Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 590/2014
Stuttgart,
10/08/2014



Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagsgrundschulen
- Beantragung der 8. Tranche




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.10.2014



Beschlußantrag:

1. Sachstandsbericht
Vom Sachstandsbericht über den Stand und weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen. Ab dem Schuljahr 2014/15 ist auch der Grundschulbereich der Steigschule vom Land anerkannte Ganztagsschule.


2. Antragstellung zum 1. Oktober 2014 (8. Tranche)

Der Einrichtung von verbindlichen Ganztagsschulen an den Grundschulen der GWRS Stammheim, der Maria-Montessori-Schule und der Elise von König-Schule und der Einrichtung von Ganztagsschulen in der Wahlform an der Riedseeschule, der Pragschule, der Fasanenhofschule und der Schule Im Sonnigen Winkel zum Schuljahr 2015/16 wird zugestimmt. Die Verwaltung hat vorbehaltlich des noch ausstehenden Gemeinderatsbeschlusses für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Stichtag 1. Oktober 2014 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt.



3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit

3.1 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Maria-Montessori-Schule, der Pragschule und der Riedseeschule werden der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.

3.2 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Elise von König-Schule wird der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. übertragen.

3.3 Für die GWRS Stammheim, die Fasanenhofschule und die Schule Im Sonnigen Winkel wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

4. Aktualisierung Raumstandard

5. Finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsgrundschulen

6. Bauliche Maßnahmen / Investitionsbedarf / Interimsbetrieb

7. Personalsituation in der Innenverwaltung

7.1 Vom zusätzlichen Bedarf einer Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD, befristet bis 31.12.2018 (KW 01/2019) für die Einrichtung von weiteren Ganztagesgrundschulen der 8. Tranche, wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.

7.2 Vom zusätzlichen vordringlichen Bedarf einer 0,5-Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD, befristet bis 31.12.2018 (KW 01/2019) für die Prüfung der Verwendungsnachweise der Trägerleistungen wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.



Begründung:


1. Ausgangssituation

Mit dem Grundsatzbeschluss zur GRDrs 199/2011 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, bis 2018 bzw. 2020 sukzessive den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter im Rahmen von (teil-)gebundenen Ganztagsgrundschulen zu decken. Als Zwischenlösung und Vorstufe dazu können an den Grundschulen Schülerhäuser eingerichtet werden. Mit der GRDrs 6/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards von Ganztagsgrundschulen festgelegt. Neben den Grundschulen besteht ein großer Bedarf für die Einrichtung von Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen. Soweit Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, ist in Sekundarstufe I eine gebundene Ganztagsschule obligatorisch vorgesehen.

Der Gemeinderat hat daher bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 finanzielle Mittel für die Einrichtung von jährlich bis zu zehn Ganztagsschulen, davon bis zu acht Grundschulen und mindestens zwei weiterführende Schulen mit Vorrang für Gemeinschaftsschulen, beschlossen.


2. Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm seit 2006

An folgenden Schulen sind seit dem Start des Landesprogramms im Jahr 2006 bereits Ganztagsschulen eingerichtet bzw. bereits vom Land Baden-Württemberg genehmigt:

