Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 236/2012
Stuttgart,
05/03/2012



Auswahl, Finanzierung und Umsetzungsprozess der Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) in 2012/13



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.05.2012
23.05.2012



Beschlußantrag:

1. Der Auswahl der Kinder- und Familienzentren, die ab 1.9.2012 in die laufende Förderung aufgenommen werden sollen, wird zugestimmt (Punkt 2.1).

2. Es wird zugestimmt, 15 KiFaZ in der Startphase und das Kinderhaus Hallschlag mit einem einmaligen Betrag zu fördern sowie die Evaluation zu finanzieren (Punkt 2.2 und Anlage 1).

3. Der Verteilung der laufenden Mittel auf die Träger von Kinder- und Familienzentren (s. Finanzielle Auswirkungen) wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangssituation

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat 500.000 Euro im Haushalt 2012/13 für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (s. GRDrs 424/2011) bewilligt.

Kinder- und Familienzentren sollen dort entstehen, wo der Faktor Armut und Bildungsbenachteiligung von Kindern und Familien besonders ausgeprägt ist. Die Auswahl der Einrichtungen wurde deshalb an den Indikator Bonuscard gekoppelt. Gefördert werden können Einrichtungen, die einen Mindestanteil an Kindern mit Bonuscard von 30 % und zugleich eine Mindestanzahl von 30 Kindern mit Bonuscard aufweisen. Diese Merkmale erfüllen derzeit insgesamt 45 Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger in Stuttgart.


KiFaZ verbinden zwei Bausteine miteinander.
1. Die Intensivierung der (bestehenden) individuellen Bildungsförderung der Kinder, um Kinder mit mehrfachen Entwicklungsrisiken in der Kita gezielter zu fördern.
2. Die Ausweitung der Bildungsarbeit auf das ganze „System Familie“ und der Einbezug der Eltern in die Bildungsprozesse ihrer Kinder (Familien aktivieren, Selbsthilfeprozesse in den Familien unterstützen).

Der Bezug des Konzepts auf Kinder in Armutslagen erfordert, dass bei der Umsetzung beide Bausteine im Fokus stehen müssen und nicht ein einzelner Aspekt herausgegriffen werden kann. Je nach Entwicklungsstand und Entwicklungsschritten einer Einrichtung können Schwerpunkte gesetzt werden.

Die Finanzierung der Kinder- und Familienzentren orientiert sich an der Anzahl der Kinder mit Bonuscard und ist in 3 Stufen unterteilt.
Einrichtungen mit 50 und mehr Kinder mit Bonuscard erhalten jährlich 80.000 Euro, Einrichtungen mit 40 bis 49 Kinder mit Bonuscard 56.000 Euro und Einrichtungen mit 30 bis 39 Kinder mit Bonuscard 40.000 Euro.

Erste Evaluationsergebnisse werden im Herbst 2013 dem Gemeinderat vorgelegt.


2. Umsetzungsvorschlag

Ab 1.9.2012 können 7 Kinder- und Familienzentren in die laufende Förderung aufgenommen und 16 weitere Zentren mit einem einmaligen Betrag gefördert werden. Die Auswahl der Standorte wurde mit den katholischen und evangelischen Trägern und dem städtischen Träger abgestimmt.


2.1 Laufende Finanzierung und Förderung von Einrichtungen

Von den insgesamt 45 Einrichtungen, die die statistischen Kriterien erfüllen, wurden 2 Einrichtungen der katholischen Träger, 1 Einrichtung der evangelischen Träger und 4 Einrichtungen des städtischen Trägers ausgewählt.

Kriterien für die Auswahl waren:
· Innovation: Einrichtungen, die sich seit einigen Jahren im Entwicklungsprozess zu einem Familienzentrum befinden und beispielhaft für andere sind, sollten gefördert werden.
· Spezifische Situation der Kita: Die Fachlichkeit der Einrichtung bzw. der Teams in Bezug auf die Weiterentwicklung zu einem KiFaZ und der Bedarf aus Sicht der Träger sollten berücksichtigt werden.
· Bezirksverteilung: Die sozialräumliche Verteilung der Standorte sollte möglichst breit sein.
· Trägerproporz: Die geförderten Standorte in 2012/13 sollten sich nach Trägern so verteilen, wie es auch der prozentualen Verteilung bezogen auf die gesamten 45 möglichen Standorte entspricht.


