Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 443/2013
Stuttgart,
06/18/2013


Förderung der Stuttgarter Kriminächte



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
02.07.2013
03.07.2013

Bericht:

Ziele des Vereins
Der Verein Stuttgarter Kriminächte e.V. besteht seit 2009. Sein erstes Ziel war der Aufbau eines Krimifestivals, was sehr erfolgreich umgesetzt wurde. Dieses findet einmal im Jahr, im März für die Dauer von 14 Tagen statt. Das Festival hat sich innerhalb sehr kurzer Zeit in der Stadt etabliert und erfreut sich einer großen Resonanz sowohl bei den Krimifreunden als auch in der Presse. Es bereichert das kulturelle Leben der Stadt. Das langfristige Ziel des Vereins ist es, alle Formen der medialen Auseinandersetzung mit dem Genre Krimi in Stuttgart und der gesamten Region ganzjährig zu bündeln und entsprechende Veranstaltungen auch über das Jahr zu organisieren. Dabei wird eine Vernetzung in alle gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen angestrebt, auch mit dem Ziel, den Kulturstandort Stuttgart noch attraktiver zu machen.


Finanzen
Seit 2009 erhält der Verein Stuttgarter Kriminächte über den Projektmittelfonds Literatur eine jährliche Förderung in Höhe von 5.000 Euro zur Durchführung der Stuttgarter Kriminächte.

Der Verein möchte sich professionalisieren und strebt deshalb eine Geschäftsführung sowie die Anmietung von Büroräumen und eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit an. Aufgrund dieser Planungen entsteht ein Bedarf auf Förderung in Höhe von 10.000 Euro, wobei der Verein aus Gründen der Absicherung der Nachhaltigkeit anstrebt, in die institutionelle Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart aufgenommen zu werden.

Der Verein ist bislang nicht in der institutionellen Förderung und wäre somit eine Neuaufnahme in Höhe von 10.000 Euro.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen:
Das Kulturamt hat insgesamt 11 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 6.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Förderung der Kriminächte / 430
10
10
10
10
10
10
Finanzbedarf
10
10
10
10
10
10
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Förderung der Kriminächte / 430
0
0
0
0
0
0


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

keine


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