Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 82/2023
Stuttgart,
03/15/2023



Neue Weinsteige
Instandsetzung Stützwandkopf und Sanierung Geländer,
Instandsetzung der Hangbrücke
- Baubeschluss Bauabschnitte 2a und 3
- Fortschreibung der Gesamtkosten




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.03.2023
29.03.2023



Beschlußantrag:

1.1 Der baulichen Umsetzung der Instandsetzung des Stützwandkopfes und dem Umbau des Gehwegs auf der Stützwand im Bauabschnitt 2a gemäß des bepreisten Leistungsverzeichnisses des Tiefbauamts vom 23. Februar 2023 (Anlage 1)
und den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2) in Höhe von 2.019.000 EUR

1.2 Die Auszahlung in Höhe von 2.019.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

2.1 Der baulichen Instandsetzung und Erneuerung der Abdichtung der Hangbrücke im Bauabschnitt 3 gemäß des bepreisten Leistungsverzeichnisses des Tiefbauamts
vom 23. Februar 2023 (Anlage 1)
und den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2) in Höhe von 2.095.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreissteigerung und Bauherrenrisiko 170.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten
bei Fertigstellung in Höhe von 2.265.000 EUR
wird zugestimmt.


2.2 Die Auszahlung in Höhe von 2.095.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
3. Der Fortschreibung der voraussichtlichen Gesamtkosten der Instandsetzung des Stützwandkopfs und der Hangbrücke einschließlich Geländer entlang der B 27
Neue Weinsteige für die Bauabschnitte 1b, 2a, 2b und 3 bei Fertigstellung
mit einem Kostenstand 02/2023 (Anlage 1) in Höhe von 10.290.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung und
Bauherrenrisiken in Höhe von 590.000 EUR
und daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten
bei Fertigstellung in Höhe von auf insgesamt 10.880.000 EUR
wird zugestimmt.


4. Für die bauliche Umsetzung der Instandsetzung des Stützwandkopfs und der Hangbrücke einschließlich Geländer entlang der B 27 Neue Weinsteige (Bauabschnitte 1b, 2a, 2b und 3) stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern insgesamt Mittel in Höhe 9.333.000 EUR zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Bauabschnitte 2a, 2b und 3 in Höhe von 1.547.000 EUR wird wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.



Begründung:


Die Planungen für die Instandsetzung des Stützwandkopfes und der Erneuerung des Geländers entlang der Neuen Weinsteige wurden dem Gemeinderat in einem mündlichen Bericht des Amts für Stadtplanung und Wohnen am 20. Dezember 2016 vorgestellt (Niederschrifts-Nr.: 634, TOP 12).

Mit GRDrs 12/2018 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am 20. März 2018 den Bau des Bauabschnitts 1a der Neuen Weinsteige mit Gesamtkosten in Höhe von 1.930.000 EUR beschlossen. Dieser Bauabschnitt wurde innerhalb des Teilhaushalts 660 Tiefbauamt aus Pauschalmitteln finanziert.

Den Maßnahmen für die Instandsetzung des Stützwandkopfes und der Erneuerung des Geländers, dem Umbau des Gehwegs auf der Stützwand und dem Gesamtkonzept der Stellplätze im gesamten Planungsbereich der Neuen Weinsteige, zwischen Ernst-Sieglin-Platz und der Altenbergstaffel wurde am 2. Februar 2021 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik zugestimmt (GRDrs 953/2020).

Mit GRDrs 716/2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik den Bauabschnitts 1b der Neuen Weinsteige mit Gesamtkosten von 2.800.000 EUR beschlossen.

Das bestehende Geländer zur Absturzsicherung muss aus Verkehrssicherheitsgründen entlang der gesamten Strecke zwischen Ernst-Sieglin-Platz und der Altenbergstaffel erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

In diesem Zusammenhang wird der Stützwandkopf der talseitigen Stützmauer im Bauabschnitt 2a erneuert. Dadurch kann talseitig ein 2,5 m breiter Gehweg (Radfahrer bergauf frei) für die Neue Weinsteige geschaffen werden.

Im Bauabschnitt 3 muss die bestehende, schadhafte Hangbrücke umfangreich instandgesetzt werden. Die Instandsetzungsmaßnahme umfasst den Ersatz des Randträgers unter der Fahrbahn und die Betoninstandsetzung sowie die Erneuerung der Abdichtung von Fahrbahn und Gehweg. Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass die Erneuerung des Randträgers auf Grund des baulichen Zustands unabdingbar ist.

Um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, wurde die Maßnahme in Bauabschnitte aufgeteilt (gemäß Anlage 2).

Die Ausführung der Arbeiten für die Bauabschnitte 2a und 3 ist ab April 2023 bis Dezember 2023 vorgesehen.

Die Bauausführung des Bauabschnitts 2b ist ab April 2024 bis Dezember 2024 vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung für die Instandsetzung des Stützwandkopfs und der Hangbrücke einschließlich Geländer entlang der B 27 Neue Weinsteige belaufen sich zzgl. einer Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 590.000 EUR auf insgesamt 10.880.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 406.000 EUR). Die finanzielle Aufteilung auf die einzelnen Bauabschnitte ist in der Anlage 1 dargestellt.

