Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 317/2015
Stuttgart,
04/28/2015



International School of Stuttgart
Förderung der Schule durch den Verzicht auf Erbbauzinsen bis 2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.05.2015
20.05.2015
21.05.2015



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die Situation der International School of Stuttgart e. V. wird Kenntnis genommen.

2. Der aktuell geltende Verzicht auf die Erhebung von Erbbauzinsen bis 2017 für die von der Landeshauptstadt Stuttgart überlassenen Grundstücke zum Betrieb der International School of Stuttgart, wird bis 31.12. 2019 verlängert.



Begründung:


1. Aktueller Sachstand Die International School of Stuttgart e. V. (ISS) bietet für Kinder von Angehörigen namhafter internationaler Firmen in Baden-Württemberg ein international ausgerich- tetes Betreuungs- und Bildungsangebot. Ziel ist, diesen Kindern trotz häufiger Wohnortwechsel die Ausbildung in einem international einheitlichen Schulsystem zu ermöglichen. Die Schule besuchen aktuell über 700 Kinder aus 40 Nationen. Mehr als 80 % der Kinder kommen aus ausländischen wie deutscher Familien von Mit- arbeitern von im Raum Stuttgart ansässigen Großkonzernen bzw. mittelständischen Unternehmen.

Die Schule unterrichtet nach dem internationalen Curriculum und hat den Status ei- ner Ergänzungsschule nach dem Privatschulgesetz. Anders als bei Ersatzschulen erfolgt die Förderung durch das Land daher auf freiwilliger Basis.

Die Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV), die im Auftrag der Landesregierung Einsparvorschläge erarbeitet, hatte vorgeschlagen, die Landes- zuschüsse für die ISS von Januar 2015 an zu streichen.

Aufgrund dieses Kommissionsvorschlages und des Antrages Nr. 261/2014 der CDU-Fraktion vom 26.09.2014, hat sich die Verwaltungsspitze bzgl. weiterer Förde- rungsmöglichkeiten durch das Land Baden-Württemberg mit der Landesregierung in Verbindung gesetzt. Ausfluss dieser Gespräche war die schriftliche Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 18.12.1014. Hiernach erfolgt wegen der spezifischen standorts-, außenwirtschafts- und fachkräftepolititschen Bedeutung die weitere finanzielle Unterstützung der ISS durch das Land. Mit Inkrafttreten des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Landes wurde der ISS ein mittelfristiger Zeitraum für die Förderung bis Ende 2019 zugesagt.

Um der ISS eine gesicherte mittelfristige Planung zu ermöglichen wurde vom Minis- terium für Finanzen und Wirtschaft angeregt, die finanzielle Unterstützung durch die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg zeitlich zu harmoni- sieren.


2. Harmonisierung

Der ISS wurden im Wege des Erbbaurechts städtische Grundstücke in Degerloch zum Bau eines eigenen Schulgebäudes mit Sportstätten und Kindergartenbereich überlassen. Der Gemeinderat hat hierzu erstmals im September 1996 einen ent- sprechenden Beschluss für den 1. Bauabschnitt gefasst, es folgten in den Jahren 2000 und 2007 weitere GR-Beschlüsse zur Überlassung zusätzlicher Flächen für den 2. bzw. 3 Bauabschnitt.

Mit Vertrag vom 26.09.1997 hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen der ISS ein Erbbaurecht zu den vom Gemeinderat beschlossenen Erbbaurechtskonditionen für Schulen in freier Trägerschaft und einer Laufzeit bis zum 31.12.2096 eingeräumt. Ausdehnungen des Erbbaurechts für den 2. bzw. 3. Bauabschnitt erfolgten.

Die Landeshauptstadt verzichtet aufgrund mehrerer GR- Beschlüsse (zuletzt vom 20.12.2007) bis 31.12.2017 vollständig auf die Zahlung von Erbbauzinsen. Der jährliche für Schulen ermäßigte Erbbauzins errechnet sich aus der Grundstücks- größe und 0,75 % aus einem zugrunde gelegten Bodenwert von 511,29 €/qm (ehemals 1.000 DM/qm).

Ohne Verzicht müsste die ISS den o. g. ermäßigten Erbbauzins in Höhe von 0,75 % des Bodenwertes/qm zahlen. Die Landeshauptstadt fördert damit die ISS aktuell in Höhe von rd. 82.000 bzw. rd. 97.000 € jährlich (ohne bzw. mit Indexerhöhung). Im städtischen Haushalt ist zudem eine mittelbare Zuwendung in Höhe des vollen Erb- bauzinssatzes (4 % des Bodenwertes/qm) mit 327.587 Euro/Jahr dargestellt.

Eine zeitliche Harmonisierung der Förderung der ISS bis 2019 – wie im Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft erwähnt-, ginge zwei Jahre über die bislang beschlossene Befreiung hinaus.

Die ISS erhält aufgrund ihres Status als Ergänzungsschule keine laufenden jährli- chen Zuwendungen der Stadt Stuttgart. Diese zahlt die Stadt Stuttgart nur an vom Land genehmigte und anerkannte Ersatzschulen auf freiwilliger Basis.



Finanzielle Auswirkungen

Der Verzicht auf die Erhebung des ermäßigten Erbbauzinses in Höhe von jährlich 96.862,96 € ist im Haushaltsplan der Jahre 2018 und 2019 einzuplanen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 261/2014 der CDU


Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin





Anlagen

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