SchuleForm der GanztagesschuleStart der Ganztagesschule
Beantragung vor Start des Landesprogramms im Jahr 2006
Carl-Benz-Schule (GS)verbindliche FormSchuljahr 2005/06
Heusteigschule (GS)verbindliche FormSchuljahr 2005/06
Elise von König-Schule (WRS)verbindliche FormSchuljahr 2007/08; GMS ab Schuljahr 2013/14
1. Tranche (GRDrs 606/2007)
Pelikanschule (Grundschule Neugereut)verbindliche FormSchuljahr 2008/09
Wilhelmsschule Untertürkheim (GS)WahlformSchuljahr 2008/09
Römerschule (GS)offene FormSchuljahr 2008/09
Robert-Koch-Realschuleoffene FormSchuljahr 2008/09
Wagenburg-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2012/13
2. Tranche (GRDrs 560/2008)
Bachschule (GS)WahlformSchuljahr 2010/11
GS der GWRS Gablenbergverbindliche FormSchuljahr 2010/11
GS der LerchenrainschuleWahlformSchuljahr 2009/10
GS der RosensteinschuleWahlformSchuljahr 2010/11
Silcherschule (GS)WahlformSchuljahr 2010/11
Bismarckschule (WRS)verbindliche FormSchuljahr 2010/11
Rilke-Realschuleoffene FormSchuljahr 2009/10
3. Tranche (GRDrs 594/2009)
GS der Falkertschuleverbindliche FormSchuljahr 2011/12
GS der Steinenbergschule verbindliche FormSchuljahr 2011/12
WRS der GWRS Ostheimverbindliche FormSchuljahr 2011/12
Brunnen-Realschuleoffene FormSchuljahr 2010/11
RS Ostheimoffene FormSchuljahr 2011/12
Zeppelin-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2010/11
4. Tranche (GRDrs. 608/2010)
GS Birkachoffene FormSchuljahr 2011/12
GS der Eichendorffschuleverbindliche Form, Start in der WahlformSchuljahr 2012/13
GS der Raitelsbergschuleverbindliche FormSchuljahr 2012/13
GS der Schillerschuleverbindliche FormSchuljahr 2012/13
Wirtemberg-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2011/12
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2011/12
5. Tranche (GRDrs. 379/2011)
GS der Altenburgschuleverbindliche Form, Start in der WahlformSchuljahr 2013/14
Steigschule (Förderschule)verbindliche FormSchuljahr 2013/14
WRS der Körschtalschuleverbindliche FormSchuljahr 2013/14; GMS ab Schuljahr 2014/15
WRS der Luginslandschuleverbindliche FormSchuljahr 2012/13
Linden-Realschuleoffene FormSchuljahr 2012/13
Hegel-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2012/13
6. Tranche (GRDrs. 605/2012)
GS der HohensteinschuleWahlformSchuljahr 2013/14
Filderschule (GS)verbindliche Form, Start in der WahlformSchuljahr 2014/15
GS der KörschtalschuleWahlformSchuljahr 2014/15
GS der Luginslandschuleverbindliche Form, Start in der WahlformSchuljahr 2014/15
Schönbuchschule (GS)verbindliche Form, Start in der WahlformSchuljahr 2015/16
WRS der Riedseeschule
(läuft aus – vgl. GRDrs 902/2012)
verbindliche FormEntfällt für WRS - alternative Planung für Grundschule läuft
7. Tranche (GRDrs. 371/2013)
Kirchhaldenschule*Wahlform
GS Obertürkheimverbindliche FormSchuljahr 2015/16
MühlbachhofschuleWahlformSchuljahr 2015/16
Martin-Luther-Schuleverbindliche Form, Start in der WahlformSchuljahr 2015/16
Pestalozzischule (GS)WahlformSchuljahr 2015/16
Rappachschule (GS)verbindliche FormSchuljahr 2015/16
Wolfbuschschule (GS)WahlformSchuljahr 2015/16
Königin-Olga-Stift offene FormSchuljahr 2014/15
Anne-Frank-Realschule (GMS)verbindliche FormSchuljahr 2014/15
Altenburgschule (GMS in Sek I)verbindliche FormSchuljahr 2014/15
* der geplante Baubeginn für die benötigten Räumlichkeiten an der Kirchhaldenschule verzögert sich bis vorauss. 2017, daher hat die Schulgemeinde den Antrag auf Ganztagsschule vorerst zurück gezogen und das bestehende Schülerhaus wird als Interim zunächst fortgeführt.

Für die Schulen der 7. Tranche liegt mittlerweile der Einrichtungserlass des Landes vor.


Daraus ergibt sich folgende Bilanz zum Schuljahr 2014/15:

SchulartOffene GanztagsschuleGanztagsschule in der WahlformVerbindliche Ganztagsschule
Grundschulen
2
7
13
Werkrealschulen
3
Gemeinschaftsschulen
4
Realschulen
5
Gymnasien
6
Förderschulen
1
Summe
13
7
21

Von den 22 Ganztagsgrundschulen führen 19 das bestehende Modell weiter. Eine Umwandlung vom bestehenden auf das neue Modell gemäß dem Schulgesetz nahmen bislang lediglich zwei Schulen in Anspruch (Schillerschule und Wilhelmsschule Untertürkheim). Die Grundschule der Steigschule hatte bereits zum 30.04.2014 einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land gestellt. Der Antrag wurde bewilligt.


3. Antragstellung und künftiges Antragsverfahren

3.1 Antragstellung zum 1. Oktober 2014 (8. Tranche)

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Schulen, die ihr Interesse an der Einrichtung als Ganztagsschule bekundet haben, zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2014 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

● GWRS Stammheim (verbindliche Form mit 4 Tage à 8 Zeitstunden)
· Maria-Montessori-Schule (verbindliche Form mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
· Riedseeschule (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
· Pragschule (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
· Fasanenhofschule (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
· Schule Im Sonnigen Winkel (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
· Elise von König-Schule (verbindliche Form mit 4 Tagen à 7 Zeitstunden)

Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.05.2014 die Beantragung der Einrichtung der

· Schickhardt-Realschule in Stuttgart-Süd und
· Realschule Weilimdorf

als Gemeinschaftsschulen zum Stichtag 01.06.2014 beim Land beschlossen. (GRDrs 129/2014). Die Genehmigungen sind Anfang des Jahres 2015 zu erwarten.






3.2 Antragsverfahren und Start des Ganztagsbetriebs Das Land Baden-Württemberg hat kurzfristig den Antragszeitpunkt für die Beantragung weiterer Ganztagsgrundschulen nach dem Schulgesetz vom 01.11.14 auf den 01.10.14 vorverlegt.

Darüber hinaus bestand bislang die Möglichkeit, dass Schulen, die den Antrag auf Ganztagsschule im Herbst eines Jahres gestellt haben, nicht zwingend im Folgeschuljahr starten mussten, sondern die Aufnahme des Ganztagsbetriebes auch erst im übernächsten Schuljahr nach Antragstellung erfolgen konnte. Um ausreichend Zeit für pädagogische Konzeption, bauliche Maßnahmen und ggf. Einrichtung oder Anmietung von Interimsräumen zu haben, hat die Verwaltung den Schulen bisher empfohlen, den späteren Startzeitpunkt zu wählen. Künftig wird mit Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz diese Möglichkeit entfallen und eine Schule muss direkt im nächsten Schuljahr nach Antragsstellung als Ganztagsschule eingerichtet werden.

Durch das zusätzliche Schuljahr vor Aufnahme des Ganztagsbetriebes war es bislang möglich, die bauliche bzw. räumliche Interimsphase für die jeweilige Ganztagsschule verhältnismäßig kurz und die damit verbundenen zusätzlichen Herausforderungen für die Schule möglichst gering zu halten. Darüber hinaus blieb ausreichend Zeit, insbesondere das Interim zu planen und die entsprechenden Maßnahmen bis zum Ganztagsschulstart umzusetzen.

Aus diesem Grund ist es für die Stadt Stuttgart und insbesondere für deren zukünftige Ganztagsschulstandorte von großem Interesse und erheblicher Bedeutung, das Pufferjahr auch in Zukunft beibehalten zu können.

Die Verwaltung hatte sich diesbezüglich an das Kultusministerium gewandt. Das Kultusministerium hat Mitte August 2014 schriftlich mitgeteilt, dass das bisherige Pufferjahr nach dem neuen Konzept gem. § 4 des Schulgesetzes definitiv ausgeschlossen ist.

3.2.1 Auswirkungen auf das Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl des Trägers Der Wegfall des Pufferjahres wirkt sich auf das Interessenbekundungsverfahren aus. Künftig kann nicht mit dem Verfahren gewartet werden bis der Einrichtungserlass des Landes auf Einrichtung einer Ganztagsschule vorliegt. Der Erlass ergeht zwischen April und August des Jahres, in dem die Ganztagsschule künftig starten muss. Somit würden dem Träger nur noch wenige Monate für eine Erarbeitung des pädagogischen schulspezifischen Konzeptes mit der Schule und für die Personalgewinnung bleiben. Das Interessenbekundungsverfahren muss daher künftig bereits nach Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land erfolgen - vorbehaltlich der Genehmigung des Landes.



3.2.2 Auswirkungen auf die Planung der baulichen Maßnahmen und den Interimsbetrieb Die Erfahrungen an bestehenden Ganztagsschulen haben gezeigt, dass für die Zeit von der Planung einer Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahme bis zum Bezug des Gebäudes durchschnittlich 5 Jahre benötigt werden. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass - unter anderem auch durch die Notwendigkeit eines umfassenden Beteiligungsverfahrens mit den am Schulleben beteiligten Personen sowie durch vermehrt komplexere Aufgabenstellungen (z.B. zunächst Prüfung der Wirtschaftlichkeit Sanierung / Neubau mehrerer Gebäude an einem Standort vor der eigentlichen Raumplanung oder generelle Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten auf einem Schulgrundstück) - dieser Zeitraum bis zu 7 Jahre in Anspruch nehmen kann.

Die Verwaltung ist daher bemüht, frühzeitig mit den Schulen in einen Beteiligungsprozess zu gehen, um die Anforderungen an die Räumlichkeiten gemeinsam mit dem zukünftigen Nutzer als Grundlage für die weitere Planung zu erarbeiten. Allerdings müssen sich die Schulen dann auch schon zu einem frühen Zeitpunkt inhaltlich und pädagogisch mit dem Thema Ganztagsschule befassen und dies in räumliche Anforderungen umsetzen. Die Erfahrung zeigt hier, dass die entsprechenden Entscheidungen zur Einrichtung einer Ganztagsschule vielfach aber erst kurzfristig getroffen werden.

Um die Beteiligungsprozesse zu begleiten, werden sowohl Kapazitäten im Schulverwaltungsamt als auch im Hochbauamt länger gebunden. Somit gestalten sich die Bearbeitung und der Start bzw. die Umsetzung neuer Projekte immer schwieriger.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass zwischenzeitlich selbst durch eine frühzeitige Planung ein organisatorisch aufwändiger und kostenintensiver Interimsbetrieb nicht verhindert werden kann und dieser Zeitraum darüber hinaus künftig auch noch länger sein wird.

Durch den Wegfall des Pufferjahres bleibt aber nahezu keine Zeit für eine langfristige Interimsplanung bzw. die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (beispielsweise die Beschaffung und Aufstellung von mobilen Räumen). Es ist daher davon auszugehen, dass immer mehr Schulen entsprechende Beschlüsse fassen, den Ganztagsbetrieb erst zu beantragen, wenn die Planungen weiter vorangeschritten sind bzw. warten, bis die Baumaßnahme begonnen wurde. Dies hat wiederum wie bereits dargestellt zur Folge, dass eine bedarfsgerechte Abstimmung der Planungen mit der Schulgemeinde auf Grundlage der pädagogischen Konzeption nur sehr eingeschränkt möglich ist.


4. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde festgelegt, dass der Stuttgarter Gemeinderat die abschließende Entscheidung über die Trägerschaft an den einzelnen Schulen trifft.

Die Maria-Montessori-Schule, die Riedseeschule und die Pragschule haben als Zwischenschritt auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule die Einrichtung eines Schülerhauses gewählt. An allen drei Schulen wurde vom Gemeinderat die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH als Träger für das Schülerhaus beschlossen. Den Schulen ist es sehr wichtig, gemeinsam mit dem bewährten Träger das pädagogische Konzept des Schülerhauses in Richtung Ganztagsschule weiterzuentwickeln und auch das bereits im Schülerhaus eingesetzte Personal in der Ganztagsschule zu behalten.

An der Elise von König-Schule ist die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Träger des Ganztagsschulangebotes im Werkrealschulbereich und Kooperationspartner für die Gemeinschaftsschule. Die Ganztagsgrundschule der Elise von König-Schule möchte zum Schuljahr 2015/16 den Betrieb aufnehmen. Der Schule ist sehr daran gelegen, dass das pädagogische Gesamtkonzept für den Schulstandort von einem Träger begleitet wird. Für die GWRS Stammheim, die Fasanenhofschule und die Schule Im Sonnigen Winkel ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.

Aufgrund des Wegfalls des bisherigen einjährigen Puffers für den Start einer Ganztagsschule, wird die Verwaltung bereits vor Genehmigung der Einrichtung der Ganztagsschulen durch das Land Baden-Württemberg das Interessenbekundungsverfahren vorbehaltlich des Einrichtungserlasses durchführen, damit für die Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes, etc. der Träger bereits frühzeitig feststeht.


5. Anpassung des Raumstandards

Mit GRDrs 6/2013 wurde der Stundenumfang des pädagogischen Partners (Träger) der Ganztagsschule pro Ganztagsklasse im Grundschulbereich von bisher 14 bzw. 16,5 auf 30 Wochenstunden erhöht. Die nahezu Verdopplung der Wochenstunden bzw. der doppelte Personalschlüssel zur selben Zeit bedeutet zum einen mehr pädagogisches Personal vor Ort und zum anderen, dass sich die Vor- und Nachbereitungszeiten erhöhen. Insgesamt sind dabei pro Ganztagesklasse bis zu 1,15 Vollzeitstellen anzusetzen (vgl. GRDrs 6/2013, Anlage 2a). Die Empfehlungen der Kommission zur Überarbeitung der Schulbauförderrichtlinien in Baden-Württemberg sehen im Bereich Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Mitarbeiter je Vollzeitstelle einen Flächenanteil von mindestens 5m² vor. Für die pädagogischen Mitarbeiter entspricht dies beispielsweise bei zwei Ganztageszügen (8 Klassen zzgl. Leitung) rund 50m².

Darüber hinaus benötigt die Leitung der pädagogischen Mitarbeiter, für die pro Ganztagsgrundschule mindestens ein Stellenanteil von 100% zur Verfügung steht, ein eigenes Büro. In Anlehnung an den Hortstandard des Jugendamts wird hier eine Fläche von 21 m² vorgeschlagen, damit das Büro ggf. auch als Doppelbüro genutzt werden kann.

Aus diesem Grund wird die Erhöhung des mit GRDrs 606/2007 beschlossenen Raumstandards im Verwaltungsbereich wie folgt vorgeschlagen (vgl. Anlage 2):

1 Zug
4 Klassen
2 Züge
8 Klassen
3 Züge
12 Klassen
4 Züge
16 Klassen
Fläche päd. Mitarbeiter
rd. 25 m²
rd. 50 m²
rd. 75 m²
rd. 100 m²
Leitung päd. Mitarbeiter
21 m²
21 m²
21 m²
21 m²
Materialraum
15-20 m²
15-20 m²
15-20 m²
15–20 m²
Es handelt sich lediglich um einen Flächennachweis, dies bedeutet nicht, dass diese Flächen allein durch die päd. Mitarbeiter genutzt werden können und dürfen. Zusammen mit dem laut Modellraumprogramm des Landes bestehenden Flächen für den Lehrerbereich ergibt sich ausreichend Fläche, um beispielsweise einen (getrennten) Kommunikations- („laut“) und Arbeitsbereich („leise“) für alle Mitarbeiter an den Ganztagsschulen auszuweisen. Ziel hierbei sind zwei Bereiche, die von Lehrern und pädagogischem Personal des Trägers genutzt werden, um so auch die Verzahnung der beiden Parteien räumlich darzustellen. Beide Bereiche sollen an das Schulnetz angebunden werden.
In wie weit diese Erhöhungen des Raumstandards zu baulichen Mehrkosten aufgrund zusätzlich herzustellender Flächen führen werden, ist abhängig von der Situation im Einzelfall. Hierzu wird im Rahmen der Einzel-Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Projekten berichtet werden.


6. Voraussichtliche Kosten für den laufenden Betrieb der Ganztagsgrundschulen der 8. Tranche

Die für die 8. Tranche benötigten finanziellen Mittel für die Durchführung der pädagogischen Angebote, die Mittagessensorganisation und Sachmittel in Höhe von im Endausbau jährlich voraussichtlich 5,020 Mio. Euro ab dem Schuljahr 2015/16 sind im Detail Anlage 1 zu entnehmen. Hierin sind die mit GRDrs. 199/2011 und GRDrs. 6/2013 beschlossenen Standardverbesserungen berücksichtigt sowie die Neuerungen aufgrund der Schulgesetzänderung aus GRDrs. 63/2014.

An der Maria-Montessori-Schule, der Riedseeschule und der Pragschule sind derzeit insgesamt 17 lange Gruppen im Schülerhaus eingerichtet. Somit könnten rund 1,7 Mio. Euro nach Schließung der Schülerhäuser zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden.


7. Investive Maßnahmen
SchuleBeschreibung der baulichen Maßnahme
GWRS StammheimSteht im Zusammenhang mit der Schulentwicklung der Park-Realschule. Schaffung von Freizeit- und Fachräumen durch Umstrukturierung der frei gewordenen Räume der aufgehobenen Werkrealschule. Für die Küche mit Speisebereich ist voraussichtlich ein Neubau erforderlich.
Maria-Montessori-
Schule
Prüfung der Unterbringung eines Neubaus für die Schaffung von Freizeit- und Fachräumen sowie Küche mit Speisebereich durch Abbruch der mobilen Klassenräume.
RiedseeschuleAufgrund der Aufhebung der Werkrealschule im Gebäude Sigmaringer Straße, soll der bisher dort untergebrachte Verwaltungsbereich neben den zusätzlichen Räumen für die Ganztagsschule nach dem Raumstandard auf den Grundstücken in der Vaihinger Straße untergebracht werden.
Machbarkeitsstudie zur Prüfung der räumlichen Möglichkeiten auf den beiden Grundstücken in der Vaihinger Straße wurde im Juli 2013 beauftragt. Prüfung läuft.
PragschuleMachbarkeitsstudie für die Erweiterung der Pragschule liegt vor.
Die zusätzlichen Freizeit-, Fach- und Verpflegungsräume für die Ganztagsschule können unter Hinzunahme der bestehenden Horträume durch entsprechende Umstrukturierungen im geplanten Erweiterungsbau geschaffen werden. Eine Interimsmaßnahme während der Bauzeit ist erforderlich.
Aufgrund verschiedener Aufsiedlungen in Stuttgart-Nord ist eine Schulbezirksänderung erforderlich, um die Pragschule auf eine langfristige 3-Zügigkeit festzulegen.
FasanenhofschuleBestehende Räume aus dem Ganztagsbetrieb in traditioneller Form können zum Teil weitergenutzt werden. Umbauten im Bestand sowie Neuanschaffungen sind erforderlich, um die Räume der aufgehobenen Hauptschule dem Grundschulbereich anzupassen. Mensa ist vorhanden.
Schule Im Sonnigen WinkelMachbarkeitsstudie zur Prüfung der räumlichen Möglichkeiten auf den beiden Schulstandorten wurde im Mai 2013 beauftragt, im Mai 2014 erfolgte eine Konkretisierung. Prüfung läuft.
Elise von König-SchuleSchaffung von Freizeit- und Fachräumen für die Grundschule steht in Zusammenhang mit der Einrichtung der Gemeinschaftsschule in Sek. I. Machbarkeitsstudie läuft.
Die Ganztagsschule muss bis zur Fertigstellung für längere Zeit in Interimsräumen (mobile Räume) organisiert werden.

Aktuell liegen noch nicht für alle o.g. Schulen konkrete Kosten oder Planungen vor. Aufgrund der Erfahrungen an bisher eingerichteten Ganztagsschulen wurde pro Vorhaben von durchschnittlichen Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro ausgegangen. Die Pauschale pro Schule wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/15 zur Verfügung gestellt. Die konkreten Kosten pro Vorhaben werden im weiteren Verfahren ermittelt und dem Gemeinderat im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt.

Zwischenzeitlich zeichnet sich zudem ab, dass der Durchschnittsbetrag von 3,5 Mio. Euro bei derzeit zu planenden baulichen Maßnahmen immer öfter auch überschritten wird und so zu gegebener Zeit die Pauschale gegebenenfalls erhöht werden muss. Gründe für die aktuell festzustellenden Kostensteigerungen liegen insbesondere in den durch die derzeitige Baukonjunktur bedingten höheren Baukosten, aber auch in den gestiegenen Baunebenkosten (u.a. Auswirkungen der neuen HOAI 2013 oder auch gestiegene Auflagen im Rahmen der Genehmigungsverfahren). Die Verwaltung wird dem Gemeinderat entsprechend berichten. Hierbei werden auch die unter Punkt 5 bzw. in der Anlage 2 beschriebenen Anpassungen des Raumprogramms zu bewerten sein.


8. Personal in der Innenverwaltung

Einrichtung der 8. Tranche (Beschlussantrag 7.1)
Um den gewünschten Erfolg für die Einrichtung und den Betrieb der Ganztagesschulen zu gewährleisten, ist ein großer Umfang von Planungen und begleitenden Maßnahmen erforderlich. Die Schulgemeinden erwarten von der Stadt Hilfeleistungen. Damit die vereinbarten pädagogischen Zielvorgaben eingehalten werden ist auch ein laufendes Qualitätsmanagement erforderlich. Im Einzelnen müssen z. Bsp. folgende Themen bewältigt werden:

Vorbereitung und Betrieb von neuen Ganztagesschulen

Inhaltliche Konzeption:
· Erarbeitung von Ganztagesschulkonzeptionen
· Ausbau und Intensivierung schulischer Kooperationen und Netzwerke sowie schulischer Verbundstrukturen
· Begleitung und Berücksichtigung der Wirkungen im Stadtteil
· Abstimmung mit und Einbeziehung der Schulgemeinde
· Öffentlichkeitsarbeit

Auswahl des pädagogischen Partners der Ganztagesschule
· Erstellung von Leistungsverzeichnissen, um die Aufgaben der Freien Träger der Jugendhilfe an den Ganztagesschulen zu beschreiben und zu konkretisieren,
· Federführung bei Interessenbekundungsverfahren und Vertragsverhandlungen
· Begleitung der Schule und des Freien Trägers bei der Konkretisierung des pädagogischen Konzepts
· Abstimmung mit der Schulgemeinde
· Beschluss mittels Vorlage durch Gemeinderat

Fachverantwortliche Koordinierungsstelle für die Ausschreibung und Vergabe der Mittagessensorganisation
· Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Leistungsbeschreibungen nach Aufnahme der Rahmenbedingungen vor Ort
· Festlegung der Vergabekriterien
· Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Probeessen
· Laufende Überprüfung und Anpassung der Vergabegrundlagen

Betrieb von Ganztagesschulen
· Qualitätsmanagement:
Überprüfung der pädagogischen Konzeption, Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen

· Konfliktmanagement
· regelmäßige jour fixe mit den Schulen, den freien Trägern und dem Staatlichen Schulamt,
· Initiierung und Organisation von Multiplikatorenveranstaltungen an bestehenden Ganztagesschulen
· Qualitätsmanagement in der Mittagessensversorgung (Qualität des Essens, Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Vorgaben aus der Lebensmittelüberwachung)
· Abstimmung mit der Schulgemeinde, Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen des flächendeckenden Ausbaus von Ganztagsgrundschulen
· Beratung an den übrigen Grundschulen
· Organisation von Informationsveranstaltungen
· Teilnahme an Gesamtlehrerkonferenzen, Elternbeiratssitzungen, Schulkonferenzen

Hierfür wird zum Stellenplan 2014 eine Stelle in Bes. Gr. A12, befristet bis 31.12.2018, für die Installierung und Organisation der 8. Tranche im Grundschulbereich benötigt (vgl. GRDrs. 199/2011).

Prüfung von Verwendungsnachweisen (Beschlussantrag 7.2)

Mit GRDrs. 6/2013 und der damit einhergehenden Standarderhöhung im Bereich der Ganztagsgrundschulen wurden die Grundlagen für die Finanzierung der Trägerleistungen gelegt, die mit GRDrs. 485/2013 und GRDrs. 1008/2013 konkretisiert wurde. Danach sind die Träger der pädagogischen Angebote verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben für den Betrieb der Ganztagesgrundschulen mit Verwendungsnachweisen zu belegen. Die Prüfung dieser Verwendungsnachweise ist eine neue Aufgabe im Schulverwaltungsamt, für die es bisher noch keine Erfahrungswerte und keine Personalstellen gab.

Nach Eingang der ersten Verwendungsnachweise zeichnet sich ab, dass der Aufwand erheblich höher ist, als im Vorfeld absehbar war. Da es sich um eine Vollfinanzierung handelt, ist bei der Prüfung der Verwendungsnachweise ein strenger Maßstab anzulegen. Besonders aufwändig und zeitintensiv ist die Spitzabrechnung der Personalkosten, da die pädagogische Arbeit der Träger in den Ganztagesgrundschulen überwiegend mit Teilzeitbeschäftigten durchgeführt wird (bei einer 2-zügigen Schule im Vollausbau mindestens 17 zusätzliche Personen), bei denen die Fluktuation erfahrungsgemäß hoch ist.

Die Prüfung der Verwendungsnachweise setzt sowohl betriebswirtschaftliche Kenntnisse als auch sehr gute Kenntnisse im Tarifrecht voraus. Da sowohl seitens der Träger als auch seitens der Verwaltung noch umfangreiche Grundlagenarbeit geleistet werden muss, sind uneinheitliche und fehlerhaft ausgefüllte Formulare an der Tagesordnung. Dies erfordert eine ständige Anpassung und Überarbeitung der Formulare und darüber hinaus einen hohen Kommunikations- und Abstimmungsaufwand mit den Trägern und anderen Beteiligten.