Im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt stehen beim Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern insgesamt 9.333.000 EUR (einschließlich Eigenleistungen von 529.000 EUR) zur Verfügung.

Seit der Anmeldung der Bauabschnitte 2a und 3 zum Doppelhaushalt 2020/2021 auf Basis der Kostenschätzung des Tiefbauamts vom 04. April 2019 sind Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von insgesamt 957.000 EUR eingetreten. Diese werden aus der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen), Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen gedeckt.
Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird bei den Bauabschnitten 2a, 2b und 3 ein Betrag von 590.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der vorgenannten Pauschale berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe des tatsächlichen Bedarfs in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bauabschnitt 2a
Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden für den Bauabschnitt 2a Mittel in Höhe von 1.885.000 EUR angemeldet. Aufgrund von eingetretenen Baupreissteigerungen in Höhe von 192.000 EUR und der Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 170.000 EUR erhöhen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung um 362.000 EUR auf 2.247.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 58.000 EUR)

Bauabschnitt 3 (Hangbrücke)
Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden für den Bauabschnitt 3 Mittel in Höhe von 1.330.000 EUR angemeldet. Seit der Anmeldung sind Baupreissteigerungen in Höhe von 35.000 EUR eingetreten. Darüber hinaus haben neueste Untersuchungen ergeben, dass der Randträger aus Sicherheitsgründen erneuert werden muss. Diese Leistungen sind in der bisherigen Kostenermittlung nicht enthalten. Dieses eingetretene Bauherrenrisiko führt zu Mehrkosten in Höhe von 730.000 EUR. Für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag in Höhe von 170.000 EUR prognostiziert.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung des Bauabschnitts 3 erhöhen sich um insgesamt 935.000 EUR auf 2.265.000 EUR (es fallen keine aktivierungsfähigen Eigenleistungen an).

Bauabschnitt 2b
Für den Bauabschnitt 2b wurden zum Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel in Höhe von 3.318.000 EUR angemeldet. Für künftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag in Höhe von 250.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung erhöhen sich auf 3.568.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 188.000 EUR).

In Höhe der in den Jahren 2024 benötigten Mittel von zusammen 354.000 EUR steht aus dem Haushaltsjahr 2022 beim Projekt 7.665025 – Neue Weinsteige, Stützmauern für das Jahr 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.825.000 EUR zur Verfügung.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5 % pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (prognostizierte Baupreissteigerung) sowie ein Zuschlag für Bauherrenrisiken berücksichtigt, bis zur Fertigstellung im Jahr 2024 können weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 3).



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenübersicht
Anlage 2: Lageplan der geplanten Maßnahme
Anlage 3: Folgelastenbeleg


Neue Weinsteige, Bauabschnitte 1 bis 3
Instandsetzung Stützwandkopf und Sanierung Geländer und
Instandsetzung der Hangbrücke


Kostenübersicht

Kosten gem. bepreistem Leistungsverzeichnis
Bauabschnitt 2a
Bauabschnitt 3
Summe
Planungsleistungen
337.000 EUR
351.000 EUR
688.000 EUR
Baukosten
1.580.000 EUR
1.699.000 EUR
3.279.000 EUR
Beleuchtung
102.000 EUR
45.000 EUR
147.000 EUR
Gesamtauszahlungen
2.019.000 EUR
2.095.000 EUR
4.114.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen
(nicht zahlungswirksam)
58.000 EUR
0 EUR
58.000 EUR
Kostenstand 02/2023
2.077.000 EUR
2.095.000 EUR
4.172.000 EUR
Zzgl. Prognose für Baupreis-
steigerungen und Bauherrenrisiken
170.000 EUR
170.000 EUR
340.000 EUR
Voraussichtliche Gesamtkosten
bei Fertigstellung
2.247.000 EUR
2.265.000 EUR
4.512.000 EUR


Kostenzuordnung zu den jeweiligen Bauabschnitten:

Bauabschnitt



Kostenansatz DHH 2020/2021


Allgemeine
Mehrkosten und
eingetretene Baupreis-

steigerungen
Prognose für
Baupreis-
steigerungen und
Bauherrenrisiken
Voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung

Bauabschnitt 1a *)
Bauabschnitt 1b
2.800.000 EUR
0 EUR
0 EUR
2.800.000 EUR
Bauabschnitt 2a
1.885.000 EUR
192.000 EUR
170.000 EUR
2.247.000 EUR
Bauabschnitt 3
1.330.000 EUR
765.000 EUR
170.000 EUR
2.265.000 EUR
Bauabschnitt 2b
3.318.000 EUR
0 EUR
250.000 EUR
3.568.000 EUR
Gesamtkosten
9.333.000 EUR
957.000 EUR
590.000 EUR
10.880.000 EUR
*) Finanzierung innerhalb des Teilhaushalts 660 Tiefbauamt aus Pauschalmitteln


Aufgestellt, den 23. Februar 2023
66-4


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Angaben zur Kontierung der GRDrs 82_2023.pdf
File Attachment Icon
20230216_66-4.pdf
File Attachment Icon
20230224_20-2HH u 66-1.pdf
File Attachment Icon
MZ WFB.pdf