Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1117/2021
Stuttgart,
01/10/2022



Umgestaltung Vorfeld Stadtpalais, Konrad-Adenauer-Straße in S-Mitte,
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.01.2022
19.01.2022
20.01.2022



Beschlußantrag:

1. Der Umgestaltung der Vorfläche vor dem Hauptstaatsarchiv und dem Stadtpalais nach den Plänen des Büros Lederer vom 18. Mai 2021 (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Den Gesamtkosten der Stadt gemäß Kostenaufstellung des Tiefbauamts vom 2. Dezember 2021 (Anlage 2) in Höhe von 6.182.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 322.000 EUR) wird zugestimmt.

3. Die Auszahlungen des städtischen Anteils von 5.860.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

Projekt 7.665026 Jahr 2022 und fr. 3.860.000 EUR
Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais Jahr 2023 2.000.000 EUR
Neugestaltung des Vorfelds
Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen

4. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 322.000 EUR sind beim Projekt 7.665026 – Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung des Vorfelds veranschlagt.

5. Die beim Projekt 7.665026 – Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung des Vorfelds zu erwartenden Wenigereinzahlungen von 1.120.000 EUR werden, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, innerhalb des Teilergebnishaushalts 660 - Tiefbauamt im Jahr 2021 gedeckt.

6. Der überplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 160.000 EUR im Jahr 2021 beim Projekt 7.665026 - Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung des Vorfelds wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, innerhalb des Teilergebnishaushalts des Tiefbauamts.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 3 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.



Begründung:



Mit der Umgestaltung des Wilhelmspalais zum Stadtpalais mit Stadtmuseum und dem neuen Erweiterungsbau der Landesbibliothek sollen die Außenbereiche der Gebäude entlang der Konrad-Adenauer-Straße eine neue städtebauliche Gestalt erhalten. Das Gesamtprojekt ist in drei Projektabschnitte eingeteilt (Anlage 3).

Grundlage ist das städtebauliche Konzept des Büros LRO Lederer Ragnarsdottir als Teil des Wettbewerbsergebnisses für den Erweiterungsbau der Landesbibliothek 2010. Der Planungsumgriff der Stadt umfasst den Bereich zwischen dem Charlottenplatz mit den Vorfeldern des Stadtpalais und des Hauptstaatsarchivs. Die Planung steht im Einklang mit den Zielen des Siegerentwurfs des Büros ASP/ Stuttgart zum Wettbewerb B14 aus dem Jahr 2020.

Mit GRDrs 339/2021 wurde bereits über den Umfang der Maßnahme informiert. In der Zwischenzeit haben sich weitere Leistungen ergeben, die zusätzlich ausgeführt werden:

• Der Vorplatz vor dem Stadtpalais wird befestigt, um den Platz für Veranstaltungen des Stadtpalais nutzbar zu machen.

• Der Fahrbahnbelag im Bereich der Bushaltestelle muss saniert werden. Er erhält einen Betonaufbau.

• Während des Ausbaus der Bushaltestelle muss die Haltestelle verlegt werden (Anlage 4). Die SSB stimmt dem Vorhaben zu.

Das Gesamtprojekt wird als gemeinsame Maßnahme des Landes Baden-Württemberg, Amt Vermögen und Bau und dem Tiefbauamt durchgeführt. Die Projektleitung liegt bei der Stadt. Der Baubeginn ist für April 2022 vorgesehen.

Mit Kostenschätzung im Jahr 2017 wurde das Projekte zum Doppelhaushalt 2018/2019 mit Gesamtkosten von 6.022.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 322.000 EUR) angemeldet. Angedacht war, dass der Anteil des Landes in Höhe von 1.500.000 EUR mit beauftragt wird.

Die Planungen sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass für einen großen Teil der Maßnahmen Kostenberechnungen auf der Grundlage von Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnissen vorliegen. Auf dieser Grundlage kommt es nun zu Gesamtkosten von 8.182.000 EUR. Diese setzt sich aus dem städtischen Anteil mit 6.182.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 322.000 EUR) und dem Anteil des Landes mit 2.380.000 EUR (einschließlich von der Stadt vorfinanzierte Baunebenkosten von 380.000 EUR) zusammen. Damit erhöht sich der städtische Anteil.

Die Mehraufwendungen von 1.660.000 EUR für die Stadt setzen sich wie folgt zusammen:
Bisher war vorgesehen, dass der Landesanteil von der Stadt beauftragt und abgewickelt wird. Mit dem Land wurde nun vereinbart, dass das Land seinen Anteil direkt an den Bauunternehmer beauftragt und bezahlt (siehe Anlage 2, Anteil Land).

Die von der Stadt für das Land zu erbringenden Leistungen für die Planung, Ausschreibung und Bauleitungen (Baunebenkosten) in Höhe von 380.000 EUR werden von der Stadt vereinnahmt.


Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für die Maßnahme Mittel von insgesamt 6.022.000 EUR bereitgestellt und für den Kostenanteil des Landes eine Einzahlung in Höhe von 1.500.000 EUR veranschlagt.

Die Gesamtkosten des Projekts werden gemäß der Anlage 2 auf 8.182.000 EUR festgesetzt. Davon beträgt der städtische Anteil 6.182.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 322.000 EUR). Das Land beteiligt sich mit 380.000 EUR an den Baunebenkosten, diese werden von der Stadt vereinnahmt. Der Restbetrag von 2.000.000 EUR wird vom Land direkt beauftragt und bezahlt.

Als Kostenanteil des Landes sind im Haushaltsplan 2022/2023 im Jahr 2023
1.500.000 EUR an Einzahlungen veranschlagt. Davon werden lediglich 380.000 EUR an Baunebenkosten in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 vereinnahmt, die von der Stadt vorfinanziert werden. Die daraus entstehende Finanzierungslücke zu den veranschlagten Einzahlungen in Höhe von 1.120.000 EUR wird im Jahr 2021 durch Wenigeraufwand im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410, Gemeindestraßen, KontenGr. 42120, Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt:

Zu den bereits veranschlagten 5.700.000 EUR (ohne Eigenleistungen von 322.000 EUR) werden zusätzliche Mittel von 160.000 EUR benötigt, die im Jahr 2021 als überplanmäßige Mittelbewilligung in Verwaltungszuständigkeit durch Wenigeraufwand im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605410, Gemeindestraßen, KontenGr. 42120, Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt.
Die Gesamtkosten für den städtischen Anteil werden auf 5.860.000 EUR zzgl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 322.000 EUR festgesetzt.

In Höhe der im Jahr 2023 benötigten Mittel von 2.000.000 EUR wird die im Haushaltsjahr 2022 bei Projekt-Nr. 7.665026 - Vorfeld Stadtmuseum/Wilhelmspalais, Neugestaltung veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 2.000.000 EUR in Anspruch genommen. Bisherige Beauftragungen wurden aus den Planansätzen 2021 und früher finanziert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat SWU




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan Vorfeld Stadtpalais und Hauptsaatsarchiv 18.05.2021
Anlage 2: Kostenanschlag Tiefbauamt
Anlage 3: Übersicht der Projektabschnitte
Anlage 4: Verlegung der Bushaltestelle
Anlage 5: Folgelastenbeleg
Anlage 6: Angaben zur Finanzierung



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