Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
838/2022
GZ:
Sitzungstermin: 29.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2023

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 20.03.2023, öffentlich, Nr. 45
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.03.2023, GRDrs 838/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2023 des Jobcenters (Anlage 1) wird zugestimmt.

1a. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der vom Bund bereitgestellten Verwaltungsmittel zur Finanzierung der im Stellenplan dargestellten Personalausstattung (Stellen und Ermächtigungen) zu (s. 3 in Anlage 1). Hierbei werden von den 83,08 Ermächtigungen im Fluchtbereich Ukraine 43,83 fachspezifische sowie 2,0 nicht fachspezifische Ermächtigungen entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen in Anspruch genommen (s. Seite 50 in Anlage 1). Eine Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget ist in Höhe von 1.722.351 Euro (5,2 Prozent des Eingliederungstitels) unter Beibehaltung der Betreuungsrelation aus den Jahren 2021 und 2022 geplant.

1b. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm (s. 2.2.3 in Anlage 1) sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung", vgl. 2.2.3.2 in Anlage 1) zu. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO jeweils einzelfallbezogen die Entscheidungen über die Vergabe der nach Satz 1 dieser Beschlussziffer zu beschaffenden Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche jeweils um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, übertragen.

1c. Der Zurverfügungstellung von 45 Arbeitsgelegenheiten im Programm "Arbeit statt Drogen" für Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik wird zugestimmt (vgl. 2.3.3.3 Anlage 1).

1d. Der Struktursicherung der Arbeitsgelegenheiten wird zugestimmt (vgl. 2.3.3.3 Anlage 1).

2. Der Zielvereinbarung mit dem Land wird zugestimmt (siehe Ziff. 2 der Begründung).



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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