Mit dem Grundsatzbeschluss zur GRDrs 199/2011 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, bis 2018 bzw. 2020 sukzessive den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter im Rahmen von (teil-)gebundenen Ganztagsgrundschulen zu decken. Als Zwischenlösung und Vorstufe dazu können an den Grundschulen Schülerhäuser eingerichtet werden. Mit der GRDrs 6/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt. Neben den Grundschulen besteht ein großer Bedarf für die Einrichtung von Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen. Soweit Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, ist in Sekundarstufe I eine gebundene Ganztagsschule obligatorisch vorgesehen. Der Gemeinderat hat daher bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 finanzielle Mittel für die Einrichtung von jährlich bis zu zehn Ganztagsschulen, davon bis zu acht Grundschulen und mindestens zwei weiterführende Schulen mit Vorrang für Gemeinschaftsschulen, beschlossen. 2. Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm seit 2006 An folgenden Schulen sind seit dem Start des Landesprogramms im Jahr 2006 bereits Ganztagsschulen eingerichtet bzw. bereits vom Land Baden-Württemberg genehmigt:
Nach Eingang der ersten Verwendungsnachweise zeichnet sich ab, dass der Aufwand erheblich höher ist, als im Vorfeld absehbar war. Da es sich um eine Vollfinanzierung handelt, ist bei der Prüfung der Verwendungsnachweise ein strenger Maßstab anzulegen. Besonders aufwändig und zeitintensiv ist die Spitzabrechnung der Personalkosten, da die pädagogische Arbeit der Träger in den Ganztagesgrundschulen überwiegend mit Teilzeitbeschäftigten durchgeführt wird (bei einer 2-zügigen Schule im Vollausbau mindestens 17 zusätzliche Personen), bei denen die Fluktuation erfahrungsgemäß hoch ist.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise setzt sowohl betriebswirtschaftliche Kenntnisse als auch sehr gute Kenntnisse im Tarifrecht voraus. Da sowohl seitens der Träger als auch seitens der Verwaltung noch umfangreiche Grundlagenarbeit geleistet werden muss, sind uneinheitliche und fehlerhaft ausgefüllte Formulare an der Tagesordnung. Dies erfordert eine ständige Anpassung und Überarbeitung der Formulare und darüber hinaus einen hohen Kommunikations- und Abstimmungsaufwand mit den Trägern und anderen Beteiligten.
Für den zusätzlichen Aufwand werden 0,5 Stellen in Bes.Gr. A 10 / EG 9 für angemessen betrachtet. Finanzielle Auswirkungen Laufende Mittel: vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel Es ist ein sukzessiver Ausbau der Ganztagsschulen geplant. In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau mit 5,02 Mio. Euro dargestellt.
Bei Start des Angebots zum Schuljahr 2015 ist anteilig in der Aufbauphase mit folgendem Bedarf zu rechnen: