Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1086/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Bericht über die Gesellschaft für Christlich-Jüdische-Zusammenarbeit

Beantwortung / Stellungnahme

Die CDU-Fraktion hat um einen Bericht der Kulturverwaltung gebeten, der zu dem Antrag auf Erhöhung der jährlichen Fördermittel für die GCJZ Stellung nimmt und Möglichkeiten aufzeichnet, die diesem Verein eine Entwicklungsperspektive bieten.

Die AfD-Gemeinderatsfraktion beantragt den bisherigen Zuschuss um 10.000 Euro jährlich ab 2019 zu erhöhen.

Haushaltssituation des Vereins:

Einnahmen
30.510 €
darunter Zuwendungen:
LHS Stuttgart
5.200 €
Stuttgarter Lehrhaus-Stiftung für interreligiösen Dialog
5.000 €
Ministerium Wissenschaft, Forschung und Kunst BW
2.810 €
Ev. Landeskirche, kath. Kirche
4.500 €
Mitgliedsbeiträge, Spenden
13.000 €
Ausgaben
36.450 €
Verwaltungsausgaben (fix)
(Personal, Raummiete, Büroaufwendungen, Newsletter)
25.000 €
Mitgliedsbeitrag an den Deutschen Koordinierungsrat (jährlich)
1.450 €
Lehreraustausch* (jährlich)
5.500 €
Jenny-Heymann-Preis (jährlich)
2.000 €
zusätzliche Veranstaltungen
2.500 €
Defizit**
-5.940 €
*jeweils ein israelischer Lehrer aus dem Leo-Baeck-Zentrum in Haifa und ein deutscher Lehrer aus Stuttgart
oder der Region halten sich für ein bis zwei Wochen an der Partnerschule im Gastland auf.

**wird aus Rücklagen des Vereins getragen (Rücklagen von insgesamt 46.000 Euro; Stand Ende 2016)

Der Anteil der Verwaltungsausgaben liegt bei rd. 2/3 der Gesamtausgaben.



Dank einer vor Jahren erhaltenen Erbschaft und jahrelanger Rücklagenzuführungen befindet sich die GCJZ gleichwohl - und trotz der erforderlichen Rücklagenentnahmen zur Finanzierung der laufenden Ausgaben in den vergangenen beiden Jahren - in einer immer noch guten finanziellen Situation. Ende 2016 belief sich das Vermögen auf rd. 46.000 Euro zuzüglich einer kleineren Betriebsmittelrücklage. Ohne eine Kürzung der bisher erhaltenen Zuwendungen auch von anderen Stellen dürfte die Finanzierung des derzeitigen Programms deshalb noch für gut vier bis fünf Jahre gesichert sein.

Vor diesem Hintergrund und dem im Zuwendungsrecht grundsätzlich für öffentliche Zuwendungen geltenden Subsidiaritätsprinzip war die fortgesetzte Gewährung der institutionellen städtischen Fördermittel an die GCJZ, insbesondere in Jahren hoher zusätzlicher Rücklagenzuführungen, rechtlich nicht unproblematisch. Der derzeit verstärkte Einsatz von Eigenmitteln der GCJZ aus Rücklagen wird deshalb bei der Kulturverwaltung unter rechtlichen Gesichtspunkten begrüßt.

Aktuelle Entwicklungen der Mitgliederzahlen:

In den letzten 5 Jahren hatte die GCJZ Stuttgart einen Rückgang der Mitgliederzahlen von rd. 15% hinzunehmen. Todesfälle, aber auch Austritte übersteigen die Zahl der Eintritte seit Jahren deutlich. Zum Jahresende 2016 zählte der Verein jedoch noch rd. 280 Mitglieder.

Zukunftsperspektiven:

Mitte August 2017 hat die GCJZ bei der Kulturverwaltung einen Antrag gestellt, die jährliche institutionelle Zuwendung zum Haushalt 2018/2019 um rd. 15.000 Euro auf eine jährliche städtische Fördersumme von 20.000 Euro zu erhöhen. Neben der Deckung der derzeit laufenden Unterfinanzierung (rd. 5.000 Euro) für die bisherigen Handlungsfelder wurden eine Reihe künftiger Entwicklungsfelder mit einem Gesamtvolumen von jährlich 10.000 Euro genannt, wie:

- die Förderung des wissenschaftlichen Arbeitens an Schulen und Hochschulen,
- die Beteiligung an Jugend- und Schulprojekten der evangelischen und katholischen Kirche zur Kompensation früherer Zeitzeugenprojekte,
- die Ergänzung des Lehreraustausches durch weitere Programme zur Stärkung deutsch-israelischer Beziehungen auf zivilgesellschaftlicher Ebene,
- die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Medienpräsenz des Vereins. Der Verein wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, zusätzlich zur institutionellen Förderung durch das Kulturamt im ersten Zug mit einem näher ausgearbeiteten Konzept Projektfördermittel aus dem neu eingerichteten „Projektmittelfonds zur kulturellen Bildung“ zu beantragen und sich diesbezüglich beim Kulturamt beraten zu lassen.

Die Arbeit der GCJZ Stuttgart wird bei der Kulturverwaltung geschätzt. Vor dem Hintergrund zunehmender rassistischer und antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft sind neue Handlungsfelder wichtig.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 370/2017 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 768/2017 der AfD-Gemeinderatsfraktion





Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




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