Übersicht über die Kinder- und Familienzentren, die ab 1.9.2012 in die laufende Förderung aufgenommen werden:

TrägerBezirkEinrichtungAnteil Kinder BonuscardAnzahl Kinder BonuscardFördersumme
pro Jahr
Katho-lischOstSt. Josef gGmbH, Kita Haußmannstraße
76,3%
164
80.000 €
OstSozialdienst Kath. Frauen, Kita Paulusstift
63,3%
62
80.000 €
Evange-lischNordEv. Kita Martinskirche Nordbahnhofstraße
70,2%
33
40.000 €
StadtBad
Cannstatt
Düsseldorfer Straße 8 (Hallschlag)
70,3%
52
80.000 €
OstLandhausstraße
71,6%
48
56.000 €
WeilimdorfPforzheimer Straße
73,8%
31
40.000 €
MühlhausenRilkeweg (Freiberg)
51,8%
73
80.000 €
Gesamt
456.000 €

Dass allein 4 ausgewählte Einrichtungen in Stuttgart-Ost und Bad Cannstatt liegen, entspricht der realen Verteilung: analog der Armutsindikatoren gibt es in Bad Cannstatt (10) und Ost (7) die meisten potenziellen KiFaZ-Standorte, gefolgt von den Bezirken Zuffenhausen (5) und Nord (4). Die beiden katholischen Einrichtungen in Ost sind bereits seit längerer Zeit in der Entwicklung und Umsetzung. Sie wurden bisher nur über Projekt- oder Eigenmittel finanziert und sollen eine dauerhafte Perspektive erhalten.


2.2 Einmalige Finanzierung und Förderung von Einrichtungen

Über die laufende Förderung hinaus steht einmalig ein Betrag von insgesamt rund 360.000 Euro zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus den nicht verteilten Mitteln in Höhe von 47.000 Euro aus dem Gesamtfördervolumen von 500.000 Euro. Hinzu kommen nicht abgeflossene Mittel von Januar bis August 2012 in Höhe von ca. 313.000 Euro.

Mit dieser Summe von rund 360.000 Euro sollen in den Jahren 2012 und 2013 weitere 16 KiFaZ mit einem einmaligen Förderbetrag unterstützt sowie die Evaluation finanziert werden.

KiFaZ in der Startphase

15 KiFaZ in der Startphase erhalten eine einmalige Finanzierung von jeweils 20.000 Euro. Insgesamt werden dafür 300.000 Euro benötigt. Den Einrichtungen wird damit ermöglicht, in einer frühen Phase vor allem praktisch orientierte Grundlagenarbeit mit Blick auf die Familien zu machen. Davon profitieren sowohl unmittelbar die Familien als auch perspektivisch die Einrichtungen, wenn sie die gesammelten Erfahrungen für eine spätere systematische Umsetzung des KiFaZ-Ansatzes nutzen können.

KiFaZ in der Startphase haben infolge der begrenzten Finanzierung einen ausgewählten Aufgabenbereich. Sie sollen innerhalb des (einmaligen) Förderzeitraums 2012/13 den Schwerpunkt auf die Arbeit mit Eltern und Familien legen.

Die Einrichtungen sollen

1. sich mit den Interessen und Bedürfnissen der Familien in Bezug auf ein Kinder- und Familienzentrum auseinandersetzen und beschreiben (z. B. im Rahmen von Konzeptionstagen);
2. mit Bezug auf die drei im KiFaZ-Rahmenkonzept beschriebenen Aufgabenbereiche „Erziehungskompetenz stärken und Elternbildung ausbauen“ (Punkt 4.2), „Begegnung fördern und Eigenkräfte aktivieren“ (Punkt 4.3) und „Netzwerke ausbauen und riskantem Familienleben entgegenwirken“ (Punkt 4.4) zwei konkrete Maßnahmen ihrer Wahl durchführen und beschreiben. Die Maßnahmen sollen kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden.

Anschlussfinanzierung für das Kinderhaus Hallschlag

Das Kinderhaus Hallschlag befindet sich bereits im Entwicklungsprozess zu einem Kinder- und Familienzentrum und erhält dafür noch bis einschließlich März 2013 Fördermittel über das Programm „Modellvorhaben“ im Rahmen der „Sozialen Stadt Hallschlag“. Um diesen Entwicklungsprozess weiter zu unterstützen, soll die Einrichtung eine Anschlussfinanzierung von April bis Dezember 2013 in Höhe von einmalig 40.000 Euro erhalten.


3. Koordination des Umsetzungsprozesses

3.1. Begleitung der Einrichtungen und der Träger

Die Jugendhilfeplanung begleitet die Einrichtungen und Träger bei der Umsetzung des Konzeptes. Sie organisiert und koordiniert den trägerübergreifenden Austausch, organisiert in Abstimmung mit den Trägern die trägerübergreifenden Fortbildungen und beauftragt die Evaluation.

Für diese Aufgaben wird zunächst von einem Personalbedarf von 30% einer Vollzeitstelle bei der Jugendhilfeplanung ausgegangen (nähere Ausführungen hierzu GRDrs 922/2011 „Ermächtigung zur Stellenbesetzung“).


3.2 Trägerübergreifender Fachaustausch

Die Weiterentwicklung der Einrichtungen soll durch einen trägerübergreifenden Fachaustausch und Qualifizierungsprozess begleitet werden. Alle Träger sind daran sehr interessiert. Organisation und Inhalte des Fachaustauschs werden zwischen den Trägern und der Jugendhilfeplanung abgestimmt.

Der Fachaustausch soll:
· gemeinsames und wechselseitiges Lernen beim Aufbau von Kinder- und Familienzentren ermöglichen
· die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit den jeweiligen, teils unterschiedlichen, Konzepten der Träger bieten
· zur Qualifizierung der Einrichtungen und der Teams beitragen
· neue Impulse und Entwicklungen in der Fachdiskussion zu Familienzentren aufgreifen.

Jede Einrichtung, die im Sinne des KiFaZ-Rahmenkonzepts arbeitet oder ihre Arbeit weiterentwickelt, kann am Fachaustausch teilnehmen. Eine Teilnahme ist unabhängig von der Aufnahme in die Förderung. Die Träger nennen die interessierten Einrichtungen der Jugendhilfeplanung.


3.3 Evaluation

Der Entwicklungsprozess der Einrichtungen zu Kinder- und Familienzentren soll durch eine Evaluation begleitet werden. Die Evaluation soll sich auf die ersten beiden Förderjahre 2012/13 beziehen und die Einrichtungen in ihrem Entwicklungsprozess beobachten und durch eine Außenperspektive unterstützen.

Von besonderem Interesse ist
· durch welche Maßnahmen und Ansätze die individuelle Förderung der Kinder verbessert werden kann
· durch welche Angebote und Ansätze die Eltern-/Familienbildung ausgebaut werden kann
· wie Formen der Elternaktivierung und Selbsthilfe initiiert werden können
· welche Unterstützungsmaßnahmen und Erfahrungen die Eltern und Familien aus ihrer Sicht als Gewinn erleben.


Finanzielle Auswirkungen


Laufende Förderung
2012
2013
7 KiFaZ ab 1.9.2012
St. Josef gGmbH, Kita Haußmannstraße
26.667 €
80.000 €
Sozialdienst Kath. Frauen, Kita Paulusstift
26.667 €
80.000 €
Ev. Kita Martinskirche Nordbahnhofstraße
13.334 €
40.000 €
Düsseldorfer Straße 8 (Hallschlag)*
26.667 €
80.000 €
Landhausstraße*
18.667 €
56.000 €
Pforzheimer Straße*
13.334 €
40.000 €
Rilkeweg (Freiberg)*
26.667 €
80.000 €
Stellenanteile Jugendhilfeplanung
30% ab 1.6.2012
12.000 €
20.500 €
Einmalige Förderung
2012
2013
15 KiFaZ in der Startphase
(jew. 20.000 €)
300.000 €
Kinderhaus Hallschlag
(ges. 40.000 €)
16.500 €
23.500 €
Evaluation
19.497 €
Gesamt
500.000 €
500.000 €

*Die Mittel für die genannten 4 Einrichtungen des städtischen Trägers werden durch die Bereitstellung eines Sachkostenbudgets sowie durch den Einsatz von Personal im Umfang von 3,2 Vollzeitstellen erbracht. Über die Ermächtigung zur Beschäftigung des Personals außerhalb des Stellenplans wird mit GRDrs 922/2011 entschieden.


KiFaZ in der Startphase
Die Weiterfinanzierung der KiFaZ in der Startphase und des Kinderhauses Hallschlag kann perspektivisch nur über den Haushalt 2014/15 gesichert werden.
Die jeweiligen Zuwendungsempfänger werden in den Förderbescheiden darauf hingewiesen, dass die einmalige Förderung keinen Anspruch auf eine nachfolgende laufende Förderung begründet.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vor einem weiteren Ausbau der KiFaZ sollte allerdings die Evaluation des hier vorgeschlagenen ersten Umsetzungsschrittes abgewartet werden. Die Evaluation sollte neben der fachlich-inhaltlichen Wirkungsanalyse auch Aussagen über die Angemessenheit der in der Vorlage angesetzten Personal- und Sachkostensätze enthalten.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Übersicht über die Kinder- und Familienzentren in der Startphase



Übersicht über die Kinder- und Familienzentren in der Startphase, die für 2012/13 einen einmaligen Förderbetrag von 20.000 Euro erhalten:

Katholische Träger (5 Einrichtungen)
S-MITTE: Kita Wilde Hilde, Olgastraße, In Via
BAD CANNSTATT: Kita Maria Regina, Koblenzer Straße, St. Josef gGmbH (Hallschlag)
BAD CANNSTATT: Kath. Kita im Seelberg, Wildunger Straße
BAD CANNSTATT: Kath. Kinderhaus Rappelkiste in der Posenerstraße/ Augsburgerstraße
Sillenbuch: Kinderhaus Wirbelwind, Schemppstraße (Riedenberg)
Evangelische Träger (3 Einrichtungen)
S-MITTE: Ev. Friedenskindergarten Schubartstraße 14
S-WEST: Paul-Gerhardt-Kindertagesstätte Scheffelstraße 35
S-OST: Evangelische Kindertagesstätte Gablenberg Gablenberger Hauptstraße
Städtischer Träger (7 Einrichtungen)
S-NORD: Rümelinstraße 78
WANGEN: Ebersbacher Straße/Geislinger Straße
BAD CANNSTATT: Mahatma-Ghandi-Straße (Burgholzhof)
BAD CANNSTATT: Daimlerstraße
ZUFFENHAUSEN: Löwensteiner Straße/Rotweg (Rot)
VAIHINGEN: Meluner Straße 20 (Lauchhau-Lauchäcker)
STAMMHEIM: Ottmarsheimer Straße
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