Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1204/2021
Stuttgart,
11/23/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Haushalt 2022/2023: Schwammstadt - Pilot für ein innerstädtisches Quartier

Beantwortung / Stellungnahme

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen ist Projektpartner des Verbundvorhabens: „Gartenleistungen“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Das Pilotprojekt „Schwammstadt Hasenspielplatz“ ist Bestandteil des sich aktuell in Bearbeitung befindenden Nachfolgeantrags GartenLeistungen II (geplante Laufzeit: Juli 2022 - Juli 2024), der zweijährigen Verlängerung des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekts GartenLeistungen I, das noch bis mindestens März 2022 läuft. Im gemeinsamen Antrag heißt es hierzu, dass die Projektgruppe Stadtbelebung e.V. plant, ko-kreativ und partizipativ mit Anwohner/innen und weiteren Verbundpartnern einen „‚Schwammplatz-Garten‘ durch die Retention von Regenwasser von drei umliegenden Hausdächern und dem Anlegen von Verdunstungs- und Retentionsbeten“ als Pilotprojekt umzusetzen. Für das Pilotprojekt „Schwammstadt Hasenspielplatz“ wurde im Antrag zum Projekt in GartenLeistungen II deshalb Mittel in Höhe von 60.000 EUR für die Laufzeit von zwei Jahren beantragt. Die Koordinierungsstelle Urbanes Grün des Amts für Stadtplanung und Wohnen wird - sofern der Antrag bewilligt wird - hier beratend und koordinierend unterstützen.

Der Rahmenplan Talgrund West ist ein städtebauliches Konzept zur Klimaanpassung. Er enthält ortsbezogene und allgemeine Hinweise und formuliert städtebauliche Grundsätze auf einer übergeordneten Planungsebene, welche insbesondere die Anpassung des Planungsrechts im Talgrund des Stuttgarter Westens in den Blick nimmt und Impulse für die weitere Entwicklung gibt. Die Fortführung auf der Projektebene wurde im Rahmen eines ämterübergreifenden Workshops Ende 2020 angeregt, ist jedoch nicht mehr Teil des Rahmenplans. Das Rahmenplanwerk ist auf dieser Betrachtungsebene abgeschlossen.

Das Thema Regenwassernutzung / Schwammstadt ist bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels von großer Bedeutung und daher als übergeordnetes Ziel im Text zum Rahmenplan Talgrund bereits enthalten (siehe Seite 22). Für die oben genannte Weiterführung auf Projektebene könnten in einem themenbezogenen Konzept auf gesamtstädtischer Ebene Grundsätze und Leitlinien erarbeitet werden, die dann stadtweit als Grundlage für die Bebauungsplanung und die Gestaltung des öffentlichen Raumes dienen können. Einzubeziehen wären dann hierbei in jedem Fall auch die seitens der SES in Auftrag gegebenen Grundlagendaten wie maximale Überflutungstiefen und dergleichen, die für Teile der Stadt bereits vorliegen, für Stuttgart Mitte und Nord aber noch in Bearbeitung sind.

Es ist zu prüfen, ob sich das in der Mitteilungsvorlage zum Haushalt GRDrs 547/2021 „Haushaltsmittel für Planungsmaßnahmen im Städtebau“ in Anlage 10 genannte Projekt Herzogstraße, welches im Talgrund West liegt, als weiteres Pilotprojekt zum Thema Schwammstadt eignet. Bisher ist es nur als Ideenskizze vorhanden und eine Projektentwicklung müsste ämterübergreifend ins Leben gerufen werden.

Eine Änderung des Rahmenplans Talgrund West ist nicht erforderlich. Inwieweit eine flächendeckende Erweiterung des Projektes auf das Quartier und angrenzende Gebiete sinnvoll ist, könnte nach Abschluss der experimentellen Pilotphase entschieden werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

324/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Peter Pätzold
Bürgermeister




<Anlagen>