Für den zusätzlichen Aufwand werden 0,5 Stellen in Bes.Gr. A 10 / EG 9 für angemessen betrachtet.

Finanzielle Auswirkungen

Laufende Mittel: vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel
Es ist ein sukzessiver Ausbau der Ganztagsschulen geplant. In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau mit 5,02 Mio. Euro dargestellt.

Bei Start des Angebots zum Schuljahr 2015 ist anteilig in der Aufbauphase mit folgendem Bedarf zu rechnen:
2015 (40 % - anteilig für 4 Monate)
588.000 Euro
2016 (60 %)
2.646.000 Euro
2017 (80 %)
3.528.000 Euro
ab 2018 ff (100 %)
4.410.000 Euro

An der Maria-Montessori-Schule, der Riedseeschule und der Pragschule sind derzeit insgesamt 17 lange Gruppen im Schülerhaus eingerichtet. Somit könnten rund 1,7 Mio. Euro nach Schließung der Schülerhäuser zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden.

Die Kosten für den laufenden Betrieb für die Grundschule der Steigschule in Höhe von rd. 50.000 € jährlich können aus dem bereits vorhandenen Budget (weiterführende GTS Steigschule) gedeckt werden.

Die Kosten für die Mittagessensversorgung sind – wie in den seitherigen Berechnungen – mit durchschnittlich 50.000.-€ pro Schule mit 2 Ganztageszügen (8 Klassen) angesetzt. Da die Kinder, die die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis 14 Uhr besuchen, gemäß GRDrs. 6/2013 bei ausreichender Mensakapazität ebenfalls ein Mittagessen buchen können und die Erfahrungen bereits bestehender Ganztagsschulen zeigen, dass die Eltern auch für die 14 Uhr-Kinder ein warmes Mittagessen in Anspruch nehmen möchten, ist davon auszugehen, dass die Essenszahlen insgesamt stark ansteigen werden. Des Weiteren ist der kalkulierte Durchschnittspreis von 6.-€ / Essen besonders in Interimsmensen häufig nicht zu halten. An den bereits bestehenden Ganztagsschulen können die Zusatzkosten derzeit noch aus Haushaltsresten finanziert werden. Die laufenden Mittel für die 8. Tranche werden entsprechend dem tatsächlichen Bedarf im Budget des Schulverwaltungsamtes bereitgestellt.

Investive Mittel: Jede Ganztagsgrundschule verursacht erfahrungsgemäß investive Kosten von durchschnittlichen 3,5 Mio. Euro. Die konkreten Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt. Da die 3,5 Mio. Euro zwischenzeitlich oft überschritten werden, muss die Pauschale zu gegebener Zeit erhöht werden.

Die finanziellen Mittel in Höhe von derzeit je 3,5 Mio. Euro für die Planung und Umsetzung der Investitionsmaßnahmen an den sieben Grundschulstandorten, d.h. insgesamt 24,5 Mio. Euro, sind im Doppelhaushalt 2014/2015 sowie in der Finanzplanung bei der Projekt Nr. 7.401908, Formelle Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, enthalten und damit finanziert

Personal/Arbeitsplatzkosten: Eine Stelle in EG 10 verursacht (einschließlich Verwaltungsgemeinkosten) Kosten in Höhe von 61.400 € jährlich.
0,5 Stellen in EG 9 verursachen Kosten in Höhe von 28.250 € jährlich.





Folgelasten: Da die einzelnen Vorhaben noch mit den Schulen zu konkretisieren sind, können die Folgelasten (beispielsweise für Reinigung und Energie – hier ist entsprechend GRDrs 199/2011 Anlage 1 S. 40 nach wie vor von jährlichen Kosten von 16.000.-€ auszugehen - EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten PC, Bauunterhaltung, Stellenanteile Sekretariat / Hausmeister, Wartung) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und T

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1, Übersicht über die laufenden Mittel
Anlage 2, aktualisierter Raumstandard





zum Seitenanfang
Anlage 1 zur GRDrs 590-2014 Mittelübersicht.xlsAnlage 1 zur GRDrs 590-2014 Mittelübersicht.xlsAnlag2 zu GRDrs 590_2014.pdfAnlag2 zu GRDrs 590_2014.pdf