Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1155/2023
Stuttgart,
10/31/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Schwimmfähigkeit rettet Leben

Beantwortung / Stellungnahme


1. Ausbau von Wasserflächen (Kapazitäten), die von Schulen genutzt werden
können und schnell erreichbar sind

Seitens der Verwaltung werden alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft, um die Voraussetzungen, die in der Verantwortung der Stadt liegen, ständig zu verbessern. Dies sind z.B.
· Prüfung der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Rahmen der langfristigen Investitionsplanungen insbesondere in Stadtbezirken mit defizitärer Versorgung
· Maßnahmen zur Bereitstellung mobiler Lehrschwimmbecken
· Ausweitung der Belegungszeiten für Schulen in den Hallenbädern
· Zusätzliche Belegungskapazitäten durch Umstellung der Reinigungszeiten (Reinigung außerhalb der Betriebszeiten)


2. Ausbau des Personals, das das Schwimmen für die Schulen unterrichten kann

Kitas sowie Schulen werden in der Wassergewöhnung und der Vermittlung der Schwimmfähigkeit im Rahmen des Programms "schwimmfit" aktiv begleitet. Mit dem Baustein „Rent a Schwimmtrainer“ unterstützt das Amt für Sport und Bewegung Schulen und Kitas im Schwimmunterricht, indem Trainer vermittelt werden, die den Unterricht gemeinsam mit den Lehrkräften durchführen. Diese Unterstützung ist für viele Schulen aufgrund der hohen Anzahl an Nichtschwimmern unverzichtbar und auch ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Durchführung der Stunden.

3. Kostenfreie Schwimmkurse für Bonuscardbesitzer:innen

Um die Kosten für Schwimmkurse insbesondere für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten zu reduzieren, bestehen aktuell mehrere Möglichkeiten der Förderung. Das Guthaben der FamilienCard in Höhe von 60 Euro kann für einen Schwimmkurs eingesetzt werden. Für Geflüchtete besteht eine besondere Förderung für Schwimmkurse, bei denen das Amt für Sport und Bewegung die gesamten Kosten für den Kurs abzüglich eines Eigenanteils von 20 Euro übernimmt. Auch der minisport-Gutschein in Höhe von 50 Euro, den Kinder, die 2023 vier oder fünf Jahre alt werden, erhalten, kann für Schwimmkurse eingelöst werden. Hinzu kommt im Rahmen eines Pilotprojekts des Amts für Sport und Bewegung eine Förderung für Bonuscard + Kultur-Inhaber*innen in Höhe von 50 Euro für Mitgliedschaften oder Kurse. Im Zuge der aktuellen Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sollen diese beiden Förderungen unter dem Oberbegriff „Gutscheine für Bewegung“ kombiniert und weitergeführt werden. Für Kinder ab vier und Jugendliche bis 17 Jahren sowie Bonuscard-Inhaberinnen und -Inhaber sollen dann insgesamt 6.000 Gutscheine in Höhe von 50 Euro (Gesamtvolumen: 300.000 EUR) zur Verfügung stehen, die für eine Vereinsmitgliedschaft oder einen Kurs eingesetzt werden können.


Hinweis auf vorliegenden Antrag im Bürger:innenhaushalt:
Platz 2, Vorschlagsnummer 72306




Vorliegende Anträge/Anfragen

4327/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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